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Mitteilungen der Gesellschaften

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2018; 15 (3): 144-157

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) gemäß § 16b Transplantationsgesetz (TPG)

Der Vorstand der BÄK hat auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK die „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ (nachfolgend: RiLi-BÄK Reproduktionsmedizin) beschlossen und am 1. Juni 2018 im Deutschen Ärzteblatt bekanntgegeben (http://www.­bundesaerztekammer.de/richtlinien/richtlinien/assistierte-reproduktion/). Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständige Bundesoberbehörde wird die RiLi-BÄK Reproduktionsmedizin zudem im Bundesanzeiger bekannt machen.

Selbstredend hat der Wissenschaftliche Beirat der BÄK insbesondere auch Vertreter der Reproduktionsmedizin in den Wissenschaftlichen Arbeitskreis „Novellierung der (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion“ berufen, die ihre Expertise eingebracht haben und in der Richtlinie als Mitglieder unter Nr. 9.5.1 namentlich aufgeführt sind.

Hintergrund und Bedeutung

Gemäß § 16b TPG kann die BÄK, ergänzend zur TPG-Gewebeverordnung („Vorschriften der Rechtsverordnung nach § 16a TPG“), im Einvernehmen mit dem PEI „Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung“ feststellen,

„insbesondere zu den Anforderungen an

1. die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung als Gewebespender,

2. die Untersuchung der Gewebespender und

3. die Entnahme, Übertragung und Anwendung von menschlichen Geweben.“

Von dieser Möglichkeit hat die BÄK nunmehr (auch) für die Reproduktionsmedizin Gebrauch gemacht.

Mit § 16b Abs. 2 TPG wird zudem bestimmt: „Die Einhaltung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft wird vermutet, wenn die Richtlinien der Bundesärztekammer […] beachtet worden sind.“ Gerade dieser gesetzlichen Bestimmung kommt u. a. im Zusammenhang mit Inspektionen durch die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde besondere Bedeutung zu. Wenn die RiLi-BÄK Reproduktionsmedizin beachtet worden sind, obliegt es der Gegenseite zu belegen, dass bestimmtes Handeln oder Unterlassen dennoch nicht dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entspricht.

Der Vollständigkeit und Klarstellung wegen: Die „Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung“ sind für den betroffenen Personenkreis unbeschadet der Regelungen in der RiLi-BÄK Reproduktionsmedizin weiterhin anzuwenden.

Berufsrechtliche Folgen

Mit dem Beschluss des BÄK-Vorstands über die Bekanntmachung der RiLi-BÄK Reproduktionsmedizin hat der Vorstand zugleich bestimmt, dass die (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion – Novelle 2006 – gegenstandlos ist. Die Ärztezeitung verweist in ihrer Ausgabe vom 06.06.2018 auf Aussagen des Präsidenten der BÄK, Prof. Dr. Montgomery, im Kontext der Bekanntmachung der RiLi-BÄK Reproduktionsmedizin: „Ausdrücklich ver­zichte man hingegen auf die Interpretation rechtlich nicht eindeutig geregelter und wertbesetzter Fragen. ‚Diese zu beantworten ist und bleibt Aufgabe des Gesetzgebers‘, so Montgomery.“

Soweit die (Muster-)Richtlinie in den einzelnen (Landes-)Ärztekammern (partiell) in geltendes Berufsrecht umgesetzt worden ist, bleiben die kammerspezifischen Regelungen des Berufsrechts von der vorgenannten Entscheidung der BÄK (im rechtlichen Sinne) unberührt. Vor dem Hintergrund der wiedergegebenen Aussagen des BÄK-Präsidenten ist es allerdings auch an der Zeit und dringend geboten, das kammerspezifische Berufsrecht im Hinblick auf Aussagen zur Reproduktionsmedizin von Grund auf zu überarbeiten.

Korrespondenzadresse:

Dr. med. Ulrich Hilland

Vorsitzender des BRZ

E-Mail: hilland@fcm-net.de

Samenspenderregistergesetz (SaRegG)

Das SaRegG schreibt in § 5 Abs. 6 vor, dass die gemäß § 5, Absatz 21 und 32 zu erhebenden Daten getrennt von den Angaben, die nach § 7 der TPG-Gewebeverordnung zu dokumentieren sind, gespeichert werden müssen. „Die Daten sind nach Ablauf von sechs Monaten nach deren Übermittlung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information oder im Fall von § 6 Absatz 33 unverzüglich zu löschen.”

1„(2) Die Einrichtung der medizinischen Versorgung hat vor der heterologen Verwendung von Samen folgende personenbezogene Daten der Empfängerin der Samenspende zu erheben und zu speichern: 1. Familienname und, sofern abweichend, Geburtsname; 2. Vornamen; 3. Geburtstag und Geburtsort und 4. Anschrift. Die Einrichtung der medizinischen Versorgung hat zusätzlich zu den personenbezogenen Daten der Empfängerin der Samenspende vor der heterologen Verwendung von Samen den Namen und die Anschrift der Entnahmeeinrichtung, von der sie die zu verwendende Samenspende erhalten hat, sowie die Spendenkennungssequenz oder die eindeutige Spendennummer des heterolog verwendeten Samens zu erheben und zu speichern.“ (Hervorhebungen durch den Autor)

2„(3) Die Einrichtung der medizinischen Versorgung hat nach der heterologen Verwendung von Samen folgende Daten zu erheben und zu speichern: 1. den Zeitpunkt der Verwendung; 2. den Eintritt der hierdurch herbeigeführten Schwangerschaft sowie 3. den errechneten Geburtstermin.“ (Hervorhebungen durch den Autor)

3„(3) Absatz 2 (Anm.: Absatz 2 bezeichnet die an das DIMDI zu meldenden Daten) ist nicht anzuwenden, wenn der Einrichtung der medizinischen Versorgung bekannt ist, dass die heterologe Verwendung von Samen nicht zum Erfolg geführt hat.“ (Anmerkung durch den Autor)

Zur Begründung wird in der Bt-Drs. 18/11291, S. 29 (Anmerkung und Hervorhebung durch den Autor) angeführt:

„Zur Sicherstellung des in § 9 Absatz 1 dieses Gesetzes verankerten Zweckbindungsgrundsatzes sind die Angaben nach (Anm.: § 6) Absatz 2 und 3 getrennt von den nach § 7 TPG-GewV von den Einrichtungen der medizinischen Versorgung dokumentierten Angaben zu speichern. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die nach (Anm.: § 6) Absatz 2 und 3 erhobenen Angaben auch nicht versehentlich für andere Zwecke verwendet werden können. Hat die Einrichtung der medizinischen Versorgung die Daten nach § 6 Absatz 1 und 2 an das DIMDI übermittelt, müssen diese nur so lange gespeichert bleiben, wie das ­DIMDI für die Überprüfung der Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und insoweit erforderlicher Nachfragen bei der Einrichtung der medizinischen Versorgung benötigt. Da die Überprüfung unmittelbar nach Eingang der Daten zu erfolgen hat, erscheint ein Zeitraum von insgesamt sechs Monaten ausreichend. Sofern es nach § 6 Absatz 3 nicht zu einer Übermittlung kommt, weil die heterologe Verwendung von Samen bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung nicht zum Erfolg geführt hat, sind die Daten nach den Absätzen 2 und 3 unverzüglich zu löschen, sobald dies der Einrichtung der medizinischen Versorgung bekannt wird. Die Speicherung der Daten nach den Absätzen 2 und 3 ist dann nicht mehr erforderlich.“

Fazit

Die nach § 5 Absatz 2 und 3 SaRegG zu speichenden Daten sind zwingend getrennt von allen Aufzeichnungen zu speichern, die auf der Grundlage anderweitiger Rechtsnormen mit unterschiedlicher Laufzeit aufbewahrt werden müssen (z. B. TPG 30 Jahre). Diese getrennte Speicherung kann digital oder in Papierform erfolgen. Der Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5000,- geahndet werden kann.

Bei Fragen zur praktischen Umsetzung der sich aus dem SaRegG ergebenden Dokumentationspflichten steht der BRZ seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung. Das DIMDI hat im Wesentlichen die Aufgabe, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die für das Führen des Samenspenderregisters notwendig sind. Insbesondere kann das DIMDI keine rechtlichen Fragen zum SaRegG beantworten.

Aufklärung der ­Empfängerin ­einer donogenen Samen­spende

Das vom BRZ zur Verfügung gestellte Aufklärungs- und Einverständnisformular wurde in Zusammenarbeit mit Dr. iur. Stefan Wehrstedt, Düsseldorf, verfasst, dem an dieser Stelle für seine Unterstützung gedankt sei. Die Aushändigung des Gesetzestextes (6 Seiten) dient der Aufklärungssicherheit, indem die Patientin bestätigt, auch vom Wortlaut des Gesetzes Kenntnis genommen zu haben. Der Vollständigkeit halber: Eine Verpflichtung zur Aushändigung des Gesetzestextes sieht das SaRegG nicht vor.

Korrespondenzadresse:

Dr. med. Ulrich Hilland

Vorsitzender des BRZ

E-Mail: hilland@fcm-net.de

Verantwortungsabgrenzungsverträge

Vor einigen Jahren hat der BRZ gemeinsam mit der Merck Serono GmbH Vertragsmuster für die Abgrenzung der Verantwortung entwickelt, die allen BRZ-Mitgliedern zur Verfügung stehen. Hierunter fällt z. B. auch die Abgrenzung beim Transport von Kryoproben durch Unternehmen wie TNT und GO!. Mitglieder können sich selbstverständlich an die BRZ-Geschäftsstelle wenden, sollten diese Muster nicht vor­liegen.

An dieser Stelle sei noch einmal darauf verwiesen, dass bereits in den BRZ-Mustern zur Kryokonservierung der Gefahrübergang bei Herausgabe des Kryoguts geregelt ist.

BRZ-Herbsttreffen 2018

(zeitlich im Rahmen des Treffens der IVF-Gruppen 2018)

Samstag, 24. November 2018, 14.00 bis 18.00 Uhr am Tagungsort, dem Hotel Maritim am Flughafen Düsseldorf. Die Ankündigung und das Programm des XXXII. IVF-Gruppen-Treffens findet sich a. a. O. in diesem Heft bzw. im Internet (https://www.ivf-2018.de/grusswort.html)!

Wichtiger Hinweis

Die Hotelzimmer sollten so rasch wie möglich „gesichert” werden! Entweder über die Internetseite der Veranstaltung oder direkt beim Hotel Maritim (https://www.maritim.de). Teilnehmer am BRZ-Herbsttreffen, die nach dem Treffen nicht mehr abreisen können, sollten an die Buchung der Nacht vom Samstag auf Sonntag denken.

Zur Gestaltung des Samstagabends werden die Mitglieder des BRZ im Rahmen der offiziellen Einladung informiert.

Ordentliche Mitglieder­versammlung des BRZ 2019

Der Termin steht bereits fest: 3.–5. Mai 2019

Tagungshotel ist erneut das Hotel Abion Spreebogen in Berlin.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGA

Neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur „Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“

Im Heft 22 des Deutschen Ärzteblatts vom 01.06.2018 gibt die Bundesärztekammer die neue „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ bekannt.

In dieser Richtlinie wird u. a. festgestellt: Der die Samenzellen spendende Mann ist vor einem geplanten Verfahren der assistierten Reproduktion fachkundig von einem entsprechend qualifizierten Arzt zu untersuchen. Grundsätzlich sollten Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „An­drologie“ in Diagnostik und Therapie im Rahmen der assistierten Reproduktion einbezogen sein. Gemäß der Richtlinie ist der Mann bei dieser Untersuchung im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand und Fertilitätsstatus zu beurteilen und es sind ggf. Kontraindikationen gegen eine Samenspende zu erfassen, wozu die ­Eigen-, Familien- und Paaranamnese einschließlich einer Sexualanamnese, eine körperliche Untersuchung, eine Ejakulatanalyse gemäß Rili-BÄK und bei sich ergebender Indikation eine Sonographie der Skrotalorgane sowie hormonelle und zyto- bzw. molekulargenetische Untersuchungen gehören. Behandelbare Störungen müssen therapiert werden, ehe die Indikation für eine Insemination, IVF, ICSI oder TESE/ICSI gestellt werden kann.

An der Erstellung dieser Richtlinie war die DGA im Rahmen einer Anhörung als sachverständige wissenschaftliche Gesellschaft beteiligt. Die nun vorliegende finale Version der Richtlinie wird vom Vorstand der DGA ausdrücklich begrüßt.

Es sei an dieser Stelle auch auf das ebenfalls im Heft 22 des Deutschen Ärzteblatts erschienene Interview mit unserem Ehrenmitglied und ehemaligen DGA-Präsidenten Professor Dr. Eberhard Nieschlag verwiesen, der federführend an der Erstellung dieser Richtlinie beteiligt war.

Korrespondenzadresse:

Geschäftsstelle der DGA

E-Mail: geschaeftsstelle@dg-andrologie.de

Forschungsstipendium der Deutschen Gesellschaft für Andrologie

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt ein Forschungsstipendium in Höhe von EUR 10.000,- für das Jahr 2018 aus.

Bewerben können sich um dieses Stipendium Nachwuchswissenschaftler/-innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Human- und Veterinärmedizin sowie der Naturwissenschaften aus allen zum Thema passenden andrologischen Forschungsgebieten. Die Forschungsarbeiten müssen an einer deutschen öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung stattfinden.

Das Thema der diesjährigen Ausschreibung lautet:

„Innovations for understanding male reproductive health”

Der Antrag sollte dem Fördervolumen gemäß Pilotcharakter haben und ist formgebunden. Er ist wie folgt zu gliedern:

1.) Stand der Forschung

2.) Eigene Vorarbeiten

3.) Ziele, Hypothesen, Arbeitsprogramm

Umfang: max. 3 DIN A4-Seiten, zuzüglich Lebenslauf und Publikationsliste. Voraussetzung für den Erhalt des Forschungsstipendiums ist eine Mitgliedschaft in der DGA. Das Antragsformular kann mit der Bewerbung für ein Forschungsstipendium eingereicht werden.

Das Stipendium wird dem/der Preisträger/-in bei der DGA-Jahrestagung vom 29.11.–01.12.2018 in Gießen verliehen. Die Teilnahme an der Jahrestagung ist verpflichtend und die Kongresskosten (Registrierung, Reisekosten) sind vom/von der Preisträger/-in selbst zu tragen.

Es besteht Berichtspflicht 18 Monate nach Erhalt des Forschungsstipendiums an die Forschungsbeauftragte der DGA und die Jenapharm GmbH & Co. KG. Um die Nachwuchsarbeit öffentlich sichtbar zu machen und zu fördern, wird der/die Stipendiat/in aufgefordert, bei der folgenden Tagung der DGA in 2019 ein Forum „Junge Andrologie” im Rahmen einer Sektionssitzung in Abstimmung mit dem Tagungspräsidenten und mit Unterstützung der Forschungsbeauftragten zu organisieren. Hier sollen durch den/die Stipendiaten/in ausgewählte junge Nachwuchswissenschaftler(innen) aus Deutschland oder dem europäischen Ausland ihre Arbeit vorstellen können. Die Kongressteilnahme ist verpflichtend und die Kosten hierfür werden in angemessener Höhe, gegen Vorlage der Originalbelege, von der DGA übernommen.

Das Stipendium wird durch eine Spende der Jenapharm GmbH & Co. KG ermöglicht.

Bewerber/-innen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 1. September 2018 an die Forschungsbeauftragte der DGA, Dr. rer. nat. Nina Neuhaus, E-Mail: nina.neuhaus@ukmuenster.de in elektronischer Form zu senden.

Reisestipendien der Deutschen Gesellschaft für Andrologie

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt für 2018 Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,– für Studierende der Medizin oder Naturwissenschaften

für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen wissenschaftlichen andrologischen Kongress aus. Studierende mit einem akzeptierten Abstract für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Auswahl bevorzugt.

Bewerbungen für Veranstaltungen 2018 richten Sie bitte bis zum 15. September 2018 an die Geschäftsstelle der DGA (E- Mail: ­geschaeftsstelle@dg-andrologie.de). Im Anschreiben beziehungsweise dem Lebenslauf sind das Studienfach und das Semester zu nennen, sowie die Relevanz der Kongressteilnahme für den Werdegang im Bereich der Andrologie. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der DGA.

Gesellschaftsmitteilungen – DGRM

XXXII. Jahrestreffen der Deutschen IVF-Zentren

23. und 24. November 2018 in Düsseldorf

Programm

Freitag, 23.11.2018

10.15 – 10.30 Begrüßung: Thomas Katzorke / Jan Krüssel

10.30 – 12.00 Session 1 Saal Düsseldorf

ENDOMETRIUM IST WICHTIG, ABER WAS GENAU? „DENN WIE MAN SICH BETTET, SO LIEGT MAN …“: DAS ENDOMETRIUM IST ENTSCHEIDEND FÜR DEN ERFOLG!

Moderation: Verena Nordhoff und Christine Wrenzycki

Wenn das Endometrium nicht will … ES, hCG, OA: viel Lärm um Nichts oder Hilfe in der Not?

Alexandra Bielfeld / Düsseldorf

uNK und Plasmazellen bei RIF-Patientinnen: evidenzbasiert oder Bauchgefühl?

Bettina Toth / Innsbruck

Chronic subclinical endometriosis as a possible reason for infertility: better molecular diagnosis for individualized treatment options?

Carlos Simon / Valencia

12.00 – 13.00 Lunch und Besuch der Industrieausstellung Saal Maritim

13.00 – 14.30 Session 2 Saal Düsseldorf

„WAS AUS MIR NOCH WIRD, DAS WERDET IHR SCHON SEHEN“: DER EMBRYO IST ENTSCHEIDEND!

Moderation: Thomas Katzorke und Georg Griesinger

PID in Deutschland: Vorstellung der Behandlungszahlen

Dunja Baston-Büst / Düsseldorf

PKD: nur noch in Deutschland interessant? Weniger Schwangerschaften – weniger Aborte – gesündere Kinder?

Jana Liebenthron / Düsseldorf

Non-invasiv PGS by analyzing cell free DNA in conditioned media: a possible solution for Germany’s legal dilemma?

Carmen Rubio / Valencia

14.30 – 16.00 Session 3 Saal Düsseldorf

ZUKUNFT DER REPRODUKTIONSMEDIZIN: EMOTION UND EMPATHIE ODER ALGORITHMUS UND BÜROKRATIE?

Moderation: Ludwig Kiesel und Ute Czeromin

Digitalisierung in der Reproduktionsmedizin – was ist in Zukunft eventuell möglich?

Christoph Kayser / Berlin

Das Arzt-Patienten-Verhältnis: Die emotionale Beziehung ist durch nichts zu ersetzen

Heribert Kentenich / Berlin

Ist der Artzkontakt ersetzbar? So ist die Sicht der Betroffenen

Gabriele Ziegler / Wülfrath

16.00 – 16.30 Kaffeepause und Besuch der Industrieausstellung Saal Maritim

16.30 – 18.30 D·I·R Mitgliederversammlung Raum Peking A+B

19.45 c.t Festabend

Samstag, 24.11.2018

08.45 – 09.00 Begrüßung: Thomas Katzorke / Jan Krüssel

09.00 – 10.30 D·I·R-Sitzung – Vorstellung des Jahrbuchs 2017 Saal Düsseldorf

Vorstellung durch den D·I·R-Vorstand

Moderation: Ute Czeromin

10.30 – 11.00 Kaffeepause und Besuch der Industrieaustellung Saal Maritim

11.00 – 12.30 Session 4 Saal Düsseldorf

FAMILIENMODELLE IM WANDEL DER ZEIT – WIE GEHT DIE REPRODUKTIONSMEDIZIN DAMIT UM?

Moderation: Ulrich Hilland und Jan Krüssel

Neue Familienmodelle und immer spätere Geburten – wie geht die Gesellschaft damit um?

Martin Bujard / Wiesbaden

Arbeitskreis Abstammungsrecht und Samenspenderregistergesetz – Was bedeutet das für unsere tägliche Praxis?

Thomas Katzorke / Essen

Wie sieht die Realität bei der reproduktionsmedizinischen Behandlung von Lesben und Allein­erziehenden in Deutschland aus?

Andreas Tandler-Schneider / Berlin

Neue Richtlinie nach §16b TPG statt alter (Muster-)Richtlinie: warum die Bundeärztekammer handeln musste

Wiebke Pühler / Berlin

12.30 – 12.45 Verabschiedung

Ankündigung DVR 2019

12.45 – 14.00 Lunch und Besuch der Industrieausstellung Saal Maritim

14.00 – 18.00 BRZ-Treffen Saal Düsseldorf

Sitzungen der Gesellschaften

Freitag, 23.11.2018

08.30 – 09.00 DGGEF-Vorstandssitzung Raum Peking B

09.00 – 10.00 DGGEF-Mitgliederversammlung Raum Peking B

12.00 – 13.00 AGRBM-Mitgliederversammlung Raum Peking A

16.30 – 18.30 D·I·R-Mitgliederversammlung Raum Peking A+B

Samstag, 24.11.2018

09.00 – 10.30 D·I·R-Sitzung Saal Düsseldorf

14.00 – 18.00 BRZ-Treffen Saal Düsseldorf

Tagungszentrum / Kongresshotel

Maritim Hotel Düsseldorf

Maritim-Platz 1/Flughafen

40474 Düsseldorf

Korrespondenzadresse:

WICARA Kongressorganisation

Gabriele Wickert

Olpketalstraße 37 / 44269 Dortmund

E-Mail: gabriele.wickert@wicara.de

www.wicara.de

Ausführliche Informationen finden Sie in Kürze unter:

www.ivf-2018.de

18. Treffen des Arbeitskreises Molekularbiologie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) und der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM) in Essen

7.–8. Dezember 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie herzlich zum 18. Treffen des Arbeitskreises Molekularbiologie der DGGEF einladen, das in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der DGRM in Essen stattfinden wird.

Auch in diesem Jahr möchten wir vor allem jüngere Reproduktionswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler motivieren, ihre molekularbiologisch geprägten Forschungsprojekte in einer informellen Runde vorzustellen und zu diskutieren.

Erfreulicherweise kann auch in diesem Jahr ein attraktiver Preis für den besten Vortrag ausgelobt werden. Verpflegung und Unterkunft werden gestellt.

Zur Anmeldung eines Kurzvortrages zu aktuellen wissenschaftlichen Projekten aus der gynäkologischen Endokrinologie, Reproduktionsmedizin und -biologie schicken Sie uns bitte ein Abstract (WinWord, Arial 10–12, max. 1 DIN A4-Seite, Ränder 2,5 cm) an E-Mail: ruth.gruemmer@uk-essen.de.

++++++ Call for abstracts +++ Deadline 19. Oktober 2018 ++++++

Veranstaltungsort wird das Hotel Franz in Essen sein.

Wie in den letzten Jahren werden wir Freitag um 17 Uhr zusammenkommen, das Treffen wird Samstag voraussichtlich gegen 17 Uhr enden.

Wir hoffen, mit Ihren Beiträgen auch in diesem Jahr wieder ein qualitativ hochwertiges, informatives und diskussionsreiches Treffen organisieren zu können.

Bitte leiten Sie diese Einladung auch an interessierte Mitglieder Ihrer reproduktions-medizinischen Arbeitsgruppe weiter.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und ein Wiedersehen in Essen.

Ihre

Prof. Dr. rer. nat. Ruth Grümmer

Universitätsklinikum Essen

Institut für Anatomie

Hufelandstrasse 55

D-45122 Essen

Tel. 0201/723 4290

E-Mail: ruth.gruemmer@uk-essen.de

Gesellschaftsmitteilungen – Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®

Mitgliederversammlung des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)® am 04.05.2018 in Berlin

Mit Dank an den BRZ, der uns den Vorabend zur BRZ-Fortbildungsveranstaltung/Ordentlichen Mitgliederversammlung zur Verfügung stellte, fand am 04.05.2018 eine D·I·R-Mitgliederversammlung in Berlin statt. 42 Mitglieder waren vertreten. Nach der Begrüßung durch den Vorstand wurden folgende Themen präsentiert und diskutiert: Status des neuen D·I·R-Datensatzes, der ­ARTbox®- und DIRproNOVA®-Umstellungen und der heutigen und ggf. künftigen Auswertungstechnik, Situation der aktuellen Datenexporte, Vorauswahl und Empfehlung eines Nachfolgers für Fa. Alquanto (ARTbox®, DIRpro­NOVA®) inklusive Abstimmung, die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Status der Kooperationen mit QSReproMed, FertiPROTEKT und der AG PID des BRZ.

Hervorzuheben: Die Fa. Critex, Regensburg, wird die krankheitsbedingte Nachfolge der Fa. Alquanto antreten und befindet sich zwischenzeitlich in Übergabe und Einarbeitung. Das D·I·R kündigt an, u. a den Zentren ein Muster einer DSGVO-konformen Patientenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Dies ist mit elektronischem Rundschreiben vom 24.05.2018 erfolgt.

Die Präsentation und das Protokoll zu allen o. g. Punkten befinden online sich im D·I·R-Mitgliederbereich:

https://www.deutsches-ivf-register.de/mitgliederbereich.php

DSGVO

Das D·I·R hat rechtlich geprüfte und mit den Datenpartnern FertiPROTEKT und QSReproMed vorabgestimmte DSGVO-Unterlagen mit elektronischem Rundschreiben vom 24.05.2018 an die Mitglieder gesendet. Zu den Unterlagen gehören Erklärungen der Patienten zur Einwilligung, Ablehnung oder zum Widerruf der Datenweitergabe, eine Prozess-Skizze des Ablaufs und eine Vertraulichkeitserklärung des D·I·R-Vorstands sowie der D·I·R-Geschäftsstelle/des D·I·R-Datenmanagements. Weitere Arbeitsschritte wie bspw. die elektronische Erfassbarkeit von Einwilligungen, Ablehnungen und Widerrufen sowie den sich daran anschließenden Workflows in ATRTbox® und Register sind eingeleitet.

Alle Unterlagen befinden sich als Downloads im D·I·R-Mitgliederbereich:

https://www.deutsches-ivf-register.de/mitgliederbereich.php

Öffentliche Anhörung Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Am 25.06.2018 beriet der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer öffentlichen Sitzung einen Antrag der FDP-Fraktion zur Erreichung einer Reform der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur assistierten Reproduktion, bspw. zur Erreichung einer wohnortunabhängigen Unterstützung. In den Kreis der Sachverständigen waren Frau Dr. med. Ute Czeromin und Herr Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel berufen worden (Abb. 1).

Alle weiteren Informationen finden sich online:

Unterlagen:

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Familie,Senioren,FrauenundJugend/Anhoerungen/anhoerung-inhalt/559080

Aufzeichnung und Ergebnismitteilung:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw26-pa-familie/556488

Export-Stichtag für das D·I·R-Jahrbuch 2017

Die Vorbereitungen für das kommende D·I·R-Jahrbuch 2017, das im Rahmen des XXXII. Jahrestreffens der Deutschen IVF-Gruppen am 23. und 24. November 2018 veröffentlicht und präsentiert wird, sind bereits vor einigen Wochen gestartet. D·I·R-Vorstand, D·I·R-Geschäftsstelle und D·I·R-Datenmanagement haben über das diesjährige Exportverfahren informiert und mit Mittwoch, dem 8. August 2018, den diesjährigen Export-Stichtag festgelegt.

Bis zu diesem Stichtag lautet die Bitte des D·I·R an alle Zentren, die Schwangerschaftsausgänge 2016 und die Zyklus­ausgänge 2017 möglichst vollständig zu dokumentieren.

Korrespondenzadresse:

Markus Kimmel

Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)

Geschäftsstelle und Koordination

Datenmanagement

E-Mail: geschaeftsstelle@deutsches-ivf-register.de


 
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