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Leitner K  
Verordnung von Bewegungstherapie in der Allgemeinpraxis

Journal für Hypertonie - Austrian Journal of Hypertension 2000; 4 (Sonderheft 3A): 26-33

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Keywords: BewegungstherapieHypertonie

In Rahmen der ganzheitlichen Beratung und Betreuung von Gesunden und Kranken ist die Bewegungstherapie zu einem fixen Bestandteil geworden. Das Fehlen von körperlichen Beschwerden ist keine Garantie für physische und psychische Gesundheit und Belastbarkeit, andererseits können Selbstüberschätzung und zu intensives Training Risiken für den menschlichen Organismus darstellen. Bewegung alleine ist kein Allheilmittel, jedoch durch einen sinnvollen Einsatz ist häufig eine Verbesserung der Lebensqualität und Leistungsfähigkeit zu erreichen und bei bestehenden therapiebedürftigen Erkrankungen eventuell eine Reduktion (kein Ersatz) von Medikamenten möglich. Die Kombination von Medikament und Bewegungstherapie hat einen nachgewiesenen additiven Effekt (z. B. Hypertonie) und fördert damit die Compliance des Patienten wesentlich. Bewegungstherapeutische Beratung stellt eine vorsorgemedizinische Tätigkeit dar. Diesen Vorteil sollten wir Ärzte bedenken, um unseren Patienten auch die körperliche Aktivität schmackhaft zu machen. Der niedergelassene Arzt sollte bewegungstherapeutisch geschult und in der Lage sein, mit dem Patienten die Rahmenbedingungen für ein Trainingsprogramm zu erarbeiten. Auf Basis einer exakten Funktionsdiagnostik ist es möglich, einen Istzustand zu ermitteln, mit Sollwerten zu vergleichen und daraus resultierend ein individuelles Bewegungsprogramm zu erstellen.
 
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