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Praxisrelevanz
Rudel A, Wähner A
Ambulante Therapie von Sexualstraftätern im Zwangskontext

Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 2009; 10 (4): 34-41

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- Ziel der ambulanten Sexualstraftätertherapie ist die Rückfallprävention. - Seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten hat der Bedarf an ambulanten Behandlungsplätzen zugenommen. Eine im Urteil allgemein gefasste Therapieweisung ist mit dem Problem behaftet, dass sie ihren - Sinn nicht erfüllen kann, wenn geeignete Therapieplätze nicht zur Verfügung stehen. Aus verschiedenen Gründen sind nur wenige Psychiater und Psychotherapeuten bereit, Sexualstraftäter zu behandeln, sie sollten aber kompetent auf existierende Angebote verweisen können. - Ambulante Psychotherapie und „Zwang“ sind keine Gegensätze. Motivations- und Commitment-Arbeit und solide Diagnostik von psychischen Störungen, Paraphilien und Prognosefaktoren stehen am Anfang der Therapie. Geeignete Therapieverfahren senken nachweislich zumindest moderat die Rückfallrate, wenn sie der Heterogenität der Klientel gerecht werden und sich am Risk-Need-Responsivity-Prinzip orientieren. Rückfallpräventive, deliktspezifische und kognitiv-behaviorale Elemente stehen im Mittelpunkt der Therapie, die flexibel durch indikationsbezogene Interventionen ergänzt wird. Eine empathische und ermutigende Grundhaltung ist wesentlich für den Therapieerfolg. - Kontrollfunktionen und die Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe und Justiz lassen sich in eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung integrieren.
 
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