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Praxisrelevanz
Frommel M et al.
Rechtslage der Reproduktionsmedizin in Deutschland

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2010; 7 (2): 96-105

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In der vorliegenden Arbeit wird systematisch anhand entsprechender medizinischer Vorgaben die komplexe juristische Rechtslage der Reproduktionsmedizin in Deutschland erläutert und dabei auch inhaltlich klargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass man es mit einem rechtlichen Netzwerk zu tun, an dem neben dem Grundgesetz das Embryonenschutzgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gewebegesetz maßgeblich beteiligt sind. Von Bedeutung ist dabei die Erkenntnis, dass die Rechtslage der RM in Deutschland, obgleich ein spezifisch auf diese Fragestellungen ausgerichtetes Reproduktionsmedizingesetz nicht existiert, dennoch umfassend gesetzlich geregelt ist. Weiterhin ergibt sich, dass – im Gegensatz zur herkömmlichen Meinung – die Rechtslage in Deutschland weitgehend zufriedenstellend und ausgewogen strukturiert ist. Mit Ausnahme weniger Verbote ist vollständiger medizinischer Handlungsspielraum, der jenem im Ausland gleicht, gegeben. Samen- und Embryospende wie auch die Behandlung lesbischer Paare sind erlaubt. Allerdings zeigt sich eine echte Lücke in der Gesetzgebung bezüglich des Schutzes des Samengebers vor finanziellen Forderungen des Kindes, die vom Gesetzgeber geschlossen werden muss.
 
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