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Gesellschaftsmitteilungen

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2018; 15 (2): 100-110

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

Nachlese: Fortbildungsveranstaltung und Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ am 5. Mai 2018 in Berlin

Anlass für die Inhalte der Fortbildungsveranstaltung war die Ehrung von ­Professor Dr. Bruno Lunenfeld, dem die Ehrenmitgliedschaft im Verband angetragen und übertragen worden war.

Wie kein anderer hat Professor Lunenfeld mit seiner von genuiner und unermüdlicher Neugier geprägten wissenschaftlichen Forschung die Entwicklung und den Erfolg der Reproduktionsmedizin weltweit vorangetrieben. Von seinen Erkenntnissen haben nicht nur Patientenpaare und Ärzteschaft profitiert, sondern Millionen von Kindern und damit Familien verdanken seinem Forschungsdrang ihre Existenz. Der BRZ fühlt sich durch Professor Lunenfelds Akzeptanz der Mitgliedschaft geehrt.

Die Fortbildungsveranstaltung stand unter dem Motto „Geschichte, State of the Art in ART und ein Blick in die Zukunft“.

In seinem umfassenden Vortrag, der den Mitgliedern des BRZ elektronisch zur Verfügung gestellt wird, hat Professor Lunenfeld den Teilnehmern noch einmal die bis in die Antike reichende Geschichte der Fortpflanzungsmedizin dargestellt.

Dr. med. (IL) Robert Fischer hatte dankenswerter Weise die schwierige Aufgabe übernommen, „Die heutigen Herausforderungen der ART: Vom Stimulationsprotokoll bis „Freeze-All““ darzustellen.

Sowohl die heute praktizierten effektiven Stimulationsprotokolle, aber insbesondere auch die Möglichkeit „Freeze-All“ werfen im Hinblick auf das ESchG wesentliche juristische Fragestellungen auf. Daher hatte der BRZ Professor Dr. Jochen Taupitz gebeten, sich diesen im Anschluss an den Vortrag von Dr. Fischer zuzuwenden.

Auch diese Vorträge werden den Mitgliedern des BRZ elektronisch zur Verfügung gestellt.

Den Blick in die Zukunft hatte Professor Dr. Stefan Schlatt aus Münster übernommen: „Artifizielle Gameten aus der Stammzellforschung: Können wir Eizellen und Spermien ex vivo generieren?“

Selbstverständlich schließt sich der Frage, ob artifizielle Gameten ex vivo generiert werden können, unmittelbar auch die Frage an, ob – wenn dem denn so ist – diese Gameten (hier Spermien) in der Fortpflanzungsmedizin zur Behandlung von männlicher Infertilität verwendet werden können.

Dazu ganz wesentlich das Fazit Professor Schlatts: „We do not have efficient and safe fertility-curing therapies for boys. We have experimental strategies to develop stem cell based strategies for curing male infertility.“

Die Frage nach den ethischen Überlegungen, die im Zusammenhang mit den heute möglich erscheinenden Eingriffen in die menschliche Fortpflanzung auftauchen, haben wir weitergereicht an Prof. Dr. Taupitz: Darf und kann man das menschliche Genom sicher „editieren“? Inwieweit sind artifizielle Gameten von der vorliegenden Gesetzgebung überhaupt erfasst, da dieser Gesetzgebung und ihren Konstrukteuren zum Zeitpunkt ihres Entstehens die heute möglichen Konzepte fehlten?

Hier das Fazit Professor Taupitz‘:

  • Das „Ob“ der Erzeugung eines Menschen mittels artifizieller Keimzellen ist nach geltendem Embryonenschutzgesetz nicht verboten.
  • Es ist allerdings unverantwortlich, angesichts der noch unabsehbaren (körperlichen) Risiken für die dann entstehenden Individuen artifizielle Keimzellen für die Fortpflanzung zu verwenden.
  • Verboten ist das „Wie“ der Verwendung von artifiziellen Keimzellen, insbesondere:
    • Eizellspende
    • Geplante Embryonenspende
    • Verbotene Geschlechtswahl
    • Eigenmächtige Befruchtung
    • Künstliche Befruchtung nach dem Tode
    • Erzeugung überzähliger Embryonen
    • Erzeugung von Embryonen für Forschungszwecke.

Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ, Nachmittag des 5. Mai 2018

Vorbemerkungen

Im Folgenden können lediglich einige Punkte aus dem Verlauf der Mitgliederversammlung herausgegriffen und in Kürze dargestellt werden.

Nach der Registrierung der Teilnehmer und Ausgabe der Tagungsmappen, eröffnete der 1. Vorsitzende, Dr. med. Ulrich Hilland, die in diesem Jahr ausgesprochen gut besuchte ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ mit einem Grußwort an die Anwesenden und der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung.

Anschließend berichtete Dr. Hilland ausführlich über die Aktivitäten des BRZ-Vorstands und der Geschäftsführung im vergangenen Jahr. Er schilderte und bewertete die laufenden Entwicklungen in den Feldern der Gesellschafts-, Berufs- und Honorarpolitik. Die zahlreichen Herausforderungen, die unserem kleinen aber starken Berufsverband begegnen, wurden vorgetragen.

PD Dr. Ulrich A. Knuth, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender des BRZ, stellte die Daten einer internen anonymen Umfrage des BRZ unter seinen Mitgliedern zum Bestand, Aufbau und zu den Ressourcen der Kryo-Einrichtungen vor. Er kündigte an, dass eine zweite, präzisere Umfrage demnächst folgen wird. Die Hauptergebnisse der Umfrage wurden den Teilnehmern in den Tagungsmappen zur Verfügung gestellt bzw. erreichen die nicht anwesenden Mitglieder mit dem Versand der elektronischen Tagungsunterlagen.

Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz (Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim) beleuchtete in einem detaillierten Vortrag die zahlreichen Haftungsrisiken im Bereich Kryokonservierung. Die komplexe rechtliche Situation hat zur Folge, dass wesentliche Aspekte dieses Tätigkeitsfelds nicht versicherbar sind (siehe Grafik weiter unten).

Für die Errechnung des sog. Erfüllungsschadens, also die Einnahmen, die die medizinische Einrichtung im Falle ­eines Verlusts von Kryogut an die beauftragenden Patienten erstatten muss, hat der BRZ ein Werkzeug entwickelt, das den Mitgliedern zur Verfügung stehen wird.

Honorarpolitik

Laborreform zum 01.04.2018

Die Berechnung des Wirtschaftlichkeitsfaktors und -bonus sh. unter „Kurz und Knapp” der BRZ-Gesellschaftsmitteilungen in dieser Ausgabe!

Reform des Facharzt-EBM

Mit dem Inkrafttreten einer Reform ist voraussichtlich zum 1. ­Januar 2019 zu rechnen. Es besteht die Hoffnung und Erwartung, dass die eingereichten Vorschläge des BRZ zur systematischen Entwicklung der Reproduktionsmedizinischen Gebührenordnungspositionen angenommen werden.

Bundesförderrichtlinie

Mit der Bundesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, stellt der Bund seit dem 01.04.2012 ungewollt kinderlosen Ehepaaren und seit dem 07.01.2016 auch Paaren, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, Zuschüsse bei reproduktionsmedizinischen Behandlungen zur Verfügung. Die Zuwendungen ergänzen bei Ehepaaren die Leistungen der Kassen und Versicherer und reduzieren damit den Eigenanteil bzw. die Selbstkosten aller Paare an den entstandenen Behandlungskosten. Bisher erfolgt die Erstattung jedoch nur dann, wenn auch das Wohnsitz-Bundesland mindestens in gleicher Höhe fördert. (Quelle: https://www.bafza.de/aufgaben/foerderung-von-kinderwunschbehandlungen.html). Diese Bedingung soll gemäß einem Antrag der FDP künftig entfallen und den Patientenpaaren bundesweit wenigstens die 12,5 % beigesteuert werden.

Zur Broschüre „Kinderwunsch: Hilfe bei ungewollter Kinderlosigkeit“ sh. aaO dieser Gesellschaftsmitteilungen

ICSI-Indikationen durch Krankenkassen

Da es bei einigen Krankenkassen missverständlich zur routinemäßigen Anforderung der durchgeführten Spermiogramme und des andrologischen Berichts kommt, hat Dr. Hilland die Kassenärztliche Bundesvereinigung um eine Stellungnahme gebeten, in der die KBV eindeutig klarstellt, dass Kassen keinen Anspruch auf diese Informationen haben. Das Schreiben der KBV lag den Tagungsmappen bei und kann bei Bedarf auch beim BRZ angefordert werden.

GOÄ-Novelle

Dr. med. Georg Wilke, Hildesheim, berichtete über ein Treffen mit den Berufsverba?nden am 26.04.2018 und erklärte, gemeinsam mit Dr. Hilland, welche strategischen Entwicklungen derzeit, wenn überhaupt, abzusehen sind. Wann und ob jemals eine „neue“ GOÄ verabschiedet werden kann ist derzeit noch fraglich.

Samenspenderregistergesetz (SaRegG)

Mit seinem Inkrafttreten am 01.07.2018 sind wichtige Veränderungen für die Behandlung mit Spendersamen zu beachten. Die Entwicklung und Führung des Registers, die Datenverwaltung für 110 Jahre und die Handhabung möglicher Anfragen der aus den Behandlungen entwachsenen Kindern zur Identität ihres Samenspenders wurde dem Deutschen Institut für Medizinische Information (DIMDI), einer dem BMG nachgeordneten Behörde, übertragen. https://www.dimdi.de/static/de/­samenspenderregister/index.htm

Das Gesetz regelt die Meldepflichten für Samenbanken und die inseminierenden Einrichtungen.

Juristisch validierte Aufklärungsmuster des BRZ für inseminierende Einrichtungen und Samenbanken

Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Stefan Wehrstedt, Düsseldorf, hat die kleine Arbeitsgruppe des BRZ, bestehend aus Dr. Ulrich Hilland, PD Dr. Ulrich A. Knuth und Prof. Thomas Katzorke, BRZ-Aufklärungsmuster für die Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Entnahmeeinrichtungen erarbeitet. Diese können bei der Geschäftsstelle des BRZ elektronisch angefordert werden. Im Mitgliederbereich wurde als Unterstützung der Mitarbeiter in den Zentren ein Ablaufschema der Interaktion Samenbanken-Zentrum-­DIMDI als praktisches Werkzeug eingerichtet (s. Grafik).

Das Konzept „verwenden” im SaRegG

In einer dem BRZ vorliegenden Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums wird der Begriff „verwenden“ i.S.d. SaRegG präzisiert. Nach Ansicht des Ministeriums setzt die Verwendung von gelagerten PN-Zellen, die vor Inkrafttreten des SaRegG „donogen imprägniert“ wurden und nach dem 01.07.2018 zur Therapie aufgetaut werden voraus, dass die Erfüllung der Voraussetzungen – Aufklärung des Spenders und der Empfängerin – sowie die Meldepflichten an das DIMDI erfolgten bzw. erfolgen. Die Definition des Begriffs „verwenden” ist allerdings juristisch nicht final geklärt und begründet ggf. eine Lücke des Gesetzes.

Deutsches IVF-Register (D·I·R)

Gemeinsam mit dem Deutschen IVF-Register hat die „Arbeitsgemeinschaft PID im BRZ“ die Integration von Datenfeldern in das D·I·R entwickelt.

Der Vorstand der DGRM strebt weiterhin nach einem Sitz im D·I·R-Vorstand. Das intensiv diskutierte Ansinnen führte in der Vergangenheit zur mehrheitlichen Ablehnung durch die Mitglieder des BRZ, die nahezu 90 % der D·I·R-Mitglieder stellen. In dieser Entscheidung und der historischen Entwicklung des Registers ist die ablehnenden Haltung Dr. Hillands gegenüber diesem Ansinnen begründet. Die aktuelle Entwicklung der Ausrichtung des D·I·R und die Bedeutung und Stellung der Tragenden Gesellschaften wurde ebenfalls diskutiert.

Blick in die Welt des Rechts

Rechtsanwalt Dirk Niggehoff, Düsseldorf, hielt den traditionellen Vortrag „Aus der Welt des Rechts“, in dem er die für die Reproduktionsmedizin relevanten aktuellen Urteile vorstellte und einer kritischen Bewertung unterzog, während Rechtsanwalt Holger Eberlein, Berlin, die Untiefen der aktuellen Datenschutzverordnung und deren Auswirkungen detailliert erläuterte.

DSGVO

Als Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorgaben der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 24.05.2018 in Kraft treten wird, stellt der BRZ seinen Mitgliedern zwar diverse Vorlagen zur Verfügung, die Hauptinformationen liefern jedoch sowohl die KVen als auch KBV und BÄK. Wie Rechtsanwalt Holger Eberlein in seinem späteren Vortrag im Einzelnen berichtete, ist es schwer vorstellbar, dass alle Einrichtungen die anspruchvollen und strengen Vorgaben sofort vollständig erfüllen können. In jedem Fall ist die intensive Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Regelungen und die Umsetzung anhand der bereitgestellten Vorgaben unumgänglich.

Eine Analyse möglicher Auswirkungen eines Urteils des OLG Hamm vom 19.02.2018; Az.: 3 U 66/16, bei dem das Gericht EUR 7500,- als Schmerzensgeld nach der Verwendung eines anderen als des gewu?nschten Samenspenders dem Kläger zugesprochen hat, wurde vorgestellt.

Den in Dillingen an der Donau erfolgten und noch nicht rechtskräftigen Freispruch im Verfahren um die Spende von PN-Zellen begründete der Richter mit einem „unvermeidbaren Verbotsirrtum” der Angeklagten – die Mediziner hatten sich ja rechtlich beraten lassen (Urteil vom 20.03.2018, 306 Cs 202 Js 143548/14 [2]). Dieses Urteil wurde in einem seiner Vorträge von Prof. Dr. Taupitz beleuchtet. Die Vortragsfolien stehen den Mitgliedern zur Verfügung.

Blick auf die Entwicklung der BRZ-Welt

Im Rahmen des BRZ-Herbsttreffens 2018 soll, nach dem Wunsch von Dr. Hilland, über die Auswirkungen der sich verändernden Versorgungslandschaft (MVZ in Fremdbesitz vs. Freiberuflichkeit) auf die ordentliche und außerordentliche Mitgliedschaft im BRZ diskutiert werden. Zudem soll über eine zeitliche Entkopplung des BRZ-Herbsttreffens von DVR-Kongress und IVF-Gruppentreffen nachgedacht werden.

Kryokonservierung und ­Lagerung

Dr. Hilland stellt den in Großbritannien verwendeten HFEA Code of Practice als Orientierungshilfe bei der Etablierung von Standards und Risiko-Management bei der Kryolagerung vor. Über den Stand der Dinge bei den laufenden Verhandlungen mit dem Versicherer zur Neufassung des Rahmenvertrags für die BRZ-Mitglieder, berichtet Dr. Hilland ausführlich. Hier konnten Verbesserungen gegenüber den durch die Vorfälle verschärften Vorstellungen der Versicherer erzielt werden, dennoch bleibt die Situation aufgrund der schwer berechenbaren Risiken für die Kryo-Einrichtungen und deren verantwortlichen Ärzte, aber letztlich auch für die Versicherer nicht befriedigend.

AG „Labor” des BRZ

Einem schriftlich eingereichten und mündlich vorgetragenen Antrag des Mitglieds Prof. Dr. med. Christian Gnoth, Grevenbroich, folgend, schlug Dr. Hilland im Namen des BRZ-Vorstands vor, eine Arbeitsgruppe „Labor” im BRZ einzurichten, damit die verantwortlichen Ärzte mit den Entwicklungen im IVF-Labor und den zunehmenden behördlichen Anforderungen zukünftig besser Schritt halten können. Dem Antrag folgte die Mitgliederversammlung einstimmig, ebenso dem Antrag Dr. med. Klaus Fiedlers, München, hierfür erforderliche Umfragen bei den Mitgliedern durchzuführen.

Dr. Fiedler berichtete als Schatzmeister des BRZ über die weiterhin soliden Finanzen des BRZ und bedankte sich zugleich im Namen des gesamten Vorstands bei Monika Uszkoreit und Eva Schworm für ihre hervorragende Arbeit. Abschließend gratuliert der Vorstand des BRZ seinem Justiziar, Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Mo?ller, zu seiner Ernennung als Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Über die dann folgenden Wahlen des BRZ-Vorstands für die nächste Legislatur wird unten berichtet.

Korrespondenzadresse:

Najib N.R. Nassar

ehemaliger Schriftführer des BRZ

E-Mail: nassar@ivfzentrum.de

Wahl des BRZ-Vorstands

Im Rahmen seiner Ordentlichen Mitgliederversammlung am 5. Mai 2018 in Berlin haben die Mitglieder des BRZ ihren Vorstand für die nächsten zwei Jahre neu gewählt.

Zum Vorsitzenden wird erneut Dr. med. Ulrich Hilland, Bocholt, gewählt.

Stellvertretender Vorsitzender bleibt PD Dr. med. Ulrich A. Knuth, Hamburg.

Dr. med. Klaus Fiedler wird auch weiterhin das Amt des Kassenführers ausüben.

Neu in den Vorstand wurde Dr. med. Thilo Schill, Hannover-Langenhagen, gewählt. Er übernimmt von Herrn Najib Nassar das Amt des Schriftführers.

Der Vorstand und alle Mitglieder danken Herrn Nassar für seine jahrelange hervorragende Arbeit!

Kurz und Knapp

§ 121 a und die Abrechnung der Maßnahmen „Künstliche Befruchtung“ bei Beihilfeberechtigten

Zahlreiche Beihilfeverordnungen sehen vor, dass die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nur beihilfefähig sind, wenn die Voraussetzungen nach § 27a Sozialgesetzbuch V (SGB V) erfüllt werden.

Grundsätzlich ist in diesem Erfordernis beinhaltet, dass die behandelnde Arztpraxis über eine Genehmigung nach § 121a SGB V verfügen muss.

Arztpraxen, die über eine solche Genehmigung nicht verfügen, sind zwar grundsätzlich nicht daran gehindert, Beihilfeberechtigte zu behandeln, die unter die oben genannten Regelungen fallen. Für die Beihilfeberechtigten besteht jedoch die Gefahr, dass sie keine Beihilfeleistungen erhalten.

Auf diesen Sachverhalt müssen Beihilfeberechtigte vor Beginn der Behandlung und über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informiert werden (§ 630c Abs. 3 BGB). Wird die Behandlung durchgeführt, ohne dass eine entsprechende Information erfolgte, bestehen Schadenersatzansprüche des Patienten, sofern ihm Beihilfeleistungen wegen der fehlenden Genehmigung der Praxis versagt werden.

SaRegG – Ablauf leicht ­gemacht

Der BRZ hat für seine Mitglieder ein Werkzeug entwickelt, mithilfe dessen sich die Praxismitglieder durch die einzelnen, erforderlichen Schritte hindurchklicken können.

Das Werkzeug befindet sich im Mitgliederbereich auf www.repromed.de.

Berechnung des Wirtschaftlichkeitsfaktors für Reproduktionsmedizin

Nach Auskunft der KVWL wird der Wirtschaftlichkeitsfaktor für Reproduktionsmediziner berücksichtigt, sobald eine der Gebührenordnungspositionen 08520, 08531, 08541, 08542, 08550, 08551, 08552, 08560 und 08561 bei der Abrechnung in Ansatz gebracht wurde.

  • Berechnung Wirtschaftlichkeitsfaktors für Reproduktionsmedizin (oberer Fallwert Arztgruppe – individueller Fallwert Praxis) (oberer Fallwert Arztgruppe – unterer Fallwert Arztgruppe) = Wirtschaftlichkeitsfaktor
  • Berechnung Wirtschaftlichkeitsbonus für Reproduktionsmedizin Behandlungsfälle (mit abgerechneter Grundpauschale) × 37 Punkte (für Arztgruppe Reproduktionsmedizin) × Wirtschaftlichkeitsfaktor = Punkte à 0,106543 EUR = Wirtschaftlichkeitsbonus (in EUR)

Für die Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus werden alle Behandlungsfälle herangezogen, in denen eine Grundpauschale abgerechnet wurde. Maßgeblich für den Bonus ist letztlich der individuelle, arztspezifische Laborfallwert.

„Kinderwunsch – Hilfe bei ­ungewollter Kinderlosigkeit“ – Neuauflage der Broschüre

Aufgrund des großen Interesses sind die Materialien der Broschüre im Auftrag und mit Förderung des BMFSFJ („Familienministerium”) überarbeitet und von der zeitbild Stiftung neu aufgelegt worden. Die Überarbeitung geschah in enger Zusammenarbeit des im BMFSFJ zuständigen Referats mit dem BRZ. Die kostenlose Broschüre ist sowohl für die zuweisenden Ärzte aber auch für die Patientenpaare in den reproduktionsmedizinischen Einrichtungen ausgesprochen hilfreich. Die Patienteninformationen sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch und Türkisch erhältlich und bieten damit eine große Unterstützung im Umgang mit den Patientenpaaren.

Die Materialien erläutern u. a. ­Ursachen ungewollter Kinderlosigkeit und behandeln medizinische und rechtliche Aspekte der Reproduktionsmedizin. Darüber hinaus werden finanzielle und psychosoziale Unterstützungsangebote vorgestellt. Hier gilt besonderes Augenmerk der Bund-Länder-Förderung des ­BMFSFJ und der kooperierenden Bundesländer. Ärztinnen, Ärzte und Fachpersonal erhalten außerdem Empfehlungen für das Beratungsgespräch im Praxisalltag. Auch eine Liste zusätzlicher Informationsmöglichkeiten ist hilfreich.

Alle Materialien können in der gewünschten Menge kostenlos und direkt per E-Mail an bestellung@zeitbild.de bestellt werden.

Weitere Informationen unter: www.informationsportal-kinderwunsch.de

Rückfragen und Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Richtigstellung

In den Gesellschaftsmitteilungen des BRZ im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (Jg. 2018, Nummer 1, S. 44) wurde eine Nachlese der gemeinsamen Sitzung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft PID im BRZ und der in Deutschland mit der Durchführung der PID beauftragten Humangenetischen Einrichtungen im Rahmen des DVR-Kongresses im Dezember 2017 veröffentlicht. Hierin heißt es unter der Überschrift „Nachtrag”:

„Wie im Februar 2018 bekannt wurde, zeigt der Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts an die Bundesregierung, dass im Jahr 2017 nahezu 300 Anträge auf Behandlung gestellt wurden, von denen ca. 95 % auch bewilligt wurden“.

Das im BM für Gesundheit zuständige Referat bittet uns um die nachstehende Richtigstellung (Hervorhebung durch die Verfasserin):

„Diese Ausführungen sind nicht zutreffend. Einen Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) mit einem solchen Inhalt gibt es nicht. Auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 PIDV werden Zahlen und Angaben zur PID durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erstellung des Erfahrungsberichts nach § 3a Abs. 6 ESchG von der PID-Zentralstelle beim Paul-Ehrlich-Institut angefordert. Dies ist im Vorfeld der Erstellung des Ersten Erfahrungsberichts der Bundesregierung im Jahr 2015 geschehen und wird erneut 2019 erfolgen, wenn der nächste Erfahrungsbericht zu erstellen sein wird. Sofern Sie auf einen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Bezug nehmen, handelt es sich hierbei um eine eigenständige Recherche des Journalisten. Die dort genannten Zahlen stammen nicht vom PEI und der dort bei der PID-Zentralstelle geführten zentralen Dokumentation“.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGA

Forschungsstipendium der Deutschen Gesellschaft für Andrologie

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt ein Forschungsstipendium in Höhe von EUR 10.000,- für das Jahr 2018 aus.

Bewerben können sich um dieses Stipendium Nachwuchswissenschaftler/-innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Human- und Veterinärmedizin sowie der Naturwissenschaften aus allen zum Thema passenden andrologischen Forschungsgebieten. Die Forschungsarbeiten müssen an einer deutschen öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung stattfinden.

Das Thema der diesjährigen Ausschreibung lautet:

„Innovations for understanding male reproductive health”

Der Antrag sollte dem Fördervolumen gemäß Pilotcharakter haben und ist formgebunden. Er ist wie folgt zu gliedern:

1.) Stand der Forschung

2.) Eigene Vorarbeiten

3.) Ziele, Hypothesen, Arbeitsprogramm

Umfang: max. 3 DIN A4-Seiten, zuzüglich Lebenslauf und Publikationsliste. Voraussetzung für den Erhalt des Forschungsstipendiums ist eine Mitgliedschaft in der DGA. Das Antragsformular kann mit der Bewerbung für ein Forschungsstipendium eingereicht werden.

Das Stipendium wird dem/der Preisträger/-in bei der DGA-Jahrestagung vom 29.11.–01.12.2018 in Giessen verliehen. Die Teilnahme an der Jahrestagung ist verpflichtend und die Kongresskosten (Registrierung, Reisekosten) sind vom/von der Preisträger/-in selbst zu tragen.

Es besteht Berichtspflicht 18 Monate nach Erhalt des Forschungsstipendiums an die Forschungsbeauftragte der DGA und die Jenapharm GmbH & Co. KG. Um die Nachwuchsarbeit öffentlich sichtbar zu machen und zu fördern, wird der/die Stipendiat/in aufgefordert, bei der folgenden Tagung der DGA in 2019 ein Forum „Junge Andrologie” im Rahmen einer Sektionssitzung in Abstimmung mit dem Tagungspräsidenten und mit Unterstützung der Forschungsbeauftragten zu organisieren. Hier sollen durch den/die Stipendiaten/in ausgewählte junge Nachwuchswissenschaftler(innen) aus Deutschland oder dem europäischen Ausland ihre Arbeit vorstellen können. Die Kongressteilnahme ist verpflichtend und die Kosten hierfür werden in angemessener Höhe, gegen Vorlage der Originalbelege, von der DGA übernommen.

Das Stipendium wird durch eine Spende der Jenapharm GmbH & Co. KG ermöglicht.

Bewerber/-innen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 1. September 2018 an die Forschungsbeauftragte der DGA, Dr. rer. nat. Nina Neuhaus, E-Mail: nina.neuhaus@ukmuenster.de in elektronischer Form zu senden.

Gesellschaftsmitteilungen – DGRM

Die DGRM wird 60!

Am 17. Mai 1958 wurde die Deutsche Gesellschaft zum Studium der Fertilität und Sterilität gegründet, 1998 dann in die Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin umbenannt. Demnach feiert unsere Gesellschaft als älteste und mitgliederstärkste reproduktionsmedizinische Gesellschaft Deutschlands in diesem Jahr ihr 60-jähriges Bestehen. Der Gründungsgedanke einer interdisziplinären Zusammenarbeit ist auch heute noch das Leitmotiv der Gesellschaft.

So vereint unsere Fachgesellschaft in dem sich rasant entwickelnden Bereich der Reproduktionsmedizin das Know-how der Mitglieder aus der Veterinär- und Humanmedizin mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten sowie der Biologie unter einem Dach. In der täglichen Praxis unseres Faches ist ein ständiger interdisziplinärer Austausch zwischen Gynäkologen und Andrologen, aber auch Reproduktionsbiologen für eine sinnvolle Diagnostik und Therapie des unerfüllten Kinderwunsches unerlässlich. Darüber hinaus ergeben sich durch Weiterentwicklungen in den einzelnen Teilbereichen immer wieder neue Themen, welche der interdisziplinären Auseinandersetzung bedürfen.

Bereits anlässlich des 50-jährigen Bestehens wurde eine Broschüre herausgegeben, die als Chronik zu verstehen ist und die vielfältigen Aktivitäten der Gesellschaft aufzeigt. Neben den bereits bestehenden Arbeitsgemeinschaften, der AG Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (ÄRE) sowie der AG Reproduktionsgenetik (RG), sind seither als weitere Arbeitsgemeinschaften die AG Reproduktion bei Mensch und Tier (MuT; vorher AG Biotechnologie), die AG Universitäre reproduktionsmedizinische Zentren (URZ) und die AG Implantation – Placentation hinzugekommen.

Im Bereich der Fort- und Weiterbildung wurde die DGRM-School etabliert. Weiterhin findet das DGRM-Mentoring-Programm großes Interesse, ebenso wie das erst kürzlich aufgelegte Welfare-Programm.

Die DGRM freut sich daher auch weiterhin über neue in der Grundlagenwissenschaft oder auch klinischen Reproduktionsmedizin tätige Mitglieder zur Fortführung anregender Diskussionen. Regelmäßige aktuelle Informationen werden den Mitgliedern durch den im Mitgliedsbeitrag der Gesellschaft enthaltenen Bezug des Journals für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie und einen neu geschaffenen Newsletter mit zusätzlicher Ankündigung aktueller Veranstaltungen und Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Zu den Mitgliederversammlungen wird im 2-jährlichen Abstand beim Treffen des Dachverbandes Reproduktionsmedizin (2019 in Leipzig) eingeladen.

Korrespondenzadressen:

Prof. Dr. Barbara Sonntag

E-Mail: barbara.sonntag@amedes-group.com

Prof. Dr. Christine Wrenzycki

E-Mail: christine.wrenzycki@vetmed.uni-giessen.de

Jahrestagung „Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung“ in Hannover
(21.–23.02.2018)

Die diesjährige 51. Jahrestagung Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung und gleichzeitig 43. Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung („Februartagung“) wurde vom Virtuellen Zentrum für Reproduktion Niedersachen (VZRN), der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM) und der Fachgruppe Reproduktionsmedizin der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) ausgerichtet. Die Tagung fand im Hörsaal des Instituts für Pathologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover statt.

Zu Ehren des aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Pioniers des „Sperm Sexing“, Professor Dr. Detlef Rath (Institut für Nutztiergenetik des Bundesinstitutes für Tiergesundheit), begann die Februartagung bereits am Mittwochnachmittag mit einer Prä-Konferenz zum Thema „Recent Advances in Reproductive Biotechnology“. Die Veranstaltung spannte einen interessanten Bogen von der Reproduktion mariner Säugetiere über metabolische Programmierung beim Milchrind bis hin zu Stammzellforschung und Genome Editing.

Der Begrüßungsabend der Februartagung am Mittwoch war dann nicht nur dem „Get-together“ gewidmet, sondern hatte durch einen „Posterslam“ auch bereits einen fachlichen Fokus, der durch die Vortragenden kreativ und unterhaltsam gestaltet wurde.

Das wissenschaftliche Komitee hat für die Tagung ein attraktives und hochwertiges Programm erarbeitet. Ganz im Sinne der interdisziplinären Ausrichtung der Tagung konnten auch in diesem Jahr wieder Hauptredner aus der Human- und Veterinärmedizin gewonnen werden. Die Vortragsblöcke fokussierten auf die Themen „In-vitro-Produktion von Embryonen“, „Embryo-maternale Kommunikation“, „Physiologie und Pathologie des weiblichen Genitals“, sowie „Klinik der weiblichen Reproduktion“, „Maternaler Metabolismus und Reproduktion“, „Funktionen des Hodengewebes“ und „Spermatologie“.

In einer Parallelveranstaltung fand sowohl der jährliche Workshop des Fördervereins für Bioökonomieforschung (FBF) als auch der Human-Veterinärmedizinische Workshop Endokrinologie statt, der eine Podiumsdiskussion zur hochaktuellen Frage „Brauchen wir ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz?“ beinhaltete.

Auch in diesem Jahr wurden auf der Februartagung die DGRM-Preise ausgelobt und in einer eigenen Vortragsession gewürdigt. Die DGRM-Preise werden an WissenschaftlerInnen vergeben, deren exzellente Abstracts aus interdisziplinären Forschungsprojekten stammen und Themen beinhalten, die gleichermaßen für die Human- wie auch für die Veterinärmedizin von Bedeutung sind. Der dritte Preis ging in diesem Jahr an ­Sabrina Gies (Klinik und Poliklinik für Urologie, Kinderurologie und Andrologie, Justus-Liebig-Universität Gießen) mit ihrem Projekt „Association between sperm epigenetics and male subfertility: retrotransposon suppression and nucleo­some preservation patterns“. Mit dem zweiten Preis wurden Vera A. van der Weijden (Departement Umweltsystemwissenschaften, Institut für Agrarwissenschaften, Animal Physiology Group, ETH Zürich) und ihr Abstract zum Thema „Oral low-dose estradiol-17beta induces intergenerationally altered DNA methylation of CDKN2D and PSAT1“ ausgezeichnet. Gewinnerin des ersten Preises war Hanna Allerkamp (Anatomisches Institut, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover) mit ihrem Projekt „Von Willebrand factor influences blood vessel architecture and the expression of Integrin alfaVbeta3 and Ang-2 in the porcine uterus“.

Da bei Fachtagungen bekanntlich auch der soziale Aspekt eine große Rolle spielt, boten die Organisatoren zum Ende des ersten Konferenztags die Möglichkeit, das beeindruckende Amazonien Panorama am Zoo Hannover zu besichtigen und ließen den Tag mit einem gemütlichen Abendessen in der Festscheune des Zoos ausklingen.

Wir danken dem lokalen Organisations­team in Hannover für die Ausrichtung dieser gelungenen Tagung und freuen uns auf die 52. Jahrestagung Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung und gleichzeitig 44. Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung, die 2019 erstmals in Göttingen stattfinden wird.

Korrespondenzadresse:

PD Dr. Jennifer Schön

E-Mail:
schoen.jennifer@fbn-dummerstorf.de

8. Treffen Netzwerk Reproduktion in Berlin 9.–10. März 2018

Dieses Jahr fand zum 8. Mal das Treffen „Netzwerk Reproduktion“ statt. Bei dem 2-tägigen Treffen in Berlin standen wieder Vernetzung und Kooperationen mit Hinblick auf zukünftige kompetitive Projektanträge und eventuelle Forschungsschwerpunkte im Vordergrund. Das gemeinschaftliche Treffen der AGs Implantation und Plazentation sowie Reproduktion bei Mensch und Tier der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM), und des Arbeitskreises Reproduktionsimmunologie (AKRI) der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI) fand auch dieses Jahr mit ca. 50 Teilnehmern wieder großen Anklang. Es wurden aktuelle Forschungsansätze aus verschiedensten Bereichen der Reproduktion vorgestellt, wobei neben humanen Studien und In-vitro-Studien auch wieder Tiermodelle und Studien aus dem Bereich der Nutztierforschung präsentiert und diskutiert wurden. Als ein Erfolg der zurückliegenden Treffen und damit einhergehender Vernetzungsbestrebungen war dieses Jahr bereits eine Vielzahl an Kooperationen und gemeinsamen Anträgen in den Präsentationen zu erkennen. Dank der Unterstützung der Gesellschaften ist auch dieses Jahr von einem sehr erfolgreichen und inspirierenden Treffen zu sprechen welches eine weitere Vernetzung und gemeinsame Projekte sowie Anträge unterstützen wird.

Korrespondenzadresse:

PD Dr. Florian Herse

E-Mail: florian.herse@charite.de


 
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