Gesellschaftsmitteilungen – BRZ
Kurze Nachlese der Ordentlichen Mitgliederversammlung des BRZ am 4. Mai 2019
in Berlin
Wie immer war die ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ außerordentlich gut besucht!
Die Fortbildungsveranstaltung am Vormittag wurde durch die Ärztekammer Berlin zertifiziert, für die Teilnahme wurden 4 Punkte vergeben. Die Teilnehmer hörten die nachstehenden, absolut praxisrelevanten Vorträge und erhielten die dazugehörigen Materialien. Den Mitgliedern des BRZ werden sowohl die Vortragsfolien als auch die relevanten Unterlagen der Tagungsmappen im Nachgang zur Versammlung elektronisch im Rahmen eines Rundbriefs überlassen.
In seinem Vortrag Verbot der Eizellspende – „modern“ interpretiert? (der gleichnamige Artikel erschien in der Zeitschrift NJW 6/2019, 337–40) nahm Professor Jochen Taupitz1 das Urteil des Ende letzten Jahres in Augsburg geführten Verfahrens kritisch unter die Lupe und fragt in seinem im vorliegenden JRE 2/2019 erschienen Artikel zur gleichen Problematik sogar: „2-PN-Spende nicht strafbar – „Kuckucksei” fu?r die Fortpflanzungsmedizin?“
1Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Universität Mannheim
Mit großer Spannung dürfen wir den Ausgang des anhängigen Revisionsverfahrens erwarten.
Das Vertauschen menschlicher Keimzellen und Embryonen bei der Durchführung reproduktionsmedizinischer Maßnahmen
Bei den heute praktizierten Abläufen in den Zentren sind schwerstwiegende Fehler vermeintlich so gut wie ausgeschlossen, aber eben nur vermeintlich und so gut wie, denn Menschen machen Fehler. Wie häufig und wie mit diesen Fehlern umgegangen wird bzw. umzugehen ist, darauf ging Moritz L. Jäschke2 in seinem Vortrag ein.
2Moritz L. Jäschke, wiss. Mitarbeiter am Institut für Rechtsfragen der Medizin (IMR), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Die dargestellten Vertauschungsvorfälle in Zahlen, die fehleranfälligen Behandlungsschritte, Präventionsmöglichkeiten und weitere Punkte werden für alle in den reproduktionsmedizinischen Zentren Tätigen von Aufschluss und Bedeutung sein! Bereits in den Fehlermanagement-Seminaren, die der BRZ gemeinsam mit der AGRBM veranstaltet hat, wurde darauf gedrungen, dass die Entwicklung eines offeneren Umgangs mit möglichen und tatsächlich erfolgten Fehlern – eine bessere Fehlerkultur – unbedingt erforderlich ist.
Donogene Insemination bei lesbischen verpartnerten/verheirateten Paaren, lesbischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften und alleinstehenden Frauen
Dem mit Riesenschritten voraneilenden Wandel der gesellschaftlichen Akzeptanz von „anderen“ Zusammenlebensformen, von Fortpflanzungswünschen lesbischer Paare und alleinstehender Frauen hinkt nicht nur der Gesetzgeber hinterher. Allenthalben gibt es Regelungsbedarf, nicht zuletzt im Hinblick auf das Wohl und der abstammungsrechtlichen Zugehörigkeit der gewünschten und geborenen Kinder. In ihrem Vortrag ging Frau Professor Katharina Lugani3 auf diesen gesamten und schwierigen Komplex ein und stellte auch die Frage, ob vielleicht die so notwendigen gesetzlichen Regelungen sogar gewollt ausbleiben und es billigend den Gerichten überlassen wird, Entscheidungen herbeizuführen.
3Prof. Dr. Katharina Lugani, Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht, Institut für Rechtsfragen der Medizin (IMR) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Nach dem intensiven Austausch beim gemeinsamen Mittagessen folgte ein Nachmittag voll gepackt mit Berufspolitik und Neuigkeiten aus der Rechtsprechung. Hier seien nur wenige Punkte herausgegriffen.
Fertilitätserhalt – Umsetzung des § 27a SGB V neu
Der BRZ wird sich, gemeinsam mit den hierbei relevanten wissenschaftlichen Gesellschaften, in den nächsten Monaten intensiv um die Umsetzung der Änderungen im § 27a SGB V kümmern. Der Fertilitätserhalt bei Patienten, die im fertilen Alter mit keimzellschädigenden Therapien behandelt werden, liegt uns allen sehr am Herzen. Nach der Indikationsstellung und Behandlung durch die unterschiedlichsten onkologisch tätigen Arztgruppen ist der eigentliche Fertilitätserhalt dann Aufgabe der Reproduktionsmedizin. Dabei ist selbstverständlich eine engmaschige Verzahnung mit den Ärzten, die die keimzellschädigenden Therapien und auch die Beratung zum Fertilitätserhalt durchführen, unbedingt und im Interesse der Betroffenen erforderlich. Frau Professor Nicole Sänger4, hat dankenswerter Weise die Koordination der gemeinsamen Arbeitsgruppe übernommen.
4Prof. Dr. Nicole Sänger, Direktorin Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Zentrum für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Bonn
Zuordnung und Abrechnung der extrakorporalen Maßnahmen
Die Bedeutung des BSG-Urteils AZ B 1 KR 11/03 (es lag den Teilnehmern in den Tagungsmappen vor) für die Abrechnung einer ICSI bei einem gesetzlich versicherten Verursacher (Frau PKV und gesund) wurde erneut anhand von zwei Musterrechnungen erläutert. Auf der Basis der o. g. BSG-Entscheidung müssen die bei der Dreiteilung der Maßnahmen dem Mann zugeordneten extrakorporalen Maßnahmen von der Kasse des Mannes zu 50 % übernommen werden. Wie die Kostenübernahme berechnet wird, variiert von Kasse zu Kasse. Die Musterrechnungen können im Sinne einer einheitlichen Abrechnungsweise auch von Nicht-Mitgliedern bei der Geschäftsstelle des BRZ erbeten werden.
Neues aus der Rechtsprechung
In seinem Vortrag ging Rechtsanwalt Dr. Kyrill Makoski5 speziell auf die Auswirkungen des TSVG (Terminservice und Versorgungsgesetz) ein.
5Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston Univ.), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Kanzlei Möller & Partner, Düsseldorf und Lehrbeauftragter der HHU Düsseldorf
Leihmutterschaft
In seinem Vortrag zur Leihmutterschaft ging Rechtsanwalt Holger Eberlein6 anhand der Darstellung von 7 unterschiedlichen Fällen auf die trotz einer jüngsten Entscheidung des BGH nach wie vor völlig ungeklärten und unzumutbaren Situation bei der Anerkennung der Vaterschaft, Mutterschaft und Elternschaft bei Inanspruchnahme einer Leihmutter und Geburt des Kindes im Ausland ein.
6Holger Eberlein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin
Fragestunde der Mitglieder
Um den vielen und oft speziellen Fragen und ihrer Beantwortung mehr zeitlichen Raum zu geben, reichten die Mitglieder des BRZ vor der Mitgliederversammlung bereits ihre Fragen ein. Von den Problemen bei den Begehungen durch die unterschiedlichen Bezirksregierungen bis zu den Unsicherheiten bei der Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen – es wurde gefragt und geantwortet. Eine Zusammenstellung der Fragen und Antworten werden die Mitglieder im Rahmen der Nachlese erhalten.
Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)
Der BRZ ist seit April 2019 das 31. Mitglied im Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. In seinem Vortrag und in der nachfolgenden Diskussion stellte Herr Lars Lindemann7 den Mitgliedern die Struktur und die Möglichkeiten vor, die sich für den BRZ durch die Mitgliedschaft im SpiFa ergeben bzw. ergeben könnten. Der Vorstand des BRZ hatte in seiner Sitzung im Oktober 2018 die Bewerbung um eine Mitgliedschaft im SpiFa beschlossen, im April 2019 wurde die Aufnahme durch die Mitglieder des SpiFa einstimmig angenommen. Der BRZ sieht der Zusammenarbeit mit großen Erwartungen entgegen!
7Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Berlin und Brüssel
Die Pressemitteilung des SpiFa zu den neuen Mitgliedern finden Sie nachstehend.
Korrespondenzadresse:
Monika Uszkoreit
BRZ Geschäftsführung
E-Mail: uszkoreit@repromed.de
BRZ-Abrechnungsseminar
5. Dezember 2019
8.30 bis 11.30
im zeitlichen Rahmen des DVR-Kongresses 2019
Referenten:
Dr. med. Ulrich Hilland, PD Dr. med. Ulrich A. Knuth, Rechtsanwalt Holger Eberlein
Organisation:
Monika Uszkoreit und die Geschäftsstelle des BRZ
Veranstaltungsort (identisch mit dem Veranstaltungsort des DVR-Kongresses)
KONGRESSHALLE am Zoo Leipzig
Pfaffendorfer Straße 31
04105 Leipzig
Gebühren:
Mitglieder des BRZ (Ärzte und Teammitglieder): 100 Euro
Nichtmitglieder des BRZ (Ärzte und Teammitglieder): 150 Euro
In den Gebühren enthalten sind die Seminarmaterialien und eine kurze Kaffeepause.
WICHTIG:
Die Teilnahme ist nicht an die Kongressteilnahme gebunden! Für Teilnehmer, die also nicht am Kongress teilnehmen, fällt auch keine Kongressgebühr an.
Die Anmeldung -– auch für Kongressteilnehmer – ist ausschließlich über den BRZ möglich. Die entsprechenden Informationen werden auf den Internetseiten des BRZ (www.repromed.de) veröffentlicht.
Anreise und Übernachtung:
Für die Organisation der Anreise und eine ggf. notwendige Übernachtung sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Hotelvorschläge finden sich dann bei der Ankündigung im Netz.
Voranmeldung:
E-Mail: brz@repromed.de
Gesellschaftsmitteilungen – DGA
Forschungsstipendium der Deutschen Gesellschaft für Andrologie
Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt ein Forschungsstipendium in Höhe von 10.000 € für das Jahr 2019 aus.
Bewerben können sich um dieses Stipendium Nachwuchswissenschaftler/-innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Human- und Veterinärmedizin sowie der Naturwissenschaften aus allen zum Thema passenden andrologischen Forschungsgebieten. Die Forschungsarbeiten müssen an einer deutschen öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung stattfinden.
Das Thema der diesjährigen Ausschreibung lautet:
„Understanding male reproductive health: From endocrinology to cell biology“
Der Antrag sollte dem Fördervolumen gemäß Pilotcharakter haben und ist formgebunden. Er ist wie folgt zu gliedern:
1) Stand der Forschung
2) Eigene Vorarbeiten
3) Ziele, Hypothesen, Arbeitsprogramm
Umfang: max. 3 DIN-A4-Seiten, zuzüglich Lebenslauf und Publikationsliste. Die Bewerbung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Voraussetzung für den Erhalt des Forschungsstipendiums ist eine Mitgliedschaft bei der DGA. Das Antragsformular kann mit der Bewerbung für ein Forschungsstipendium eingereicht werden.
Das Stipendium wird dem/der Preisträger/-in beim 8. DVR-Kongress vom 05.–07.12.2019 in Leipzig verliehen.
Es besteht Berichtspflicht 18 Monate nach Erhalt des Forschungsstipendiums an die Forschungsbeauftragte der DGA. Um die Nachwuchsarbeit öffentlich sichtbar zu machen und zu fördern, wird der/die Stipendiat/in aufgefordert, bei der folgenden Jahrestagung der DGA im Jahr 2020 ein Forum „Junge Andrologie“ im Rahmen einer Sektionssitzung in Abstimmung mit dem Tagungspräsidenten und mit Unterstützung der Forschungsbeauftragten zu organisieren. Hier sollen durch den/die Stipendiaten/in ausgewählte junge Nachwuchswissenschaftler(innen) aus Deutschland oder dem europäischen Ausland ihre Arbeit vorstellen können. Die Kongressteilnahme ist verpflichtend und die Kosten hierfür werden in angemessener Höhe, gegen Vorlage der Originalbelege, von der DGA übernommen.
Das Stipendium wird durch eine Spende der Jenapharm GmbH & Co. KG ermöglicht.
Bewerber/-innen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 15. September 2019 an die Forschungsbeauftragte der DGA, PD Dr. rer. nat. Nina Neuhaus, E-Mail: nina.neuhaus@ukmuenster.de in elektronischer Form und mit dem Betreff „DGA Forschungsstipendium“ zu senden.
Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,–
Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt für 2019 Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,– für Studierende sowie Nachwuchswissenschaftler*innen der Medizin oder der Naturwissenschaften
für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen wissenschaftlichen andrologischen Kongress aus. Bewerber mit einem akzeptierten Abstract für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Auswahl bevorzugt.
Bewerbungen für Veranstaltungen im Jahr 2019 richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der DGA (E-Mail:
geschaeftsstelle@dg-andrologie.de). Im Anschreiben beziehungsweise dem Lebenslauf sind das Studienfach sowie die Relevanz der Kongressteilnahme für den Werdegang im Bereich der Andrologie zu nennen. Zudem ist der eingereichte Abstract den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Voraussetzung für den Erhalt eines Reisestipendiums ist eine Mitgliedschaft in der DGA. Der entsprechende Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf das Reisestipendium gestellt werden.
Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der DGA.
Gesellschaftsmitteilungen – DGGEF
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe DGGEF-Mitglieder,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die DGGEF nun auf Twitter zu finden ist und sich über zahlreiche Follower freuen würde!
Zusätzlich zu unseren Mitteilungsseiten im „Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie“ steht nun 4× jährlich die „Gynäkologische Endokrinologie“ sowohl als Print- als auch Online-Ausgabe zur Verfügung. Das gesamte Beitragsarchiv ist als PDF- und HTML-Volltext seit 1997 sowie als E-Paper seit 2016 abrufbar. Die Zugangsdaten finden Sie im internen Mitgliederbereich der DGGEF e.V.. Das Abonnement umfasst auch die Teilnahme an den CME-Fortbildungen der Zeitschrift „Gynäkologische Endokrinologie“.
Seit dem 01.04.2019 hat sich die Zuständigkeit der Geschäftsstelle geändert und steht Ihnen unter den unten stehenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Geschäftsstelle DGGEF e.V.
Anne Becker, c/o SoftconsuLt
Weißdornweg 17, D-35041 Marburg
Tel.: +49 (0) 6420 93444
info@dggef.de
www.dggef.de
Auf diesem Wege möchten wir uns sehr herzlich bei Frau Damann-Hanser für die verlässliche Führung der Geschäftsstelle, ihre kompetente Unterstützung und ihren immerwährenden Einsatz für die Belange der DGGEF e.V. in den vergangenen Jahren bedanken.
Im Namen des Vorstandes und mit kollegialen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. med. Ludwig Kiesel
Präsident DGGEF e.V.
Gesellschaftsmitteilungen – DGRM
60 Jahre Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM) e.V.: Gemeinsam (re)produktiv in die Zukunft
Im Mai des vergangenen Jahres feierte die DGRM ihr 60-jähriges Bestehen. Runde Geburtstage werden häufig zum Anlass genommen, Bilanz zu ziehen und darauf aufbauend Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Aus diesem Grund trafen sich der Vorstand der DGRM, die Vorsitzenden der AGs und die Beiratsmitglieder zu einem Diskurs.
Rückblick
Die Gründungsidee der Gesellschaft basiert auf der Erkenntnis, dass eine erfolgreiche Arbeit auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin in Forschung und Praxis nur interdisziplinär gelingen kann. Angeregt durch die International Fertility Association (IFA; spätere International Federation of Fertility Societies, IFFS) wurde durch die Professoren Richard Fikentscher (Direktor der II. Universitäts-Frauenklinik München), Paul Jordan (Direktor der Universitäts-Hautklinik Münster), Harry Tillmann (Direktor der Ambulatorischen und Geburtshilflichen Veterinärklinik der Universität Gießen), Josef-Peter Emmrich (Direktor der Landesfrauenklinik, Medizinische Akademie Magdeburg) und Kurt Semm (München, später Direktor der Universitäts-Frauenklinik Kiel) 1958 zur Gründungsversammlung der „Deutschen Gesellschaft zum Studium der Fertilität und Sterilität“ in München eingeladen. Von Beginn an war es ein zentrales Anliegen dieser wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Human- und Veterinärmediziner durch regelmäßige Tagungen, Tagungsberichte und andere Publikationen für einen intensiven Austausch und die Fortentwicklung des Fachgebiets zu sorgen.
Die Interdisziplinarität wird nicht nur durch die Gründungsväter repräsentiert, sondern spiegelt sich auch in der Herkunft der turnusmäßig wechselnden Vorsitzenden (Tab. 1) und der Zusammensetzung des Vorstandes wider, in dem obligat VertreterInnen der Gynäkologie, Andrologie, Veterinärmedizin und seit 1987 auch der Reproduktionsbiologie und -genetik vertreten sind.
Professorin Liselotte Mettler, frühere Präsidentin und Ehrenmitglied, hebt in ihrem Grußwort zum 50-jährigen Bestehen der DGRM 2008 hervor: „Die vier Säulen der Gesellschaft sind die Gynäkologie, die Andrologie, die Veterinärmedizin und die Basiswissenschaften. Es brauchte einige Jahre und einige Kämpfe, bis alle Vorstandsmitglieder sich gegenseitig in diesen Richtungen anerkannt haben und zu einem Miteinander und guten Ende gekommen sind.“ Prof. Wolfgang Engel (Humangenetik, Universität Göttingen) haben wir es zu verdanken, dass die „Gesellschaft mit dem langen Namen“ 1998 in „Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM)“ umbenannt wurde und damit die Voraussetzungen für einen deutlich verbesserten öffentlichen Auftritt geschaffen wurden.
Bezüglich weiterer Details zur Historie der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin sei hier auf die Broschüre „50 Jahre DGRM“ verwiesen, die 2008 von Prof. Monika Bals-Pratsch (Regensburg), der damaligen Schriftführerin der Gesellschaft, zusammengestellt wurde (https://www.repromedizin.de/ueber-uns/historie.html).
Wichtige Ereignisse in 60 Jahren DGRM sind Abbildung 1 zu entnehmen.
Interdisziplinarität: der Markenkern der DGRM
Am praktischen Beispiel eines reproduktionsmedizinischen Zentrums wird der interdisziplinäre Charakter des Faches „Reproduktionsmedizin“ deutlich. Ein solches Zentrum arbeitet nur dann erfolgreich, wenn ein regelmäßiger Austausch und die Abstimmung zwischen den einzelnen Subdisziplinen gegeben sind. Die ärztliche Diagnostik und Therapie aufseiten der Frau (Gynäkologie) und des Mannes (Andrologie) wird kombiniert mit der Expertise des IVF-Labors (Reproduktionsbiologie) und ergänzt durch Kenntnisse zu speziellen klinischen Fragestellungen beispielsweise im Rahmen der Reproduktionsgenetik.
Reproduktionsmedizin berührt somit Aspekte der Gynäkologie, Andrologie, Urologie und Männergesundheit bis hin zur Reproduktionsbiologie, Humangenetik, Reproduktionstoxikologie, Sexualmedizin, Onkologie und zu Fragen des Fertilitätserhalts. Die Interdisziplinarität ist deshalb DER Markenkern der DGRM. Bereits bei der Gründung der DGRM (damals noch Gesellschaft zum Studium von Fertilität und Sterilität) stand die Begegnung zwischen Fachleuten aus verschiedenen medizinischen Subspezialitäten, aber auch aus der Veterinärmedizin (Gemeinsamkeiten in der Reproduktionsphysiologie bei Säugerspezies legen den Nutzen eines interdisziplinären Wissensaustauschs nahe) und aus der Biologie im Vordergrund des Interesses. Gemeinsam sollte das Fach „Reproduktionsmedizin“ ausgestaltet werden. Ausdruck dieses Interesses war u. a. die Prägung der veterinär-humanmedizinischen Gemeinschaftstagungen.
Vielfalt birgt oft sowohl Chancen als auch Risiken. Vielfalt bedeutet eventuell Konfliktpotential, kann zu mangelnder Identifikation führen und den (fachspezifischen) Tiefgang begrenzen. Gleichzeitig fördert der „Blick über den eigenen Tellerrand“ Verständnis und Wertschätzung zwischen den Disziplinen und hilft, gemeinsam gangbare Wege für eine „fruchtbare“ Zusammenarbeit zu finden. Diese ist im täglichen Leben bereits Realität und wird dennoch oft genug durch sich widersprechende Interessen zwischen den Fachdisziplinen erschwert.
Aus der Zusammenarbeit mit reproduktionsmedizinisch tätigen oder forschenden Veterinärmedizinern ergeben sich darüber hinaus völlig neue klinische und forschungsorientierte Möglichkeiten. Dabei können alle Seiten gleichermaßen von der Zusammenarbeit profitieren.
Die seit 1976 jährlich stattfindenden veterinär-humanmedizinischen Gemeinschaftstagungen (Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung, „Februartagung“) nehmen hier eine zentrale Rolle ein.
Aktiv für die Reproduktionsmedizin: Die Arbeitsgemeinschaften
Unter dem Dach der DGRM gibt es derzeit drei aktive themen-orientierte Arbeitsgemeinschaften (AGs) auf den Gebieten Reproduktionsgenetik, Reproduktion bei Mensch und Tier (MuT, vormals Biotechnologie), sowie Implantation und Plazentation. Andere AGs, wie die AG URZ (universitäre reproduktionsmedizinische Zentren) und ÄRE (Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin), sind netzwerkorientierte Zusammenschlüsse einzelner Mitgliedergruppen. Die AGs organisieren interne Treffen, aber auch Seminare, Schools und Tagungen mit dem Ziel der Weiterbildung und Vernetzung oder des wissenschaftlichen Austausches zu speziellen reproduktionsmedizinischen Fragestellungen. Es geht sowohl um die vertiefende Betrachtung fachlicher Themen als auch um die gegenseitige Unterstützung bei der praktischen Arbeit oder bei berufspolitischen Belangen. Die DGRM, dies sei an dieser Stelle noch einmal betont, versteht sich allerdings nicht als berufspolitischer Zusammenschluss, sondern als wissenschaftliche Fachgesellschaft der Reproduktionsmedizin mit all ihren Subdisziplinen.
Nachwuchsförderung
In den vergangenen Jahren hat die DGRM außerdem zwei den Nachwuchs unterstützende Programme ins Leben gerufen: das Mentoring-Programm, das interdisziplinär allen im Vorstand vertretenen Fachdisziplinen offensteht, und das Welfare-Programm, das gezielt – unterstützt auch von der DGGG – den gynäkologischen Nachwuchs anspricht. Mit Stand Februar 2019 gibt es im Welfare-Programm 14 Absolventen und im Mentoring-Programm 8 Kandidaten aus den Bereichen Veterinär- und Humanmedizin und Biologie. Für beide Programme erstellen die Interessenten Kurzbewerbungen, in denen sie ihren bisherigen Ausbildungsweg und die Pläne für die Zukunft kurz umreißen (für das Welfare-Programm unter Angabe eines Wunschzeitraums und zweier Wunschzentren für die nachfolgende Hospitation). Die jeweils Hauptverantwortlichen beider Programme prüfen die Bewerbungen und Befähigungen der Bewerber und suchen nach geeigneten Mentoren bzw. fragen die ärztlichen Leitungen der beteiligten universitären und niedergelassenen Kinderwunschzentren nach möglichen Kapazitäten. Das Welfare-Programm umfasst hierbei eine jeweils einwöchige Hospitation in einem universitären und niedergelassenen Zentrum. Im Gegensatz dazu unterstützt das Mentoring-Programm die Kandidaten individueller mit Blick auf ihre Zukunft und beruflichen Interessen. Die Hospitation bei den Mentoren ist möglich und kann auch hier an mehreren Standorten erfolgen. Einige Kandidaten wünschen auch lediglich eine unterstützende Form der Betreuung durch Telefonate oder E-Mails. In regelmäßigen Abständen überprüft der Mentor den Fortschritt des Protegés über einen selbst gewählten Zeitraum.
Beide Programme sehen außerdem eine Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch und Networking vor, um den Nachwuchs untereinander in Kontakt zu bringen.
Fort- und Weiterbildung
Die DGRM ist mitausrichtende Gesellschaft der jährlich im Wechsel stattfindenden IVF-Jahrestreffen und Kongresse des Dachverbandes Reproduktionsmedizin (DVR) e.V. und gestaltet die jährliche veterinär-humanmedizinische Gemeinschaftstagung als wissenschaftlicher Kongress zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Veterinärmedizin (DVG).
Weiterhin wurde bereits 2006 die DGRM-School (School of Reproductive Medicine and Endocrinology) etabliert. Dieses attraktive Fortbildungsangebot hatte bzw. hat aktuelle Fragestellungen zum Inhalt.
Leitlinien
Seit 1995 koordiniert die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) auf Anregung des „Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“ die Entwicklung von Leitlinien für Diagnostik und Therapie durch die einzelnen wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften.
Die Kenntnis und Umsetzung von Leitlinien spielt in der (Reproduktions-)Medizin eine entscheidende Rolle. Die DGRM wird von den leitlinienerstellenden Gesellschaften regelmäßig zur Mitarbeit aufgefordert. Auf der Homepage der AWMF ist die Mitarbeit der DGRM an folgenden Leitlinien dokumentiert: S2k-Leitlinie Diagnose der Mukoviszidose unter Federführung der Gesellschaft für Pädiatrischen Pneumologie; S2k-Leitlinie Humangenetische Diagnostik und genetische Beratung unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik; S2k-Leitlinie Fertilitätserhaltung bei onkologischen Therapien unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Deutschen Gesellschaft für Urologie und Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin.
Aktuell besteht eine Beteiligung an der Erstellung bzw. Überarbeitung folgender Leitlinien: S3-Leitlinie zum follikulären Lymphom; Aktualisierung der interdisziplinären S3-Leitlinie zum Hodgkin-Lymphom; Geschlechtsangleichende chirurgische Maßnahmen bei Transidentität; Diagnostik und Therapie von Frauen mit wiederholten Spontanaborten; Weibliche genitale Fehlbildungen; Extrauteringravidität; Diagnostik und Therapie der Endometriose; Empfängnisverhütung; Hormontherapie (HT in der Peri- und Postmenopause).
Zukünftige Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin
Die Reproduktionsmedizin ist in einer rasanten Entwicklung begriffen. Immer mehr Paare gründen mit Hilfe assistierter reproduktionsmedizinischer Techniken eine Familie. Im deutschen IVF-Register (D·I·R) wurden im Jahr 2017 über 100.000 Zyklen erfasst, wobei hier Inseminationen und optimierter Verkehr nicht gezählt wurden. Da aus gesellschaftlichen Gründen das Durchschnittsalter der Erstgebärenden steigt, aber die biologische Fruchtbarkeit im Alter abnimmt, wird die Zahl der Hilfesuchenden aller Voraussicht nach weiter steigen.
„Wir wollen eine verfassungskonforme Anpassung der Kinderwunschmedizin an die Lebenswelten in Deutschland“. Diese Aussage von Prof. Jochen Taupitz vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Mannheim beinhaltet sehr treffend die dringende Reformbedürftigkeit der rechtlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland.
Das Embryonenschutzgesetz von 1990 erfasst die neuesten technischen Entwicklungen nicht und ist in manchen Bereichen unstimmig und lückenhaft. Betroffene Frauen, Paare und Kinder werden unnötigen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt oder zu einer Therapie im Ausland gedrängt. Das aktuelle Embryonenschutzgesetz erschwert die Durchsetzung von Kinderrechten und erzeugt Gerechtigkeitsprobleme und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Paare und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Es enthält zudem nur strafrechtliche Verbote, die der angemessene Reaktion auf die medizinische Entwicklung in der Reproduktionsmedizin und den gesellschaftlichen Wandel nicht erlauben und der Komplexität der Materie nicht gerecht werden.
Verfahren wie Eizellspende, Embryonenspende oder Leihmutterschaft werden weltweit zunehmend in Anspruch genommen und werfen wie andere neuere Verfahren der Reproduktionsmedizin ethische Fragen auf. Es sind hier häufig individuelle Rechte betroffen und der Gesetzgeber wird sich zukünftig nicht weiter um eine angemessene rechtliche Regelung in Deutschland drücken können; denn die Rechtslage ist seit langem unzureichend. Das fast 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz erfasst viele neue reproduktionsmedizinische Entwicklungen nicht und führt dazu, dass unnötige Risiken für Mutter und Kind entstehen, da nicht selten unangemessene Behandlungen in der deutschen Fortpflanzungsmedizin durchgeführt werden, die nicht mehr dem internationalen Standard entsprechen. Der in den skandinavischen Ländern schon länger praktizierte und teilweise gesetzlich vorgegebene elektive single Embryotransfer (eSET) ermöglicht es, die risikobehafteten Mehrlingsschwangerschaften zu reduzieren.
Des Weiteren wird das Embryonenschutzgesetz auch dem gesellschaftlichen Wandel und der Vielfalt heutiger Familienformen nicht mehr gerecht. In Folge einander widersprechender gesetzlicher Regelungen im Embryonenschutzgesetz einerseits und im Familien- und Sozialrecht sowie dem ärztlichen Berufsrecht andererseits kommt es zur Ungleichbehandlung verheirateter und unverheirateter, heterosexueller und gleichgeschlechtlicher Paare sowie alleinstehender Personen.
Auch nach Schaffung des Samenspenderegistergesetzes im vergangenen Jahr ist nach Eizellspende im Ausland das Recht auf Kenntnis der Abstammung vieler Kinder nicht geregelt.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, endlich wie in anderen Ländern, mit einer umfassenden Regelung der Fortpflanzungsmedizin seiner gesellschaftspolitischen Verpflichtung nachzukommen und nicht nur wie z. B mit dem Präimplantationsdiagnostikgesetz (PID-Gesetz) punktuelle Ergänzungen durchzuführen.
Konklusion
Die Gründungsidee unserer Gesellschaft war die Erkenntnis, dass auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen Fachrichtungen sinnvoll und notwendig ist. Heute sind jeweils Vertreter der Gynäkologie, der Andrologie, der Reproduktionsbiologie und -genetik sowie der Veterinärmedizin satzungsgemäß Vorstandsmitglieder der DGRM, und die zahlreichen Mitglieder unserer Gesellschaft gehören den verschiedenen Disziplinen der Reproduktionsmedizin und -biologie sowie den angrenzenden Fächern an. Sie sind beispielsweise in der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina an der Formulierung von Positionspapieren beteiligt.
Der Gründungsgedanke der interdisziplinären Zusammenarbeit ist und bleibt das Leitmotiv der Gesellschaft.
Dunja Baston-Büst
Georg Döhmen
Katharina Hancke
Frank-Michael Köhn
Jan Krüssel
Jennifer Schön
Hans-Christian Schuppe
Barbara Sonntag
Frank Tüttelmann
Gabriele Wickert
Christine Wrenzycki
52. Jahrestagung Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung und gleichzeitig 44. veterinär-humanmedizinische Gemeinschaftstagung vom 20.–22. Februar 2019 in Göttingen
Die diesjährige „52. Jahrestagung Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung und gleichzeitig 44. veterinär-humanmedizinische Gemeinschaftstagung“ fand vom 20.–22. Februar 2019 an der Georg-August-Universität in Göttingen statt. Ausrichter und Organisatoren der Tagung waren neben dem Department für Nutztierwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen die Fachgruppe Reproduktionsmedizin der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) und die Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM).
Eine Besonderheit der diesjährigen Veranstaltung war ihr Austragungsort, denn erstmals fand die „Februartagung“ an einer agrarwissenschaftlichen Bildungsstätte statt. Dies ist dem großen Engagement des geschätzten Kollegen Prof. Christoph Knorr zu verdanken, der leider im Frühjahr des letzten Jahres unerwartet und viel zu früh verstarb. Zu Beginn der Tagung wurde sein wissenschaftliches Wirken durch Prof. Wolfgang Holtz gebührend gewürdigt und seiner gedacht.
Das mit Vertretern aller Disziplinen besetzte wissenschaftliche Komitee hatte ein attraktives Programm rund um die relevanten Themen der Human- und Veterinärmedizin erarbeitet. Es gliederte sich in vier Hauptvorträge und mehrere Blöcke mit Kurzvorträgen zu den Themen In-vitro-Produktion von Embryonen, Andrologie, Spermatologie, Gynäkologie und Milchdrüse, Stoffwechsel und Haltung, Zell- und Molekularbiologie. Ein Workshop des Fördervereins Bioökonomieforschung e.V. (FBF), ein Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden in der Tierzucht und Besamung mit dem Zwecke der gemeinsamen Forschung, mit insgesamt fünf Vorträgen ergänzte das Programm.
Neben der Prämierung der drei besten Posterbeiträge durch die DVG wurden auch in diesem Jahr wieder die drei Preise der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM) für herausragende Tagungsbeiträge, die interdisziplinäre veterinär-humanmedizinische Forschungsprojekte zum Inhalt haben, verliehen. Die drei Preisträgerinnen stellten ihre Forschungsergebnisse in einer eigenen Sitzung vor. Folgende Nachwuchswissenschaftlerinnen wurden ausgezeichnet:
1. Preis: Helen Jäkel (Hannover): Charakterisierung der Mitochondrienfunktion während der In-vitro-Kapazitation bei Eberspermatozoen mittels Mehrfarben-Durchflusszytometrie
2. Preis: Dr. Shuai Chen (Dummerstorf): Epithelzellkulturen aus verschiedenen Regionen des porzinen Eileiters zeigen unterschiedliche Phänotypen
3. Preis: Mareike Pendzialek (Halle/Saale): Veränderte Expression microRNA-prozessierender Gene in Präimplantationsembryonen und Plazentae diabetischer Kaninchen.
Wie bereits auch im vergangenen Jahr wurde die Veranstaltung wieder durch einen PosterSlam am Begrüßungsabend eröffnet.
Natürlich kam neben der Wissenschaft auch das soziale Miteinander nicht zu kurz. Vom Tagungsort, der geschichtsträchtigen „Alten Mensa“ am Wilhelmsplatz, die nach umfangreicher Sanierung erst 2016 als Tagungsort eröffnet wurde, war die Abendveranstaltung fußläufig erreichbar. Im „Bullerjahn“ im Alten Rathaus, direkt beim Gänseliesel, dem Wahrzeichen der Stadt, ergaben sich viele Möglichkeiten für ausgedehnte Gespräche.
Die Abstracts der Tagung 2019 sind sowohl in Reproduction in Domestic Animals (Vol. 54, Supplement 1, Feb 2019) als auch in Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (2019; 16 [1]) erschienen.
Die nächste Februartagung findet voraussichtlich im Februar 2020 in Rostock statt.
Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. med. vet. Christine Wrenzycki
E-Mail: christine.wrenzycki@vetmed.uni-giessen.de
Treffen des „Netzwerk Reproduktion“ in Essen
Am 29. und 30. März 2019 fand am Universitätsklinikum Essen das 9. Treffen „Netzwerk Reproduktion“ statt, das von Prof. Dr. Ruth Grümmer (Institut für Anatomie) und Prof. Dr. Alexandra Gellhaus (Frauenklinik) mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaften für Reproduktionsmedizin, Immunologie und Andrologie ausgerichtet wurde. Dieses jährliche Treffen diente der besseren Vernetzung und Sichtbarmachung der im Bereich der Reproduktionsbiologie und -medizin forschenden Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.
Zum ersten Mal war es ein gemeinsames Treffen der auf dem Gebiet der weiblichen und männlichen Reproduktion arbeitenden Gruppen, die ihre Forschungsprojekte sowie bestehende von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützte Forschungsverbünde vorstellten. Damit wurde das Hauptziel dieses Meetings unterstrichen, eine Plattform für Austausch, Vernetzung und Interaktion zu bieten mit dem Ziel, Forschergruppen zu initiieren und Drittmittel einzuwerben. Zudem wurde auch intensiv über die Bedeutung der Reproduktionsforschung und deren Zukunft in Deutschland diskutiert und über Maßnahmen gesprochen, diesen Forschungsbereich zu stärken. Hierzu nahm an diesem Treffen auch die zuständige Referentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Frau Dr. Ziegler, teil.
Mit 72 Teilnehmern und 38 Vorträgen in unterschiedlichen Themenblöcken zu Endometrium und Implantation, Plazenta, Reproduktionsimmunologie, Epigenetik, Tiermodellen, männlichem Reproduktionstrakt und Spermatogenese war die Veranstaltung außerordentlich gut besucht und zeigte einen umfassenden Überblick über die aktuellen Forschungsaktivitäten auf diesem Gebiet in Deutschland.
Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. rer. nat. Ruth Grümmer
Universitätsklinikum Essen
E-Mail: ruth.gruemmer@uk-essen.de
Gesellschaftsmitteilungen – Deutsches IVF-Register e. V. (D·I·R)®
Erratum im D·I·R-Jahrbuch 2017
Bitte beachten Sie ein Erratum im D·I·R-Jahrbuch 2017.
Mit großem Bedauern teilt der D·I·R-Vorstand mit, dass im Jahrbuch 2017 (Seite 41 der deutsch- und Seite 238 der englischsprachigen Version) fehlerhafte Zahlen veröffentlicht wurden.
Bitte verwenden Sie die veröffentlichten Zahlen in den gedruckten Versionen des Jahrbuchs nicht. In den online verfügbaren deutschen und englischen Versionen wurde die Auswertung wie hier dargestellt ausgetauscht.
Mittlerweile ist die Fehlersuche in dem komplexen Geschehen zwischen Erfassungssoftware, Übertragung von der Erfassungssoftware in die Schnittstelle der ARTbox® und Annahme/Auswertung im Register abgeschlossen. Die Korrekturen können mit einem MedITEX® Update (zentrumsweise) und einem ARTbox® Update Ende Mai 2019 beginnen.
Korrespondenzadresse:
Markus Kimmel
Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)
Geschäftsstelle und Koordination
Datenmanagement
E-Mail: geschaeftsstelle@deutsches-ivf-register.de