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Gesellschaftsmitteilungen

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2023; 20 (1): 39-49

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

Ankündigungen

Mitgliederversammlung des Deutschen IVF-Registers (D·I·R)

Freitag, 5. Mai 2023

18.00 Uhr Mitgliederversammlung des Deutschen IVF-Registers (D·I·R) im Hotel Abion Spreebogen, Alt-Moabit 99, 10559 Berlin, Saal Köpenick, anschließend Get-together in der Alten Meierei

Fortbildungsveranstaltung des BRZ

Samstag, 6. Mai: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

09.00 Begrüßung der Teilnehmer und Referenten durch den Vorsitzenden des BRZ

09.15 Interaktiver Austausch mit Dr. Stefan Strauss (Strauss-Media GmbH) unter dem Titel

Nutzen und Gefahren ­Sozialer Netzwerke und Internetauftritte in der Kinderwunschmedizin für Patienten und behandelnde ­Ärzte – Patientengewinnungs- und Bindungsinstrument, Datenkraken oder objektive Informationsplattformen?

10.45 Kaffeepause

11.00 Vorstellung der App „Mein Kinderwunschzentrum“ für die Mitglieder des BRZ durch Sean Monks und Patrick Heinrich (Monks Ärzte im Netz GmbH)

Online-Terminvergabe, Kinderwunschanamnese, Patientenmonitoring per Video und Chat, digitale Einschreibung und Vertragsabrechnung

12.00–13.00 Fortführung des Austauschs beim gemeinsamen Mittagessen im Restaurant „Meierei“ im Hotel Abion Spreebogen

Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ

Samstag, 6. Mai 2023: 13.00 bis ca. 18.00 Uhr im Hotel Abion Spreebogen, Alt Moabit 99, 10559 Berlin, Saal Köpenick

13.00 Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ mit Vorstandswahlen

  • Bericht des Vorsitzenden zu den Aktivitäten des Verbands
  • Relevantes aus der Welt des Rechts
  • Verbandsinterna

18.00 ca. Ende der Mitgliederversammlung und anschließend Fortführung der Gespräche in entspannter Atmosphäre (nähere Informationen erhalten die Mitglieder mit der Einladung).

Wichtig: Die BRZ-Mitglieder werden Ende März 2023 offiziell eingeladen und erhalten Informationen zu den Zimmerbuchungen, die wie immer nur über die BRZ-Geschäftsstelle erfolgen sollten, und den Zusammenkünften am Rande der Veranstaltungen.

Save the date

15. BRZ-Intensivseminar gyn. Endokrinologie & Reproduktionsmedizin

25. bis 27. Januar 2024 in Berlin

Lassen Sie sich vormerken!

Bericht vom BRZ-Seminar zu Abrechnung und Kryokonservierung 11. Februar 2023 von 11.00 bis 18.00 Uhr in Berlin

Der Vormittag des 11. Februar 2023 war der „Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen“ gewidmet. Nach wie vor wirft die Abrechnung gemischt versicherter Paare, aber auch die Abrechnung der Maßnahmen zum Fertilitätserhalt vor keimzellschädigenden Therapien und die nach der Entkopplung bestimmter, bislang untrennbar verknüpfter Leistungen Fragen auf. Diese Fragen zu beantworten, war das eigent­liche Ziel dieses Seminarabschnitts. Da die im ­Koalitionsvertrag aufgeführten möglichen Veränderungen der Patientenstruktur einige Teilnehmer verunsichert, wurde dieser Themenkomplex ebenfalls in die Diskussion aufgenommen.

Die von PD Dr. Knuth mit Unterstützung von RA Holger Eberlein vorgetragenen Abrechnungskonstellationen wurden den Mitgliedern bereits zur Verfügung gestellt. Wir hoffen, dass die Zusammenstellung praxisintern verbreitet wird. Selbstverständlich steht die Geschäftsstelle des BRZ und das Büro Berlin für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte unterrichten Sie auch Ihre Patientinnen und Patienten von der Möglichkeit, bei Unklarheiten auf Frau Schworm oder Frau Uszkoreit per Mail zuzugehen. Wir sehen hierin eine ganz wesentliche Unterstützung der Mitglieder und ihrer Teams.

Der Nachmittag stand unter dem Motto „Kryokonservierung in der Reproduktionsmedizin und ihre Tücken“. Der BRZ hatte ein sehr straffes Programm zusammengestellt, damit auf alle Aspekte der Kryokonservierung eingegangen werden konnte.

In seiner kurzen Einführung und Pro­blematisierung „Fallstricke bei Kryokonservierung, Lagerung, Transport und Handhabung von Keimzellen“ zeigte PD Dr. Knuth bereits die durchaus kritischen Punkte auf, die in den nachfolgenden Vorträgen vertieft wurden.

Menschen machen Fehler. Nicht nur der Verlust von Kryogut, sondern Verwechslungen von Embryonen, Eizellen und Spermien führen zu Szenarien, die nicht nur zu sehr persönlichem Leid, sondern auch zu großen finanziellen Belastungen führen können. In seiner Skizzierung des Ablaufs von Kryokonservierung und des Einsatzes kryokonservierter Keimzellen ging er auf die jeweils möglichen Fallstricke an den kritischen Punkten des Ablaufs ein: Von der Patientenidentifizierung, der Gewinnung von Keimzellen, Probenkennzeichnung, ­Kryokonservierung und Einlagerungsvorbereitung, der Einlagerung im Lagersystem, Dokumentation der Lagerungsposition bis zur Langzeitlagerung in flüssigem Stickstoff N?.

Auch ein eventueller Transport an einen anderen Lagerungsort birgt enorme Risiken. Anschließend erfolgt die erneute Einlagerung im neuen Lagerungssystem und die Dokumentation der neuen Lagerungsposition. Selbst die Entnahme und das Auftauen für die Maßnahme einer ART sind mit Risiken behaftet.

Neben all diesen Fallstricken ist das Problem, den sog. „Erfüllungsschaden“ zu versichern, nach wie vor ungelöst. Die finanziellen Belastungen, die aus einem Schaden dieser Art potentiell entstehen, können das mögliche Aus für eine Einrichtung bedeuten.

Markus Schon von der Assekuranz AG Luxembourg ging in seinem Vortrag sowohl auf die dem Versicherer bekannten, leider nach wie vor zu häufigen Schadensfälle, als auch auf die Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung „Kryokonservierung“, die der BRZ für seine Mitglieder bereits vor vielen Jahren mit der Assekuranz AG und dem Versicherer HDI entwickelt hat, ein. Sollten Sie Interesse an dieser Zusatzversicherung haben, dann wenden Sie sich gern an uns. Wir leiten Ihre Anfrage weiter.

Für die Beleuchtung der juristischen Aspekte der Kryokonservierung hatten wir Dr. Gerold Gramse, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, gewinnen können. In seinem Vortrag ging er zunächst auf die „Rechtsgüter der genetischen ­Eltern“ ein, die durch Fehler aufseiten der Praxis resultieren.

  • Körperverletzung bei Vereitelung der Fortpflanzungsfähigkeit und Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch
  • Unzulässige Verwendung
  • Verwerfung ohne Einwilligung
  • Beschädigung oder
  • Verwechslung von Keimzellen oder Embryonen

Im Anschluss betrachtete Dr. Gramse die Musterverträge des BRZ im Detail und wies auf die dringende Notwendigkeit von dokumentierter Aufklärung sowie Einwilligung hin: Ohne Einwilligung wird gehaftet. Wesentlich aber ist auch, dass die Einwilligung nicht nur immer der Aufklärung bedarf, sondern dass eine Einwilligung auch widerrufbar ist, und zwar nicht nur schriftlich, sondern, nach Interpretation der Vorgaben, lt. Dr. Gramse auch telefonisch.

Die Musterverträge des BRZ sowie die Aufklärung mit bestimmten Aufklärungsbögen sind Voraussetzung für die Teilnahme an der Rahmenvertragsvereinbarung für die Kryokonservierung.

Ebenfalls Voraussetzung für die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung sind neben sicheren Tanks die Füllstandsüberwachungs- und Alarmsysteme mit bestimmten Eigenschaften. Tausende Zellen lagern im flüssigen Stickstoff oft jahrelang in diesen nahezu unkaputtbaren Tanks und in der Verantwortung der Betreiber. Ohne eine Füllstandsüberwachung, ein Alarmsystem, das den menschlichen Faktor so gut wie möglich ausschließt, und eine gewährleistende Wartung, kann die Verantwortung für das Kryogut eigentlich nicht übernommen werden. Zu diesen Aspekten trug Herr Ott von der Firma Consarctic GmbH vor. Wir danken Herrn Ott und der Firma Consarctic GmbH für die Teilnahme an der Veranstaltung und die freundliche Unterstützung in Höhe von EUR 1000,– (https://www.­consarctic. de/). Ein weiterer Anbieter, die Firma Vitrolife, ist bedauerlicherweise der Einladung zur Veranstaltung nicht gefolgt.

Die Ausführungen zu den großen Risiken der Kryokonservierung von Keimzellen und -geweben machten einmal mehr klar, dass die Möglichkeiten der Schadensvermeidung ein zentrales Anliegen sein müssen – im Interesse aller am Prozess Beteiligten. Mit der Vorstellung zweier unterschiedlicher Systeme zur Sicherung der Abläufe (nicht nur bei Kryokonservierung) wurde exemplarisch gezeigt, wie „the human factor“, nach wie vor die häufigste Fehlerquelle, weitgehend ausgeschaltet werden ­könnte.

Die Firma Cooper Surgical Fertility ­Solutions, vertreten durch Nils Rutsch, hat eine über RFIDs funktionierende Identitäts- und Ablaufverfolgung vorgestellt, das System RI Witness®. RFID (Radio-Frequency Identification) ist der kontaktlose Datenaustausch zwischen einem RFID-Transponder und einem RFID-Schreib-/Lesegerät. Für die Datenübertragung baut das RFID-Schreib-/Lese­gerät ein magnetisches oder elektromagnetisches Feld auf, welches den passiven RFID-Transponder mit Energie versorgt und eine Verbindung zu einem Identitätsnachweis herstellt. Dieser Ausweis „haftet“ dann an jedem Patienten, jeder Patientin, und an jedem Detailschritt im Ablauf einer Kinderwunschbehandlung. Frau Dr. Rosenberg aus der Praxis TFP Berlin konnte die in diesem Zentrum seit Jahren praktizierte Ablaufkontrolle eindrucksvoll darstellen (https://fertility.coopersurgical.com/).

Wir danken Herrn Rutsch und Frau Dr. Rosenberg für ihre Bereitschaft, vorzutragen. Der Firma Cooper Surgical ­Fertility Solutions danken wir für die freundliche Unterstützung der Veranstaltung in Höhe EUR 1000,–.

Ein weiteres System zur Ablaufkontrolle, das System Matcher, eine Weiterentwicklung des „Electronic IVF-Witnessing“ der Firma IMT International, wird von der Firma Gynemed GmbH & Co KG vertrieben. Frau Dr. Heinzmann, Frau Dr. Tiedemann und Herr Dr. ­Hoffmann stellten das System vor. Matcher ersetzt mit seinem Barcode-System die zweite Person beim Vieraugenprinzip der Prozessüberwachung im IVF. Auch hier wird jegliches in den Prozess involvierte Detail mit einem international einmalig verwendeten Barcode ausgestattet, der zusätzlich zum Barcode auch Text tragen kann. Die notwendigen Gerätschaften für die Nachverfolgung sind einfach handhabbar. Das System verhindert nicht nur die Verwechslung von Proben im Labor, sondern dokumentiert auch die Arbeitsvorgänge sowie Verbrauchsmaterialien und spart dadurch Zeit und Kosten ein. Vor jedem Arbeitsschritt wird der Barcode vom System gelesen und somit die korrekte Zugehörigkeit eindeutig ­bestätigt.

Frau Simone Koch aus dem Kinderwunschzentrum Ludwigsburg hat nachfolgend die langjährige Verwendung des Systems in der Praxis den Teilnehmern vorgestellt (https://gynemed.de/wp-content/uploads/2021/03/Gynemedia_0321_DE_Rev01_00.pdf).

Wir danken der Firma Gynemed GmbH & Co KG, Frau Dr. Heinzmann, Frau Dr. Tiedemann und Herrn Dr. Hoffmann für die Darstellung des Systems und die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung in Höhe EUR 1000,–.

Nachwort

Die Anzahl der sog. Kryozyklen ist in der jüngsten Vergangenheit enorm angestiegen, in den Zentren lagern unzählige Gameten, PN-Zellen und auch eine Vielzahl von Embryonen, die auf ihren Transfer warten. Für manche der „Eigentümer“ dieser Zellen und auch Gewebe bieten sie die letzte Chance auf eine spätere Schwangerschaft und ein Kind. Allein schon dieser Gedanke – völlig losgelöst von den vernichtenden finanziellen Folgen einer Havarie – zeigt, wie wesentlich das Augenmerk auf die Sicherung im Rahmen der Kryokonservierung sein muss.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

QEP – Neuauflagen 2022

Quelle: Schreiben an die Berufsverbände von Dr. med. Franziska Diel, Leitung Dezernat Versorgungs­qual­ita?t der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 1.3.2023

Aus der KBV erhielten wir den Hinweis, dass der QEP-Qualita?tsziel-Katalog und das QEP-Manual umfassend u?berarbeitet wurden. Diesen Hinweis möchten wir gern weiterreichen.

Das Qualita?tsmanagement-Verfahren QEP – Qualita?t und Entwicklung in Praxen® – ist in vielen ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen, Berufsausu?bungsgemeinschaften, Medi­zinischen Versorgungszentren und anderen Kooperationsformen etabliert. Etwa die Ha?lfte aller Praxen nutzt zwischenzeitlich QEP bei der Einfu?hrung und Weiterentwicklung ihres Qualita?tsmanagements. Dies haben freiwillige Angaben im Rahmen der QM-Stichprobenerhebung 2021 gezeigt.

Das spezifisch auf die ambulante Versorgung zugeschnittene, modular aufgebaute QM-Verfahren wurde von den Kassena?rztlichen Vereinigungen und der Kassena?rztlichen Bundesvereinigung in Zusammenarbeit mit niedergelassenen A?rzten und Psychotherapeuten sowie weiteren Experten entwickelt – aus der Praxis fu?r die Praxis. Es unterstu?tzt Niedergelassene bei ihren Management- und Fu?hrungsaufgaben, insbesondere auch bei der Einhaltung normativer Vorgaben; die Patientenversorgung steht dabei stets im Mittelpunkt.

QEP-Qualita?tsziel-Katalog und QEP-­Manual umfassend ­u?ber­arbeitet

Mit der 3. Auflage des QEP-Qualita?tsziel-Katalogs® und dem QEP-Manualplus® sind ab sofort umfassend aktualisierte und u?berarbeitete Versionen der beiden Werke erha?ltlich.

Der QEP-Qualita?tsziel-Katalog® ist der Basis-Baustein von QEP, das Herzstu?ck. Er beinhaltet eine Sammlung von relevanten Zielen, die die vielfa?ltigen Aspekte von Praxen abbilden. Die Version 2022, zu der auch ein eBook geho?rt, entha?lt bei unvera?nderter Systematik in kompakter Form die 62 sogenannten Kernziele mit kurzen Erla?uterungen. Als neue Kernziele sind nunmehr der systematische Umgang mit Risiken, der Schutz vor Missbrauch und Gewalt sowie Mitarbeiterbefragungen beru?cksichtigt. Der QEP-Qualita?tsziel-Katalog® bietet einen U?berblick, eine Grundlage fu?r eine erste Selbstbewertung sowie Anregungen zu Inhalten und Struktur des praxisinternen QM.

Das QEP-Manualplus® 2022, der Service-Baustein von QEP, beinhaltet zu allen ­Kernzielen Anleitungen und prak­tische Tipps in Form von Umsetzungsvorschla?gen. Zusa?tzlich sind weitere 78 Qualita?tsziele mit Erla?uterungen enthalten. In dem passwortgeschu?tzten Webportal Online­Plus werden die individuell anpassbaren Musterdokumente fu?r schriftliche interne Regelungen, Checklisten, Ablaufbeschreibungen, Formbla?tter und Pla?ne sowie Hinweise auf weiterfu?hrende Informationsquellen, Literatur und Link­empfehlungen bereitgestellt.

Alle A?nderungen im U?berblick sowie na?here Informationen zu QEP und den Werken finden Sie auf www.kbv.de/qep. Der QEP-Qualita?tsziel-Katalog® sowie das QEP-Manualplus® sind in einigen Schulungs- und Beratungsangeboten der Kassena?rztlichen Vereinigungen enthalten oder ko?nnen u?ber den Buchhandel sowie den Deutschen A?rzteverlag bezogen werden: https://shop.aerzteverlag.de

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Umfrage des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) zu Nachhaltigkeit in den ­ärztlichen Einrichtungen

Der BRZ ist Mitglied des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpFa). Wir unterstützen die Belange des SpiFa und bitten daher um Ihre Mitarbeit bei der nachstehenden Umfrage:

„Nachhaltigkeit im Gesundheits­wesen“ – Umfrage des SpiFa und der apoBank

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschland e.V. (SpiFa) und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apobank) möchten in dieser Umfrage erfahren, was Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen für Sie konkret bedeutet.

Inwieweit nutzen Ärztinnen und Ärzte bereits nachhaltige Lösungen in ihrem Alltag in Klinik und Praxis oder wo werden bei diesem Thema weitere Informationen benötigt?

Die Befragung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die selbst niedergelassen oder in Klinik oder Praxis angestellt sind.

Für den Erfolg der Studie ist es wichtig, dass Sie den Fragebogen vollständig beantworten. Die Bearbeitungsdauer dieser Umfrage beträgt etwa fünf Minuten.

Alle Daten werden anonym erhoben, können Ihrer Person nicht zugeordnet werden und sind streng vertraulich.

Wenn Sie Fragen zu der Umfrage ­haben, senden Sie bitte eine E-Mail an: ­nachhaltigkeit@apobank.de

Die Umfrage selbst ist unter folgendem Link abrufbar und bis zum 26.03.2023 aktiv: https://www.netigate.se/a/s.aspx?
s=1101940X371609264X66282

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit, BRZ

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGGEF

Aktuelles und Gerichtliches zur Richtlinie zur Kryokonservierung – Ovar und Transgender

Durch Veröffentlichung des zweiten Anteils der Kryorichtlinie zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe aus fertilitätserhaltenden Gründen im Bundesgeneralanzeiger tritt die Richtlinie nun vollständig (bezogen auf Keimzellen und Keimzellgewebe von sowohl weiblichen als auch männlichen Patienten) mit Stichtag 22. November 2022 in Kraft (Richtlinie zur Kryokonservierung, https://www.g-ba.de/richtlinien/119/).

Die Kryokonservierung von Ovarialgewebe kann somit, rein theoretisch, sobald die EBM-Ziffern des Bewertungsausschusses festgelegt worden sind, über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Indiziert ist dies bei allen Patientinnen mit keimzellschädigender oder ablativer Therapie ab der Menarche bis zum 40. Lebensjahr. Das bedeutet, dass weiterhin die präpubertären Patientinnen aus der Versorgung fertilitätserhaltender Maßnahmen herausfallen, wobei dies nach einer Ablauffrist von 2 Jahren durch den G-BA reevaluiert werden soll. Im Vordergrund steht gemäß Begründung hierbei das Fehlen randomisiert prospektiver Studien, welche einen Benefit für Kinder vor der Menarche definitiv und evidenzbasiert nachweisen. Es lässt sich derzeit allerdings nur spekulieren, ob diese jemals vorliegen werden. Die bereits geborenen Kinder aus zuvor prämenarchal kryokonserviertem und später transplantiertem Gewebe werden gemäß G-BA derzeit keinem „proof of principle“ gerecht.

Die zudem bestehenden Abrechnungsprobleme an den Universitäten, welche in der Regel Ovargewebe behandeln und einlagern, wird die bereits bestehenden Schwierigkeiten verschärfen und vermutlich einen Shift von der Kryokonservierung von Ovargewebe zu unfertilisierten Oozyten bedingen. Bereits jetzt bilden die Kryokonservierung als auch Lagerung der Keimzellen und des Keimzellgewebes Grundlage für unzählige Nachfragen, Erläuterungen und anwaltliche Auseinandersetzungen.

In diesem Kontext möchte ich auf 2 aktuelle Urteile verweisen, die unter Umständen wegweisend für zum einen die Betreuung von Transgendern sein könnten bzw. den Weg für eine Kostenübernahme der Kryokonservierung von Ovargewebe aus der Zeit vor der Veröffentlichung der 2. Richtlinie (aus 11/22) und bereits ab in Krafttreten der ersten Kryorichtlinie (also über Oozyten, Samenzellen und TESE-Gewebe ab dem 01.07.2021) ebnen.

1. Berlin, SG Berlin S 28 KR 63/22

Eine als Mann geborene Klägerin hatte im Jahr 2016 im Rahmen einer gegen­geschlechtlichen Hormontherapie Samenzellen zum Fertilitätserhalt kryokonservieren lassen, 2 Jahre später erfolgte die operative Entfernung der Keimdrüsen. Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Kryokonservierung (1.Teil 07/2021) stellte die Klägerin einen Antrag auf Kostenerstattung der für die Jahre 2021 und 2022 entstandenen Lagerungskosten, welcher seitens der Krankenkasse unter dem Hinweis, dass eine geschlechtsangleichende Behandlung nicht der Definition einer keimzellschädigenden Therapie im Sinne der Richtlinie entspricht, sondern vielmehr eine bewusst in Kauf genommene und unvermeidbare Unfruchtbarkeit in Folge der Geschlechtsangleichung sei, abgelehnt wurde. Ferner argumentierte die Beklagte, dass kein Anspruch auf eine Kostenübernahme bestünde, dadurch den Geschlechterwechsel von Mann zu Frau, zu einem späteren Zeitpunkt mit Wunsch der Herbeiführung einer Schwangerschaft mittels ART einer eine „Frau-Situation“ vorliegen würde, sodass bereits im Vorfeld klar gewesen sei, dass die Voraussetzungen zur Befruchtung einer Partnerin gemäß §27a Absatz 4 SGBV nicht gegeben gewesen sei.

Der Klage wurde als begründet stattgegeben.

Der Anspruch auf Leistungsübernahme ergibt sich gemäß Gericht hierbei nicht durch §27 SGB V, da es sich im Fall der hier durchgeführten Kryokonservierung nicht um die Voraussetzung zur späteren Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit handelt, sondern vielmehr um das Herbeiführen einer späteren Schwangerschaft mittels ART. Ferner zählt eine Transitionsbehandlung aufgrund der fertilitätsschädigenden Auswirkungen zu den Indikationen der Kryorichtlinie, was der Beklagten mit Kostenübernahme der Hormontherapie bewusst gewesen sein sollte.

Nach Abs. 4 ist nur die homologe Fertilisation unter Verwendung von Ei- und Samenzellen von Ehegatten zulässig. Diese Voraussetzungen müssen jedoch nicht zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Kryorichtlinie gegeben sein. Die Klägerin kann gemäß eherechtlicher Vorschriften eine Ehe mit einer Frau eingehen und unter Verwendung der zuvor kryokonservierten Samenzellen eine ART durchführen lassen. Hierbei ist das 50. Lebensjahr der Klägerin als Altersobergrenze festzusetzen!

2. Freistaat Bayern, SG München S 7 KR 239/21

Die Klägerin hatte aufgrund einer onkologischen Erkrankung im Juni 2020 Ovargewebe kryokonservieren lassen. Zu diesem Zeitpunkt wurde eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse (Beklagte) mit der Begründung abgelehnt, dass der G-BA die hierzu erforderliche Richtlinie innerhalb des §27a SGB V noch nicht erlassen habe. Mit dem Widerspruchsschreiben der Klägerin stellte diese fest, dass §27a SGB V in ihrem Fall nicht zuständig wäre, da die Kryokonservierung von Ovargewebe zur späteren Wiederherstellung der natürlichen Empfängnisfähigkeit diene und somit §27 SGB V greifen würde. Sie beantragte die Kostenübernahme der Kryokonservierung als auch Lagerung bis zum Zeitpunkt der Umsetzung durch den G-BA am 18.08.2022 und die Klage hatte Erfolg.

In der Begründung verwies das Gericht auf das bestehende Sachleistungsprinzip der Kostenübernahme zu Lasten der Krankenkassen sowie die hier zugrunde liegende Heilbehandlung zur Wiederherstellung der natürlichen Konzeption gemäß §27 SGB V. Die therapie- als auch krankheitsbedingte Fertilitätseinschränkung aufgrund der (onkologischen) Be­handlung gilt nach Auffassung des Gerichts als Erkrankung zu werten. Es gäbe ferner keine Notwendigkeit, die Kostenübernahme an die Verwirklichung des Kinderwunsches, sondern vielmehr an die konkrete Möglichkeit der Empfängniswiederherstellung anzuknüpfen. Zudem erfolgte die hier durchgeführte laparoskopische Entnahme als auch Kryokonservierung des Ovargewebes im Rahmen eines stationären Aufenthaltes, so dass die Umsetzung des G-BA-Beschlusses aus der ambulanten Versorgung nicht zum Tragen käme. Das Gericht merkt weiter an, dass selbst bei noch nicht bestehendem G-BA-Beschluss solche Leistungen in den Leistungsanspruch fallen, wenn diese das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative darstellen, was dessen Meinung nach in diesem Fall des Fertilitätserhalts gegeben war und ausreichend durch ärztliche Empfehlungen, Leitlinien und Empfehlungen nationaler und internationaler Gesellschaften als Routinemaßnahme bestätigt wurde.

Das Gericht bekräftigte ebenfalls, dass die Richtlinie zur Kryokonservierung, eingebettet in §27a SGB V, vor Erlass des zweiten Teils zur Ovarkryokonservierung im August 2022 zum Fertilitätserhalt mit der späteren Herbeiführung einer Schwangerschaft mittels ART assoziiert war. Die Transplantation von Ovargewe­be stellt dabei keine Maßnahme einer ART dar, so dass ein Leistungsanspruch gemäß §27 SGB V definitionsgemäß gegeben sei, als dass er nach Absatz 1 eine Krankenbehandlung zur Herstellung der Empfängnisfähigkeit regelt.

Das Urteil ist von großer Bedeutung, allerdings bleibt die Abrechnungsmöglichkeit der hier involvierten Universitätskliniken weiterhin ein bestehendes, ungelöstes Problem. Demnach muss die Beklagte die erbrachte Leistung vergüten, kann allerdings von der betroffenen Klinik nicht nach EBM abgerechnet werden. Abschließend sei anzumerken, dass weitere Urteile folgen werden, viele Fragen offen und noch zu klären sind und die Patienten als auch Leistungserbringer erhebliche Anstrengungen vor sich haben, bis eine flächendeckende, reibungslose Umsetzung der Kryorichtlinie erfolgen wird.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Nicole Sänger

Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, Zentrum für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ­Universitätsklinikum Bonn

Venusberg Campus 1, Gebäude 31

D-53127 Bonn

E-Mail: nicole.saenger@ukbonn.de

Geschäftsstelle DGGEF e.V.

Anne Becker, c/o SoftconsuLt

D-35041 Marburg, Weißdornweg 17

E-Mail: info@dggef.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGRM e. V.

21. Treffen des Arbeitskreises Molekularbiologie der DGRM 09.–10.12.2022 in Weimar

Das Treffen des Arbeitskreises Molekularbiologie der DGRM fand im Dezember 2022 erstmalig in Thüringen statt. Thematisch standen das Endometrium, das Ovar, der Embryo, die männliche Reproduktion sowie die Plazenta und Präeklampsie im Vordergrund. Hierzu wurden 21 Vorträge gehalten, insgesamt gab es 39 Teilnehmer aus ganz Deutschland, darunter auch aus einigen Arbeitsgruppen, die bislang noch nie teilgenommen hatten.

Als speziellen Gast und „Key Note ­Speaker“ konnten wir dieses Jahr Frau Prof. Pascale Chavatte-Palmer aus Jouy-en-Josas bei Paris gewinnen. Als ­Direktorin des INRAE (Französisches Nationales Forschungsinstitut für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt) befasst sie sich insbesondere mit der Reproduktion von Großtieren und ist aktuell Präsidenten der „­International Federa­tion of Placenta Associations“ (IFPA) sowie der „European Placenta Groups“ (EPG) und federführend in einer französischen Initiative zur Stärkung der reproduktionsmedizinischen Forschung in Frankreich, ähnlich jener in Deutschland, die im vergangenen Jahr zur Ausschreibung von Nachwuchszen­tren zur reproduktiven Gesundheit durch das BMBF geführt hat. Prof. Chavatte-­Palmer konnte uns äußerst interessante Einblicke in den wissenschaftlichen und persönlichen Verlauf ihrer Karriere geben, insbesondere für die Teilnehmerinnen war es interessant, über den sehr erfolgreichen, aber auch nicht immer einfachen Werdegang einer Wissenschaftlerin aus erster Hand zu erfahren.

Traditionell wurde wieder ein mit EUR 500,– dotierter Preis für den besten Vortrag vergeben. Die Entscheidung wird nicht durch ein Gremium getroffen, sondern durch alle anwesenden Arbeitsgruppen. 2022 konnte sich mit großem Abstand die Doktorandin Andela ­Kovacevic von der Universität Bonn aus der Arbeitsgruppe von Prof. Hubert Schorle mit dem Titel „Cylicins are a structural component of the sperm calyx being indispensable for male fertility in mice and human“ durchsetzen.

Erstmalig war das gesamte Programm englischsprachig, da sich unter den inte­ressierten Teilnehmern und Vortragenden immer mehr in Deutschland tätige internationale Wissenschaftler befinden. Diese Internationalität spiegelt die steigende Reputation deutscher Forschung im Ausland wider, so dass sich eine wachsende Zahl an Wissenschaftlern für eine Promotion oder einen wissenschaftlichen Aufenthalt in Deutschland entscheidet. Wir freuen uns sehr, dass diese Gruppe von jetzt an uneingeschränkt an der MolBiol-Tagung der DGRM teilnehmen kann.

Ausrichter des Meetings war das Placenta-Labor der Klinik für Geburtsmedizin am Uniklinikum Jena ­unter Federführung von Prof. Udo ­Markert und Frau PD Dr. Diana ­Morales Prieto.

Das 22. Treffen des Arbeitskreises Molekularbiologie der DGRM wird im Herbst 2023 in Essen unter der Leitung von Frau Prof. Ruth Grümmer und Frau Prof. Alexandra Gellhaus stattfinden.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. Udo Markert

Leiter Placenta-Labor
Abteilung Geburtshilfe ­Universitätsklinikum Jena

DGRM meets AGRMB

Am 14. Januar 2023 fand zum ersten Mal nach der Corona-Auszeit die gemeinsame Fortbildungsveranstaltung von AGRBM und DGRM in Düsseldorf, begleitet vom Team der neuen Geschäftsstelle, statt. Sowohl internationale als auch nationale Redner stellten in ihren Vorträgen neue wissenschaftliche und klinische Erkenntnisse und Empfehlungen aus Reproduktionsmedizin, Em­bryologie, Andrologie und Geburtshilfe vor. Die Vorträge ­erfreuten sich einer regen Diskussion im Nachgang und der Möglichkeit, eigene praxisrelevante Fragen zu thematisieren.

Wir hoffen darauf, erneut in die jährliche Fortsetzung am 2. Januarwochenende zu starten und das Nach-Corona-Kongressbild zu revitalisieren.

Vielen Dank im Namen der Veranstalter!

Dr. Dunja Baston-Büst

UniKiD, Universitätsfrauenklinik

Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf

Universitäre Reproduktionsmedizin: Was geht?

Am 1. und 2. Februar 2023 trafen sich in Marburg die URZ-Mitglieder zum 4. URZ-Workshop.

Die Arbeitsgemeinschaft URZ der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin ist ein Zusammenschluss universitärer reproduktionsmedizinischer Zentren in Deutschland. Seit 2008 verfolgt die AG die Ziele, universitäre Zentren aktiv in klinischer, wissenschaftlicher und standespolitischer Hinsicht zu fördern. Aufgabe des 4. URZ-Workshops war es daher, sich persönlich zu treffen und die aktuellen Themen der universitären Reproduktionsmedizin zu diskutieren. Neben den besonderen Herausforderungen, universitäre Zentren aufzubauen, zu führen und zu erhalten, waren Weiterbildung und Karriere ebenso Thema wie die besonderen Entwicklungen und aktuellen Chancen der Forschung in der Reproduktionsmedizin.

Der Workshop bot nicht nur die Möglichkeit zur stärkeren persönlichen Vernetzung, der gegenseitigen Information und Unterstützung, sondern es entwickelten sich aus dem Treffen auch klar definierte Ideen und Projekte für die Zukunft. Die Universitäten stehen vor großen Aufgaben, aber neben den vielen Schwierigkeiten, die es zu meistern gilt, zeigte sich die URZ auch als eine lebendige und aktive Gruppe erfolgreicher Zentren, die die originären Aufgaben universitärer Medizin auch und gerade in der Reproduktionsmedizin erhalten und ausbauen wollen.

Prof. Dr. Volker Ziller

Klinik für Frauenheilkunde und ­Geburtshilfe

Universitätsklinikum Gießen und ­Marburg GmbH, Standort Marburg

DGRM Journal Club: Zeitenwende in der andrologisch-genetischen Diagnostik

Im Gegensatz zu nahezu allen anderen Disziplinen trat die genetische Diagnostik in der Reproduktionsmedizin seit langer Zeit auf der Stelle. Abgesehen von der klassischen Chromosomenanalyse (bei Frau und Mann, etabliert seit Jahrzenten) und der Analyse bzgl. Y-chromosomaler Azoospermie-Faktor- (AZF-) Mikrodeletionen (beim Mann, etabliert seit Mitte der 1990er-Jahre) haben keinerlei genetische Untersuchungen in die Routinediagnostik Einzug gehalten. Gleichermaßen sind die pathomechanistischen Grundlagen der Infertilität bei beiden Geschlechtern als auch beim Paar als Ganzes noch wenig verstanden. Eindrücklich wird dies an der Zahl von > 70 % letztlich kausal unklarer männlicher Infertilität. Diese Situation ändert sich nun, nachdem in den letzten Jahren zunehmend die nötigen Studien durchgeführt wurden und werden. Als Resultat sind in schneller Folge eine ganze Reihe von hochrangigen und klinisch-relevanten Publikationen erschienen, von denen einige im Folgenden zusammengefasst sind.

Beispielhaft für die Beschreibung neuer Krankheitsgene sei PNLDC1 genannt, das Nagirnaja et al. [1] 2021 im New England Journal of Medicine beschrieben haben. Diese Arbeit bringt nicht nur den piRNA-Pathway als kritisch relevant für eine funktionierende ­Spermatogenese ins Rampenlicht, sondern illustriert auch, wie alle folgenden zitierten Arbeiten, dass häufig internationale Kollaborationen für solche Arbeiten Voraussetzung sind. Varianten (Mutationen) in PNLDC1 werden, wie für die meisten bisher beschriebenen Infertilitäts-Gene, autosomal-rezessiv vererbt.

Gene auf dem beim Mann nur einmal vorhandenen X-Chromosom sind natur­gemäß naheliegende Kandidaten für eine männliche Infertilität. Da mittlerweile ausreichend große Kohorten mittels Exom-Sequenzierung untersucht wurden, konnten Riera-Escamilla et al. [2] Daten von insgesamt mehr als 2300 Männern gemeinsam auswerten und dabei nicht nur länger bekannte Gene wie TEX11 validieren, sondern auch eine ganze Reihe neuer, X-chromosomaler Kandidatengene identifizieren. Dabei war RBBP7 das am häufigsten ­mutierte Gen – mit insgesamt 10 betroffenen Männern. Dies illustriert auch, dass Infertilität ein extrem heterogenes Krankheitsbild ist, bei dem einzelne Gene nur bei jeweils < 1 % der Betroffenen verändert sind.

Anfang 2022 wurde die Arbeit von Oud et al. zu De-novo-Mutationen in Nature Communications publiziert [3]. Diese Neumutationen tragen die Eltern der Betroffenen nicht, die meisten entstehen während der Spermienbildung. Die Häufigkeit ist abhängig vom Alter des Vaters. Die durchgeführten Trio-Exom-Analysen bei 185 infertilen Männern und deren Eltern und anschließende Validierung in anderen Kohorten erlaubten den Nachweis von rekurrierend betroffenen Genen, u. a. RBM5, in denen Mutationen wahrscheinlich eine autosomal-dominante Spermatogenesestörung und Infertilität verursachen.

Um genetische Forschungsergebnisse, vor allem neue Gene, in die Klinik zu überführen, muss die klinische Validität gezeigt werden, also der Zusammenhang zwischen Gen, Varianten darin, und Phänotyp (z. B. Azoospermie). Der Review von Houston et al. [4], der schon die zweite, aktualisierte Version darstellt, legt dafür den Grundstein. Die systematische Sichtung von mehr als 26.000 Publikationen, von denen letztlich mehr als 1500 berücksichtigt wurden, und strukturierte Einordnung und Bewertung von fast 600 Genen erforderte ein großes, weltweites Team, das maßgeblich durch das International Male Infertility Genomics Consortium (http://www.imigc.org/) initiiert wurde. Die resultierende Datenbank erlaubt die Einordnung, welche Gene mit welchem Evidenzgrad und mit welchen unterschiedlichen Formen der männlichen Infertilität assoziiert sind.

Darauf aufbauend haben wir die 60 Gene mit bereits hinreichender Evidenz in unserer prospektiven Münsteraner Male Reproductive Genomics- (MERGE-) Kohorte krypto- und azoospermer Männer analysiert und die Ergebnisse vor Kurzem in European Urology publiziert [5]. Zusammenfassend wurden bei 55 von 647 Männern (8,5 %) kausale Mutationen in 21 Genen identifiziert, die nun als klinisch-diagnostisches Genpanel zur Verfügung stehen. Dabei spielen alle o. g. Erbgänge, also autosomal-rezessiv, autosomal-dominant und X-chromosomal, eine Rolle – woraus sich dann auch die jeweiligen Wiederholungsrisiken für z. B. Geschwister und Nachkommen ergeben. Darüber hinaus erlauben die Ergebnisse eines solchen Genpanels nicht nur eine tatsächlich kausale Diagnose der Infertilität, sondern auch die Prognose der Erfolgsaussichten bei einer Hodenbiopsie/testikulären Spermienextraktion (TESE).

Dementsprechend ist es an der Zeit, die genetische Diagnostik bei infertilen Männern um Gen-Sequenzierungen zu erweitern.

Literatur:

1. Nagirnaja L, Mørup N, Nielsen JE, Stakaitis R, Golubickaite I, Oud MS, et al. Variant PNLDC1 , Defective piRNA Processing, and Azoospermia. N Engl J Med 2021; 385: 707–19.

2. Riera-Escamilla A, Vockel M, Nagirnaja L, Xavier MJ, Carbonell A, Moreno-Mendoza D, et al. Large-scale analyses of the X chromosome in 2,354 infertile men discover recurrently affected genes associated with spermatogenic failure. Am J Hum Genet 2022; 109: 1458–71.

3. Oud MS, Smits RM, Smith HE, Mastrorosa FK, Holt GS, Houston BJ, et al. A de novo paradigm for male infertility. Nat Commun 2022; 13: 154.

4. Houston BJ, Riera-Escamilla A, Wyrwoll MJ, Salas-Huetos A, Xavier MJ, Nagirnaja L, et al. A systematic review of the validated monogenic causes of human male infertility: 2020 update and a discussion of emerging gene-disease relationships. Hum Reprod Update 2021; 28:15–29.

5. Wyrwoll MJ, Köckerling N, Vockel M, Dicke AK, Rotte N, Pohl E, et al. Genetic architecture of azoospermia – Time to advance the standard of care. Eur Urol 2022; Online ahead of print.

Für Sie kommentiert von:

Univ.-Prof. Dr. med. Frank Tüttelmann

Institut für Reproduktionsgenetik

Universität Münster

Gesellschaftsmitteilungen – Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®

Exportstichtag für das D·I·R-Jahrbuch 2022

Gerne informieren wir auch an dieser Stelle über den Exportstichtag für das kommende D·I·R-Jahrbuch 2022, das auf dem 10. DVR-Kongress am 22.09.2023 in Bonn veröffentlicht werden wird. Analog zum letzten Jahr:

Der D·I·R-Export-Stichtag
ist der
31.03.2023.

Wie in jedem Jahr bittet Sie das D·I·R vor diesem Exportstichtag vor allem um die

  • Überprüfung bisher nicht plausibler Zyklen 2022,
  • möglichst vollständige Dokumentation der Zyklusausgänge 2022,
  • möglichst vollständige Dokumentation der Schwangerschaftsausgänge 2021.

Vielen Dank für Ihr wie immer großes Engagement für unser gemeinsames D·I·R!

Erinnerung: Mitgliederversammlung des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)®
am 05.05.2023 in Berlin

Dankenswerterweise stellt uns der BRZ wieder den Vorabend seiner Veranstaltungen für eine D·I·R-Mitgliederversammlung zur Verfügung. Demzufolge bitten wir, den Termin am

05.05.2023 um 18:00 Uhr
im Raum Köpenick des Hotels
Abion Spreebogen in Berlin,

in Ihrem Kalender zu reservieren.

Aktuelle D·I·R Sonderauswertung: Wie entwickelte sich das Jahr 2022 gegenüber den Vorjahren?

Bereits im Verlauf des Jahres 2022 erreichte uns aus dem Kreis der D·I·R-Mitglieder die Frage, ob sich auch deutschlandweit ein nicht mehr positiver Trend zeigt. Dieser Frage waren wir mit einer Sonderauswertung für 1–8/2022 nachgekommen.

Wir haben diese Auswertung nun wiederholt: Sie zeigt mit Daten aus 129 Zentren, wie sich die Zykluszahl für Frisch- und Auftauzyklen in den einzelnen Monaten entwickelte und gibt somit auch Aufschluss über das Gesamtjahr 2022.

Durch die beiden besonderen Corona-Jahre 2020 und 2021 wurden das Jahr und die Monate 2022 nicht nur mit 2021 verglichen, sondern auch mit dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019. Das Fazit:

Frischzyklen (begonnene ­Stimulationen)

Das Jahr 2022 begann im ersten Quartal auf dem hohen Niveau des Jahres 2021. Im April und vor allem im Juli bis Oktober zeigen sich deutlich niedrigere Zahlen in 2022 im Vergleich zu 2021. Im November und Dezember zeigt sich aber wieder eine Stabilisierung auf dem 2021er-Niveau. Das Gesamtjahr 2022 zu 2021 liegt bei –3,7 %.

Der Vergleich 2022 zu 2019 ergibt ein Plus von 6,0 %, gegenüber 2019 ist aber auch der Abschwung in den Monaten Juli bis Oktober zu erkennen.

Betrachtet man die 1.–4. Zyklen einer Patientin 2022 zu 2021, sind die 1. und 2. Zyklen überdurchschnittlich negativ betroffen.

Auftauzyklen (durchgeführter Kryoauftau)

Der Vergleich über drei Jahre 2022 zu 2019 zeigt mit plus 30,1 % auch in dieser Auswertung die überdurchschnittliche Entwicklung der Auftauzyklen.

Gegenüber 2021 steigern sich, anders als bei den Frischzyklen, die jeweiligen 2022er-Monate bei den Auftauzyklen. Ausnahme ist der September 2022 mit nur einem kleinen Plus.

Betrachtet man bei den Auftauzyklen die 2.–4. Behandlung, ist der Abschwung im Spätsommer/Herbst auch hier zu erkennen, vor allem beim 4. Zyklus.

Behandlungszyklen begonnene Stimulationen plus durchgeführter Kryoauftau

Vor allem bei dieser Analyse wird der seit Sommer erkennbare negative Trend 2022 beim 1. und 2. Zyklus sichtbar.

Beide stabilisieren sich aber am Jahresende wieder, somit auch die dazugehörigen Monate.

In der Summe haben Frühjahr und Spätherbst/Winter 2022 dafür gesorgt, dass sich das Jahr 2022 gegenüber dem ­besonders starken Jahr 2021 mit –0,2 % auf nahezu gleichem Niveau halten konnte.

Diese Sonderauswertung wurde den D·I·R-Mitgliedern im elektronischen Rundschreiben 01/2023 zur Verfügung gestellt und ist auch im D·I·R-Mitgliederbereich unter:

https://www.deutsches-ivf-register.de/mitgliederbereich.php abrufbar.

Zentrumsindividuelle Auswertungen des D·I·R

Das D·I·R hat am 16.02.2023 die zen­trumsindividuellen Daten wieder ausgewertet und den Empfängern per E-Mail zur Verfügung gestellt. Dazu zählen:

  • der vollständige D·I·R-KPI-Report mit allen relevanten KPIs, die das D·I·R auswertet,
  • das D·I·R-Zentrumsprofil,
  • die D·I·R-Kurzstatistik.

Ausgewertet wurden wieder 4 Jahre auf einen Blick, also 2019–2022 – wohlwissend, dass die Zyklusausgänge 2022 und die Schwangerschaftsausgänge 2021 erst nach dem Exportstichtag am 31.03.2023 weitestgehend vollständig sein werden.

Korrespondenzadresse:

Markus Kimmel

Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®

Leitung Geschäftsstelle und Daten­management

E-Mail: geschaeftsstelle@deutsches-ivf-register.de


 
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