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Mitteilungen der Gesellschaften

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2020; 17 (2): 98-104

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

AG Fertilitätserhalt im BRZ – zum Stand der Dinge

Um im Sinne der Betroffenen gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) bei der Umsetzung des nach TSVG § 27a SGB V mit einer Stimme aufzutreten, hatte der BRZ sofort nach Einleitung des Stellungnahmeverfahrens eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, in der alle mit dem Thema Kryokonservierung bei notwendigem Fertilitätserhalt tangierten Gesellschaften vertreten waren und sind. Die Sprecherin der AG, Frau Professor Nicole Sänger (FertiPROTEKT, DGGG, BRZ), berichtet nachstehend zu den beiden aktuell stattgefunden Anhörungen im G-BA. Wir möchten an dieser Stelle erneut die Gelegenheit nutzen und insbesondere Frau Professor Sänger, aber auch allen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Gesellschaften für ihr großes Engagement bei der Bearbeitung der Fragen und der Formulierung der Stellungnahmen zu danken.

Am 23.04.2020 fand per Videokon­ferenz eine Expertenanhörung im G-BA zum Beschlussentwurf zur Richtlinie der Kryokonservierung von Keimzellen und Keimzellgewebe im Rahmen des Fertilitätserhalts statt. Dem vorausgegangen war eine Erstbeschlussfassung durch den Unterausschuss Methodenbewertung des G-BA, zu der neben einer bereits erfolgten schriftlichen Stellungnahme nun alle aufgerufenen Fachgesellschaften auch mündlich die Möglichkeit hatten, auf ggf. fehlende Kernpunkte einzugehen.

Unter Federführung der DGGG und des BRZ hatten 14 Fachgesellschaften1 eine umfassende schriftliche Stellungnahme zur Erstfassung erarbeitet, die von allen Vertretern und Vertreterinnen der Gesellschaften konsentiert in den G-BA gegeben worden war. Die Umsetzung des TSVG in der Erstfassung, die zu erheblichen Einschränkungen der adäquaten, flächendeckenden Patientenversorgung im Rahmen der fertilitätserhaltenden Maßnahmen geführt hätte, konnte durch das einheitliche und gemeinsame Vorgehen der Fachgesellschaften vermieden werden.

1Die 14 Fachgesellschaften: AGRBM, AGO, BRZ, DGA, DGS, DGGG, DGGEF, GfH, DGRh, DGRM, DGS, DGU, GPOH und FertiPROTEKT

Noch gibt es keine genaue Angabe, wann eine endgültige Beschlussfassung vorgelegt und im Plenum besprochen und verabschiedet werden kann. Wann die Kostenübernahme der Kryokonservierung zum Fertilitätserhalt für dieses Patientenkollektiv final geregelt sein wird, ist daher nicht absehbar. Es sei aber angemerkt, dass alle im G-BA an der Umsetzung beteiligten Institutionen zielorientiert und zeitintensiv daran arbeiten.

Da insbesondere zum Einsatz fertilitätserhaltender Maßnahmen bei Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei Kryokonservierung von Ovargewebe zusätzlicher Klärungs- und Diskussionsbedarf seitens der Arbeitsgruppe im G-BA besteht, fand am 24.04.2020 eine weitere Expertenanhörung mit Fokus auf diese beiden Problemfelder statt. Prof. Nicole Sänger für die DGGG, Prof. Ariane Germeyer für das Netzwerk FertiPROTEKT und Dr. Ute Czeromin für das Deutsche IVF-Register (D·I·R) haben bei dieser zweiten Anhörung mit großem Einsatz die notwendigen Hintergrundinformationen geliefert. Aufgrund der komplexeren Sachlage wird die Umsetzung dieser beiden Punkte abgekoppelt und in einem weiteren Stellungnahmeverfahren gehandhabt. Ausgang ungewiss.

Zum weiteren zeitlichen Verlauf könnte zu diesem Zeitpunkt nur spekuliert ­werden.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Nicole Sänger

E-Mail: Nicole.Saenger@ukbonn.de

Fazit für die Praxis

Nach wie vor gilt, dass Patienten und Patientinnen, die eine nach § 27a SGB V kostenübernahmefähige Maßnahme zur Fertilitätsprotektion erhalten, nach GOÄ abgerechnet werden müssen. Wenn die zuständige gesetzliche Kasse diese Rechnung nicht übernimmt, sollten sich die Betroffenen beim BRZ melden, um sich mithilfe des Rechtsbeistands ihren Anspruch zu sichern.

Verschoben: Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ 2020

Die ursprünglich von Freitagabend, 8. Mai 2020, bis Sonntag, 10. Mai 2020, anberaumte Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ wurde verschoben. Als Ausweichdatum wird das ursprünglich und traditionell im Anschluss an das Treffen der Deutschen IVF-Gruppen angesetzte BRZ-Herbsttreffen zur OMV mit Vorstandswahlen.

Samstag, 31. Oktober 2020, 14.00 Uhr bis vermutlich 19.00 Uhr

Saal Köpenick im Ameron Hotel Abion Spreebogen (Veranstaltungsort auch des IVF-­Gruppen-Treffens)

Auf der Basis der gea?nderten Satzung des BRZ ko?nnen sich auch außerordentliche Mitglieder und u. U. Nicht-Mitglieder fu?r ein Amt im Vorstand des Verbands zur Verfu?gung stellen. Beteiligen Sie sich an der berufspolitischen Gestaltung des ­Gebiets und unterstu?tzen Sie damit die Ziele der Gemeinschaft und Ihre eigenen.

Änderung in der Zusammensetzung des BRZ-Vorstands

Zum 15. März 2020 ist der langjährige 1. Vorsitzende des BRZ, Dr. med. Ulrich Hilland, aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten. PD Dr. med. Ulrich A. Knuth (stv. Vor­sitzender) hat bis zu den nächsten Wahlen kommissarisch den Vorsitz übernommen. Wir wünschen PD Dr. Knuth eine gute und sichere Hand für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben.

Der Dank der Mitglieder des BRZ geht an Dr. Ulrich Hilland für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohle des BRZ.

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) seit 1. April 2020

Nach dem neuen EBM, der am 1. April in Kraft trat, ist die Durchmusterung der Follikelpunktate und die Suche nach Eizellen im Rahmen einer IVF/ICSI-Behandlung nur abrechenbar, wenn mindestens eine Eizelle gefunden wird.

Eine Abrechnung des Embryotransfers ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Eizellgewinnung möglich. Bei späterer Übertragung ist die Leistung nach GOÄ abzurechnen.

Beide Positionen waren in den Verhandlungen des BRZ mit der KBV anders entwickelt worden und entsprechen damit nicht den Vorstellungen. Daher ist das Gespräch mit der KBV erneut aufgenommen worden, um eine Nachbesserung zu erreichen.

Dies gilt auch für die Regelung der quartalsübergreifenden Behandlungen. Einzelheiten sind in den Rundschreiben an die Mitglieder des BRZ dargestellt worden.

Corona, die Altersgrenze und die Gültigkeit der Behandlungspläne

Für einige und sicherlich nicht sehr ­viele gesetzlich versicherte Patientenpaare, ergeben sich durch die reduzierten Terminangebote altersgrenzenbedingt Schwierigkeiten beim Ausschöpfen der bewilligten Zyklen. Der BRZ bemüht sich, die zuständigen Gremien für diese Konsequenz aus der Krise zu sensibilisieren, aber bei der Fülle der Probleme, die im Augenblick auftauchen, bleibt wenig Hoffnung, hier rechtzeitig noch eine Lösung im Sinne einer temporären Verlängerung der Gültigkeit zu finden.

FDP-Fraktion plant Testimonials in den sozialen Medien

Bereits im letzten Heft hat der BRZ auf diese Aktion der FDP aufmerksam gemacht und will es wiederholen. Um sich ein Beispiel anzusehen, hat mir der zuständige Referent als Beispiel den nachstehenden Link überlassen:

https://helling-plahr.de/elternwerden-testimonial/dr-petra-thorn

Dankenswerter Weise unterstu?tzt die FDP seit Jahren die Belange rund um das Thema Reproduktionsmedizin. Das bereits Ende 2019 gestartete Projekt „Elternwerden – moderne gesundheits- und rechtspolitische Rahmenbedingungen schaffen“ soll nun durch eine Testimonial-Aktion in den ga?ngigen sozialen Medien unter­strichen und erga?nzt werden. Ziel ist, eine gesellschaftliche und politische Debatte anzustoßen und zu fu?hren. Die Abgeordnete Katrin Helling-Plahr ist mit ihrem Projekt auch auf den BRZ zugegangen.

Geplant ist, jeden Monat eine Person in den Medien vorzustellen, die eine perso?nliche oder fachliche Botschaft u?bermittelt und auf die so notwendigen Reformen hinweist. Im ersten Schritt sollen ein Foto und der Name mit einem kurzen Slogan vero?ffentlicht werden. Der Slogan kann eine Aussage, eine Stellungnahme zum perso?nlichen Bezug zur Thematik oder auch eine Forderung auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin sein. In weiteren Schritten soll dann die gesamte Geschichte auf der dafu?r eingerichteten Internetpra?senz erscheinen, unterstrichten durch Ton und Videos. Fu?r diese Testimonials werden nun Personen gesucht, die bereit sind, sich und ihr Aniegen im Sinne der Sache und in dieser Form zu vero?ffentlichen.

Interessenten ko?nnen sich mit der ­Beschreibung ihrer Motivation gern zuna?chst per Mail an den BRZ, Monika Uszkoreit, wenden, oder direkt schreiben an: E-Mail:

katrin.helling-plahr.ma05@bundestag.de.

Auf den Internetseiten von Frau Helling-Plahr sind u. a. die Projekte und Forderungen der FDP-Fraktion rund um das Thema Fortpflanzungsmedizin einsehbar: www.helling-plahr.de. Wir denken, dass diese Aktion durchaus unser aller Unterstu?tzung verdient!

Weiterbildungsstelle gesucht

Für die letzten beiden Jahre seiner Weiterbildung sucht ein Kollege ein passendes Zentrum. Die Unterlagen können gern per Mail beim BRZ, Monika Uszkoreit, erbeten werden.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGA

Liebe Mitglieder der DGA!

Die ersten 4 Monate des Jahres 2020 haben eine dynamische Entwicklung erfahren, die keiner von uns hat vorhersehen können. Im Dezember 2019 haben mir die Mitglieder unserer Gesellschaft das Vertrauen ausgesprochen und mich zur Präsidentin der DGA gewählt. PD Dr. Armin Soave, Hamburg, als Beauftragter für die Fort- und Weiterbildung und Frau PD Dr. Daniela Fietz, Gießen, als Tagungspräsidentin für das Jahr 2022, wurden neu in den Vorstand gewählt.

Den Auftakt im Jahr 2020 machte die im Februar gesetzte Frist des G-BA zur Stellungnahme der im Rahmen des TSVG neu gestalteten Richtlinie zur „Kryokonservierung von Ei- und Samen­zellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende, medizinische Maßnahmen wegen einer keimzellschädigenden Therapie“. Die interdisziplinär verfasste Stellungnahme hat viele Aspekte als positiv herausgestellt, allerdings gibt es wesentliche „Knackpunkte“ sowohl bezüglich der Altersbeschränkungen, die den Zugang zu diesen Methoden für männliche Jugendliche und Kinder nicht vorsehen, neue Methoden von der Leistungserstattung ausschließen und Andrologen als Leistungserbringer nicht zulassen: nach dem bisherigen Wortlaut der RL würden die Andrologen als Leistungserbringer ausgeschlossen, sofern sie nicht Bestandteil eines Kinderwunschzentrums sind. Allerdings konnte hier im interdisziplinären Austausch rascher Konsens erzielt werden, dass dies für die männliche Seite der Fertilitätsprotektion weder sinnvoll noch umsetzbar ist, da damit die Kryokonservierung von Spermien ausschließlich auf gynäkologisch geführte Kinderwunschzentren begrenzt und dies eine Ausgrenzung andrologischer Expertise mit Erlaubnis zur Entnahme und Aufbereitung ohne Begründung bedeuten würde. Die Stellungnahme wurde zwischen insgesamt 12 Fachgesellschaften konsentiert und dem G-BA überstellt. Die mündlichen Anhörungen haben Ende April als Videokonferenz stattgefunden, wo wir unsere Kritik darlegen und begründen konnten.

Die ersten Monate des Jahres 2020 waren von DGA-Seite geprägt von den anstehenden Gesprächen und Planungen zu unserem bevorstehenden Jahresevent, ANDROLOGY2020, dem gemeinsamen internationalen, europäischen und deutschen Kongress der Andrologie vom 9.–12.12.2020 in Münster! Die Planungen schreiten zügig voran, das internationale Programm ist zu 90 % bereits durchgeplant und auf der Homepage www.andrology2020.de bereits online. Die DGA wird am Freitag und Samstag jeweils einen parallelen deutschsprachigen Kongressstrang anbieten, der eine Einladung zur Fort- und Weiterbildung für alle Androloginnen und Andrologen im deutschsprachigen Raum darstellt und das internationale Programm sinnvoll ergänzt. Selbstverständlich wird die DGA auch in diesem Jahr wieder die Nachwuchskolleg(inn)en bei ihrer Ab­stractpräsentation und Teilnahme mit Reisestipendien unterstützen. Ab Mai 2020 planen wir die Kongressregistierung und die Abstracteinreichung zu öffnen – allerdings kann es hier aufgrund der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie noch zu Verschiebungen kommen. Bislang stehen der Planung und Durchführung des Kongresses zum Jahresende nichts entgegen und wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Die Betreuung andrologischer Patienten steht in der aktuellen Pandemie unter einer besonderen Herausforderung zwischen dem Bedarf der andrologischen Patienten, der Notwendigkeit planbare Arzt-Patient-Kontakte und elektive Maßnahmen zu verschieben und in den Kliniken intensivmedizinische Kapazitäten vorzuhalten.

Allerdings gehören auch die uro-andrologisch onkologischen Patienten in die Gruppe der medizinischen Risikopatienten und es stimmt uns bedenklich, dass die Zahl der Kryokonservierungen von Spermien vor Chemotherapien nach ersten Rückmeldungen von Kollegen deutlich abgenommen zu haben scheinen – wir möchten also unsere Kolleginnen und Kollegen an die unveränderte Gültigkeit der Empfehlungen der S2k Leitlinie zum Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen und die S3 Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Keimzelltumoren erinnern.

Unsicherheit besteht aufgrund der ESHRE-Empfehlungen im Hinblick auf die nicht geklärten potentiellen Risiken in der Frühschwangerschaft im Zusammenhang mit Covid-19-Infektionen. Wenn ART-Zyklen nicht aufgeschoben werden können oder sollen, kann mit den Paaren die Option der Kryokonservierung von PN oder Blastozysten anstelle eines direkten Embryotransfers besprochen werden. Allerdings wurden diese Warnungen von der ESHRE durch die DGRM und die aktuellen Entwicklungen mittlerweile relativiert.

Die ersten 100 Tage unseres neuen Vorstandsteams waren also alles andere als langweilig und wir sind sicher, dass das Jahr 2020 für uns alle noch viele Herausforderungen bereit halten wird. Wir wünschen Ihnen, gesund die SARS-CoV-2-Pandemie zu überstehen und die beruflichen sowie wirtschaftlichen Heraus­forderungen in dieser besonderen Situation zu meistern!

Ich wünsche Ihnen im Namen des Vorstandes alles Gute!

Prof. Dr. med. Sabine Kliesch

Präsidentin der DGA

Gesellschaftsmitteilungen – DGGEF

Hat die Art der Entbindung einen Einfluss auf die spätere Erfolgsrate einer ART?

Hintergrund

An der Klinik fu?r Gynäkologie und Geburtshilfe der Universität Amsterdam wurde eine retrospektive Studie durchgefu?hrt, welche den Einfluss einer vorangegangenen Sectio auf die Lebendgeburtenrate (LGR) nach einer assistierten reproduktionsmedizinischen Behandlung (ART) im Zeitraum 2006–2016 analysierte [1]. Insgesamt wurden n = 1317 Frauen rekrutiert, davon hatten n = 334 eine vorangegangene Sectio und n = 983 eine vaginale Geburt. Die hormonelle Stimulation erfolgte entweder im Agonisten- oder Antagonistenprotokoll. Die Lutealphase wurde mit 600 mg Progesteron vaginal unterstu?tzt und der Embryotransfer erfolgte an Tag 3.

Die LGR in der Sectio-Gruppe war signifikant geringer im Vergleich zu Frauen im Zustand nach vaginaler Entbindung (15,9 % [51/320] versus 23,3% [219/914] [OR 0,63 95-%-CI 0,45–0,87]). Ebenso gab es signifikante Unterschiede in der Rate der fortlaufenden Schwangerschaften, der klinischen Schwangerschafts­raten und der biochemischen Schwangerschaften (20,1 % versus 28,1 %; 25,7 versus 33,8 %; 36,2 versus 45,5 %). Aufgrund des retrospektiven Designs ist die Aussagekraft der Studie eingeschränkt, ebenso fehlten bei 56 Fällen die Daten zur Entbindung.

Die Autoren schlussfolgern, dass die ­geringere Schwangerschaftsrate pro Embryotransfer auf eine gestörte Implantation nach Sectio hinweist. Inwieweit eine Nischenbildung in der Sectionarbe eine Rolle spielte, wurde allerdings nicht untersucht. Ebenso wurde nicht analysiert, inwieweit die Sectiotechnik (einschließlich Naht, Schnittfu?hrung und ggf. Curettage) einen Einfluss hatte.

Kommentar

Die Sectiorate steigt nicht nur in Deutschland, sondern weltweit kontinuierlich an, was vielfältige Ursachen hat. Gemäß des Instituts fu?r Qualitätssicherung und Transparenz (IQTiG) in Deutschland betrug die Sectiorate 2017 32 % aller Geburten (43 % primäre Sectiorate, 49 % sekundär, Rest nicht näher bezeichnet) [2]. Neben den bekannten Risikofaktoren einer Sectio wie Infektionen, postpartale Blutungen oder Wundheilungsstörungen mu?ssen auch Folgen fu?r eine erneute Schwangerschaft wie Sectionarbendehiszenz, Plazentationsstörung oder Uterusruptur bedacht werden [1].

Zusätzlich zu der angefu?hrten Studie zeigte auch eine im Dezember 2019 veröffentlichte Arbeit einer weiteren Amster­damer Gruppe die gleichen Ergebnisse. Dabei wurde ebenso im Rahmen einer retrospektiven Arbeit (2005–2016) bei n = 112 Frauen im Z.n. Sectio und n = 418 nach vaginaler Entbindung die LGR nach ART untersucht und ergab signifikante Unterschiede (13 % nach Sectio versus 19 % nach vaginaler Geburt) [3].

Einige Studien zeigten ebenso eine Abnahme der Fertilität nach Sectio mit einer geringeren Schwangerschaftsrate und ­einem längeren Zeitintervall bis zum Eintritt einer (erneuten) Schwangerschaft im Vergleich zur vaginalen Entbindung [4–6]. Pathophysiologisch wird eine gestörte Implantation aufgrund der Änderungen des „uterine environment“ angesichts der Sectionarbe diskutiert.

Insbesondere Patientinnen nach einer ART sind oft sehr ängstlich während der Schwangerschaft und entscheiden sich eher fu?r eine primäre Sectio. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studien sollten wir insbesondere diese Frauen ermutigen, auch hinsichtlich der Erfolgs­chancen fu?r eine erneute Schwangerschaft, eine vaginale Entbindung anzustreben.

Literatur:

1. Vissers J, et al. Reduced pregnancy and live birth rates after in vitro fertilization in women with previous Caesarean section: a retrospective cohort study. Hum Reprod 2020; 35: 595–604.

2. Geburtshilfe – IQTiG – Institut fu?r Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, 2018.
https://iqtig.org

3. van den Tweel MM, et al. Previous caesarean section is associated with lower subsequent in vitro fertilization live birth rates. Hum Fertil (Camb) 2019; 3: 1–6.

4. Gurol-UrganciI I, et al. Impact of caesarean section on subsequent fertility: a systematic review and meta-analysis. Hum Reprod 2013; 28: 1943–52.

5. Murphy DJ, et al. The relationship between caesarean section and subfertility in a population-based sample of
14 541 pregnancies. Hum Reprod 2002; 17: 1914–7.

6. Mollison J, et al. Primary mode of delivery ansd sub­sequent pregnancy. BJOG 2005; 112: 1061–5.

Korrespondenzadresse:

Univ.-Prof. Dr. med. Bettina Toth

Klinikdirektorin der Klinik fu?r Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

Medizinische Universität Innsbruck

A-6020 Innsbruck, Anichstraße 35

E-Mail: bettina.toth@tirol-kliniken.at

Gesellschaftsmitteilungen – DGRM

Jahrestagung „Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung“ in Rostock/Dummerstorf (26.–28.02.2020)

Die diesjährige 53. Jahrestagung Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung und gleichzeitig 45. Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung („Februartagung“) wurde vom Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN), der Deutschen Gesellschaft für Reproduk­tionsmedizin (DGRM) und der Fachgruppe Reproduktionsmedizin der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) ausgerichtet. Die Tagung fand (erstmalig mit Meerblick!) im Hotel Neptun im Seebad Rostock-­Warnemünde statt.

Am Mittwochnachmittag vor der Tagung hatten interessierte Gäste die Möglichkeit, die Tieranlagen und Labore des Leibniz-Institutes für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf zu besichtigen. Der anschließende Begrüßungsabend hatte durch einen „Posterslam“ auch bereits einen fachlichen Fokus, der durch die Vortragenden kreativ und unterhaltsam gestaltet wurde.

Ganz im Sinne der interdisziplinären Ausrichtung der Tagung waren etwa 90 Abstracts aus verschiedenen Disziplinen der Human- und Veterinärmedizinischen Reproduktionswissenschaften ­eingereicht worden, die in 30 Vortrags- und 60 Posterbeiträgen präsentiert wurden. Eingeladene Vorträge aus den Bereichen „Wildlife conservation“, Materialwissenschaften und Demographie ermöglichten inspirierende „Blicke über den Tellerrand“. Schwerpunktthemen der diesjährigen Tagung waren „Welfare and Fertility“ und „Reproductive management and maternal health“.

Auch in diesem Jahr wurden auf der Februartagung die DGRM-Preise ausgelobt und in einer eigenen Vortragsession gewürdigt. Die DGRM-Preise werden an Wissenschaftler*innen vergeben, deren exzellente Abstracts aus interdisziplinären Forschungsprojekten stammen und Themen beinhalten, die gleichermaßen für die Human- wie auch für die Veterinärmedizin von Bedeutung sind. Die drei Preise wurden gleichrangig ohne weitere Platzierung vergeben. Ausgezeichnet wurden Erika Hilbold von der Tierärztlichen Hochschule Hannover („Loss of connexin43 in Sertoli cells leads to altered prepubertal Sertoli cell maturation and impairment of the mitosis-meiosis switch“), Katharina Weber von der Universität Zürich („Comparative analysis of the uterine transcriptome and bacterial microbiome in fertile and subfertile mares“) und Susanne Grund aus der Universitätsmedizin Duisburg-Essen („The role of endometrial claudin-3 for implantation, decidualization and embryo development“).

Da bei der sogenannten „Februartagung“ (auch) der soziale Aspekt eine große Rolle spielt, wurde der erste Kongresstag mit einem maritimen Abend auf der „MS Ostseebad Warnemünde“ abgerundet. Die Band „The Bards“ gab gut gelaunt Hits aus verschiedenen Epochen zum Besten und so wurde bei der abendlichen Hafenrundfahrt lebhaft diskutiert, geschmaust und getanzt.

Wir danken dem lokalen Organisationsteam in Dummerstorf/Rostock für die Ausrichtung dieser gelungenen Tagung und freuen uns auf die 54. Jahrestagung Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung und gleichzeitig 46. Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung, die 2021 in Zürich stattfinden wird.

Korrespondenzadresse:

PD Dr. Jennifer Schön

E-Mail: schoen.jennifer@fbn-dummerstorf.de

Mitgliederversammlung der AG Reproduktion b ei Mensch und Tier (MuT) der DGRM

Im Rahmen der Februartagung 2020 fand am 27.02.2020 die Mitgliederversammlung der AG Reproduktion bei Mensch und Tier (MuT) der DGRM statt.

Der Schwerpunkt dieser AG der DGRM liegt in der Förderung des interdisziplinären Austausches zwischen den in der Reproduktionswissenschaft tätigen Human- und Veterinärmediziner*innen und Naturwissenschaftler*innen.

Von der Vorsitzenden der AG, PD Dr. ­Jennifer Schön (FBN Dummerstorf), wurde zunächst über die Aktivitäten der AG in den letzten beiden Jahren berichtet. Neben der Beteiligung an der Organisation der Tagung „Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung und Veterinär-humanmedizinische Gemeinschaftstagung“ (Februartagung) 2020 hat die AG 2019 und 2020 die „DGRM Prize Session“ auf dieser Tagung organisiert und durchgeführt. Hierzu hat der erweiterte Vorstand der AG wie schon in den letzten Jahren die für die „Februar­tagung“ eingereichten wissenschaftlichen Abstracts begutachtet und aus diesen drei Beiträge für einen Kurzvortrag verbunden mit einem Geldpreis ausgewählt. Die Haupt-Auswahlkriterien waren Interdisziplinarität, Modellsysteme, Innovation und Relevanz sowohl für die Human- als auch Veterinärmedizin.

Prof. Ruth Grümmer (Universitätsmedizin Essen) berichtete über das „Treffen Netzwerk Reproduktion“, das jährlich von der AG Implantation/Plazentation und der AG MuT der DGRM sowie dem AK Reproduktionsimmunologie der Deutschen Gesellschaft für Immunologie organisiert wird, um Kooperationen zwischen den einzelnen Forschendengruppen und Standorten zu fördern. Das diesjährige Treffen wurde vom 20.– 30.03.2019 von Prof. Ruth Grümmer und Prof. Alexandra Gellhaus in Essen organisiert. Zum ersten Mal war es ein gemeinsames Treffen der an der weiblichen und männlichen Reproduktion forschenden Arbeitsgruppen unter Beteiligung der zuständigen Fachreferentin der DFG. Auf diesem Treffen wurde eine Initiative angestoßen, um auf politischer Ebene auf die mangelnde Förderung der Reproduktionsforschung in Deutschland aufmerksam zu machen mit dem Ziel, auf breiterer Basis Forschungsgelder einzuwerben, wie z. B. durch die Etablierung eines deutschen Zentrums für reproduktive Gesundheit.

Ein wesentlicher Programmpunkt der Mitgliederversammlung war zudem die turnusgemäße Wahl des Vorstandes. Zuvor berichtete Dr. Jennifer Schön, dass Prof. Dagmar Waberski (Tierärtzliche Hochschule Hannover) nach 12-jähriger Zugehörigkeit auf eigenen Wunsch bereits vor der Mitgliederversammlung aus dem Vorstand der AG MuT ausgeschieden ist, um jüngeren Forschenden die aktive Mitwirkung zu ermöglichen und neuen, zusätzlichen Input in die AG zu bringen. Der Vorstand und die Anwesenden bedankten sich ganz herzlich bei Dagmar Waberski für ihren langjährigen hervorragenden Einsatz. Der Vorstand freut sich sehr, dass sie als beratendes Mitglied weiterhin zur Verfügung stehen wird.

Als Nachfolgerin wurde im Vorfeld vom Vorstand einstimmig PD Dr. Daniela Fietz (Universität Gießen) zugewählt und den Anwesenden als neues Mitglied des Vorstandes vorgestellt.

Die Wahl des Vorstands der AG MuT für die nächsten zwei Jahre wurde von Prof. Christine Wrenzycki geleitet. Da es keine weiteren Vorschläge für Kandidaturen gab, stellte sich der Vorstand in der bestehenden Besetzung (Schön, Grümmer, Fietz, Bielfeld) zur Wahl. Es wurde einstimmig für eine offene Wahl gestimmt. Bei der Wahl gab es 9 Stimmen für das Fortbestehen des Vorstandes, 3 Enthaltungen und keine Gegenstimme. Die gewählten Vorstandsmitglieder nahmen die Wahl an. Der Vorstand der AG MuT besteht somit für die folgende Amtsperiode aus PD Dr. Jennifer Schön (Dummerstorf), Prof. Dr. Alexandra Bielfeld (Düsseldorf), Prof. Dr. Ruth Grümmer (Essen) und PD Dr. Daniela Fietz (Gießen). Als beratende Mitglieder stehen dem Vorstand Prof. Dr. Dagmar Waberski (Hannover) und Dr. Dunja Baston-Büst (Düsseldorf) zur Seite.

Im Anschluss an diese Programmpunkte folgte eine Diskussion der anwesenden Mitglieder zu Aktivitäten und Gestaltung der AG MuT. Es wurde angeregt, demnächst häufiger Informationen über Planungen der AG MuT an alle Mitglieder zu versenden, so dass ein intensiverer Austausch ermöglicht wird. Zudem soll Kontakt zu den Organisator*innen der DVR-Tagung 2021 in Bonn aufgenommen werden, um sich auch dort aktiv einzubringen. Diesbezüglich soll auch über neue Schwerpunkte / Formate nachgedacht werden.

Insgesamt war die Mitgliederversammlung der AG MuT gut besucht. Es herrschte ein reger Gedankenaustausch, und wir sehen mit Freude und Optimismus auf die Aktivitäten der kommenden zwei Jahre.

Korrespondenzadresse:

Prof. Ruth Grümmer

E-Mail: ruth.gruemmer@uk-essen.de

Gesellschaftsmitteilungen – Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®

Absage der außerordentlichen D·I·R-Mitgliederversammlung am 08.05.2020 in Berlin

Bekanntermaßen und in Zusammenarbeit mit dem BRZ nutzen wir traditionell die BRZ-Zusammenkunft Anfang Mai eines jeden Jahres für eine außerordentliche D·I·R-Mitgliederversammlung. Wie der BRZ mitteilte, hat er seine Veranstaltung auf den 31.10.2020 verschieben müssen. Demzufolge schließt sich das D·I·R aus den gleichen und sehr nachvollziehbaren Gründen an und sagte seine außerordentliche Mitgliederversammlung, geplant für den 08.05.2020, ab.

Unsere nächste ordentliche D·I·R-Mitgliederversammlung ist ja bereits geplant: im Rahmen des XXXIV. Jahrestreffens der Deutschen IVF-Gruppen wird sie an gleicher Stelle (Hotel Abion Spreebogen, Berlin) inklusive Wahlen des Vorstands und des Kuratoriums am 30.10.2020 stattfinden.

Korrespondenzadresse:

Markus Kimmel

Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®

Geschäftsstelle und Koordination Datenmanagement

E-Mail: geschaeftsstelle@deutsches-ivf-register.de


 
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