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Diagnostische Abklärung und therapeutische Strategien nach Ausbleiben der Implantation bei assistierter Reproduktion Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2007; 4 (5): 240-243 Volltext (PDF) Summary Keywords: Blastozyste, Gynäkologie, Implantation, Reproduktionsmedizin Das Implantationsversagen nach IVF/ET oder ICSI/ET ist definiert als die Durchführung von 3 Transfers morphologisch entwicklungsfähiger Embryonen oder als der kumulative Transfer von 8–10 Embryonen ohne den Eintritt einer klinischen Schwangerschaft. In dieser Situation ist eine Untersuchung auf genetische Aberrationen bei den beiden Partnern, die Diagnostik der Schilddrüsenfunktion bei der Frau und ein Screening auf angeborene oder erworbene thrombophile Faktoren indiziert. Bei Okklusion oder Entfernung von Hydrosalpingen oder auch nach der Verbesserung der Rezeptivität des Endometriums durch geeignete Zyklusbehandlung kommt als therapeutische Strategie beim Nachweis thrombophiler Faktoren die Applikation von Antikoagulantien, wie Heparin und Acetylsalicylsäure, in Betracht. Das in Deutschland verbotene genetische Screening von Embryonen und die Blastozystenkultur mit Selektion des oder der am besten entwicklungsfähig erscheinenden Embryonen sind prinzipiell therapeutisch wünschenswert, aber nur im Ausland zu verwirklichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind andererseits immunologische Interventionen, wie aktive Immuntherapie mit Lymphozyten des Partners oder einer Drittperson, die intrauterine Applikation von Leukozyten des peripheren Blutes oder die Gabe des leukozytären Ultrafiltrates Leukonorm Cytochemia®, grundsätzlich auch in Deutschland zulässig, jedoch allenfalls nur als experimentell zu betrachten. |