BRZ-Mitteilungen
Meldung unerwünschter schwerwiegender Reaktionen gemäß § 63i AMG
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat ein aktualisiertes PDF-Dokument, Stand 29.06.2017, zur Meldung des Verdachts einer schwerwiegenden unerwünschten Reaktion bei Spendern von Gewebe ins Netz gestellt, das unter dem Link www.pei.de/SharedDocs/Downloads/vigilanz/gewebevigilanz/g1b-gewebe-verdacht-meldung.pdf?__blob=publicationFile&v=9 heruntergeladen und elektronisch ausgefüllt werden kann.
Das Arzneimittelgesetz (AMG) verwendet als Definition für die schwerwiegende unerwünschte Reaktion „eine unbeabsichtigte Reaktion, einschließlich einer übertragbaren Krankheit, beim Spender oder Empfänger im Zusammenhang mit der Gewinnung von Gewebe oder Blut oder der Übertragung von Gewebe- oder Blutzubereitungen, die tödlich oder lebensbedrohend verläuft, eine Behinderung oder einen Fähigkeitsverlust zur Folge hat oder einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht oder verlängert oder zu einer Erkrankung führt oder diese verlängert.“
Im Zusammenhang mit der Gewinnung von Eizellen (arzneimittelrechtlich: „Spende“) trifft die im AMG enthaltene Definition der schwerwiegenden unerwünschten Reaktion für das schwere OHSS (WHO Grad III) zu. Hingegen ist die zitierte Definition für die Übertragung der vorgenannten Zellen nicht einschlägig, da menschliche Samen- und Eizellen sowie imprägnierte Eizellen und Embryonen keine Gewebezubereitungen darstellen (§ 40 Abs. 30 AMG).
Für die Klassifikation des OHSS werden im Meldebogen die Einteilung nach Golan und die in Deutschland gebräuchlichere nach der WHO zur Auswahl angeboten. Beim Ausfüllen des Meldebogens ist nur eine der beiden Klassifikationen zu verwenden, wobei Ihnen die Wahl überlassen bleibt. Wenn Sie das Formular mit Ihren Angaben elektronisch ergänzen ist gewährleistet, dass nur eine der beiden Schweregradeinteilungen in das Formblatt eingetragen werden kann.
Zwar soll die Meldung an die zuständige Landesbehörde erfolgen (§ 63i Abs. 3 AMG), jedoch ist auch bei einem Versand an das PEI gesichert, dass der Meldebogen an Ihre zuständige, länderspezifische Behörde (z. B. Bezirksregierung, Senatsverwaltung) weitergeleitet wird. Dies sei, so wurde uns telefonisch aus dem Referat für Pharmakovigilanz II mitgeteilt, mit den Landesbehörden kommuniziert und konsentiert.
Korrespondenzadresse:
Dr. med. Ulrich Hilland
Vorsitzender des BRZ
E-Mail: hilland@fcm-net.de
Ehe für alle (Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017)
Der Bundestag hat am 30.06.2017 eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschlossen, die es Personen gleichen Geschlechts ermöglicht, miteinander die Ehe einzugehen. Die darauf bezogene Bestimmung (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB) lautet: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Nachdem die Gesetzesänderung am 20.07.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, tritt sie am 01.10.2017 in Kraft.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auch bei Ehepaaren gleichen Geschlechts zulasten der GKV erbracht werden können, da die Regelungen des § 27a SGB V weiterhin Gültigkeit besitzen. Dort lautet es u. a.: „Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn […] ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden […]”
Es ist evident, dass bei Ehegatten gleichen Geschlechts diese Leistungsvoraussetzung nicht erfüllt wird und damit eine Leistungserbringung zulasten der GKV derzeit ausscheidet. Sollte eine diesbezügliche Änderung des § 27a SGB V jemals in Angriff genommen werden, wird uns die Diskussion nicht verborgen bleiben.
Korrespondenzadresse:
Dr. med. Ulrich Hilland
Vorsitzender des BRZ
E-Mail: hilland@fcm-net.de
Vorgehen nach der Änderung der „KB-Richtlinie“ des G-BA – Andrologische Untersuchung
Im Nachgang zum Informationsschreiben Herrn Dr. Hilland zur Änderung der Richtlinien KB sind noch immer Fragen zum Procedere und Umfang der Untersuchung durch einen Andrologen offen.
Die Vorschrift, dass der Indikationsstellung eine (körperliche) Untersuchung durch einen Andrologen vorausgehen muss, betrifft ausschließlich gesetzlich versicherte Patientenpaare. Sie betrifft solche Paare gerade NICHT, die die Vorgaben des § 27a SGB V nicht oder nicht mehr erfüllen und daher die Behandlung selbst bezahlen müssen.
Es sei hervorgehoben und betont, dass die Indikationsstellung ausschließlich durch den behandelnden Reproduktionsmediziner erfolgen kann, der letztlich sowohl die Verantwortung für die Aufklärung zur Therapie als auch deren Beantragung und Ausführung trägt. Der G-BA hält in den Tragenden Gründen seines Beschlusses zur Änderung der KB-Richtlinie fest: „In Bezug auf die Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen […] ist bei jeder Indikationsstellung die individuelle Konstellation des Paares zu berücksichtigen.“ Diese individuelle Paarkonstellation in ihrer Tiefe und Breite zu berücksichtigen, ist nur dem Reproduktionsmediziner möglich. Last but not least: Die Hauptlast der Behandlung trägt die Frau!
Da die (körperliche) Untersuchung durch den andrologisch tätigen Arzt der Indikationsstellung durch den Reproduktionsmediziner vorausgeht, ist die körperliche Untersuchung ebenso eine kurative diagnostische Leistung wie das im Vorfeld anzufertigende diagnostische Spermiogramm nach Gebührennummer 32190 EBM. Sie müssen zu 100 % über die Versichertenkarte des Mannes zulasten der GKV abgerechnet werden und unterliegen nicht der 50%igen Eigenanteilsregelung.
Selbstverständlich sind sie, da sie eine vertragsärztliche Leistung darstellen, auch nicht „IgeL-bar“.
PKV und Beihilfe
Leider lässt sich nicht generell festlegen, ob die andrologische Untersuchung des Beihilfeberechtigten erforderlich ist, da es in jeder Beihilfeverordnung unterschiedliche Bestimmungen gibt. Die Paare müssen daher selbst in Erfahrung bringen, wie es in der für sie relevanten Beihilfeverordnung geregelt ist.
Ganz wesentlich: Nicht von der Regelung betroffen sind, ebenfalls selbstverständlich, alle Paare, die einer privaten Krankenversicherung angehören!
Korrespondenzadresse:
Monika Uszkoreit
BRZ
E-Mail: uszkoreit@repromed.de
BRZ-Abrechnungsworkshop
Auf vielfachen Wunsch bietet der BRZ im Rahmen des diesjährigen DVR-Kongresses (7.–9. Dezember 2017 in München) wieder einen Workshop zu den Geheimnissen der Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen an. Wir sind Herrn Rechtsanwalt Holger Eberlein, Berlin, sehr dankbar, dass er Herrn PD Dr. Knuth und Dr. Ulrich Hilland bei der Ausgestaltung des Workshops unterstützt.
Der Workshop richtet sich nicht nur an Ärzte, sondern auch an die für die Abrechnung in den Zentren zuständigen Teammitglieder.
Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und nicht mit der Kongressgebühr abgegolten.
Teilnehmer, die ausschließlich an diesem Workshop und nicht am Kongress selbst teilnehmen möchten, erhalten leider nicht, wie bislang angenommen, eine gesonderte Zugangsmöglichkeit zum Veranstaltungsort. Die Teilnehmer müssen zusätzlich zur Teilnahmegebühr für den Workshop ein Tagesticket für den Kongress erwerben.
Bitte reichen Sie die Ankündigung an Ihre Teammitglieder weiter!
Freitag, 8. Dezember 2017, 9.00–10.30 Uhr
Unkostenbeitrag: EUR 50,-
Programm, Anmeldemöglichkeit und alle Informationen finden Sie im Netz
BRZ-Vorträge im Rahmen des DVR-Kongress 2017
Auch im Rahmen dieses DVR-Kongresses wurden die Mitgliedsgesellschaften gebeten, die ihnen zugewiesenen Slots selbst zu gestalten. Über diese Regelung und ihre Auswirkung auf die Relevanz des Kongresses mag man geteilter Meinung sein.
Der BRZ-Slot am Freitag, 8. Dezember 2017, 11.30–13.00 Uhr bietet die folgenden Vorträge:
11:30–12:00 Uhr: Rationelle Rahmenbedingungen bei Polkörperbiopsie und „Deutschem Mittelweg“
Referenten: J. Taupitz, Mannheim und C. Gnoth, Grevenbroich
12:00–12:30 Uhr: Das Samenspenderregistergesetz (SaregG)
Referenten: J. Taupitz, Mannheim und U. Hilland, Bochholt
11:30–12:00 Uhr: Datenschatz und Datenschutz in der Medizin – ein Blick auf die technischen Probleme.
Referent: M. Schapranow, HPI Potsdam
BRZ-Herbsttreffen 2017
Samstag, 9. Dezember 2017, 14.30 bis ca. 18.00 Uhr
Im Rahmen des DVR-Kongress findet auch in diesem Jahr das traditionelle Herbsttreffen des BRZ statt. Neben den traditionellen Ausflügen in die Welt des Rechts, werden die Kryokonservierung und damit verbundene haftungsrechtliche Fragen auf der Tagesordnung stehen. Der BRZ hat dazu auch Herrn Professor Jochen Taupitz eingeladen.
Die offizielle Einladung und die vorläufige Tagesordnung erhalten die Mitglieder des Verbands Mitte Oktober. Wie jedes Jahr werden wir für den Abend des 9. Dezember ein gemeinsames Ausklingen für diejenigen Teilnehmer planen, die keine Möglichkeit mehr haben, nach Hause zu reisen.
Bei der Zimmerbuchung für den Kongress sollte bitte darauf geachtet werden, dass das Zimmer ggf. bis zum Sonntag, 10. Dezember 2017, gebucht werden muss.
Korrespondenzadresse:
Monika Uszkoreit
BRZ
E-Mail: uszkoreit@repromed.de
DGA-Mitteilungen
Einladung zur Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie (DGA) e.V.
im Rahmen des 7. DVR-Kongresses
– zugleich 29. DGA-Jahrestagung –
Freitag, 8. Dezember 2017, 17:00–18:00 Uhr
Raum: FORUM 8
Holiday Inn Munich City Centre
Hochstraße 3
81669 München
Tagesordnung
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2016 (Saarbrücken)
3. Bericht des Präsidenten
4. Bericht des Sekretärs
5. Bericht der Schatzmeisterin
6. Bericht des Beauftragten für Fort-/Weiterbildung und Qualitätssicherung
7. Bericht der Forschungsbeauftragten
8. Bericht des Medienbeauftragten
9. Satzungsänderung:
a. Juniormitgliedschaft
b. Erweiterung des Vorstands um das Ressort:
Berufspolitik
c. Abstimmung über die Satzungsänderungen
10. Bericht QuaDeGA GmbH
11. Entlastung des Vorstandes
12. Wahlen zum Vorstand
a. Schatzmeister-/in
b. Medienbeauftragter/-in
c. Tagungspräsident/-in 2020
d. Berufspolitik
13. Wahl der Kassenprüfer
14. Zukünftige Tagungen
Jahrestagung 2018
Jahrestagung 2019 incl. DVR
15. Verschiedenes
Stand: 27.09.2017
Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt für 2017
Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,–
für Studierende der Medizin oder Naturwissenschaften
für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen wissenschaftlichen andrologischen Kongress aus.
Studierende mit einem akzeptierten Abstract für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Auswahl bevorzugt.
Bewerbungen für Veranstaltungen 2017 richten Sie bitte bis zum 31.10.2017 an die Geschäftsstelle der DGA
(E-Mail: geschaeftsstelle@dg-andrologie.de). Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der DGA.
Deutsche Gesellschaft für Andrologie
Intensivkurs
Welche andrologischen Untersuchungen sind notwendig?
Die neuen 2017-Richtlinien über künstliche Befruchtung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Mittwoch, 6. Dezember 2017
Holiday Inn Munich City Centre
Hochstraße 3
81669 München
Bitte beachten Sie die Raumausschilderung im Hotel-Foyer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Juni 2017 sind für die Andrologie wichtige Änderungen der Richtlinien über künstliche Befruchtung (KB-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses in Kraft getreten. Bezüglich der Indikation für die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird neu festgelegt, dass die Untersuchung des Mannes durch Ärztinnen oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Andrologie“ der Indikationsstellung vorausgehen muss. Damit wird die wichtige und verantwortungsvolle Rolle der Androloginnen und Andrologen bei der Abklärung kinderloser Paare betont. Im Rahmen dieses Intensivkurses möchten wir die sinnvollen und notwendigen andrologischen Untersuchungen darstellen, häufiger in diesem Zusammenhang an die DGA gerichtete Fragen beantworten und mit Ihnen intensiv diskutieren.
Seien Sie hierzu in München kurz vor dem DVR-Kongress herzlich willkommen!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. H. M. Behre Prof. Dr. med. F.-M. Köhn
für den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Andrologie
15.00 Uhr |
Einführung zur Thematik |
Prof. Dr. med. H. M. Behre, Halle |
15.10 Uhr |
Anamnese |
Prof. Dr. med. F.-M. Köhn, München |
15.30 Uhr |
Körperliche Untersuchung und bildgebende Diagnostik |
Prof. Dr. med. H. Sperling, Mönchengladbach |
15.50 Uhr |
Durchführung und Qualitätssicherung der Ejakulatuntersuchung |
Dr. rer. physiol. A. Paradowska-Dogan, Bonn |
16.10 Uhr |
Die Interpretation des Spermiogramms |
Prof. Dr. med. H.-C. Schuppe, Gießen |
16.30 Uhr |
Pause |
|
17.00 Uhr |
Endokrinologische Diagnostik |
Prof. Dr. med. M. Zitzmann, Münster |
17.20 Uhr |
Humangenetische Abklärung |
Prof. Dr. med. F. Tüttelmann, Münster |
17.40 Uhr |
Operative Aspekte der andrologischen Diagnostik |
PD Dr. med. T. Diemer, Gießen |
18.00 Uhr |
Abschlussdiskussion |
Prof. Dr. med. H. M. Behre, Halle |
Zertifizierung:
Fortbildungspunkte werden bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt.
Information und Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis zum 22.11.2017 an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die schriftliche Anmeldebestätigung.
Teilnahmegebühr:
DGA Mitglieder: 50,00 € Nichtmitglieder: 75,00 €
Kontakt:
Geschäftsstelle der DGA
Gabriele Wickert und José Aranzabal
Amsterdamer Weg 78
44269 Dortmund
Telefon 0231-9415 82 15
Fax 0231-906 24 51
Mobil 0179-760 82 22
geschaeftsstelle@dg-andrologie.de
DGRM-Mitteilungen
„Save the Date“!
Die 51. Jahrestagung „Physiologie & Pathologie der Fortpflanzung“,
gleichzeitig 43. „Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung“,
der DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) und der DGRM
findet vom 21.02. bis 23.02.2018 in Hannover statt.
Weitere Informationen unter:
http://www.dvg.net (Tagungen/Termine)
http://www.repromedizin.de (Veranstaltungen)