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Mitteilungen der Gesellschaften

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2017; 14 (4): 185-198

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BRZ-Mitteilungen

Meldung unerwünschter schwerwiegender Reak­tionen gemäß § 63i AMG

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat ein aktualisiertes PDF-Dokument, Stand 29.06.2017, zur Meldung des ­Verdachts einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion bei Spendern von Gewebe ins Netz gestellt, das unter dem Link www.pei.de/SharedDocs/Downloads­/vigilanz/gewebevigilanz/g1b-gewebe-verdacht-meldung.pdf?__blob=publicationFile&v=9 heruntergeladen und elektronisch ausgefüllt werden kann.

Das Arzneimittelgesetz (AMG) verwendet als Definition für die schwerwiegende unerwünschte Reaktion „eine unbeabsichtigte Reaktion, einschließlich einer übertragbaren Krankheit, beim Spender oder Empfänger im Zusammenhang mit der Gewinnung von Gewebe oder Blut oder der Übertragung von ­Gewebe- oder Blutzubereitungen, die tödlich oder lebens­bedrohend verläuft, eine Behinderung oder einen Fähigkeitsverlust zur Folge hat oder einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht oder verlängert oder zu einer Erkrankung führt oder diese verlängert.“

Im Zusammenhang mit der Gewinnung von Eizellen (arzneimittelrechtlich: „Spende“) trifft die im AMG enthaltene Definition der schwerwiegenden unerwünschten Reaktion für das schwere OHSS (WHO Grad III) zu. Hingegen ist die zitierte Definition für die Übertragung der vorgenannten Zellen nicht einschlägig, da menschliche Samen- und Eizellen sowie imprägnierte Eizellen und Embryonen keine Gewebezubereitungen darstellen (§ 40 Abs. 30 AMG).

Für die Klassifikation des OHSS werden im Meldebogen die Einteilung nach Golan und die in Deutschland gebräuchlichere nach der WHO zur Auswahl angeboten. Beim Ausfüllen des Meldebogens ist nur eine der beiden Klassifikationen zu verwenden, wobei Ihnen die Wahl überlassen bleibt. Wenn Sie das Formular mit Ihren Angaben elektronisch ergänzen ist gewährleistet, dass nur eine der beiden Schweregrad­einteilungen in das Formblatt eingetragen werden kann.

Zwar soll die Meldung an die zuständige Landesbehörde erfolgen (§ 63i Abs. 3 AMG), jedoch ist auch bei einem Versand an das PEI gesichert, dass der Meldebogen an Ihre zuständige, länderspezifische Behörde (z. B. Bezirksregierung, Senatsverwaltung) weitergeleitet wird. Dies sei, so wurde uns telefonisch aus dem Referat für Pharmakovigilanz II mitgeteilt, mit den Landesbehörden kommuniziert und konsentiert.

Korrespondenzadresse:

Dr. med. Ulrich Hilland

Vorsitzender des BRZ

E-Mail: hilland@fcm-net.de

Ehe für alle (Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017)

Der Bundestag hat am 30.06.2017 eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschlossen, die es Personen gleichen Geschlechts ermöglicht, miteinander die Ehe einzugehen. Die darauf bezogene Bestimmung (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB) lautet: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Nachdem die Gesetzesänderung am 20.07.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, tritt sie am 01.10.2017 in Kraft.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auch bei Ehepaaren gleichen Geschlechts zulasten der GKV erbracht werden können, da die Regelungen des § 27a SGB V weiterhin Gültigkeit besitzen. Dort lautet es u. a.: „Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn […] ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden […]”

Es ist evident, dass bei Ehegatten gleichen Geschlechts diese Leistungsvoraussetzung nicht erfüllt wird und damit eine Leistungserbringung zulasten der GKV derzeit ausscheidet. Sollte eine diesbezügliche Änderung des § 27a SGB V jemals in Angriff genommen werden, wird uns die Diskussion nicht verborgen ­bleiben.

Korrespondenzadresse:

Dr. med. Ulrich Hilland

Vorsitzender des BRZ

E-Mail: hilland@fcm-net.de

Vorgehen nach der Änderung der „KB-Richtlinie“ des G-BA – Andrologische Untersuchung

Im Nachgang zum Informationsschreiben Herrn Dr. Hilland zur Änderung der Richtlinien KB sind noch immer Fragen zum Procedere und Umfang der Untersuchung durch einen Andrologen offen.

Die Vorschrift, dass der Indikationsstellung eine (körperliche) Untersuchung durch einen Andrologen vorausgehen muss, betrifft ausschließlich gesetzlich versicherte Patientenpaare. Sie betrifft solche Paare gerade NICHT, die die Vorgaben des § 27a SGB V nicht oder nicht mehr erfüllen und daher die Behandlung selbst bezahlen müssen.

Es sei hervorgehoben und betont, dass die Indikationsstellung ausschließlich durch den behandelnden Reproduktionsmediziner erfolgen kann, der letztlich sowohl die Verantwortung für die Aufklärung zur Therapie als auch deren Beantragung und Ausführung trägt. Der G-BA hält in den Tragenden Gründen seines Beschlusses zur Änderung der KB-Richtlinie fest: „In Bezug auf die Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen […] ist bei jeder Indikationsstellung die individuelle Konstellation des Paares zu berücksichtigen.“ Diese individuelle Paarkonstellation in ihrer Tiefe und Breite zu berücksichtigen, ist nur dem Reproduktionsmediziner möglich. Last but not least: Die Hauptlast der Behandlung trägt die Frau!

Da die (körperliche) Untersuchung durch den andrologisch tätigen Arzt der Indikationsstellung durch den Reproduktionsmediziner vorausgeht, ist die körperliche Untersuchung ebenso eine kurative diagnostische Leistung wie das im Vorfeld anzufertigende diagnostische Spermiogramm nach Gebührennummer 32190 EBM. Sie müssen zu 100 % über die Versichertenkarte des Mannes zulasten der GKV abgerechnet werden und unterliegen nicht der 50%igen Eigen­anteilsregelung.

Selbstverständlich sind sie, da sie eine vertragsärztliche Leistung darstellen, auch nicht „IgeL-bar“.

PKV und Beihilfe

Leider lässt sich nicht generell festlegen, ob die andrologische Untersuchung des Beihilfeberechtigten erforderlich ist, da es in jeder Beihilfeverordnung unterschiedliche Bestimmungen gibt. Die Paare müssen daher selbst in Erfahrung bringen, wie es in der für sie relevanten Beihilfeverordnung geregelt ist.

Ganz wesentlich: Nicht von der Regelung betroffen sind, ebenfalls selbstverständlich, alle Paare, die einer privaten Krankenversicherung angehören!

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit

BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

BRZ-Abrechnungsworkshop

Auf vielfachen Wunsch bietet der BRZ im Rahmen des diesjährigen DVR-Kongresses (7.–9. Dezember 2017 in München) wieder einen Workshop zu den Geheimnissen der Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen an. Wir sind Herrn Rechtsanwalt Holger Eberlein, Berlin, sehr dankbar, dass er Herrn PD Dr. Knuth und Dr. Ulrich Hilland bei der Ausgestaltung des Workshops unterstützt.

Der Workshop richtet sich nicht nur an Ärzte, sondern auch an die für die Abrechnung in den Zentren zuständigen Teammitglieder.

Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und nicht mit der Kongressgebühr abgegolten.

Teilnehmer, die ausschließlich an diesem Workshop und nicht am Kongress selbst teilnehmen möchten, erhalten leider nicht, wie bislang angenommen, eine gesonderte Zugangsmöglichkeit zum Veranstaltungsort. Die Teilnehmer müssen zusätzlich zur Teilnahmegebühr für den Workshop ein Tagesticket für den Kongress erwerben.

Bitte reichen Sie die Ankündigung an Ihre Teammitglieder weiter!

Freitag, 8. Dezember 2017, 9.00–10.30 Uhr

Unkostenbeitrag: EUR 50,-

Programm, Anmeldemöglichkeit und alle Informationen finden Sie im Netz

BRZ-Vorträge im Rahmen des DVR-Kongress 2017

Auch im Rahmen dieses DVR-Kongresses wurden die Mitgliedsgesellschaften gebeten, die ihnen zugewiesenen Slots selbst zu gestalten. Über diese Regelung und ihre Auswirkung auf die Relevanz des Kongresses mag man geteilter Meinung sein.

Der BRZ-Slot am Freitag, 8. Dezember 2017, 11.30–13.00 Uhr bietet die folgenden Vorträge:

11:30–12:00 Uhr: Rationelle Rahmenbedingungen bei Polkörperbiopsie und „Deutschem Mittelweg“

Referenten: J. Taupitz, Mannheim und C. Gnoth, Grevenbroich

12:00–12:30 Uhr: Das Samenspenderregistergesetz (SaregG)

Referenten: J. Taupitz, Mannheim und U. Hilland, Bochholt

11:30–12:00 Uhr: Datenschatz und Datenschutz in der Medizin – ein Blick auf die technischen Probleme.

Referent: M. Schapranow, HPI Potsdam

BRZ-Herbsttreffen 2017

Samstag, 9. Dezember 2017, 14.30 bis ca. 18.00 Uhr

Im Rahmen des DVR-Kongress findet auch in diesem Jahr das traditionelle Herbsttreffen des BRZ statt. Neben den traditio­nellen Ausflügen in die Welt des Rechts, werden die Kryokonservierung und damit verbundene haftungsrechtliche Fragen auf der Tagesordnung stehen. Der BRZ hat dazu auch Herrn Professor Jochen Taupitz eingeladen.

Die offizielle Einladung und die vorläufige Tagesordnung erhalten die Mitglieder des Verbands Mitte Oktober. Wie jedes Jahr werden wir für den Abend des 9. Dezember ein gemeinsames Ausklingen für diejenigen Teilnehmer planen, die keine Möglichkeit mehr haben, nach Hause zu reisen.

Bei der Zimmerbuchung für den Kongress sollte bitte darauf geachtet werden, dass das Zimmer ggf. bis zum Sonntag, 10. Dezember 2017, gebucht werden muss.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit

BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

DGA-Mitteilungen

Einladung zur Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie (DGA) e.V.

im Rahmen des 7. DVR-Kongresses

– zugleich 29. DGA-Jahrestagung –

Freitag, 8. Dezember 2017, 17:00–18:00 Uhr

Raum: FORUM 8

Holiday Inn Munich City Centre

Hochstraße 3

81669 München

Tagesordnung

1. Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2016 (Saarbrücken)

3. Bericht des Präsidenten

4. Bericht des Sekretärs

5. Bericht der Schatzmeisterin

6. Bericht des Beauftragten für Fort-/Weiterbildung und Qualitätssicherung

7. Bericht der Forschungsbeauftragten

8. Bericht des Medienbeauftragten

9. Satzungsänderung:

a. Juniormitgliedschaft

b. Erweiterung des Vorstands um das Ressort:
Berufspolitik

c. Abstimmung über die Satzungsänderungen

10. Bericht QuaDeGA GmbH

11. Entlastung des Vorstandes

12. Wahlen zum Vorstand

a. Schatzmeister-/in

b. Medienbeauftragter/-in

c. Tagungspräsident/-in 2020

d. Berufspolitik

13. Wahl der Kassenprüfer

14. Zukünftige Tagungen

Jahrestagung 2018

Jahrestagung 2019 incl. DVR

15. Verschiedenes

Stand: 27.09.2017

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt für 2017

Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,–

für Studierende der Medizin oder Naturwissenschaften

für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen wissenschaftlichen andrologischen Kongress aus.

Studierende mit einem akzeptierten Abstract für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Auswahl bevorzugt.

Bewerbungen für Veranstaltungen 2017 richten Sie bitte bis zum 31.10.2017 an die Geschäftsstelle der DGA
(E-Mail: geschaeftsstelle@dg-andrologie.de). Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der DGA.

Deutsche Gesellschaft für Andrologie

Intensivkurs

Welche andrologischen Untersuchungen sind notwendig?

Die neuen 2017-Richtlinien über künstliche Befruchtung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mittwoch, 6. Dezember 2017

Holiday Inn Munich City Centre

Hochstraße 3

81669 München

Bitte beachten Sie die Raumausschilderung im Hotel-Foyer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Juni 2017 sind für die Andrologie wichtige Änderungen der Richtlinien über künstliche Befruchtung (KB-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Bezüglich der Indikation für die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird neu festgelegt, dass die Untersuchung des Mannes durch Ärztinnen oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Andrologie“ der Indikationsstellung vorausgehen muss. Damit wird die wichtige und verantwortungsvolle Rolle der Androloginnen und Andrologen bei der Abklärung kinderloser Paare betont. Im Rahmen dieses Intensivkurses möchten wir die sinnvollen und notwendigen andrologischen Untersuchungen darstellen, häufiger in diesem Zusammenhang an die DGA gerichtete Fragen beantworten und mit Ihnen intensiv diskutieren.

Seien Sie hierzu in München kurz vor dem DVR-Kongress herzlich willkommen!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. H. M. Behre Prof. Dr. med. F.-M. Köhn

für den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Andrologie

15.00 Uhr

Einführung zur Thematik

Prof. Dr. med. H. M. Behre, Halle

15.10 Uhr

Anamnese

Prof. Dr. med. F.-M. Köhn, München

15.30 Uhr

Körperliche Untersuchung und bildgebende Diagnostik

Prof. Dr. med. H. Sperling, Mönchengladbach

15.50 Uhr

Durchführung und Qualitätssicherung der Ejakulat­untersuchung

Dr. rer. physiol. A. Paradowska-Dogan, Bonn

16.10 Uhr

Die Interpretation des Spermiogramms

Prof. Dr. med. H.-C. Schuppe, Gießen

16.30 Uhr

Pause

17.00 Uhr

Endokrinologische Diagnostik

Prof. Dr. med. M. Zitzmann, Münster

17.20 Uhr

Humangenetische Abklärung

Prof. Dr. med. F. Tüttelmann, Münster

17.40 Uhr

Operative Aspekte der andrologischen Diagnostik

PD Dr. med. T. Diemer, Gießen

18.00 Uhr

Abschlussdiskussion

Prof. Dr. med. H. M. Behre, Halle

Zertifizierung:

Fortbildungspunkte werden bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt.

Information und Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bis zum 22.11.2017 an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die schrift­liche Anmeldebestätigung.

Teilnahmegebühr:

DGA Mitglieder: 50,00 € Nichtmitglieder: 75,00 €

Kontakt:

Geschäftsstelle der DGA

Gabriele Wickert und José Aranzabal

Amsterdamer Weg 78

44269 Dortmund

Telefon 0231-9415 82 15

Fax 0231-906 24 51

Mobil 0179-760 82 22

geschaeftsstelle@dg-andrologie.de

www.dg-andrologie.de

DGRM-Mitteilungen

„Save the Date“!

Die 51. Jahrestagung „Physiologie & Pathologie der Fortpflanzung“,
gleichzeitig 43. „Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung“,
der DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) und der DGRM
findet vom 21.02. bis 23.02.2018 in Hannover statt.

Weitere Informationen unter:

http://www.dvg.net (Tagungen/Termine)

http://www.repromedizin.de (Veranstaltungen)


 
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