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Mitteilungen der Gesellschaften

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2017; 14 (1): 25-33

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BRZ-Mitteilungen

Nachlese
9. BRZ-Intensivseminar gynäkologische Endo­krinologie & Reproduk­tionsmedizin

19.–21. Januar 2017 in Berlin-­Prenzlauer Berg, GLS Campus

Dieses Intensivseminar ist zwar Tradi­tion geworden, aber es ist jedes Jahr auch wieder neu und anders. Nicht zuletzt liegt das an der rasanten wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung des Gebiets und an den vielen Veränderungen, die sich in den insgesamt 22 Vorträgen und Workshops niederschlagen. Wieder war das Seminar ausgebucht, wobei wir auch sehr viel Wert darauf legen, die Anzahl der Teilnehmer so zu begrenzen, dass die Interaktivität auch bei den Vorträgen immer gewährleistet bleibt.

Selbstverständlich trägt auch das „Drumherum“ zur Attraktivität des Seminars bei: die gute Versorgung, der passende Tagungsort, der musikalisch exzeptionelle kleine Gesellschaftsabend, die Fortbildungspunkte und die durchdachte Organisation.

An dieser Stelle danken wir noch einmal in erster Linie den Referenten, die ihr Wissen und ihre Zeit eingebracht haben. Wir danken den Firmen, die das Seminar alljährlich unterstützen und dadurch niedrige Teilnahmegebühren ermöglichen und wir danken Dr. med. ­Andreas Tandler-Schneider für die wissenschaftliche Leitung und den Organisatoren für die Planung und Durchführung.

Kaum zu glauben, aber wir können nun bereits das 10. Seminar ankündigen:
Donnerstag 25. Januar bis einschließlich Samstag 27. Januar 2018
gleiche Stelle, gleiche Welle.
Vormerkungen nehmen wir per E-Mail an brz@repromed.de gern entgegen – die ersten liegen uns schon vor.

Nachlese
2. Seminar: Fehlermanagement im IVF-Labor

Am 4. Februar 2017 hat der BRZ gemeinsam mit der AGRBM zum zweiten Mal das Seminar „Fehlermanagement im IVF-Labor“ angeboten.

Das Seminar war, wie auch das ­erste, sehr gut besucht. Obwohl Fehlermana­gement auch die ärztlichen Mitarbeiter in den Zentren betrifft (sie tragen letztlich die Verantwortung!), waren unter den Teilnehmern in erster Linie die in den IVF-Laboren tätigen Teammitglieder. Die Workshops, in denen in kleinen Gruppen auf der Basis von ausgewählten, durchaus praxisnahen unerwünschten Vorkommnissen Fehleranalysen angestellt wurden, haben großen Anklang gefunden.

Wir bedanken uns sehr herzlich bei den Referentinnen Frau Dr. D. Weiss, Frau Dr. U. Weißenborn und ganz besonders bei Herrn Dr. A. Baumgart, der für seine erkrankte Frau eingesprungen war und ganz wesentlich zum Gelingen der Veranstaltung beigetragen hat. Auch den Organisatoren gebührt Dank für die gute Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit.

Wir wünschen uns, dass wir für ein mögliches drittes Seminar mehr ärztliche Teammitglieder für die Teilnahme begeistern können.

Ankündigung
Fortbildungsveranstaltung und Ordentliche ­Mitgliederversammlung des BRZ 2017 in Berlin

Von Freitag, 5. Mai bis Sonntag 7. Mai 2017 treffen sich die Mitglieder des BRZ wieder in Berlin. Wir sind der Bitte des Vorstands des Deutschen IVF-Registers e. V. nachgekommen und haben auch in diesem Jahr die Zeit von 19.00–20.30 am Freitagabend für eine Versammlung des D.I.R zur Verfügung gestellt.

Im Anschluss daran findet das traditionelle Get-together im Hotel Abion Spreebogen (Tagungshotel) statt. Selbstverständlich freuen wir uns, auch diejenigen D.I.R-Mitglieder zu begrüßen, die nicht im BRZ organisiert sind. 1

Der Samstagvormittag ist der Fortbildung gewidmet. Die genauen Inhalte gehen den Mitgliedern des BRZ zeitnah zu. Für diesen Abschnitt der Veranstaltung werden bei der Ärztekammer Berlin Fortbildungspunkte beantragt.

Im Zentrum des Nachmittags steht wie jedes Jahr die Berufspolitik des Verbands, wir werden uns mit der aktuellen Rechtsprechung (Zivilrecht und Sozialrecht), mit der aktuellen Gesetzgebung, mit Abrechnungstücken und mehr ­befassen.

Selbstverständlich werden wir den anstrengenden Tag gemeinsam ausklingen lassen!

Nachlese
Veranstaltung „Kinderwunschtage“ am 18. und 19. Februar 2017 in Berlin

Lt. Berliner Zeitung vom 19.2.2017 kamen an den beiden Tagen insgesamt 14.070 Besucher zur Messe „Kinderwunschtage“ in Berlin, die vom britischen Veranstalter F2F ins Leben gerufen worden war. Die angebotenen Seminare waren gut besucht, zum großen Teil informativ und wenig werbend.

Die Liste der Medien, die sich mit teilweise eigentümlichen Überschriften, inhaltlich aber durchaus bemerkenswert differenziert über diese Veranstaltung geäußert haben, ist lang. Der BRZ wurde x-fach zitiert, insbesondere zu den in Deutschland verbotenen Methoden, deren Anbieter das Hauptinteresse der Messebesucher darstellten. Eizellspende in Spanien, Leihmutterschaft über eine Organisation in Oregon, USA, die auch homosexuellen Paaren zu einem Kind verhilft, bis zur Zusage, mit 100%iger Sicherheit, eine Schwangerschaft zu erlangen. Diese doch etwas erstaunliche Erfolgsquote erreicht man in der ukrainischen Klinik durch die „Money-back“-Strategie: Wenn nach 3 Eizellspendezyklen keine Schwangerschaft erfolgt ist, werden die gesamten Kosten zurückerstattet und das Paar fliegt raus aus der Statistik.

In der Mediathek des rbb (Radio Berlin Brandenburg) finden Sie sicherlich noch für einige Zeit ein ausgedehntes Interview mit Herrn Dr. Hilland. Elektronisch erhielten die Mitglieder im BRZ-Rundbrief die wesentlichen Artikel.

Der BRZ-Vorstand hatte sich die Entscheidung, das kostenlose Angebot eines Informationsstandes nicht anzunehmen, nicht leicht gemacht. Letztlich war es der hohe Grad an Kommerzialisierung und das überwiegende Angebot der ausländischen Anbieter, der die eigentlich gute Intention einer Informationsveranstaltung zum Kippen und den BRZ zur Absage brachte. Abgesehen von drei deutschen Samenbanken und einem Zentrum war die deutsche reproduktionsmedizinische Landschaft nicht vertreten.

Das frappierende Medieninteresse verhalf der Veranstaltung zu kostenloser Werbung weit über die Grenzen Berlins hinaus. Der Wirbel ist aber doch auch ein untrügliches Zeichen dafür, dass hierzulande im Hinblick auf die Behandlung des unerfüllten Kinderwunsches schlicht etwas nicht stimmt! Daher bleibt zu hoffen, dass diese Veranstaltung und ihr Medienecho genau dies aufgezeigt und den Finger in die Wunde gelegt hat. Aller Kommerzialisierung zum Trotz könnte sie dann durchaus positive Nachwirkungen zeitigen.

Korrespondenzadresse:
Monika Uszkoreit
BRZ
E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Nachlese
BRZ-Herbsttreffen am 19.11.2016 in Dresden
(im Rahmen des XXX. Treffens der Deutschen IVF-Gruppen)

Den Organisatoren des XXX. Treffens der Deutschen IVF-Gruppen ist in Dresden eine zugleich wunderschöne wie auch anspruchsvolle Tagung gelungen, zu der wir herzlich gratulieren.

Voll besetzt mit zahlreichen spannenden Themen aus den Welten der Berufspolitik und des Rechts sowie Verbandsinterna, fand das traditionelle Herbsttreffen des BRZ im Rahmen des IVF-Treffens statt.

Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Dr. Ulrich Hilland, und Verabschiedung der vorläufigen Tagesordnung, folgte der Bericht des Vorsitzenden zu den Aktivitäten des BRZ von dem an dieser Stelle einige Eckpunkte herausgegriffen werden können:

1. Medikationsplan in der Reproduktionsmedizin: Der relativ bürokratische Aufwand ist im Rahmen der Reproduktionsmedizinischen Behandlungen in der Regel nicht erforderlich, da eine Verpflichtung zur Ausstellung des Medikationsplans nur bei Dauermedikation von > 28 Tage besteht.

2. Die (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten ­Reproduktion der Bundesärztekammer wird ersetzt durch „Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung“ gemäß § 16b TPG. Für die Zentren dürfte das Nachfolgende im Rahmen von Inspektionen von Bedeutung sein:

„Die Einhaltung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft wird vermutet, wenn die Richtlinien der Bundesa?rztekammer [...] beachtet worden sind.“

3. Der BRZ steht im konstruktiven Dialog mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Der bisher vom PEI entwickelte Meldebogen „Schwerwiegende unerwünschte Reaktionen“ stellt noch keine Endversion dar und eine Meldung ist bis auf Weiteres nicht möglich, auch wenn sich der Meldebogen nach wie vor im Internet befindet. Der BRZ wird die Zentren informieren.

4. Die folgende Änderung der ­AMWHV ist zu beachten:

§ 41a Europäisches Kodierungssystem für Gewebe [...]

(1) Gewebe [...], die zum Zweck der Anwendung beim Menschen in Verkehr gebracht werden, müssen mit einem Einheitlichen Europäischen Code gekennzeichnet sein.

(2) Eine Freigabe zum Inverkehrbringen von Geweben [...] darf nur erfolgen, wenn die Endverpackung mit dem Einheitlichen Europäischen Code gekennzeichnet ist [...].

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für

Keimzellen aus Partnerspenden und imprägnierte Eizellen aus Partnerspenden,

Gewebe [...], die von der Gewinnung bis zur Anwendung innerhalb derselben Einrichtung verbleiben.

5. Die im Koalitionsvertrag der beiden derzeitigen Regierungsparteien getroffene Vereinbarung, das Recht eines Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich zu regeln, soll voraussichtlich noch in der laufenden Legislaturperiode über das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ (Samenspenderregistergesetz) umgesetzt werden. Ob der aktuelle Entwurf, der sowohl für die Einrichtungen der medizinischen Versorgung als auch für die Entnahmeeinrichtungen von großer Bedeutung sein dürfte, in der aktuellen Fassung das Gesetzgebungsverfahren übersteht, bleibt abzuwarten. Die Aufbewahrungs- und Meldefristen sowie die drohenden Bußgelder sind dabei zu beachten.

6. Richtlinien des GBA über künstliche Befruchtung: Eine Änderung der Indikation nach 11.5 ist in absehbarer Zukunft zu erwarten.

7. PID in Deutschland: Eine Tagung der deutschen PID-Zentren wurde geplant und fand am 9. und 10. Dezember 2016 in Regensburg statt.

8. Änderung des Punktwertes zum 1. Januar 2017: Der BRZ stellt erneut Excel-Tabellen fü das Ausfüllen des Behandlungsplans elektronisch zur Verfu?gung.

9. Urologische Leistungen für spätere TESE: Die Hodenbiopsie ist eine GKV-Leistung mit einer entsprechenden OPS-Ziffer, die für den Andrologen nicht adäquat vergütet ist.

10. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Urteil vom 29.7.2015 – XI R 23/13 festgestellt, dass die Kryokonservierung bei therapeutischem Zweck umsatzsteuerfrei ist. Da das Urteil bisher noch nicht im BStBl. veröffentlicht ist, findet es bislang noch keine allgemeine Anwendung. Das sorgt im Einzelfall für Diskussion mit dem zuständigen Finanzamt. Es gibt daher keinen eindeutig sicheren Weg, da sich entweder die Patien­ten oder das zuständige Finanzamt beschweren können. Am sichersten wäre es wohl, die Rechnungen mit UmsatzSt auszuweisen und diese abzuführen.

11. Honorar- und Gesundheitspolitik: Dr. Georg Wilke berichtet über den aktuellen Stand der Entwicklung zur GOÄ-neu. Dr. Ulrich Knuth stellt die Vorstellungen des BRZ zur Weiterentwicklung des Facharzt-EBM dar und berichtet ebenfalls vom aktuellen Stand der Entwicklung.

Nachdem am Vortag die Mitgliederversammlung des Deutschen IVF-Registers e. V. (D.I.R) und am Vormittag die D.I.R-Sitzung abgehalten wurden, stellte sich der Vorstand, vertreten durch Dr. Ute Czeromin und Dr. Andreas Tandler-­Schneider den Mitgliedern des BRZ für Fragen zur Verfügung.

Anschließend trug Rechtsanwalt Holger Eberlein in seinem Vortrag „Wichtig für Ihre Praxis – Zivilrechtliche Entscheidungen“ Wichtiges aus der Justiz zusammen und hob die Praxisrele­vanz hervor. Beispielsweise sieht das Landgericht Traunstein in einem, derzeit im Berufungsverfahren im OLG München noch anhängigen Urteil, keine Verpflichtung des Arztes oder der Samenbank zur Herausgabe von kryokonservierten Samenzellen nach Tod des beteiligten Mannes an seine Witwe. (Stand bei Drucklegung: am 22. Februar 2017 ist das OLG München der Entscheidung des LG Traunstein gefolgt. Die Revision wurde zugelassen. Die Urteilsschrift wurde bereits am 23. Februar 2017 veröffentlicht. Zusammen mit RA Holger Eberlein, um dessen Verfahren es sich handelt, dürfen wir gespannt sein, ob von der Revision Gebrauch gemacht wird und das Verfahren zum BGH geht!)

Des Weiteren besteht nach Ansicht des OLG Karlsruhe keine Verpflichtung des Arztes zur Herausgabe von kryokonservierten Eizellen im 2-PN-Stadium nach Tod der beteiligten Frau an deren Witwer.

Die umstrittenen „Vario-Tarife“ der Central Krankenversicherung sind nach Ansicht eines Berliner ­Landgerichts unwirksam, da sie gegen das Transparenzgebot verstoßen. Hier vertreten andere Gerichte jedoch unterschiedliche Ansichten.

Das Bundessozialgericht hat inzwischen zementiert, dass weder die Präimplantationsdiagnostik (PID) noch die Polkörperchen-Diagnostik (PKD) in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen.

Der BGH hat mit einem Beschluss vom 24. August 2016 erklärt, dass eine Feststellung der Vaterschaft für im Ausland eingelagerte Embryonen nicht möglich ist. Eine präkonzeptionelle Vaterschaftsfeststellung sieht das deutsche Abstammungsrecht nicht vor.

Eine private Krankenversicherung muss die Kosten einer Auslandsbehandlung nicht erstatten, wenn diese Behandlung in Deutschland verboten ist, urteilte das OLG München am 13. Mai 2016.

Ausführlich und anhand von Fallkonstellationen wurden die neuen gesetzlichen Regelungen zur Bestechung im Gesundheitswesen vorgestellt. Auch der Hinweis, dass es sich hierbei lediglich um den rechtlichen Rahmen handelt und das Bild erst anhand der zu erwartenden Urteile ausgestaltet werden wird, wurde aufmerksam registriert.

Die für BRZ-Mitglieder exklusiv entwickelten Versorgungsmodelle „Medicus-Care“ wurden mit dem Beitrag „Gut vorgesorgt? Ihre Altersvorsorge“ von Herrn Markus Schon, Diplom-Volkswirt, Leiter Ärzte-Service Assekuranz ag Luxemburg und Herrn Wilfried Kanschat, Repräsentant des Arzte-Service der Assekuranz ag, vorgestellt. Hier konnte der BRZ gute Bedingungen für den Verband vereinbaren.

Rechtsanwalt Dr. Kyrill Makoski, Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzlei Möller und Partner, Düsseldorf, nahm mit seinem Bericht „Neues aus der Welt des Rechts“ zu aktuellen Urteilen des BSG zu Arztstellen, des OLG München zur Leistungspflicht bei Fremdeizellenspende im Ausland, zu Auskunfspflichten bei Samenspende, dem Medika­tionsplan, dem elektronischen Arztbrief, der Umsatzsteuer-Problematik und weiteren aktuellen Themen aus der Sozialgesetzgebung Stellung.

Die Regionalverbünde des BRZ stellen sich vor: Dr. Georg Wilke, Dr. Klaus Fiedler und Dr. Friedrich Gagsteiger skizzierten die Historie ihrer jeweiligen Regionalverbünde in den Bundesländern Niedersachsen/Bremen, Bayern und Baden-Württemberg, die zu den aktiveren der insgesamt sieben derzeit angemeldeten Verbünde auf Regionalebene gehören und stellten die Meilensteine, aktuelle Aktivitäten und Entwicklungen dar. Eine Abstimmung der Arbeit auf regionaler und auf Bundesebene kann nur im Interesse aller Beteiligten sein, denn nur so können die gemeinsamen Felder der Berufs- und Gesellschaftspolitik erfolgreich gestaltet werden. Der BRZ wünscht sich ausdrücklich eine engere und vertrauensvollere Zusammenarbeit mit seinen Regionalverbünden.

Großen Applaus gab es erneut für die beständig gute und erfolgreiche Arbeit der Geschäftsstelle, vertreten durch Eva Schworm und Monika Uszkoreit. Im Februar 2017 konnte Monika Uszkoreit ihren 70. Geburtstag feiern. Der BRZ ist für ihren unermüdlichen und den Verband prägenden Einsatz dankbar.

Wie immer haben die Mitglieder des BRZ eine elektronische Zusammenstellung sowohl der verteilten Unterlagen als auch der Vorträge zum Herunterladen erhalten.

Korrespondenzadresse:
Najib N. R. Nassar
Schriftführer des BRZ
E-Mail: nassar@ivfzentrum.de

1 Für die Zimmerbuchung sind Nicht-BRZ-Mitglieder selbst verantwortlich!



DGA-Mitteilungen

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt für 2017 Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,– für Studierende der Medizin oder Naturwissenschaften für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen wissenschaftlichen andrologischen Kongress aus.

Studierende mit einem akzeptierten Abstract für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Auswahl bevorzugt.

Bewerbungen für Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2017 richten Sie bitte bis zum 15.04.2017 an die Geschäftsstelle der DGA (E-Mail: geschaeftsstelle@dg-andrologie.de). Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der DGA.



DGRM-Mitteilungen

7. Treffen „Netzwerk Reproduktion“

Liebe Mitglieder der AG Implantation und Plazentation der DGRM, liebe Mitglieder des AK Reproduktionsimmunologie (AKRI) der DGfI, liebe Mitglieder der AG Reproduktion bei Mensch und Tier, liebe Kollegen mit Interesse an reproduktionsbiologischer Forschung,

bei unserem letzten sehr anregenden Treffen in Aachen (vielen Dank noch mal an Irmgard Claßen-Linke und Volker Buck) wurde Düsseldorf als nächster Treffpunkt vereinbart.

Für dieses nunmehr 7. Treffen ist folgender Termin geplant:

Freitag, 24. März 2017 (voraussichtlich ab 14.00 Uhr) bis

Samstag, 25. März 2017 (voraussichtlich bis 14.00 Uhr).

Das Treffen wird im Uniklinikum Düsseldorf im Hörsaal der Frauenklinik (UniKiD) stattfinden.

Für das Treffen in Düsseldorf bitten wir wie jedes Jahr die Leiter der im Bereich Reproduktion tätigen Arbeitsgruppen in einem ca. 10–15-minütigen Vortrag Einblick in die aktuellen wissenschaftlichen Schwerpunkte ihres Labors bzw. ihrer Gruppe zu geben. Hierbei sollten Modelle und wissenschaftliche bzw. klinische Forschungsansätze vorgestellt werden.

Sinn und Zweck des Treffens ist, die Kooperationen zwischen den AGs weiter zu intensivieren, dadurch noch mehr kompetitive Projektanträge stellen zu können und evt. auch einen Forschungsschwerpunkt zu gegebener Zeit in Angriff nehmen zu können.

Studierende und junge wissenschaftliche Mitarbeiter der AGs sind natürlich ebenfalls herzlich willkommen! Wir sind bemüht, viel Zeit für informelle Gespräche zur Verfügung zu stellen, sodass hier durchaus auch die Vernetzungen in dem Bereich der Nachwuchswissenschaftler vertieft werden können.

Leider stehen keine Mittel zur Finanzierung Ihrer Reise nach Düsseldorf zur Verfügung, diese Kosten müssten von den jeweiligen Teilnehmern selber getragen werden.

Wenn Sie sich bereits um eine Unterkunft bemühen möchten, so empfehlen wir in Bahnhofsnähe Motel One (Bahnanbindung zum Klinikum) oder auch das Hotel Auszeit und HK Hotel Düsseldorf City fußläufig in Uninähe.

Wir hoffen, Sie zahlreich im schönen Düsseldorf begrüßen zu dürfen!

Mit herzlichen Grüßen,

PD Dr. med. Alexandra Bielfeld
Stellv. Leiterin UniKiD
Leiterin Forschungslabor UniKiD
Universitätsfrauenklinik Düsseldorf
Stellv. Vorsitzende AG Reproduktion bei Mensch und Tier

PD Dr. rer. nat. Florian Herse
Experimental and Clinical Research Center (ECRC)
Max-Delbrueck Center for Molecular
Medicine, Charité Campus Buch
Sprecher AKRI der DGfI

Dr. rer. nat. Dunja Baston-Büst
Stellv. Leiterin. IVF-Labor und Forschungslabor UniKiD
Universitätsfrauenklinik Düsseldorf
Vorstand beratendes Mitglied der AG Reproduktion bei Mensch und Tier

Dr. rer. hum. biol. Kristin Thiele
Labor für Experimentelle Feto-Maternale Medizin
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Stellv. Sprecherin AKRI der DGfI

Professor Dr. med. Udo Markert
Laborleiter Placenta-Labor, Universität Jena
Leiter des Arbeitskreises Implantation und Placentation

Bericht „AGRBM meets DGRM“ im Januar 2017

Am 14.01.2017 fand die mittlerweile dritte gemeinschaftlich von AGRBM und DGRM organisierte Tagung in der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf statt.

Der Vormittag war geprägt von internationalen Rednern (Professor Mary Herbert, Dr. Carmen Rubio und Dr. Laura ­Rienzi), die den fast 100 Teilnehmern Einblicke in zukunftsweisende Technologien boten, die in Deutschland derzeit in der Anwendung in der reproduktionsmedizinischen Praxis noch undenkbar sind. Der Nachmittag fokussierte auf wissenschaftliche Vorträge (Mikromilieu des Follikels und Gene-editing) und den Vorstoß des Berufsverbandes Reproduktionsmedizin Bayern (BRB) hinsichtlich der Beurteilung entwicklungsfähiger Embryonen. Die Veranstaltung zeichnete sich erneut durch einen mit den Rednern interaktiven, kollegialen, informativen und diskussionsfreudigen Charakter aus

Wir freuen uns schon auf die 4. Auflage in 2018 und verbleiben mit besten Grüßen aus Düsseldorf.

Für die Organisatoren

Dr. Dunja Baston-Büst

The Scientific program has been updated

Opening Lectures

Schenker Joseph (IL): Quo Vadis – Human Reproduction ?
Schopper Doris (CH): (International Committee of the Red Cross) Sexual violence in conflict: addressing the needs of women

Key Lectures

Devoto Luigi (CL): Significance of Estradiol Metabolites in ovarian physiology and reproductive dysfunction
Gomel Victor (CA): Is reproductive microsurgery dead, or has its demise been greatly exaggerated?
Kovacs Gabor (AU): IVF success rates- how should these be measured and reported
Laufer Neri (IL): Fertility and longevity
Naftolin Frederick (US): Reproductive Hormones and Dementia
Sciarra John (US): Hysterectomy 2017 and Alternatives
Pecorelli Sergio (IT): A new approach to medicine: Health and Wealth of the population in the environment
Purandare C. N. (IN): Infertility a global health problem

Academy Focus

Endometriosis therapeutic approaches
Adamyan Leila (RU)
Mettler Liselotte (DE)

Imaging and ethics in reproduction
Chervenak Frank (US)
Kupesic Sanja (HR)

Current understanding of controlled ovarian stimulation
Diedrich Klaus (DE)
Barri Pedro (ES)

Adolescent reproduction
Genazzani Andrea R. (IT)
Birkhaeuser Martin (CH)

How to improve ART results
Buchholz Tina (DE)
Shoham Zeev (IL)

Presidential Focus

Benagiano Giuseppe (IT): Present role of hormonal contraception in family-planning
Patrizio Pasquale (US): Improving IVF results: how far can we tamper with human biology?
Di Renzo Gian Carlo (IT): Periconceptional period: the new focus for prevention in pregnancy
Schenker Joseph (IL): Movements toward ovarian cancer prevention
Genazzani Andrea R (IT): Menopause and ageing
Simoncini Tommaso (IT): The future management of pelvic floor disease.


 
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