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Mitteilungen der Gesellschaften

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2019; 16 (4): 172-194

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

Vorläufige Tagesordnung

BRZ-Herbsttreffen 2019

7. Dezember 2019

ca. 14.00 Uhr bis ca. 18.30

im Anschluss an den 8. DVR-Kongress

Kongresszentrum am ZOO in Leipzig

Saal Goethe (voraussichtlich)

Vor Beginn des Treffens wird ein Mittagsimbiss angeboten

Uhrzeit

Titel

Referent

14.00

Registrierung und Ausgabe der Tagungsunterlagen

Schworm/
Uszkoreit

14.05–15.00

Bericht des Vorsitzenden zur Berufspolitik

– Teilbereich GOÄ-neu

Hilland

Hilland/Knuth/Wilke

15.00–15.30

Vorstellung und Diskussion geplanter Satzungsänderungen mit anschließender Abstimmung

Vorstand/Rechtsbeistand

15.30–15.45

Plan eines Kinderwunschkonsils

Knuth

15.45–16.15

Juristische Fallstricke – Verletzung des Datenschutzes, DKV und mehr mit anschließender Diskussion

Eberlein

16.15–16.45

Kaffeepause

16.45–17.15

Offene Fragen in der Reproduktionsmedizin – wie soll sich der BRZ positionieren?

Alle

17.15–18.00

Was Sie schon immer fragen wollten!

Zeit für Diskussion zu Themen, die die Mitgliedschaft bewegen (Schwerpunkte werden sein: Offene Sprechstunden, Behandlung lesbischer Paare, TSVG und Fertilitätserhalt)

Plenum

spätestens 18.30

Verabschiedung und Ende der Veranstaltung

ab 20.30 Weiterführung der Gespräche in angenehmer Atmosphäre

Berufshaftpflicht und Kryokonservierung – Änderung der Lagerungsdauer

Die langen und intensiven Verhandlungen mit der Assekuranz AG Luxembourg und dem Versicherer HDI haben sich gelohnt. Der Versicherer wird der Bitte des BRZ und seiner Mitglieder zum 01.01.2020 nachkommen und die Lagerungsdauer auf 10 Jahre ausdehnen. Eine Mehrprämie wird sich dadurch nicht ergeben.

Die Besondere Vereinbarung für die Mitglieder des Verbandes wird entsprechend angepasst werden. Sobald dem Makler die Änderung finalisiert vorliegt, wird sie den Verhandlungspartnern des BRZ und den jeweiligen Ver­sicherungsnehmern umgehend zur Verfügung gestellt. Für die Bestandsverträge wird diese Änderung bei den Verträgen hinterlegt und muss nicht gesondert von den Mitgliedern abgefragt werden.

Wir freuen uns außerordentlich und sind allen Beteiligten dankbar, dass die wirklich guten und intensiven gemeinsamen Gespräche zu diesem für die Mitglieder des Verbands hervorragenden Ergebnis geführt haben. Die Sonder­konditionen sind ein Grund mehr, Mitglied im BRZ zu sein oder auch zu werden.

Mitglieder des BRZ können bei der ­Firma CONSARCTIC® zu den sehr günstigen Konditionen Tanks etc. bestellen

Produktliste und ­Bestellformulare ­erhalten Mitglieder per E-Mail an ­uszkoreit@repromed.de

BRZ-Abrechnungsseminar 5. Dezember 2019, 8.30–11.30 in Leipzig

Unmittelbar vor dem DVR-Kongress und am gleichen Veranstaltungsort bietet der BRZ ein umfassendes Abrechnungsseminar an. Nicht nur BRZ-­Mitglieder und ihre Teams, sondern auch nicht im BRZ organisierte ärztliche und nicht-ärztliche Mitarbeiter sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Der BRZ unterstützt damit eine bundesweit einheitliche Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen. Im Vorfeld werden die Teilnehmer gebeten werden, den Referenten ihre Fragen zu überlassen, damit die zur Verfügung stehende Zeit absolut effizient genutzt werden kann. Bitte per Mail an uszkoreit@­repromed.de.

Referenten

Dr. Ulrich Hilland, PD Dr. Ulrich A. Knuth (beide BRZ-Vorstand) und RA Holger Eberlein (juristischer Berater des BRZ u. a. in Abrechnungsfragen)

Teilnahmegebühren

BRZ-Mitglieder und Teams 100,– €

nicht-BRZ-Mitglieder
und Teams 150,– €

WICHTIG

Die Teilnahme ist NICHT an die Teilnahme am Kongress gekoppelt! Anmeldung und weiterführende Informationen sind ausschließlich über den BRZ (E-Mail: brz@repromed.de, Tel.: 0681-373539 oder 030-39494738) möglich.

Für die ggf. erforderliche Reservierung einer Unterkunft sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.

Das Seminar ist bereits sehr gut gebucht. Bitte melden Sie sich zeitnah an (Anmeldeformular siehe nächste Seite).

Ausblick

Vom 8.–10. Mai 2020 findet – wie immer in Berlin – die Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ mit Vorstandswahlen statt. Die Versammlung wird in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung des Verbands sein. BRZ-Mitglieder und ihre Vertreter werden gebeten, sich den Termin unbedingt vorzumerken. Den Freitagabend, 8. Mai 2020, hat der BRZ-Vorstand erneut auf Bitten des D·I·R-Vorstands für eine ­außerordentliche ­Mitgliederversammlung des Registers zur Verfügung gestellt. Die Einladung erfolgt zum gg. Zeitpunkt durch den Vorstand des D·I·R.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGA

Aktuelle wissenschaftliche Andrologie-Tagungen mit Beteiligung der DGA

Die DGRM und die DGA veranstalten gemeinsam am 16.11.2019 einen Workshop zum Thema „Leitlinien und spezielle Protokolle in der ART“. Der Veranstaltungsort ist das Universitätsklinikum Düsseldorf. Im Workshop werden klinisch relevante Aspekte aktueller Leitlinien aus der Reproduktionsmedizin/-biologie, Andrologie und Genetik dargestellt. Der Workshop wird von Dr. rer. nat. Baston-­Büst (Universitätsklinikum Düsseldorf) und Dr. Döhmen (Kinderwunschzen­trum Niederrhein, Mönchengladbach und Krefeld) wissenschaftlich geleitet (siehe auch weitergehende Informationen in den gemeinsamen Gesellschaftsmitteilungen der DGA und DGRM). Die DGA war unter anderem an der S2k-Leitlinie „Dia­gnostik und Therapie vor einer assistierten reproduktionsmedizinischen Behandlung (ART)“ neben einer Vielzahl anderer wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften beteiligt. In den umfassenden Kapiteln des andrologischen Teils werden die Grundlagen der Diagnostik (Anamnese, körperliche Untersuchung und Labor) des ungewollt kinderlosen Mannes beschrieben. Auch auf Einflussfaktoren auf die männliche Fertilität wird eingegangen. Daran schließen sich die therapeutischen Möglichkeiten der Andrologie an. Die Leitlinie zeigt, dass die Diagnostik mehr als ein Spermiogramm beinhaltet. Sie präzisiert damit Forderung nach einer Untersuchung des Mannes gemäß den aktuellen „Richtlinien über künstliche Befruchtung“ des gemeinsamen Bundesausschusses und der „Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ der Bundesärztekammer.

Neues DFG-Fachkollegium Reproduktionsmedizin/Urologie

Im Herbst 2019 werden bei der Wahl der DFG-Fachkollegien per Stimmabgabe im Online-Wahlsystem wichtige Weichen gestellt (Wahlzeitraum: 21.10.2019 bis 18.11.2019). Die DFG hat ihre Fächer neu strukturiert. Bisher begründete die Reproduktionsmedizin/-biologie ein eigenes Fachgebiet innerhalb der Medizin. Ab der nächsten Wahlperiode wird die Reproduktionsmedizin nun ein kombiniertes Fach sein, dass sie gemeinsam mit der Urologie füllt. Die DFG bat die Universitäten und Fachgesellschaften um Vorschläge für die Fachkollegiatenwahl. Die Vorschläge der DGA wurden fast vollständig angenommen. Für die Wahl von drei Fachgutachter(inne)n stehen nun neun Kandidat(inn)en auf dem Wahlzettel. Davon stammen sechs Kandidat(inn)en aus dem Feld der Reproduktionsmedizin/biologie. Dieses sind Prof. A. Meinhardt, der bereits in erster Amtszeit als Fachgutachter tätig ist und für eine zweite Amtszeit zur Verfügung steht. Seine Erfahrung wird von großem Wert im neu gebildeten Fach sein. Als weitere von der DGA vorgeschlagene Kandidat(inn)en treten Prof. S. Schlatt und Prof. C. Wrenzycki an sowie die Nachwuchsforscherinnen PD Nina Neuhaus und PD Verena Nordhoff. Darüber hinaus stehen drei Urolog(inn)en zur Auswahl. Angesichts zahlenmäßig überlegener Konkurrenz aus der Urologie halten wir es für enorm wichtig, dass alle Wähler/Wählerinnen ihr Wahlrecht wahrnehmen, um die Reproduktionsmedizin im neuen Fach gebührend abzubilden. Der Dank der DGA gilt Prof. A. Mayerhofer, der nach zwei Amtszeiten ausscheiden muss. Wir bedanken uns bei beiden bisherigen Fachkollegiaten für den herausragenden Einsatz für unser Fachgebiet sowie bei allen Kandidaten, die sich zur Wahl stellen.

Korrespondenzadresse:

Dr. med. Ivan Hoffmann

Sekretär der Deutschen Gesellschaft für Andrologie

E-Mail: ivan.hoffmann@outlook.de

Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,–

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt für 2019 Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,– für Studierende sowie Nachwuchswissenschaftler*innen der Medizin oder der Naturwissenschaften

für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen wissenschaftlichen andrologischen Kongress aus. Bewerber mit einem akzeptierten Abstract für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Auswahl bevorzugt.

Bewerbungen für Veranstaltungen im Jahr 2019 richten Sie bitte an die Geschäftsstelle der DGA (E-Mail:
geschaeftsstelle@dg-andrologie.de). Im Anschreiben beziehungsweise dem Lebenslauf sind das Studienfach sowie die Relevanz der Kongressteilnahme für den Werdegang im Bereich der Andrologie zu nennen. Zudem ist der eingereichte Abstract den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Voraussetzung für den Erhalt eines Reisestipendiums ist eine Mitgliedschaft in der DGA. Der entsprechende Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf das Reisestipendium gestellt werden.

Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der DGA.

Gesellschaftsmitteilungen – DGRM

Bericht über die Jubiläumstagung 5.–7. April 2019 in Weimar der AG Ärztinnen in der ­Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (ÄRE)

Bereits zum 15. Mal hat die ÄRE in Weimar ihre traditionelle Frühjahrssrbeits­tagung veranstaltet. Das Jubiläumstreffen mit Vorstandswahl fand im historischen Palais Schardt statt. Die ÄRE zählt mittlerweile 92 Mitglieder. Das 16. ÄRE-Wochenende in Weimar wird am 28. März 2020 stattfinden.

Es wurden wieder aktuelle und kontroverse Themen in der Reproduktionsmedizin referiert und diskutiert: Dr. ­Angelika Stachl vom Kinderwunsch Centrum Chiemsee aus Prien berichtete über ihre Erfahrungen mit der Eizellspende an der Klinik Eugin in Barcelona/Spanien, Frau Dr. Julia Bartley, Leiterin des eigenständigen Bereiches „Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie“ an der Universitäts­frauenklinik am Universitätsklinikum Magdeburg, referierte über die Erfahrungen mit der Kinderwunschbehandlung bei Single-Frauen und Frau Prof. Elisabeth Gödde als Humangenetikerin und Psychotherapeutin vom LADR-­Laborverbund aus Recklinghausen über die Präimplantations­diagnostik. Die Abstracts der Vorträge sind angefügt.

Abstract Dr. Angelika Stachl

Man fragt sich vermutlich wie es kommt, dass spanische Kliniken nach deutschsprachigen Ärzten suchen und warum man als deutsche Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe nach Spanien geht.

Für mich war es hier in Deutschland gar nicht so einfach, eine Weiterbildungs­stelle für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin zu finden. Da kam mir ein Stellengesuch per E-Mail gerade recht, in dem ein Facharzt mit Muttersprache Deutsch gesucht ­wurde.

Das Ziel der spanischen Klinik ist es natürlich, die vielen Patientenpaare, die aus dem Ausland kommen, optimal zu betreuen. Jeder ist erleichtert, wenn er seine Sorgen über den unerfüllten Kinderwunsch nicht in einer fremden Sprache vortragen muss. So kam ich in ein ca. 25-köpfiges Ärzteteam aus Spaniern/Katalanen, Italienern, Franzosen, Ungarn und zwei weiteren Deutschen. Da der Großteil unserer Patienten aus Frankreich kam, hatte ich in den ersten Monaten zusätzlich zum Spanischunterricht auch wöchentlich vier Französischstunden während der Arbeitszeit. Très bien!

Der spanische Arbeitstag beginnt zwar für deutsche Verhältnisse erst relativ spät um 9 Uhr, dauert dafür aber auch bis 20 Uhr. Mittagessen gibt es erst zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags. Die Klinik ist an 365 Tagen im Jahr geöffnet, es wird täglich punktiert, transferiert und vor allem mit den Patienten per Telefon und E-Mail kommuniziert. Zuständig dafür ist ein Team von mindestens 20 sogenannten Koordinatorinnen. Das sind sehr sprachbegabte Frauen, deren Aufgabe es ist, zu koordinieren, wann eine Eizellempfängering (Receptora) mit ihrer Vorbehandlung startet, um dann zum richtigen Zeitpunkt für den Embryo­transfer bereit zu sein.

Empfängerinnen: Die Paare kommen einmal zu einem ausführlichen Erstgespräch nach Spanien. Die Anamnese, alle bisherigen Befunde und Vorbehandlungen werden aufgenommen und der Plan für die Therapie wird erstellt, die Verträge werden unterschrieben und die Kosten mit der Abrechnungsstelle geklärt.

In meinen 16 Arbeitsmonaten in Spanien habe ich ca. 885 Erstgespräche geführt. Es kamen vor allem Paare aus Frankreich, aber auch aus den Übersee-Départements Guadeloupe, Martinique, La Réunion und sehr viele Afrikaner, einige Engländer, Schweizer, Österreicher und auch Deutsche.

Hauptgründe für die Eizellspende waren erfolglose IVF/ICSI- Behandlungen, die Ovarialinsuffizienz, eine vorzeitige Menopause, Alter > 42 und genetische Erkrankungen.

Als gesetzlicher Hintergrund gilt die Gewebe-Richtlinie 2004/23/EG des europäischen Parlaments zur Festlegung von Qualitätssicherung und Sicherheitsstandards für die Spende, Verarbeitung und Konservierung von menschlichen Zellen. Jeder der 28 europäischen Staaten hat innerhalb der Richtlinien die Möglichkeit, eigene Gesetze zu verabschieden. Und die Patientinnen haben wiederum Reisefreiheit.

In einem ESHRE-Fact-Sheet von 2013 ist zu lesen, dass in Europa von den circa 500.000 ART-Zyklen jährlich ca. 39.000 Eizellspende-Behandlungen durchgeführt werden. Die Schwangerschaftsrate liegt um die 50 %. Die Hälfte aller Eizellspende-Zyklen wird in Spanien durchgeführt. Der Grundsatz für die Spende in Spanien ist: Die Spende ist freiwillig, anonym und altruistisch. Die Abstammung des Kindes ist unanfechtbar. Mutter ist die Frau, die es zur Welt bringt. Um Spenderin und Empfängerin optimal zu „matchen“, haben äußerliche Merkmale, wie Haarfarbe, Augenfarbe und Hautfarbe Priorität, passende Blutgruppe und Rhesusfaktor werden oft von den Paaren gewünscht, sind aber medizinisch nicht notwendig.

Spenderinnen: Das Alter liegt zwischen 18 und 35 Jahren, es wird eine akribische Anamnese erhoben, es gibt strenge Ausschlusskriterien (jegliche Medikamenteneinnahme, auffällige Familienanamnese bezüglich Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen, Hypertonie, Endometriose und vieles mehr).

Die Spenderinnen werden mehrmals auf sexuell übertragbare Krankheiten getestet (HIV, Hepatitis B und C, Syphilis, Chlamydien, Gonokokken).

Seit einigen Jahren werden auch alle Spenderinnen mittels eines genetischen Tests auf autosomal-rezessive Erkrankungen untersucht. Es ist für alle Spenderinnen verpflichtend, vor Behandlungsbeginn mit einer Psychologin ein 45-minütiges Gespräch zu führen. Das Motto für die Spende lautet: „einfach, sicher, schnell“.

Die Stimulation erfolgt ausschließlich im Antagonisten-Protokoll, wodurch der Zeitraum der Behandlung kurz gehalten wird. Dadurch ist das Auslösen mit GnRH-Agonisten wie Triptorelin möglich und somit das Überstimulationsrisiko gegen Null gesunken. Die Zufriedenheit der Spenderinnen liegt in Umfragen bei 9 von 10 möglichen Punkten, ca. 52 % wiederholen die Spende. Maximal kann 6× gespendet werden.

Warum spenden Frauen? Die Spanier sagen, dass in ihrem Land die Bereitschaft zur Spende, auch anderer Organe, deutlich höher ist als im restlichen Europa. Natürlich darf die Aufwandsentschädigung, die in Spanien derzeit bei 1100 € liegt, nicht vergessen werden. Zusätzlich erhalten die Spenderinnen kostenfreie Sachleistungen wie erweiterte gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen und prädiktive Genanalysen.

Eine ESHRE-Umfrage an 63 Zentren in 11 Ländern zur Motivation für eine Eizellspende (Fact Sheet 03.01.2017) zeigte in 47,8 % puren Altruismus, in 33,9 % eine gemischte Motivation und in 10,8 % rein finanzielles Interesse.

Abstract Dr. Julia Bartley

Der Anteil alleinstehender Frauen nimmt in den westlichen Kulturen stetig zu und damit auch die Zahl alleinstehender Frauen, die reproduktionsmedizinische Behandlungsverfahren in Anspruch nehmen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Von den über 175.000 Inseminationen, die in Europa pro Jahr durchgeführt werden, sind mittlerweile über 25 % Inseminationen mit Fremdsperma [De Geyter et al. 2014]. Leider fehlen zuverlässige Erhebungen, wie viele Frauen davon in heterosexueller, lesbischer Partnerschaft leben oder alleinstehend sind.

Die umfangreichste Erhebung über Schwangerschaftsraten nach heterologer Insemination – eine retrospektive Kohortenstudie von 38.974 Erstbehandlungen, die zwischen 1991 und 2012 in Großbritannien erfasst wurden – weist Schwangerschaftsraten von 11,1 % für 18–34 und 8,3 % für 35–38-jährige ­Frauen, aber Schwangerschaftsraten von nur 4,7 % bei über 38-jährigen Frauen nach [Guhmann et al. 2016]. Mehrere Single-Center-­Studien weisen im Vergleich dazu deutlich höhere Schwangerschaftsraten von bis zu 19 % bei < 35-jährigen Frauen nach, was ein Hinweis auf bedeutsame qualitative Unterschiede in den Behandlungsverfahren sein könnte [Zuzuarregui et al. 2004, Thijssen et al. 2017]. Zu wenig Studien haben die Schwangerschaftsraten nach heterologer Insemination von Frauen in verschiedenen Lebensformen verglichen und die Fallzahlen sind zu gering für eine valide Bewertung [Ferrera et al. 2000].

Obwohl die Inseminationsbehandlung das älteste reproduktionsmedizinische Behandlungsverfahren ist, fehlen standardisierte Verfahrensempfehlungen, sodass die 2010 von der WHO formulierten Empfehlungen eine weit genutzte Referenz sind. Allerdings sprechen Reviews sowie Meta-Analysen der vergangenen Jahre dafür, dass einige der WHO-Empfehlungen zu revidieren sind: So sollte die Abstinenzzeit vor Samenabgabe von bisher 2–7 Tagen auf 2–3 Tage verkürzt werden und der Aufbereitung mit Dichtegradienten dem „swim-up“ Vorzug gegeben werden [Lemmens et al. 2017]. Ob diese Empfehlungen gleiche Gültigkeit für frisches wie kryokonserviertes Sperma haben, ist allerdings nicht untersucht. Für die Behandlung mit Kryosperma scheint der Unterschied zwischen der intrauterinen und intrazervikalen Insemination nach neusten Cochrane-Reviews und Kohortenstudien weniger bedeutsam zu sein als bisher vermutet [Kop et al. 2015, 2018]. Ob zur Insemination gesunder, fertiler, lesbischer oder alleinstehender Frauen eine Ovarstimulation zur Verbesserung der Schwangerschaftsraten a priori rechtfertigbar ist, wird kontrovers diskutiert und wegen des erhöhten Mehrlingsrisikos in der NICE-Leitlinie ausdrücklich davon abgeraten [NICE Guideline Fertility 2013].

In Deutschland führen bisher nur wenige reproduktionsmedizinische Zentren eine Behandlung mit Fremdsperma bei lesbischen Paaren und noch seltener bei alleinstehenden Frauen durch. Dabei zeigen sehr umfangreiche soziologische Studien, insbesondere aus Großbritannien, dass die soziopsychologische Entwicklung von Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern und alleinerziehender Frauen nach reproduktionsmedizinischer Behandlung ohne erkennbare spezifische Störungen verläuft. Eine frühe Offenlegung der Samenspende scheint allerdings für die Identitätsentwicklung der Kinder von Vorteil zu sein [Freeman et al 2016, Zadeh et al. 2017].

Die deutlich höhere Armutsgefährdung alleinerziehender Eltern sollte wiederum nicht unkritisch auf alleinstehende Frauen mit dem Wunsch einer geplanten Familiengründung mit Hilfe reproduktionsmedizinischer Behandlung übertragen werden. Es sei hier kritisch angemerkt, dass es, sicherlich auch infolge der bislang unklaren rechtlichen Situation insbesondere bei Frauen, vor einer geplanten alleinerziehenden Mutterschaft in Deutschland und den dadurch eher „geduldeten“ als „erlaubten“ Behandlungen nur wenige Studien zur psychosozialen Situation der Mütter und zur Entwicklung der Kinder nach heterologer Inseminationsbehandlung gibt.

Neben den genannten möglichen Vorbehalten ist aber vor allem die unklare rechtliche Situation in Deutschland die wohl wichtigste Hürde für die Reproduktionsmediziner, eine heterologe Insemination durchzuführen. Die Behandlung mit Fremdsperma wurde bis zur Novellierung der Bundesärztekammerverordnung für Reproduktionsmedizin im vergangenen Jahr lediglich heterosexuel­len Paaren zugestanden. In den 2018 überarbeiteten „Richtlinien zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“ wurden bewusst auf die Diskussion dieser und anderer gesellschaftspolitischer Fragen verzichtet, da hier eine Klärung nur durch den Gesetzgeber erfolgen kann. Die für Reproduktionsmediziner letztendlich bindende Landesärztekammerverordnungen zur Assistierten Reproduktionsmedizin sind äußerst different bzw. fehlen in einigen Ländern (Berlin, Bayern, Brandenburg), was eine deutschlandweit einheitliche Behandlung lesbischer und alleinstehender Frauen verhindert.

Die Einführung des Samenspende-Registers am Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ist ohne Frage eine wichtige Verbesserung, die den Nachkommen ein Recht auf Kenntnis der Abstammung zusichert. Wie auch die BÄK aber kritisch bemerkte, bleiben gesellschaftliche und familienrechtliche Fragen damit aber weiter unbeantwortet. Insbesondere die Sorge vor Unterhaltsforderungen der durch Samenspende gezeugten Kinder von alleinstehenden Frauen hält Reproduktionsmediziner davon ab, alleinstehende Frauen zu behandeln. Ohne Rechtssicherheit wird diese Sorge der Reproduktionsmediziner, trotz mancher juristischer Rückversicherung, nicht weichen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass alleinstehenden Frauen mit Kinderwunsch in Deutschland der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Behandlun­gen infolge der unklaren rechtlichen Situation erschwert ist. Dies zwingt alleinstehende Frauen, für eine Behandlung mit Fremdsperma oft weite Wege – entweder innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland – auf sich nehmen zu müssen.

Abstract Prof. Dr. med. habil. Elisabeth Gödde

Zunächst die formalen Rahmenbedingungen: Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als demokratischer Rechtsstaat auf der Basis des Grundgesetzes. Präimplantationsdiagnostik (PID) als ein Verfahren im Rahmen assistierter Reproduktion unterliegt speziellen gesetzlichen Regelungen. Unter den zu respektierenden Gesetzen und Regelungen hat das ESchG eine besondere Bedeutung: Es ist ein Strafrecht, das dem Schutz des Lebens gilt und das 1991 unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik verabschiedet wurde. Insbesondere die sich aus dem ESchG, besonders dem 2011 eingefügten §3a, der die Ausnahmen zur nach wie vor verbotenen PID regelt, und dem GenDG ergebenden Begrenzungen schränken die technischen Möglichkeiten ein.

Die Techniken zur genetischen Polkörperdiagnostik (PKD) sind rechtlich nicht eingeschränkt, da sie nicht am embryonalen, sondern ausschließlich am maternalen Genom durchgeführt werden. Hierzu zählen die Array-CGH zum Screening auf numerische und auch spontane strukturelle chromosomale Dysbalancen (Aneuploidie-Screening) sowie die gezielte Prüfung auf unbalancierte strukturelle Anomalien bei bekannter Translokation.

Molekulargenetisch können die Polkörper auf bekannte maternale Mutationen geprüft werden. Die Gewinnung der Polkörper zur PKD wird vor der Auflösung der beiden Pronuklei durchgeführt.

Zur Untersuchung des embryonalen Genoms stehen grundsätzlich dieselben genetischen Techniken zur Verfügung, die entweder an Zellen der Blastomere, aus der sich sowohl der eigentliche Embryo („das Kind“) als auch wesentliche Teile der Plazenta entwickeln, oder an Zellen der bereits zum Trophektoderm differenzierten Strukturen des Embryos erfolgen. Die Gewinnung von Zellen zur PID erfolgt ebenfalls vor dem Transfer. Untersucht werden kann auf Abweichungen des embryonalen Genoms, egal ob mütterlicher, väterlicher oder spontaner Herkunft.

Dementsprechend sind eine zielgerichtete Diagnostik bei bekanntem genetischem Risiko oder ein Screening oder beides grundsätzlich möglich.

Unbestritten ist, dass die Methoden zur assistierten Reproduktion im Auftrage eines Paares oder einzelner Personen die Erfüllung des Wunsches nach einem (und das ist hier nicht anders als bei spontanen Schwangerschaften) möglichst gesunden Kind zum Ziel haben.

Die Indikationen zu IVF bzw. ICSI können grob orientierend 3 Gruppen zugeordnet werden: die konstitutionelle Infertilität bzw. eingeschränkte Fertilität aufgrund von Grunderkrankungen bei der Frau und/oder dem Mann, Frauen bzw. Paare, deren Fertilität aufgrund ihres Alters auf natürliche Weise eingeschränkt ist („soziale Infertilität“) sowie die sub- bzw. infertilen Frauen und Männer, die in jungen Jahren an Krebs erkrankten und erfolgreich behandelt wurden.

Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht so flexibel, dass sie kurzfristig auf technische Neuerungen und veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen reagieren können. Das ist einerseits sicher gut, andererseits führt es immer wieder dazu, dass Paare auf Kinder verzichten oder sich eigene Lösungswege suchen.

Doch es bleiben auch die, denen die medizintechnische Versorgung, egal wo auf der Welt, nicht helfen kann, sodass die Frage bzw. Aufgabe auftaucht: „Wer heilt diese Paare von ihrem unerfüllbaren Kinderwunsch?“ Vielleicht wäre manchen geholfen, wenn auch diese Frage in der Öffentlichkeit mehr Beachtung bekäme.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. Monika Bals-Pratsch

Profertilita – Zentrum für Frucht­barkeitsmedizin

Hildegard-von-Bingen-Straße 1

93053 Regensburg

In memoriam Prof. Dr. med. vet. Joachim Hahn

Am 21. August 2019 verstarb Prof. Dr. Joachim Hahn im Alter von 94 Jahren. Mit ihm verlieren wir, seine Kolleginnen und Kollegen, einen allseits geachteten und äußerst engagierten Wissenschaftler und akademischen Lehrer.

Joachim Hahn wurde am 11. Dezember 1924 im Kreis Ostprignitz (Brandenburg) geboren. Er studierte an der Humboldt Universität zu Berlin Veterinärmedizin. Nach seinem Abschluss im Jahr 1951 mit anschließender Promotion arbeitete er zunächst an der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe in Berlin, bevor er 1958 an die Tierärztliche Hochschule nach Hannover wechselte. Dort habilitierte er sich 1968. Nach einem Studienaufenthalt in den USA übernahm er in Hannover die Leitung der Abteilung experimentelle Fortpflanzungsbiologie und wurde zum Professor ernannt. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählten der Embryo­transfer, die In-vitro-Befruchtung, die Superovulation, die Mikromanipulation sowie die Kultivierung und Tiefgefrierung von Embryonen.

Während seines fast 40-jährigen Wirkens erwarb er sich durch seine innovativen Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Reproduktionsbiotechnologie, insbesondere beim Rind, große Verdienste und international anerkannte Wertschätzung. Er engagierte sich auch im Vorstand verschiedener reproduktionsmedizinischer Gesellschaften. So war er von 1983–1986 Präsident der Deutschen Gesellschaft zum Studium der Fertilität und Sterilität.

Aufgrund seiner herausragenden wissenschaftlichen Leistungen wurde er mehrfach ausgezeichnet. Zu nennen sind hier u. a. die Verleihung der Hermann-­von-Nathusius-Medaille der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde, der Richard-Götze-Medaille der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter, der Ehrenmedaille der Association of Embryo Transfer in Europe, der Dr. Dr. h. c. Karl-Eibl-Medaille in Gold des Besamungsvereins Neustadt an der Aisch, der Ehrenmedaille der Rinderproduktion Niedersachsen, des Pioneer Awards der International Embryo Transfer Society und des Verdienstkreuzes 1. Klasse des Niedersächsischen Verdienstordens.

Im Ruhestand gründete er zusammen mit seiner Frau die Joachim und Irene Hahn-Stiftung, um die wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Reproduk­tionsmedizin an der Stiftung Tierärztliche Hochschule weiter zu fördern.

Wir trauern um einen Mitmenschen, der uns durch seine wissenschaftlichen Ideen und deren konsequente Umsetzung bereichert hat.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. vet. Christine Wrenzycki

Justus-Liebig-Universität Gießen

E-Mail: Christine.Wrenzycki@vetmed.uni-giessen.de

53. Jahrestagung „Physiologie & Pathologie der Fortpflanzung“, ­gleichzeitig 45. „Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung“ 26.–28. Februar 2020 in Rostock

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vom 26.02.2020–28.02.2020 findet die 53. Jahrestagung „Physiologie & Pathologie der Fortpflanzung“, gleichzeitig 45. „Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung“, erstmals in Rostock statt.

Tagungsort wird das Hotel Neptun im schönen Ostseebad Rostock-Warnemünde sein.

Wir, das lokale Organisationsteam aus dem Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN) Dummerstorf, laden Sie herzlich zu dieser Tagung ein.

Als Schwerpunkte der Tagung sind die Themen „Wohlbefinden und Fertilität“ sowie „Reproduktionsmanagement und maternale Gesundheit“ vorgesehen.

Wir werden den traditionell interdisziplinären Charakter der Tagung auch 2020 durch eingeladene Hauptvorträge aus der Veterinär- und Humanmedizin hervorheben. Einen interessanten „Blick über den Tellerrand“ werden Vortragende aus dem Bereich Arterhaltung, Biodiversität und demografische Forschung geben.

Ein „maritimer“ Gesellschaftsabend ist natürlich ebenfalls in Planung.

Die Anmeldung ist bereits auf der DVG-Website freigeschaltet.

Organisation der Tagung

  • Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN) Dummerstorf (Institut für Fortpflanzungsbiologie, Leitung: J. Vanselow).
  • Unterstützt wird die lokale Organisation durch die Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees: S. Arlt, C. Gabler (Freie Universität Berlin), K. Jewgenow (Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, IZW Berlin), D. U. Richter (Klinikum Südstadt Rostock), M. Schulze (Institut für Fortpflanzung landwirtschaftlicher Nutztiere, IFN Schönow), B. Sonntag (Amedes Hamburg), M. Zygmunt (Universitätsmedizin Greifswald)
  • Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG), Friedrichstraße 17, 35392 Gießen
  • Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin e.V. (DGRM), Amsterdamer Weg 78, 44269 Dortmund

Bei Fragen zum wissenschaftlichen Programm können Sie sich an das lokale Organisationskomitee wenden

(E-Mail: februartagung2020@fbn-dummerstorf.de).

Mit freundlichen Grüßen

PD Dr. Jens Vanselow

Gesellschaftsmitteilungen – DGGEF

Newsletter DGGEF e.V., September 2019

Verzögerung der Menopause durch ovarielle Kryokonservierung ?

Hintergrund

Ist der Aufschub der Menopause ohne Einnahme von hormoneller Substitutionstherapie nun eine tatsächliche Option?

Im August 2019 präsentierte die britische Firma ProFam (Protecting Fertility and Menopause) ihre neue Methode zur künstlichen Verzögerung der Menopause. ProFam, gegründet von Arri Coomarasamy, Christiani Amorim, Yousri Afifi und Simon Fisher, vier renommierte Reproduktionsmediziner, verspricht mit ihrer Methode, die Menopause um bis zu 20 Jahre aufzuschieben und somit Frauen ein Leben frei von Hormonentzugsbeschwerden wie Hitzewallungen, Depressionen und Osteoporose bis hin zum längerem Fertilitätserhalt zu ermöglichen. Hierzu werde jungen gesunden Frauen mittels laparoskopischen Eingriffen ovarielles Gewebe entnommen und bei –150° tiefgefroren, um zu Beginn des Klimakteriums wieder eingepflanzt werden zu können. So werde eine fortgesetzte Hormonproduktion garantiert und menopausale Symptome könnten abgewandt werden. Das Maximalalter zur Gewebeentnahme sei auf 40 Jahre festgelegt.

So beschreibt ProFam das Verfahren, das bereits an 9 gesunden Frauen durchgeführt wurde [1].

Bislang gilt die oben beschriebene Methode der Kryokonservierung als Möglichkeit des Fertilitätserhalts bei Krebspatientinnen, deren Eizellen aufgrund einer aggressiven Chemo- oder Radiotherapie Schaden nehmen könnten und keine Zeit mehr für eine Eizellentnahme bleibt [2]. Betroffene Patientinnen können sich diesbezüglich an das ­FertiPROTEKT Netzwerk e.V. wenden und finden hier Ansprechpartner und ausgebildete Zen­tren [3]. Über 130 Kinder sind bereits infolge dieses medizinischen Eingriffs an Krebspatientinnen zur Welt gekommen, 10 davon aus präpubertärem Gewebe. Bereits in vergangenen Jahren wurden Ideen geäußert, diese Art des Fertilitätserhalts auf gesunde Frauen anzuwenden und somit eine natürliche Hormonproduktion auch in höherem Alter zu garantieren. 2014 publizierten Stoop und Kollegen in Lancet einen Artikel zu dieser Idee und stießen hiermit auf vielseitiges, aber kontroverses Interesse der Kollegen [4]. Die prinzipielle Idee des operativen Fertilitätserhalts gesunder Frauen sowie der hierdurch gewonnen zeitliche Puffer bis zur Menopause ist daher nicht neu, die Durchführung der Methode erfolgte jedoch erst jetzt.

Kommentar

Verschiedene Gremien und Gesellschaften haben sich bereits zur präsentierten Methode geäußert. Am 06.08.2019 gab die British Menopause Society (BMS) ein Statement heraus, in dem ausdrücklich Bedenken geäußert werden. Gut entwickelte klinisch basierte Studien werden benötigt, bevor die Methode als sicher eingestuft werden könne. Die BMS führt insbesondere an, dass re­implantiertes Gewebe nicht immer zuverlässig funktioniere und die Lebenszeit des Gewebes variabel sei. Eine studienfundierte Nutzen-/Risiko-Analyse sei erforderlich, da es sich um einen operativen Eingriff an gesunden Frauen handele. Ebenso müsse das Risiko für Ovarial- und Mammakarzinome beurteilt werden. Da bislang noch keine Langzeitanalysen vorliegen, müsse die Einschätzung zur präsentierten Methode vorsichtig erfolgen [5].

Die International Menopause Society (IMS) schließt sich dem Statement der BMS an. Auch das Royal College of Obstetrics and Gynecology (RCOG) positioniert sich skeptisch und hebt hervor, dass die mit einem laparoskopischen Eingriff einhergehenden Risiken, wie die Verletzung von Darm, Harnblase oder Harnleiter, nicht vernachlässigt werden sollten. Auch wird betont, dass die heutzu­tage vorhandene Hormonersatztherapie hoch effektiv, einfach und sicher für die meisten Frauen sei und daher die Notwendigkeit eines bis hin zu mehreren operativen Eingriffen zur Abwendung von Menopausebeschwerden hinterfragt werden sollte.

Literatur:

1. http://www.profam.co.uk (Zuletzt gesehen: 09.09.2019).

2. Oktay K, et al. Fertility preservation in patients with cancer: ASCO clinical practice guideline update. J Clin Oncol 2018; 36: 1994–2001.

3. https://fertiprotekt.com (Zuletzt gesehen: 09.09.2019).

4. Stoop et al. Fertility preservation for age-related fertility decline. Lancet 2014; 384: 1311–9.

5. https://thebms.org.uk/2019/08/new-medical-procedure-could-delay-menopause-by-twenty-years-bms-response/ (Zuletzt gesehen: 09.09.2019).

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Ludwig Kiesel

Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsklinikum Münster

48149 Münster, Albert-Schweitzer-­Campus 1, Gebäude A1

E-Mail: sekretariat-kiesel@ukmuenster.de

Gesellschaftsmitteilungen – Deutsches IVF-Register e. V. (DIR)

Exporte für das D·I·R-Jahrbuch 2018

Wir möchten uns bei allen Zentren bedanken, die ihre Daten termingerecht übermittelt haben und die sich darüber hinaus im Vorfeld für eine bestmögliche Dokumentation der Zyklusausgänge 2018 und der Schwangerschaftsausgänge 2017 engagiert haben. Wie immer beginnt jetzt eine besonders intensive D·I·R-Arbeitszeit, aber wir freuen uns bereits jetzt auf die Veröffentlichung des neuen D·I·R-Jahrbuchs und auf seine Präsentation.

D·I·R-Termine DVR-Kongress

  • Workshop/Anwendertreffen der DIRproNOVA® Zentren, im ­Vorfeld des DVR am Donnerstag, dem 05.12.2019, 10:00–11:30 Uhr
  • D·I·R-Mitgliederversammlung, ­Donnerstag 05.12.19 18:30–20:00 Uhr
  • D·I·R-Sitzung „Erfassen, ­verarbeiten, auswerten: ausgewählte Aspekte der Arbeit des Deutschen IVF-­Registers“, Freitag 06.12.19, 11:30–13:00 Uhr
  • Vorstellung des D·I·R-Jahrbuch 2018, Samstag 07.12.19, 12:00–13:30 Uhr

    EIM der ESHRE und ICMART

Wie Sie wissen, sendet das D·I·R ausgewählte Daten an das europäische IVF-Monitoring EIM sowie an das Welt-IVF-Register ICMART.

Hinführend zur Vorstellung des neuen D·I·R-Jahrbuchs finden Sie hier nachfolgend Informationen zu beiden Registern. Unser Dank gilt Herrn Dr. med. ­Andreas Tandler-Schneider, Mitglied des ­Steering Commitee des EIM der ESHRE, für die Kommentierung EIM 2016, und Herrn Prof. Dr. med. Markus Kupka, ICMART Representative des EIM, für die Kommentierung ICMART 2015.

EIM der ESHRE (2016)

Im Download finden Sie die Daten des europäischen IVF-Registers (EIM) 2016. Seit 1997 wurden insgesamt 9.658.486 Zyklen dokumentiert und 1.826.956 Kinder geboren. Das Land mit den meisten Eingriffen im Jahre 2016 war Spanien mit 140.909 Zyklen. Insgesamt ist ein leichter Abfall der Frischzyklen bei leichtem Anstieg der Auftauzyklen zu vermelden (488.484 Frisch- versus 222.189 Auftauzyklen). Die meisten Zyk­len pro Einwohner werden nach wie vor in Dänemark vorgenommen mit nahezu 3.000 Zyklen pro 1 Mio. Einwohner.

Die Schwangerschaftsraten sind in Frischzyklen etwas abgefallen und liegen erstmalig im Auftauzyklus (FER) bei über 30 %. Die Chance, mit einer Eizellspende schwanger zu werden, beträgt 48,5 %.

Deutschland befindet sich mit seiner Schwangerschaftsrate von 28,8 % pro Punktion im Mittelfeld. Einige größere Länder (Italien und Frankreich) haben mittlerweile niedrigere Schwangerschaftsraten pro Punktion. Dies könnte daran liegen, dass hier auch Zahlen zur Eizellgewinnung ohne Transfer eingeflossen sind.

Die Schwangerschaftsraten pro Embryotransfer liegen im europäischen Durchschnitt deutlich über denen Deutschlands mit 38 % im Frischzyklus und 31,4 % im Auftauzyklus.

Die Überstimulationsrate ist von 0,44 % auf 0,24 % gefallen. Erstmalig kam es bei über 800.000 Zyklen 2016 zu keinem Todesfall (Vorjahr 2)!

Die Rate an Single-Embryo-Transfers steigt stetig an und liegt nunmehr über 40 %. In über 50 % werden weiterhin 2 Embryonen transferiert. Hier gibt es massive nationale Unterschiede, die jedoch auch insgesamt zu einer Absenkung der Mehrlingsraten auf 15 % führen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass im europäischen IVF-Monitoring 85 % aller europäischen Länder dargestellt sind, dass der Anteil von Single-Em­bryo-Transfers und Auftauzyklen ständig steigt, während die Schwangerschaftsraten im Frischzyklus leicht abfallen und im Auftauzyklus steigen.

Die unterschiedlichen Ergebnisse der Länder sind stark abhängig von den dortigen Regulatorien, insbesondere in Bezug auf Kostenübernahmen und Anzahl der zu transferierenden Embryonen.

Hier findet sich der Download der Präsentation EIM 2016

ICMART (2015)

Das Welt-IVF-Register ICMART (The International Committee Monitoring Assisted Reproductive Technologies) publiziert seit dem Jahr 2000 einen jährlichen Bericht in dieser Konstellation.

Es gab eine Vorgänger-Gruppierung, die jedoch nicht so viele Länder und Behandlungszyklen wie ICMART erfassen konnte. Das Register stellt zweimal jährlich seine Jahresergebnisse vor. Dies wird zum einen auf der Jahrestagung der Amerikanischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (ASRM) getan und zum anderen auch bei dem Europäischen Pendant (ESHRE).

Bei der diesjährigen 35. Jahrestagung der ESHRE im Juni in Wien wurden die vorläufigen Weltergebnisse für das Jahr 2015 veröffentlicht. Hierbei wurden 1,7 Millionen Behandlungszyklen in 76 Ländern erfasst. Im Verhältnis zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 4,5 %. Die größten teilnehmenden Länder sind hierbei Japan, die USA, Spanien, Russland, Deutschland, Frankreich, Italien, Australien, Großbritannien und Taiwan. Die Behandlungszyklen dieser Länder machen addiert fast 75 % des gesamten Weltregisters aus.

Europa ist hierbei am stärksten vertreten, gefolgt von Asien, Nordamerika, Aus­tralien mit Neuseeland zusammengefasst und Afrika. Europa macht 45 % der Behandlungszyklen aus, Asien liegt mit 27 % dahinter.

Die komplette Präsentation umfasst annähernd 30 Folien. Die Kerninformationen sind, dass weltweit die freeze-all-Zyklen deutlich zunehmen. Insgesamt wurden 155.803 Zyklen im Jahr 2015 erfasst, was eine Steigerung von 20 % bedeutet. Allein in Japan wurden hier 13 % mehr Behandlungszyklen mit dieser Strategie dokumentiert.

Ähnlich wie beim Europäischen Register (EIM) liegt die weltweite ICSI-Quote bei 69,5 %. Es zeigten sich deutliche Schwankungen der ICSI-Quote von Kontinent zu Kontinent. In Afrika werden 83 % der Zyklen mit ICSI durchgeführt. In Lateinamerika sind es sogar 85,4 %. Im Gegensatz dazu wird im asiatischen Raum diese Strategie nur in 61,8 % der Fälle verfolgt. Ein Vergleich der Behandlungszyklen mit maximal zwei Embryonen zeigt einen deutlichen Anstieg über einen Zeitraum von 1998 bis 2015 für Nordamerika, Lateinamerika und Europa. In Australien und Neuseeland ist hier keine Änderung zu verzeichnen. In Afrika ist der Trend eher rückläufig.

Die höchste Drillingsrate wurde demzufolge in Afrika gemessen. Dahinter folgten Lateinamerika und ­Nordamerika. Vergleicht man die Jahre 1998 mit 2015, ist erfreulicherweise eine drastische Reduktion in Lateinamerika und in Nordamerika von 8 bzw. 7 %-Punkten auf unter jeweils 1,5 % zu verzeichnen. Insgesamt war eine Abnahme der Embryonenzahl beim Transfer und bei der Mehrlingsrate als konsekutive Folge zu verzeichnen.

Die Geburtenrate bei der ICSI-Behandlung lag bei 19,2 %. Insgesamt war ein Rückgang bei der Eizellspende um 10,2 % zu verzeichnen. Es konnten 108.000 Behandlungszyklen dieser Therapiestrategie erfasst werden. Dem steht eine deutliche Steigerung der Kryozyklen gegenüber, die um annähernd 7 % auf 487.000 Behandlungszyklen weltweit stiegen.

Die Arbeit des weltweiten IVF-Registers ist vor allen Dingen durch Aufklärungsarbeit und technische Hilfe geprägt. Viele Länder ohne etabliertes Register erhoffen sich hier Unterstützung. Diese wird z.B. durch das Projekt ANARA (African Network and Registry for ART) umgesetzt. Hier ist die Anzahl der afrikanischen Länder inzwischen auf 14 gestiegen.

Hier findet sich der Download der Präsentation ICMART 2015

Korrespondenzadresse:

Markus Kimmel

Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)

Geschäftsstelle und Koordination

Datenmanagement

E-Mail: geschaeftsstelle@deutsches-ivf-register.de


 
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