Weiske K et al. |
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PID in Deutschland: Die Instanz der Ethikkommissionen - Betrachtungen aus ethischer Perspektive // The Authority of Ethics Committees – Considered from an Ethical Perspective Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2017; 14 (3): 107-112 Volltext (PDF) Volltext (HTML) Summary Praxisrelevanz Abbildungen Fünf Jahre nach Inkrafttreten des PID-Gesetzes scheinen Nachbesserungen, vor allem hinsichtlich der Aufgaben der Ethikkommissionen, dringend notwendig. Bewusst hatte der Gesetzgeber auf eine inhaltliche Präzisierung des Begriffs „schwerwiegende Erbkrankheit“ verzichtet, da Indikationslisten vermieden werden sollten. Die Unschärfe in den Formulierungen des Gesetzes und seiner Ausführungsverordnung führt allerdings in der Praxis zu den dargelegten Inkonsistenzen und ermöglicht Fehlentscheidungen. Die Interpretationsspielräume bergen die Gefahr, durch die persönlichen Wertmaßstäbe der Kommissionsmitglieder oder gar durch politische Vorgaben ausgefüllt zu werden. Jedenfalls ist ein „Nord-Süd-Gefälle“ in der Entscheidungspraxis derzeit unübersehbar. Die problematischen Entscheidungen betreffen augenscheinlich hauptsächlich monogene Erkrankungen, während einer PID aufgrund des Vorliegens einer elterlichen Translokation durchweg stattgegeben wird und somit der Weg über die Ethikkommissionen in letzterem Falle verzichtbar erscheint. Um Inkonsistenzen in der PID-Praxis in Deutschland zu vermeiden, bräuchte es entsprechend konkrete Vorgaben für eine gut begründete und ethisch fundierte Entscheidungsfindung bei den Ethikkommissionen. Ebenso ist ein sachgerechtes Einspruchsrecht jenseits des unzumutbaren gerichtlichen Klageweges bei problematischen Entscheidungen notwendig. Die bisherigen Erfahrungen werfen jedoch auch grundsätzliche Fragen bezüglich des Verfahrens der Antragstellung über die Ethikkommissionen auf. Zu der meist leidvollen Vorgeschichte, die zum Wunsch nach einer IVF-Behandlung mit PID geführt hat, sind es die betroffenen Frauen, die auch noch das belastende Procedere der Antragstellung tragen und hierbei die geschützte Arzt-Patienten- Beziehung verlassen müssen. Eine erneute Diskussion über mögliche Verbesserungen wäre hier wünschenswert. |