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Praxisrelevanz
Ploier M
Arzt und Recht: Aufklärungspflicht über Risiko der Hirnschädigung bei Aortenklappenstenose und Sprengung der Aortenklappe

Zeitschrift für Gefäßmedizin 2008; 5 (4): 21-24

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Die ordnungsgemäße Aufklärung der Patienten gehört sowohl zu den nach dem ÄrzteG als auch nach dem Krankenanstaltenrecht geschuldeten Pflichten. Um eine ordnungsgemäße Aufklärung bieten zu können, ist es erforderlich, dass die vom Obersten Gerichtshof bis dato entwickelten Grundsätze beachtet werden und der Patient sowohl über die Diagnose, den Verlauf, die Alternativen als auch über die dem Eingriff immanent anhaftenden Risiken aufgeklärt wird. Wichtig ist dabei, dass die Aufklärungsbögen nicht das persönliche Aufklärungsgespräch ersetzen!
 
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