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Praxisrelevanz
Lang JM, Uhl E
Der versehentlich belassene Fremdkörper: ein unbeabsichtigtes Implantat

Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 2009; 10 (4): 14-17

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Die Häufigkeit eines versehentlich belassenen Fremdkörpers liegt bei etwa 1:5500 Operationen. Intraoperative und unmittelbar postoperative Zählkontrollen sollten standardisiert und konsequent durchgeführt werden [12]. Die von Cima prospektiv durchgeführte Studie [9] ergab, dass nur in etwa 1/3 der Fälle die Zählkontrolle tatsächlich korrekt war. Risikofaktoren für versehentlich belassene Fremdkörper sind eine Notfalloperation, ein unerwarteter, ungeplanter Operationsverlauf und Adipositas des Patienten. Grundsätzlich ist daher eine systemische Inspektion des OP-Situs nach einem operativen Eingriff bzw. nach Beendigung eines Operationsabschnittes anzuraten [12]. Eine korrekte Zählkontrolle von OP-Material darf dabei nicht zu einer falschen Sicherheit verleiten. Besteht auch nur der geringste Verdacht auf das Zurücklassen eines Fremdkörpers, sollte in jedem Falle eine Röntgenkontrolle noch im OP erfolgen. Später entdeckte belassene Fremdkörper sollte man nicht in einer Reoperation unter einem anderen Vorwand entfernen, da hierbei der Tatbestand der arglistigen Täuschung vorliegt [11].
 
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