Ploier M |
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Arzt und Recht: Haftungsgrundlage für Ärzte: Wer haftet wofür? Journal für Hypertonie - Austrian Journal of Hypertension 2010; 14 (2): 36-39 Volltext (PDF) Praxisrelevanz Immer häufiger sehen sich Ärzte mit Anspruchs- oder Aufforderungsschreiben seitens der Patientenanwaltschaften, Aufforderungen zur Stellungnahme durch die Schlichtungsstellen oder aber mit Klagen von Patienten konfrontiert. Aus diesem Grund sind die behandelnden Ärzte mittlerweile nicht nur gefordert, ihren Beruf (wie auch schon bisher) sorgfaltsgemäß auszuüben. Vielmehr sollen auch alle ihre Handlungen so gut wie möglich dokumentiert werden, um als Beweismittel in einem unter Umständen auftretenden Prozess oder Schlichtungsverfahren herangezogen werden zu können. Es empfiehlt sich zudem, dass Ärzte über die in ihren Fachgebieten ergangene Rechtsprechung Kenntnis haben, um besser abschätzen zu können, über welche Risiken aufzuklären ist. Im Fall der Verletzung der Aufklärungspflicht oder eines Behandlungsfehlers kann der behandelnde Arzt sowohl zivil- als auch strafrechtlich in Anspruch genommen werden. |