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Mitteilungen der Gesellschaften

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2019; 16 (1): 43-58

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

Nachruf Prof. Dr. Karsten Held (10.6.1942–20.9.2018)

Seit Anfang der 1990er-Jahre arbeitete Karsten Held auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin. Er hatte großes Interesse an dieser Disziplin, die durch Einführung der ICSI-Technik gerade neuerlich einen enormen Innovationsschub erfahren hatte. Held beriet Patienten im Vorfeld der ICSI-Therapie bzw. vor der Durchführung genetischer Analysen von (in seinem Labor untersuchtem) Abortgewebe nach vorausgegangener IVF- oder ICSI-Behandlung.

Auf dem Gebiet der Präimplantations­diagnostik (PID), insbesondere der Polkörperdiagnostik, war er einer der Pioniere in Deutschland. Die durch die weltweite Einführung der Präimplanta­tionsdiagnostik eröffneten Möglichkeiten, aneuploide Embryonen zu erkennen, prägten seine medizinisch-wissenschaftliche Arbeit. Held knüpfte Kontakte zu internationalen Experten und Pionieren auf diesem Gebiet, um deren Wissen auch in Deutschland zu etablieren. In einer gemeinsamen Anhörung mit mir vor dem Ethikrat des Gesundheits­ministeriums im Jahr 2001 in Bonn versuchte er, die Mitglieder des Gremiums davon zu überzeugen, dass es sinnvoll und notwendig sei, bei bestimmten Patientengruppen vor dem Embryotransfer eine Präimplantationsdiagnostik durchzuführen: Insbesondere bei älteren Kinderwunsch-Patientinnen, deren Eizellen eine hohe Aneuploidie-Rate aufweisen, ist die Untersuchung am Polkörper ratsam, um auszuschließen, dass aneuploide Embryonen übertragen werden. Seine Auffassung, „die Übertragung eines trisomen Embryos an eine Frau, die zu einer Fehlgeburt führen wird, ist eine Körperverletzung“ hat die Mitglieder des Ethikrates überzeugt – und somit den Weg bereitet: Nun konnte sich auch in Deutschland die Polkörperdiagnostik zum Ausschluss aneuploider Embryonen vor dem Embryotransfer etablieren. Ein wichtiges Fundament dieses wissenschaftlich-methodischen Erfolges war Helds sehr fundiertes Wissen über den Ablauf der Meiose. Seine stetigen Bemühungen, die Methoden der Polkörperdiagnostik zu verbessern, führten u. a. zur Einführung von Array-CGH und später zu Next Generation Sequencing (NGS). Das ermöglichte – nach den Anfängen der FISH-Technik, deren Aussage sich zunächst auf nur einige der Chromosomen stützen konnte – eine viel genauere und sicherere Diagnostik. Helds Vernetzung mit Reproduktionsgenetikern und großen Zentren im In- und Ausland schlug sich auch in der Etablierung der Reprogenetics Germany in Hamburg als Teil eines größeren Netzwerkes weltweit nieder – und trieb die diagnostischen Möglichkeiten hierzulande weiter voran.

Diese großen Erfolge und Helds bahnbrechende Arbeit auf dem Gebiet der Diagnostik, insbesondere bei männlichen Translokationen oder monogenetischen Erkrankungen, führten schließlich dazu, dass sein genetisches Zentrum in Hamburg im Februar 2014 als das erste in Deutschland die offizielle Zulassung (Genehmigung der Hamburger PID-Ethikkommission) erhielt, Präimplantationsdiagnostik durchzuführen, und zwar in Zusammenarbeit mit dem Fertility Center Hamburg (FCH). Diese Aufgabe hat Karsten Held mit viel Leidenschaft und Engagement wahrgenommen und erfüllt. Viele Familien in der Bundesrepublik verdanken seinem Engagement die Geburt von gesunden Kindern. Unermüdlich hat er Patienten die Untersuchungsmethoden in Gesprächen erklärt und sich dafür stark gemacht, jedem Patientenpaar zur (auch überregional) bestmöglichen Behandlung zu verhelfen: Sein Wissen, seine Ratschläge und diagnostischen Entscheidungen waren nicht nur für das FCH, sondern auch für viele andere reproduktionsmedizinische Zentren in Deutschland eine wichtige und verlässliche Unterstützung.

Am 10. Juni 1942 in Bremerhaven zur Welt gekommen, war er im norddeutschen Raum aufgewachsen. In der Zeit von 1962–1968 studierte er Medizin an der Universität Freiburg i. Br. Seine Promotion schloss er noch während der Studienzeit erfolgreich ab. In der Zeit von 1968–1970 begann er eine Weiterbildung in der Pädiatrie in Bremen. 1970 wechselte er an das Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) in Hamburg und trat ein Forschungsstipendium für 3 Jahre am Laboratory of Genetics, University of Wisconsin (USA) an. Nach seiner Rückkehr aus den USA setzte er seine Weiterbildung an der Kinderklinik des UKE fort und erwarb 1976 die Facharztanerkennung für Kinderheilkunde, 1996 auch die für Humangenetik. 1976 übernahm er für 20 sehr erfolgreiche Jahre die Leitung des Arbeitsbereiches Zytogenetik am Institut für Humangenetik des UKE, habilitierte sich 1979 und erhielt die venia legendi für das Fach Humangenetik. 1996 trat er dem Hamburger MVZ Keeser, Arndt und Partner bei. 2002 gründete Karsten Held dann eine eigene Praxis in Hamburg mit einem angeschlossenen genetischen Labor. 2007 wurde er Präsident der Firma Repro­genetics Germany (Durchführung der Polkörperdiagnostik). 2008 übernahm er die Position des Medizinischen Direktors im MVZ genteQ, einem der größten Anbieter für humangenetische Labordiagnostik in Norddeutschland, in dem zuletzt 6 Fachärzte für Humangenetik, 9 Biologen und bis zu 35 MTA tätig waren.

Sowohl auf dem Gebiet der Reproduktionsgenetik als auch in der Qualitätssicherung im Bereich der zytogenetischen Diagnostik und deren stetiger Verbesserung war Held ein Pionier. Von Anfang an ein sehr aktives Mitglied der Gesellschaft für Humangenetik und des Berufsverbandes, wurde auf seine Initiative 1988 durch den Berufsverband Medizinische Genetik (BVmedgen) eine Kommission zum „Qualitätsvergleich Zytogenetik“ eingesetzt – Held war mit Bernd Eiben und Peter Miny Mitbegründer dieser Kommission, leitete die Kommission und prägte deren Tätigkeit durch seine Persönlichkeit und seine Ideen entscheidend mit. Innerhalb kurzer Zeit wurde im BVmedgen die Infrastruktur zur Qualitätssicherung etabliert. Der Schwerpunkt der Kommissionsarbeit lag initial vor allem in der Organisation von Ringversuchen in der prä- und postnatalen Zytogenetik sowie in der Überprüfung der Chromosomendarstellung aus Chorionzotten und Amnionzellen. Von 2008–2014 war Karsten Held ständiges Mitglied der Europäischen Kommission für Zytogenetische Qualitätssicherung (CEQA). Seine Vernetzung mit Reproduktionsgenetikern und großen Zentren im In- und Ausland schlug sich auch in der Etablierung des eigenständigen Unternehmens Reprogenetics Germany in Hamburg als Teil eines weltweiten Netzwerkes nieder.

Karsten Held zeichnete sich durch enormes Fachwissen, eine ungewöhnliche Weitsicht, unermüdliche Tatkraft und eine große Persönlichkeit aus. Was er für richtig und wichtig hielt, verfolgte er zielstrebig, für seine Ziele setzte er sich uneingeschränkt ein. Sein positives Denken und seine fröhlich-kämpferische Art zu debattieren, bereicherten viele nationale und internationale Tagungen. In Diskussionen war er fair und humorvoll, wenngleich er auch gerne mal provozierte, um eingefahrene Denkschemata aufzubrechen. Held war zugleich ein Quer- und ein Vordenker, der es Humangenetikern nicht leicht gemacht hat. Wir haben ihm gerade deshalb viel zu verdanken. Es bedeutet einen großen persönlichen und großen fachlichen Verlust für Reproduktionsgenetik und Reproduktionsmedizin, dass Karsten Held nicht mehr unter uns ist.

Sein Vermächtnis und das Wissen, das er verbreitet und mit uns geteilt hat, werden uns jedoch weiterhin begleiten und Inspiration sein. Wir werden ihn nicht vergessen.

Dr. med. (IL) Robert Fischer, Fertility Center Hamburg

Kurze Nachlese des BRZ-Herbsttreffens 2018, 24. November 2018, 14.00–18.00 Uhr, Hotel Maritim am Flughafen Düsseldorf (im Rahmen des Treffens der deutschen IVF-Gruppen)

Es haben, wenngleich nicht alle bis zum Schluss, insgesamt 104 Mitglieder oder ihre Vertreter am traditionellen Herbsttreffen teilgenommen. Diese große Anzahl zeigt das Interesse an unserer Veranstaltung und der Arbeit des BRZ!

Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden lag der Schwerpunkt des diesjährigen Herbsttreffens bei folgenden Themen:

1. Versicherungsbedingungen bei Kryokonservierung

Die vom BRZ gemeinsam mit dem Makler Assekuranz AG Luxemburg und dem Versicherer HDI in wirklich zähen Verhandlungen erlangten Vereinbarungen werden diskutiert. Für eine angestrebte Nachjustierung der Vereinbarung ist das Verhalten der Lagerungsbehälter von großer Bedeutung. Wir danken daher der Firma Gynemed für den Hinweis auf eine Untersuchung aus den USA. D.A. Kelk et al. (Yale University) haben untersucht, wie sich ein Lagerbehälter verhält, sollte das Vakuum, das für das Halten der Temperatur von 196 °C im Behälter verantwortlich ist, beschädigt werden.

Die Beobachtungsdaten

Binnen der ersten 30 Minuten bereits bildete sich zwar Eis am Hals des Behälters durch die austretende Gasphase, die Temperatur im Behälter aber blieb auch nach 3 Stunden immer noch unter –191 °C (gemessen 36 cm über Boden). Das Ausdampfen der kompletten 43,8 Liter flüssigen Stickstoffs dauerte 18 Stunden, ein Temperaturanstieg auf –185 °C wurde erst nach der Hälfte dieser Zeit erreicht. Aus diesen Beobachtungen ergibt sich, dass die Temperaturüberwachung eines Behälters für die Lagerung mit Flüssigstickstoff durchaus sinnvoll ist. Allerdings sollten die Alarmgrenzen (Temperaturanstieg) mit Bedacht gewählt werden.

Die derzeit geltenden Vereinbarungen des Rahmenvertrages

a) Behälteralter max. 10 Jahre

b) Sensorüberwachung und ggf. zusätzlich noch Stabüberwachung

c) Lagerungsdauer maximal 5 Jahre.

Insbesondere im Hinblick auf die Kryokonservierung bei Patienten nach keimzellschädigenden Therapien ist diese Beschränkung nicht patientenfreundlich. Hier muss und wird nachverhandelt ­werden.

2. Medikation – Lutealphasensubstitution

a) Stimulation mit Gonadotropinen ohne IUI: nur bei Clomifenresistenz oder nach (maximal) 6 CC-Zyklen

b) Lutealphasenunterstützung bei ART: nach positivem Schwangerschaftstest ist die Therapie gemäß § 27a SGB V abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt eine Verschreibung OHNE den 50%igen Eigenanteil. Bei der Wahl des Progesterons ist auf den Beipackzettel bzw. die Fachinformation zu achten. Die Zulassung zur Verschreibung in der Schwangerschaft muss vorliegen.

Um 18.00 Uhr schließt Herr Dr. Hilland die Versammlung und bedankt sich für die rege Teilnahme. Mit Blick auf die Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ (4. Mai 2019 in Berlin) verweist er darauf, dass auch dann wieder viel Zeit für die drängenden und speziellen Fragen der Mitglieder und ihrer Vertreter zur Verfügung stehen wird.

Korrespondenzadresse:

Dr. med. Thilo Schill

Schriftführer BRZ

E-Mail: t.schill@kinderwunsch-langenhagen.de

Nachlese: 11. BRZ Intensivseminar gynäkologische Endokrinologie & Reproduktionsmedizin 24.–26. Januar 2019 in Berlin

Wieder war das dreitägige Seminar ein voller Erfolg. Wieder haben ca. 100 Teilnehmer von den mehr als 20 Vorträgen, den begleitenden Workshops und dem Spaß am Lernen und Austauschen profitiert. Besonders gut angenommen wurde beim 11. Seminar die Aufteilung des Bereichs Stimulationsprotokolle in einen Vortrag für diejenigen Teilnehmer, die bereits reproduktionsmedizinisch tätig sind und diejenigen, für die dieser Bereich noch verhältnismäßig neu ist.

An dieser Stelle danken wir noch einmal den Teilnehmern für ihr Interesse an dem hoch spannenden Gebiet und für die vielen guten Kommentare; wir danken Herrn Dr. Tandler-Schneider für die wissenschaftliche Leitung, Frau Schworm und Frau Bohn für die Begleitung vor Ort. Und wir danken den Sponsoren für ihre großzügige Unterstützung.

Vor allen Dingen aber danken wir den Referenten und Workshopleitern für ihren erneuten Einsatz, den sie ohne Honorar auch in diesem Jahr geleistet haben. Dank gilt auch der Ärztekammer Berlin, die die Veranstaltung mit 24 Fortbildungspunkten zertifiziert hatte.

Mehr als rund 1100 Ärzte und Ärztinnen haben inzwischen von der Teilnahme profitiert!

Hart arbeiten, dann gemeinsam etwas feiern war auch beim 11. Seminar die Devise. Der kleine Gesellschaftsabend mit Tanz zur Musik der Live-Band war eine großartige Abwechslung zur schweren Kost des Tages.

Der Termin für das 12. BRZ Intensiv­seminar steht bereits fest. Wieder haben wir uns auf dem GLS Campus, Berlin-Prenzlauer Berg, eingemietet und bieten vom 23.–25. Januar 2020 dort Fortbildung vom Feinsten. Vormerkungen nehmen wir jederzeit und gerne per E-Mail unter brz@repromed.de entgegen.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit

BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ, 3.– 5. Mai 2019 in Berlin

Tagungsort wie immer: Ameron Hotel Abion Spreebogen Waterside Hotel

(https://ameronhotels.com/de/berlin-abion-spreebogen-waterside)

Der Vorstand des BRZ hat dem Wunsch des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R), den Freitagabend (3. Mai 2019) auch in diesem Jahr für eine außerordentliche Versammlung nutzen zu dürfen, stattgegeben.

Der Termin: 18.30–20.30 Uhr im ­Tagungshotel, Raum Köpenick

Selbstverständlich sind jene D·I·R-Mitglieder, die nicht im BRZ organisiert sind, im Anschluss ab 20.30 Uhr herzlich zum Get-together, dem traditionellen Auftakt des BRZ Jahrestreffens, eingeladen.

Themen der Ordentlichen Mitgliederversammlung (OMV) am 4. Mai 2019 (ganztags)

Wie bereits weiter oben erwähnt, wird im Rahmen der OMV 2019 wieder ausreichend Zeit für die verbandsinterne Diskussion brennender Fragen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen wir uns am Vormittag des 4. Mai mit diversen, hochkomplexen juristischen Problemen auseinandersetzen, die alle Mitglieder betreffen.

Wir konnten Professor Dr. Jochen ­Taupitz (Universität Mannheim) gewinnen, seinen Artikel Verbot der Eizellspende – „modern“ interpretiert? (NJW 6/2019, 337–340) darzustellen und mit den Teilnehmern zu diskutieren. Zum sehr komplexen Bereich der rechtlichen Situation „Vertauschte Keimzellen und Embryonen” wird Herr Moritz Lennart Jaeschke, Juristische Fakultät der Heinrich Heine ­Universität, Düsseldorf, referieren. Für den Themenbereich „Donogene Insemination bei lesbischen verpartnerten/verheirateten Paaren und alleinstehenden Frauen“ konnten wir Frau Professor Hilbig-Lugani, ebenfalls Juristische Fakultät der Heinrich Heine Universität, Düsseldorf, gewinnen.

Der traditionelle Ritt durch die Welt des (Sozial-)Rechts, vorgestellt durch einen Vertreter aus der Kanzlei Möller & Partner, darf genauso wenig fehlen wie die Darstellung der relevanten zivilrechtlichen Themen, vorgetragen von Herrn Rechtsanwalt Holger Eberlein.

Selbstverständlich stehen der Bericht des Vorsitzenden zur Berufspolitik und die Aktivitäten des BRZ ebenfalls auf der Tagesordnung.

Auch am 4. Mai wird wieder viel Zeit für die Fragen der Mitglieder und die Diskussion relevanter Fragen sein. Für die bessere Vorbereitung können komplexe Fragestellungen bereits im Vorfeld per E-Mail an das Büro Berlin des BRZ geschickt werden (E-Mail: uszkoreit@repromed.de).

Der gemeinsame Abend bietet die Gelegenheit, die Gespräche in spannender und unterhaltender Umgebung fortzuführen.

Für diejenigen Teilnehmer, die am Sonntag noch in Berlin sein werden, organisiert der BRZ das traditionelle „Berlin-Spezial”. Die Details dazu sind in den offiziellen Einladungen enthalten.

Zimmer

Die Buchung aus einem Zimmerkontingent beim Hotel Abion kann nach Zugang der offiziellen Einladung zur OMV (Versand Mitte März) ausschließlich über die BRZ-Geschäftsstelle erfolgen.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

TSVG- (Terminservice-und Versorgungsgesetz-) Änderungsantrag der FDP zur Kostenübernahme der PID durch die gesetzlichen Krankenkassen

Zwar hat der Gesundheitsminister Jens Spahn aus der eigenen Fraktion eine Ablehnung seines Vorstoßes kassiert, aber die FDP (und auch der BRZ!) geben noch nicht klein bei. In ihrem Änderungsantrag* fordert die FDP eine entsprechende Erweiterung des SGB V durch einen § 27b(neu). Der BRZ, vertreten durch Herrn Dr. Hilland, konnte in der zweiten Anhörung zum TSVG vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags am 13.02.2019 zur Frage der FDP Stellung nehmen.

*Der Änderungsantrag ist nachlesbar unter https://www.bundestag.de/blob/590872/1a01b05c810ae1a1d35766b064bb34d7/19_14_0051-6_tsvg_aea-fdp_pid-data.pdf

So wollte man erfahren, wie der BRZ dazu steht, die Präimplantationsdiagnostik im gesetzlich zulässigen Rahmen zur Kassenleistung zu machen, und welche Auswirkungen ein solcher Anspruch aus der Sicht des Verbands habe. Dr. Hilland erklärte gegenüber dem Gesundheitsausschuss, der BRZ unterstütze den Antrag der FDP vollumfänglich und verwies auf die exemplarisch dargestellten erheblichen Kosten, die bei der augenblicklichen Rechtslage von den Paaren zu tragen sind. Den zweiten Teil der Fragestellung beantwortete er dahingehend, dass außer der wirtschaftlichen Entlastung der Paare keine weiteren Auswirkungen zu erwarten seien. Dr. Hilland trat, ein potenzielles Gegenargument antizipierend, der Vorstellung entgegen, die Kostenübernahme für die PID durch die GKV würde einen „Dammbruch“ zur Folge haben. Er führte die bisher vorliegende Zahl an zustimmenden Ethikkommissionsvoten an, die den Schluss erlaubt, dass die Ethikkommissionen ihren gesetzlichen Auftrag weder jetzt noch zukünftig überschreiten.

An dieser Stelle sei noch einmal vermerkt, dass der BRZ sowohl die Kostenübernahme der Kryokonservierung und Lagerung von Keimzellen der Patienten nach keimzellschädigenden Behandlungen als auch die Kostenübernahme der PID (reproduktionsmedizinische plus humangenetische Leistungen) durch die gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Für den BRZ ist und bleibt aber die Verortung im schon seit geraumer Zeit hochgradig änderungsbedürftigen § 27a SGB V absolut unangebracht. Allein schon die Altersgrenzen (um nur einen Punkt herauszugreifen) werden bei beiden Patientenkollektiven zu erheblichen juristischen Auseinandersetzungen führen.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Spendersamenbehandlung – Meldung einer Geburt an das DIMDI

Inzwischen werden sicherlich die ersten Geburten eine Meldung an das DIMDI erfordern. Wie den BRZ-Mitgliedern in einem Rundbrief bereits mitgeteilt wurde, hat das DIMDI nun einen Meldebogen entwickelt, über den Geburten auch ohne ein Zertifikat gemeldet werden können. Der Bogen ist im Netz bei https://www.dimdi.de/static/.downloads/deutsch/sareg-meldeformular-emv.pdf verfügbar und muss dann entsprechend ausgefüllt per Einschreiben an das ­DIMDI verschickt werden. Dieser Weg bietet sich sicherlich für diejenigen Zentren an, in denen nur wenige Geburten zu verzeichnen sind. Der Verweis des ­DIMDI, dass dieser Meldeweg nur in Ausnahmefällen zu nutzen ist, entspricht NICHT den Vorgaben des SaRegG.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Gesellschaftsmitteilungen – AGRBM/DGRM

Bericht AGRBM meets DGRM 2019

Am 12. Januar 2019 erfuhr die gemeinsam von AGRBM (vertreten durch Herrn Dr. Hirchenhain) und DGRM (vertreten durch Frau Dr. Baston-Büst) organisierte Fortbildungsveranstaltung das erste kleine Jubiläum mit der 5. Auflage. Das vielfältige Programm erfreute sich großer Nachfrage, sodass über 120 Teilnehmer in Düsseldorf begrüßt werden konnten.

Frau Dr. Sue Montgomery, die als leitende Embryologin für die CARE Fertility Gruppe in Manchester, UK, arbeitet, startete mit einem Time-Lapse-Vortrag in den Vortragstag. Sie konnte in ihren Ausführungen vom großen Erfahrungsschatz der CARE-Gruppe berichten, der in Großbritannien 8 Zentren angehören. Einige interessante embryologische Auffälligkeiten, die nur durch die kontinuierliche Beobachtung in Time-­Lapse-Systemen beschrieben werden können, sind z. B. das verzögerte Auftreten eines 3. Pronukleus einige Stunden nach erfolgreichem 2PN-Check in ca. 5 % der ausgewerteten Zyklen und die Assoziation von zytoplasmatischen Strängen mit erhöhter Fragmentation. Als wichtige Entscheidungskriterien benannte Frau Dr. Montgomery den Zeitpunkt der Kompaktierung, den Grad der Kompaktierung (< 50 % bis 100 %) und den Austrittswinkel von 1. und 2. Polkörper.

Im Anschluss berichtete Frau Prof. Dr. Christina Bergh (Sahlgrenska, Göteborg, Schweden) als Vorsitzende des schwedischen IVF-Registers über die nordischen Daten zur Gesundheit der Kinder nach IVF, ICSI und Kryo-Behandlung. Zwei sehr wichtige Parameter bei den statistischen Auswertungen mit Hinblick auf die Gesundheit der Kinder scheinen die Dauer des unbehandelten Kinderwunsches des Paares und die Reduktion der Mehrlingsgraviditäten einzunehmen. Im Vergleich von IVF- und ICSI-Kindern erscheinen die ICSI-Kinder gesünder, wenn rein paternale Faktoren zur ICSI führen. Maternale Faktoren, die mit IVF behandelt werden und die Auswirkungen auf die späteren Kinder haben, sind z. B. Endometriose und PCOS. Zusammenfassend zeigt sich erfreulicherweise ein positiver Effekt hinsichtlich der geborenen Kinder bei Betrachtung der Daten der vergangenen 20 Jahre.

Im Anschluss folgte der Blick ins Labor mit Frau PD. Dr. Verena Nordhoff (CERA, Münster), die über die verschiedenen Aufreinigungstechniken für Ejakulat inkl. TESE im Labor berichtete. Ihr großer Erfahrungsschatz bei ­TESE-Präparationen zeigte, dass in 80 % der obstruktiv verursachten Azoospermien Spermien in TESE-Aufbereitungen gefunden werden konnten, hingegen nur in 50 % der nicht-obstruktiv verursachten Azoospermien. Abgerundet wurde ihr Vortrag mit der Vorstellung der neuen Mikrofluid-Techniken, die die Rheo- und Thermotaxis von Spermien berücksichtigen, für die Anwendung im Labor aber noch in den Kinderschuhen stecken.

Die daraufhin folgenden beiden Vorträge zeigten Vor- und Nachteile und Besonderheiten für die Bedeutung von Mikrobiom-Untersuchungen der vaginalen Flora (Dr. Andres Brunning, VUMC Amsterdam, NL) und des Endometriums (Frau Dr. Inmaculada Moreno, Igenomix Valencia, Spanien) auf. Die Diagnostik erfolgt mittels NGS-Plattformen. Die niederländische Studie an vaginalen Abstrichen konnte anhand der Verteilung der verschiedenen Bakterienstämme für die Patientin eine gute Prognose (< 20 % Laktobazillen) oder eine eher negative Konstellation für den Eintritt einer Schwangerschaft nach ART-Behandlung voraussagen. Bei der Diagnostik des Endometriums zeigte sich dagegen ein Anteil von mehr als 90 % Laktobazillen als positives Kriterium für den Eintritt einer Schwangerschaft. Bedauerlicherweise gibt es kein Therapeutikum, um die Zusammensetzung der Bakterien positiv zu beeinflussen. Hier verwiesen beide Dozenten auf den Faktor Zeit. Abgerundet wurde der Tag von 2 wissenschaftlichen Beiträgen von Herrn Dr. Rivron, der mit seiner Arbeitsgruppe als erster 2018 in Nature die erfolgreiche Bildung von Blastoiden aus 2 Stammzell-Linien der Maus berichten konnte, und Herrn Prof. Dr. Martin Götte über die Bedeutung von Stammzellen bei der Endometriose. Bei der In-vitro-Kultur der Blastoiden bzw. deren Formierung ist eine Mindestanzahl von embryonalen und trophoblastären Zellen notwendig, um die Blastozysten-ähnliche Form anzunehmen. Interessanterweise beeinflussen sich beide Zelltypen in ihrer Expression zum Blastoid. Die in vitro gebildeten Blastoide konnten erfolgreich auf Mäuse übertragen werden und zeigten eine uterine Implantationsstelle bis Tag 6. Molekulare Untersuchungen ergaben, dass die Genexpression der Blastoide sehr ähnlich der in vivo gezeugten Blastozysten ist und sich deutlich von den ursprünglichen Stammzell-Linien unterscheidet. Herr Prof. Dr. Götte klärte über die möglichen Rollen von Stammzellen bei der Pathogenes der Endometriose auf: die retrograde Menstruation kann zur Ausschwemmung von Stamm- und Progenitor-Zellen ins Peritoneum führen; ebenso können Stammzellen des Knochenmarks über die Zirkulation ins Endometrium gelangen bzw. in die ektopen Endometrioseherde. Neben den klassischen Stammzell-Markern, wie z. B. OCT4 und SOX2, sind im eutopen Endometrium von Endometriose-Patientinnen NOTCH1 und NUMB nachweisbar.

Die Organisatoren hoffen auf eine Neuauflage dieser mit diskussionsreichen Vorträgen aufwartenden Veranstaltung.

Korrespondenzadresse:

Dr. rer. nat. Dunja M. Baston-Büst, Düsseldorf

E-Mail: baston-buest@unikid.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGRM

Wie sicher ist die Kryokonservierung? – Was können wir verbessern?

Am 3. November 2018 fand in Mariensee am Institut für Nutztiergenetik des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) die DGRM-School zur Kryokonservierung von Gameten und Embryonen unter der wissenschaftlichen Leitung von Frau Prof. Dr. Christine Wrenzycki, Herrn Dr. med. Georg Döhmen und Frau Dr. rer. nat. Dunja Baston-Büst statt. Aufgrund einiger schwerwiegender Zwischenfälle in Deutschland und im Ausland lag das Thema im Fokus der Reproduktionsmedizin und die Veranstaltung erfreute sich mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 80 großer Nachfrage.

Die Kryokonservierung nimmt in der Reproduktionsmedizin eine immer bedeutendere Rolle im human- und veterinärmedizinischen Bereich ein. Sowohl die Fertilitätsprotektion bzw. das Social freezing in der Humanmedizin als auch der Einsatz in Zuchtprogrammen, in der Genreserve bzw. beim Artenschutz in der Veterinärmedizin stehen immer mehr im Fokus der gesellschaftspolitischen Diskussion.

Die Veranstaltung wurde durch einen Vortrag von Prof. Dr. Jochen Taupitz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Mannheim, eröffnet. In seiner Forschung beschäftigt sich Prof. Taupitz insbesondere mit dem Medizin- und Gesundheitsrecht. Er legt dabei Wert auf Interdisziplinarität und bezieht Erkenntnisse aus Medizinethik, Naturwissenschaft und Medizin ein. Die rechtlichen Aspekte der Kryokonservierung wurden von Prof. Taupitz in seinem Eingangsvortrag ausführlich analysiert.

Anschließend sprach PD Dr. med. Ulrich Knuth, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe in der Kinderwunschpraxis Valentinshof und stellvertretender Vorsitzender des BRZ, über die Ausrüstung und das Vorgehen zur Lagerung kryokonservierter Zellen in Mitgliedspraxen des BRZ. Es handelte sich um die Ergebnisse einer orientierenden Untersuchung.

Frau Dagmar Kerkau referierte zum Thema der Sicherheit bei der Lagerung von kryokonservierten biologischen Proben. Frau Kerkau hat die Leitung der Cryobank, AIR LIQUIDE Medical GmbH, in Krefeld inne und ist stellvertretende Vorsitzende der Gemeinschaft deutscher Kryobanken e.V.

Über die Gefährdung durch tiefkalten verflüssigten Stickstoff berichtete Georg Schroeder, Leiter Arbeitssicherheit, Gesundheit, Gefahrgutrecht, AIR LIQUIDE Deutschland GmbH, Düsseldorf, in einer sehr anschaulichen und humorvollen Demonstration. Seine abwechslungsreiche und unterhaltsame Vorführung führte, trotz ernster Thematik, immer wieder zur Aktivierung der Lachmuskulatur der Zuhörerschaft.

Nach der Mittagspause informierte Dr. rer. nat. Ralf Böhm, leitender Reproduktionsbiologe des Kinderwunschzentrums VivaNeo und der VivaNeo Sperm Bank GmbH Düsseldorf, über die Kryobank im niedergelassenen Bereich.

Anschließend sprach Dr. Vincent von Walcke-Wulffen, Geschäftsführer der BioKryo GmbH, Sullzbach/Saar, über die Sicherheit in einer großen privaten GMP-Biobank.

Es folgte der Vortrag von Frau Dr. sc. agr. Martina Henning, Verantwortliche für die Deutsche Genbank landwirtschaftlicher Nutztiere. Neben der Lebenderhaltung und somit landwirtschaftlichen Nutzung von Tieren spielt die Kryokonservierung von Keimzellen und somatischen Zellen eine erhebliche Rolle bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Im Rahmen einer Führung, die von Frau Henning geleitet wurde, hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, die Räumlichkeiten der Genreserve zu besichtigen.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete die Präsentation von Markus Schon, Leiter des Ärzte-Services der assekuranz ag in Luxemburg. Er beleuchtete die Kryokonservierung aus der Sicht der Haftpflichtversicherung.

Nach einem Tag, an dem viele Aspekte der Kryokonservierung sehr kondensiert dargestellt und diskutiert wurden, war deutlich, dass die Sicherheit dieser Reproduktionsbiotechnologie eine bedeutende Rolle in der Reproduktionsmedizin innehat.

Die Veranstaltung in Mariensee hat nach Angaben der Teilnehmer einen wichtigen Beitrag zur gesteigerten Sicherheit der Kryokonservierung von Gameten und Embryonen geleistet. Erneut wurde verdeutlicht, dass es in der humanen und veterinären Reproduktionsmedizin relevante Schnittstellen gibt und beide Bereiche vom gemeinsamen Austausch profitieren.

Korrespondenzadressen:

Prof. Dr. med. vet. Christine Wrenzycki, Giessen

E-Mail: Christine.Wrenzycki
@vetmed.uni-giessen.de

Dr. med. Georg Döhmen, ­Mönchengladbach

E-Mail: georg.doehmen@pro-kindwunsch.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGA

Liebe Mitglieder der DGA,

am 30. November 2018 hat im Rahmen der 30. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie in Gießen unsere letzte Mitgliederversammlung stattgefunden. Wir möchten Sie hiermit über die Ergebnisse der Wahlen zum Vorstand der DGA informieren.

Frau PD Dr. rer. nat. Nina Neuhaus aus Münster wurde für die nächsten 3 Jahre erneut zur Forschungsbeauftragten gewählt.

Herr Prof. Dr. med. Herbert Sperling ist als Sekretär der Gesellschaft aus dem Vorstand satzungsgemäß ausgeschieden. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für seine ausgezeichnete Vorstandsarbeit in den letzten 6 Jahren! Als Nachfolger wurde Herr Dr. med. Ivan Hoffmann, Urologe am Universitätsklinikum Gießen, gewählt, den wir herzlich im Vorstand begrüßen.

Herr Prof. Dr. med. Jean-Pierre Allam, Dermatologe am Universitätsklinikum Bonn, wurde zum Tagungspräsidenten der DGA für 2021 gewählt. Er tritt somit die Nachfolge von Herrn PD Dr. med. Thorsten Diemer an, der nach der Ausrichtung der Jahrestagung 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Der Vorstand der DGA möchte Herrn Diemer an dieser Stelle für die Ausrichtung der exzellenten Jahrestagung in Gießen noch einmal herzlich danken!

Für den Vorstand

Prof. Dr. Hermann M. Behre

Präsident der DGA

Prof. Dr. rer. medic. Martin Bergmann – Ehrenmitglied der DGA

Herr Prof. Dr. rer. medic. Martin Bergmann war nach längeren Stationen an den Universitäten in Münster und Halle bis Ende September 2018 Universitätsprofessor am Institut für Veterinär-Anatomie, -Histologie und -Embryologie der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Im Laufe seiner andrologischen Forschungstätigkeit hat er mehrere maßgebliche Arbeiten auf dem Gebiet der normalen und gestörten Spermatogenese beim Menschen und bei Haustieren durchgeführt.

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie hat Herrn Prof. Dr. Martin Bergmann auf Vorschlag des Vorstands und nach eindeutigem Votum der Mitgliederversammlung in Gießen in Anerkennung seiner Verdienste für die Andrologie am 30.11.2018 zum Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Andrologie ernannt.

Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,–

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt für 2019
Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,–
für Studierende sowie Nachwuchswissenschaftler*innen der Medizin
oder der Naturwissenschaften

für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen wissenschaftlichen andrologischen Kongress aus. Bewerber mit einem akzeptierten Abstract für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Auswahl bevorzugt.

Bewerbungen für Veranstaltungen im Jahr 2019 richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der DGA (E-Mail:
geschaeftsstelle@dg-andrologie.de). Im Anschreiben beziehungsweise dem Lebenslauf sind das Studienfach sowie die Relevanz der Kongressteilnahme für den Werdegang im Bereich der Andrologie zu nennen. Zudem ist der eingereichte Abstract den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Voraussetzung für den Erhalt eines Reisestipendiums ist eine Mitgliedschaft in der DGA. Der entsprechende Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf das Reisestipendium gestellt werden.

Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der DGA.

Gesellschaftsmitteilungen – Deutsches IVF-Register e. V. (D·I·R)®

D·I·R-Mitgliederversammlung 2018

Die ordentliche D·I·R-Mitgliederversammlung 2018 fand am Freitag, dem 23.11.2018, von 16.45 Uhr bis 18.45 statt. Anwesend waren 63 stimmberechtigte D·I·R-Mitglieder.

Die Themen der Versammlung: Begrüßung, Verabschiedung der Tagesordnung und Bericht des Vorstands, Übersicht und Informationen aus dem D·I·R-Daten­management, Stand der Zusammenarbeiten mit QSreproMed, FertiPROTEKT und der AG PID des BRZ. Beschlossen wurden eine Satzungsänderung zum Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung sowie nach dem Rechenschaftsbericht des Vorstands zum Haushalt 2017 und 2018 die Projekte und der Haushaltsplan 2019. Weitere Themen waren Rückblick und Stand der DSGVO- Umsetzungen, Termine und Sonstiges.

Im Online-Bereich für die D·I·R-­Mitglieder finden sich die ­Präsentation und das Protokoll:

https://www.deutsches-ivf-register.de/mitgliederbereich.php

Terminankündigung D·I·R-Mitgliederversammlung am 03.05.2019, Berlin

Unser Dank gilt dem BRZ, der uns wie in den letzten Jahren die Gelegenheit gibt, eine D·I·R-Mitgliederversammlung am Vorabend der BRZ-Mitgliederversammlung anzubieten.

Bitte reservieren Sie sich demzufolge den 03.05.2019 im Ameron Hotel ­Abion Spreebogen, Berlin, mit dem Beginn um 18.30 Uhr.

Korrespondenzadresse:

Markus Kimmel

Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)

Geschäftsstelle und Koordination

Datenmanagement

E-Mail:
geschaeftsstelle@deutsches-ivf-register.de

Vorstellung des D·I·R-Jahrbuchs 2017

Besonders haben wir uns gefreut, anlässlich des XXXII. Jahrestreffens der Deutschen IVF-Zentren das neue D·I·R-Jahrbuch 2017 vorstellen zu dürfen. Unter der Moderation von Dr. med. Ute Czeromin präsentierten Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel und Dr. med. Andreas ­Tandler-Schneider die jüngsten Erkenntnisse aus den Standardauswertungen sowie eine Vielzahl an Sonderauswertungen:

  • erstmalig kumulative Schwangerschaftsraten aus Transfers
  • Schwangerschaftsraten pro Zyklusschritt/Behandlungsergebnisse in Ab­hängigkeit vom Ausgang des vorherigen Zyklus
  • eine longitudinale Auswertung der Auftauzyklen über 10 Jahre
  • Ergebnisse nach Zentrumsgrößen.

Das Schwerpunktthema im D·I·R-Jahrbuch 2017 befasste sich wieder mit dem Thema „Weniger ist mehr“: Warum und wann ein Single-embryo-Transfer unbedingten Sinn macht.

Der Download der Jahrbuch-Präsen­tation befindet sich im Online-Bereich für die D·I·R-Mitglieder

(https://www.deutsches-ivf-register.de/mitgliederbereich.php)

sowie der Download des
D·I·R-Jahrbuchs 2017 unter

https://www.deutsches-ivf-register.de/jahrbuch.php (deutsch)

bzw. unter

https://www.deutsches-ivf-register.de/ivf-international.php (englisch)

Ankündigung

XXXIV. Jahrestreffen der Deutschen IVF-Zentren 2020

30. und 31.10.2020 in Berlin

Ausrichtende Gesellschaften:

AGRBM Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen e.V.

BRZ Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. 

DGGEF Deutsche Gesellschaft für gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin e.V.

DGRM Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin e.V.

D·I·R Deutsches IVF-Register e.V.

Die Organisation vor Ort haben gemeinsam mit der WICARA Kongressorganisation Dr. Wibke Wilkening,
Babette ­Remberg und Dr. Andreas Tandler-Schneider übernommen.


 
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