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Gesellschaftsmitteilungen

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2023; 20 (6): 270-292

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

Zusammenfassung des BRZ-Herbsttreffens 2023 im Rahmen des 10. DVR-Kongresses
22.09.2023 von 14:00 bis 17:40
World Congress Center Bonn

Der BRZ-Vorsitzende PD Dr. Ulrich A. Knuth eröffnet die Versammlung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Tagesordnung vor. Weitere Themenwünsche werden von den Mitgliedern nicht geäußert. Die Tagesordnung ist somit verabschiedet.

PD Dr. Knuth berichtet über die aktuellen Entwicklungen zur Wischdesinfek­tion der Vaginalsonden (Umgang mit semikritischen Medizinprodukten) in den Zentren. Er präsentiert den bisherigen Schriftverkehr mit der zuständigen Behörde hinsichtlich des Umgangs der Gewerbeaufsichtsämter bei Begehungen. Nach Erfahrungsberichten aus mehreren Zentren schließt sich eine Diskussion an, bei der RA Holger Eberlein, BRZ, um eine juristische Einschätzung der Sachlage gebeten wird. Er weist darauf hin, dass das Gewerbeaufsichtsamt in seinem Vorgehen autark sei. Bei behördlichen Auflagen sollte ein sofortiger Widerspruch seitens der Betroffenen erfolgen und der BRZ unterrichtet werden. Aktuell seien mehrere Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig, verbindliche Regelungen zurzeit aber nicht zu erwarten. Dementsprechend könne man aktuell nur die bisherigen Ansätze der weitaus stärker betroffenen Gesellschaften und Verbände verfolgen und den Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzungen abwarten.

Man kommt zu dem Schluss, dass es sinnvoll wäre, eine wissenschaftliche Studie präsentieren zu können. Diesbezüglich sollte Kontakt mit den universitären BRZ-Zentren aufgenommen werden.

Im Anschluss berichtet PD Dr. Knuth über die Aktivitäten des BRZ zu den Positionen im Koalitionsvertrag zur „Reproduktiven Gerechtigkeit“. So könnten relevante Themen des Reproduktionsmedizin in Form einer Broschüre aufbereitet werden, um sich damit im politischen Umfeld als Berufsverband zu positionieren. Nach einem kurzen Austausch wird im Rahmen einer Abstimmung allerdings entschieden, keine Broschüre aufzulegen, da die Mitglieder den Nutzen einer solchen Veröffentlichung nicht erkennen können.

PD Dr. Knuth stellt danach die BRZ-Umfrage zum Verhältnis EBM-Abrechnungen zu PKV-Leistungen vor. Er bittet für zukünftige Umfragen um eine stärkere Teilnahme, weil nur so ein guter Überblick über die Gesamtsituation möglich wird, der im Rahmen von jeglichen Diskussionen auch von Nutzen sein kann. Die aktuelle Verteilung der Abrechnung hinsichtlich PKV : GKV liegt aufgrund der vom BRZ erhobenen Daten bei 58 : 42 %. Ob und ggf. wann eine Umsetzung der Vorgaben bei eigentlich leeren Krankenkassentöpfen erfolgt, ist völlig unklar. Ob diese Themen daher intensiviert an die Öffentlichkeit getragen werden sollen, bleibt unentschieden. Konsens ist, dass die medizinischen Leistungen im EBM-Bereich eine Unterdeckung aufweisen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich dies durch jegliche Aktivität seitens des BRZ ändern lässt.

Trotzdem soll eine Übersicht über die tatsächliche Unterdeckung im Rahmen einer vorliegenden Arbeitsgruppe (DVR-Gruppe) erarbeitet werden. Basis sind die schon bestehenden Berechnungen aus den Jahren 2010 bzw. 2016.

Herr Dr. Fehr aus dem Kinderwunschzentrum Grevenbroich stellt erneut sein Modell für die Abrechnung der IVF-/ICSI-Behandlungen nach EBM vor. Primäres Ziel war dabei, der Verschiebung der Abrechnung von PKV-Leistungen in den EBM-Bereich entgegenzuwirken. Seine ersten Erfahrungen im Praxisalltag mit Patienten sind sehr gut. Nach Rücksprache mit seinen Praxispartnern und deren Zustimmung will er die Aufklärungsbögen über den BRZ an die Mitglieder weiterleiten.

RA Holger Eberlein bezieht rechtlich Stellung zu diesem Vorgehen. Er berichtet über den historischen Ablauf der Rechtsprechung bei der Abrechnung nach GOÄ, die seinerzeit dazu geführt hat, die Injektionen an allen Eizellen durchzusetzen. Die jetzt vorgeschlagene Regelung einer Deckelung der Injektion auf 5 Eizellen bei GKV-Patienten könnte auch den bisherigen Modus bei der PKV-Abrechnung konterkarieren.

Im schlimmsten Fall sieht er ein berufsrechtliches Verfahren sowie die Verpflichtung, die Einnahmen wieder zurückzuzahlen. Ob es jedoch jemals zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, könne nicht vorhergesagt werden. Dem BRZ verbietet sich dennoch, hier eine Empfehlung zur Anwendung des Modells auszusprechen.

RA Eberlein berichtet weiterhin von laufenden Verfahren im Zusammenhang mit Tarifbedingungen mancher PKVen, in denen verankert ist, dass ihre Leistungen nachrangig sind, wenn Leistungsträger des Partners/der Partnerin ebenfalls in Anspruch genommen werden können und sie erst nach deren Vorleistung zahlen müssen. Dieses Vorgehen wurde in den Verfahren als nicht rechtens beschieden. Es besteht somit Hoffnung, dass sich dieses Vorgehen wieder ändern könnte.

PD Dr. Knuth stellt anschließend die Entscheidung der Bundesärztekammer zur Weiterbildungsordnung (WBO) des Schwerpunkts „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ vor: Auf Initiative des BRZ und der DGGG ist künftig keine zwingende Teilnahme mehr an den Operationen erforderlich, sondern die Prüflinge müssen lediglich detaillierte Kenntnisse über diese Operationstechniken erworben ­haben. Die Umsetzung wird allerdings erst zum 30.06.2024 erfolgen. Bei eventuellen Problemen mit den Landesärztekammern kann auf den Vorgang verwiesen und eine vorgezogene Änderung erwirkt werden.

Der nächste Programmpunkt widmet sich der Kinderwunsch-Wunschkind-App. Dr. Ott und Dr. Schill berichten aus unterschiedlichen Gesichtspunkten über die aufgezählten Aspekte und die gute Praktikabilität dieser App. In der sich anschließenden Diskussion wird von den Mitgliedern auf die Wichtigkeit einer Schnittstelle zu den Praxisprogrammen hingewiesen. Es wird beschlossen, die nächste von Herrn Sean Monks avisierte Version der BRZ-App abzuwarten.

Hinsichtlich der PR-Aktivitäten des BRZ wird der aktuelle Film des Projekts „Junge Forschung im Fokus“ noch einmal präsentiert. In einer vorherigen Sitzung hatte Prof. Krüssel schon berichtet, dass seine Abteilung sich in diesem Jahr um den Preis bewerben werde.

Herr Dr. Knuth präsentiert auch die Patientenaufklärungsfilme in einer Übersicht. Er weist darauf hin, dass die Filme für alle Mitglieder erhältlich sind, und zwar sowohl als Verlinkung wie auch als eigentlicher Film für die Einbettung in die eigene Homepage. Frau Uszkoreit berichtet, dass diese Möglichkeit derzeit leider nur sehr wenige Zentren nutzen.

Die Beziehung des D·I·R als tragende Gesellschaft gegenüber dem BRZ ist nach Einschätzung des ersten Vorsitzenden schwierig und in ihrer aktuellen Zielsetzung nicht optimal. Die Frage an die Mitglieder, ob eine Änderung diesbezüglich im Sinne einer vermehrten Einflussnahme des BRZ auf die Tätigkeiten des D·I·R erwünscht wird, wird nicht unterstützt.

Um 17:40 Uhr bedankt sich der erste Vorsitzende bei allen Teilnehmenden und schließt die Sitzung.

Korrespondenzadresse:

Janine Horstkamp

E-Mail: horstkamp@repromed.de

Meldungen gemäß Samenspenderregistergesetz – Eine Richtigstellung

In einem Artikel in der Zeitschrift „FRAUENARZT“ 9 2023 zu den Möglichkeiten der Kinderwunschbehandlung bei gleichgeschlechtlichen Paaren, führen die Autorinnen wie folgt aus:

„Nach jedem Einsatz von Spenderspermien ist die Einrichtung der medizinischen Versorgung (= Kinderwunschzentrum) verpflichtet, die Nutzung dieser (durch eine Spendenkennungssequenz bestehend aus ISO-Ländercode, ­Gewebeeinrichtungscode und Spendennummer) eindeutig definierten Samenspende an die Entnahmeeinrichtung (= Samenbank) zu melden. Sofern aus einer Behandlung eine Schwangerschaft entsteht, muss diese wiederum an die Entnahmeeinrichtung sowie bei Geburt des Kindes sowohl an die Entnahmeeinrichtung und an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter ­Nennung der Spendenidentifikationsnummer, der Empfängerin und den Daten des Kindes zur Eintragung in das Samenspender­register gemeldet werden.“ [1].

Gemäß Samenspenderregistergesetz (SaRegG) ist aber die Meldung an die Samenbanken nicht vorgesehen. Wenn zwischen einzelnen Entnahmeeinrichtungen und Einrichtungen der Medizinischen Versorgung derartige Vereinbarungen getroffen wurden, entspricht dies nicht einer vom Gesetzgeber vorgesehenen Datenübermittlung.

Siehe dazu: Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz – SaRegG) https://www.gesetze-im-internet.de/saregg/BJNR251310017.html

Literatur:

1. Theis S, Skala C. Kinderwunsch bei gleichgeschlechtlichen Paaren – Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin in Deutsch­land. Frauenarzt 2023; 9: 596–8.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Save the Date

Ankündigung

Die Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ (OMV) 2024 findet wie immer in Berlin, im Hotel Abion Spreebogen, statt. Bitte merken Sie sich das Wochenende 3. bis 5. Mai 2024 vor!

Anreise Freitag, 3. Mai 2024:

Voraussichtlich ab 18.00 Uhr: Mitgliederversammlung des D·I·R

Anschließend traditionelles Get-together im Restaurant Alte Meierei (im Hotel)

Samstag, 4. Mai 2024:

Voraussichtlich ab 9.00 Fortbildungsveranstaltung des BRZ und nach dem gemeinsamen Mittagessen Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ

Samstagabend Fortführung der Gespräche in entspannter Atmosphäre (Medizinhistorisches Museum der Charité, Berlin)

Sonntag, 5. Mai 2024:

Berlin-Spezial

Einladung 15. BRZ-Intensivseminar

Der BRZ lädt Sie ein, am bereits 15. BRZ-Intensivseminar gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin teilzunehmen, das vom 25. bis 27. Januar 2024 – wie immer in Berlin – stattfindet. Experten aus Deutschland und Österreich werden Sie begleiten und Ihnen neben den Grundlagen des Gebiets und seiner Schnittmengen auch einen Einblick die juristischen und ethischen Fragestellungen bieten.

1. Networking: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Kollegen und Kolleginnen zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.

2. Praxisnahe Workshops: Vertiefen Sie Ihr Wissen in interaktiven Workshops und erhalten Sie auch praktische Einblicke in die gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin.

3. Stellen Sie Ihre Fragen und diskutieren Sie mit den Referenten und Referentinnen in einer offenen und freundlichen Atmosphäre.

4. Lassen Sie sich drei Tage lang umsorgen und erfreuen Sie sich nach getaner Arbeit am lebhaften Stadtteil Prenzlauer Berg von Berlin.

5. Last but not least: Sie erhalten 26 Fortbildungspunkte für Ihre Teilnahme an allen drei Seminartagen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und Teilnahme! Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz beim 15. BRZ Intensivseminar. Lernen Sie von den Besten und tragen Sie dazu bei, die Behandlung Ihrer ungewollt kinderlosen Patientinnen und Patienten zu verbessern.

Dank der großzügigen Unterstützung unserer Sponsoren können wir auch für dieses 15. Seminar die Teilnahmegebühren geringhalten. Bitte beachten Sie aber, dass die Unterbringung nicht in den Teilnahmegebühren enthalten ist und Sie auch für die Organisation Ihrer Anreise selbst verantwortlich sind.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGGEF

AMH-Bestimmung in der Kindheit – wie ist die Aussagekraft?

Hintergrund

Bei erwachsenen Frauen kann das Anti-Müller-Hormon (AMH) einen Hinweis auf die ovarielle Reserve geben. Über die klinische Bedeutung der AMH-Werte in Kindheit und Adoleszenz ist wenig bekannt. Es stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt in der Kindheit und Adoleszenz dieser Parameter aussagekräftig ist und inwieweit sich diese im Verlauf der Pubertät verändert.

In einer longitudinalen dänischen ­Studie, an der 695 gesunde Mädchen teilnahmen, wurden über einen Zeitraum von 22 Jahren zu vier verschiedenen Zeitpunkten die AMH-Werte bestimmt, ein Ultraschall von abdominal und ein MRT der Ovarien durchgeführt. Der erste Messzeitpunkt war mit etwa drei Monaten (Median) (n = 276), dann in der Kindheit mit etwa 7 Jahren (n = 307), gefolgt von einer Visite mit 11 Jahren zu Beginn der Pubertät (n = 366) und abschließend in der Adoleszenz mit knapp 16 Jahren (n = 237). Mädchen mit hormoneller Kontrazeption oder Ovarialzysten wurden ausgeschlossen.

Es zeigte sich, dass die relative AMH-Konzentration bei jedem Mädchen über diesen langen Zeitraum konstant blieb. Die Serumkonzentration in der Adoleszenz korrelierte mit den Konzentrationen aus Kleinkindzeit und Kindheit. Eine negative Korrelation zu FSH zeigte sich zu allen Zeitpunkten. Die AMH-Werte in der Kindheit korrelierten mit der sonographisch und im MRT gemessenen Follikelanzahl in Pubertät und Adoleszenz. Wenn die AMH-Werte bereits im Kleinkindalter niedrig waren, zeigten sich auch in der Adoleszenz niedrige Werte. Mädchen mit hohen AMH-Werten in der Kindheit hatten in der Pubertät höhere LH- und Testosteronwerte sowie eine höhere Anzahl an Follikeln und mehr Zyklusunregelmäßigkeiten als Mädchen, bei denen in der Kindheit niedrige AMH-Werte vorlagen.

Die AMH-Werte korrelierten nicht mit dem Zeitpunkt der Menarche.

Kommentar

Diese Studie zeigt eine stabile ovarielle Aktivität vom Kleinkindalter in die Pubertät. Bemerkenswert ist der sehr lange Zeitraum der Beobachtung.

AMH-Werte in Kindheit und Präpubertät sind schwer einzuschätzen. Allerdings wäre es gerade bei fertilitätsprotektiven Beratungen wünschenswert, einen Parameter hinzuziehen zu können, der die spätere ovarielle Reserve abschätzen könnte. Hierbei leistet die vorliegende Studie eine Hilfestellung, indem die Daten zeigen, dass niedrige AMH-Werte in der frühen Kindheit mit niedrigen AMH-Werten auch im späteren Leben einhergehen. Eine Aussage über die Dauer des gesamten reproduktiven Zeitraums lässt sich jedoch nicht treffen.

Des Weiteren zeigte sich, dass hohe AMH-Werte bereits in der Kindheit mit Zeichen eines polyzystischen Ovarsyndroms (PCOS) in der Adoleszenz korrelieren. Somit lassen sich möglicherweise Mädchen mit Risikofaktoren für ein PCOS noch frühzeitiger identifizieren, wobei gerade bei dieser Erkrankung eine Überdiagnostik und eine Übertherapie vermieden werden sollte.

Allerdings sollte die Bedeutung der AMH-Werte auch nicht überschätzt werden, da ein niedriger AMH-Wert in der Kindheit auf Grundlage der derzeitigen Kenntnisse keine prämature Ovarial­insuffizienz hervorsagen kann. Die Dauer bis zum Eintritt einer Schwangerschaft ist nicht vom AMH-Wert abhängig, die aktuelle Fertilität korreliert nicht mit dem AMH-Wert.

Der Assay zur Bestimmung der AMH-Werte wurde im Verlauf geändert. Es wurden allerdings Vergleichsbestimmungen durchgeführt, die keine Anpassung der Werte erforderlich machte. In dieser Studie wurden zu jedem Untersuchungszeitpunkt unterschiedliche AMH-Werte auch Assay-abhängig definiert, die als niedriges oder hohes AMH galten. Somit gibt es keine AMH-Werte, die man sich als Cut-off-Werte merken könnte.

Fazit

Die vorliegende Studie gibt Hinweise darauf, dass aufgrund einer über einen langen Zeitraum stabilen ovariellen Aktivität in der Kindheit und Präpubertät eine Bestimmung des AMH-Wertes sinnvoll sein kann, um die spätere ovarielle Reserve, gemessen am AMH-Wert, einschätzen zu können.

Literatur:

1. Hagen CP, Fischer MB, Wohlfahrt-Veje C, et al. AMH concentrations in infancy and mid-childhood predict ovarian activity in adolescence: A long-term longitudinal study of healthy girls. EClinicalMedicine 2022; 55: 101742.

Korrespondenzadresse:

PD Dr. med. Bettina Böttcher, MA

Klinik für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

Medizinische Universität Innsbruck

Anichstraße 35, A-6020 Innsbruck

E-Mail: bettina.boettcher@i-med.ac.at

Geschäftsstelle DGGEF e.V.

Anne Becker, c/o SoftconsuLt

Weißdornweg 17, D-35041 Marburg

E-Mail: info@dggef.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGRM e. V.

Mitgliederversammlung und Neuwahlen des DGRM?Vorstands während des DVR-Kongresses 2023

Aus dem Vorstand verabschiedet haben sich Frau Prof. K. Hancke, Frau Prof. J. Schön und W. Hoppenstedt. Die Gesellschaft bedankt sich herzlich für das Engagement und die tolle Zusammenarbeit und freut sich über die Zusicherung der scheidenden Vorstandsmitglieder, auch zukünftig der DGRM mit Rat und Tat zu Seite zu stehen!

Nach zweijähriger Amtszeit endet die ­Präsidentschaft von Dr. Dunja Baston?Büst, sie wird uns als Past?Präsidentin aber noch für weitere zwei Jahre zu Seite stehen. An dieser Stelle gilt auch Dr. ­Georg Döhmen noch ein besonderer Dank, der nun mit seiner Past?Präsidentschaft ebenfalls aus dem Vorstand ausscheidet.

Im Rahmen des DVR-Kongresses fand die ordentliche Mitgliederversammlung 2023 statt. Unsere Präsidentin Dunja Baston?Büst konnte in ihrem Rückblick auf eine ereignis? und erfolgreiche Amtsperiode verweisen. Fortbildung, Weiterbildung, Mentoring, Nachwuchsförderung, Leitlinienarbeit und vieles mehr wird von der DGRM gefördert und unterstützt.

Als neue Präsidentin freuen wir uns auf den Amtsantritt von Frau Prof. Dr. ­Barbara Sonntag und den neuen Präsident?elect Prof. Dr. Udo Markert.

Neu in den Vorstand berufen und einstimmig von der Mitgliederversammlung gewählt wurden:

  • Prof. Dr. Jean Pierre Allam, Bonn
  • Prof. Daniela Fietz, Gießen
  • PD Dr. Melanie Henes, Tübingen
  • Dr. Josef Lehner, Ulm

Wiedergewählt wurden Prof. Köhn und Prof. Ziller.

Die DGRM ist aktiv und lebendig und bringt engagierte Mitglieder zusammen, um die Reproduktionsmedizin in Deutschland voranzubringen. Um auch in Zukunft z. B. mit Online-Versammlungen arbeiten zu können, wurde eine detaillierte Satzungsänderung der DGRM vorgestellt und einstimmig verabschiedet. Diese wird nach Eintrag in das Vereinsregister wirksam.

Korrespondenzadresse:

DGRM e.V. Geschäftsstelle

c/o SoftconsuLt, Anne Becker

Weißdornweg 17, D-35041 Marburg

E-Mail: geschaeftsstelle@repromedizin.de

www.repromedizin.de

Ankündigungen

Neue Aspekte in der Reproduktionsmedizin – ein praktischer Überblick, 29.11.2023, 17.00–21.00 Uhr, Online

  • 3rd Virtual Mini-Symposium on Male Reproductive Immunology, 29.–30. November 2023, Online
  • 22. Treffen des Arbeitskreises Mikrobiologie, 1.–2. Dezember 2023, Essen
  • Netzwerktreffen Reproduktion, 7.–8. Dezember 2023, Augsburg
  • 57. Jahrestagung Physiologie & Pathologie der Fortpflanzung & 49. Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung, 28. Februar–1. März 2024, Berlin

Journal Club, September 2023
Fetomaternale Kommunikation durch extrazellula?re Vesikel und microRNA – Aussichten auf neue fru?h?diagnostische Verfahren zur Erkennung von Schwangerschaftssto?rungen

Fetomaternale Kommunikation

Eine erfolgreiche Schwangerschaft erfordert das reibungslose Zusammenspiel verschiedener Systeme, die gemeinsam dafu?r sorgen, dass der Fetus mit den notwendigen Faktoren und Substanzen, wie Na?hrstoffen, Hormonen und Sauerstoff, versorgt wird. Die Plazenta spielt hierbei die zentrale Rolle, da sie die Schnittstelle zwischen dem fetalen und mu?tterlichen Kreislauf darstellt und somit die Versorgung des Fetus von ihrer korrekten Funktion abha?ngt [1, 2]. Eine weitere fundamentale Funktion der Plazenta ist, mit dem mu?tterlichen Ko?rper zu kommunizieren, um diesen auf die Schwangerschaft einzustellen. Das erfolgt mittels lo?slicher Faktoren wie Steroidhormone, Prolaktin und Plazenta?Laktogen, aber insbesondere auch u?ber die Kommunikation durch extrazellula?re Vesikel (EVs) vor allem aus dem Synzytiotrophoblast [3].

Extrazellula?re Vesikel (EVs)

EVs sind membranumschlossene Vesikel, die von Zellen unter verschiedenen Bedingungen freigesetzt werden und eine wichtige Rolle bei der interzellula?ren Kommunikation spielen. Sie werden vor allem in Exosomen (auch kleine EVs genannt, Durchmesser ca. 30–100 nm), Mikrovesikel (große EVs, ca. 100 nm–1 ?m) und apoptotische Ko?rper (ca. 1–5 ?m) unterteilt [4]. Exosomen werden intrazellula?r produziert und zur Zellmembran transportiert, um dort freigesetzt zu werden, wa?hrend Mikrovesikel durch Abschnu?rungen der Zellmembran entstehen. Apoptotische Ko?rper entstehen aus sterbenden Zellen.

EVs enthalten eine Vielzahl von Moleku?len, darunter Proteine, Lipide und Nukleinsa?uren, und ko?nnen anhand ihrer Gro?ße und Dichte klassifiziert werden [5]. Markermoleku?le wie CD63, CD81 und CD9 werden zur Identifizierung von kleinen EVs verwendet, wa?hrend Moleku?le der Familie der Selektine und Integrine fu?r große EVs relevant sind [6]. Spezifische Marker wie die plazentare alkalische Phosphatase (PLAP) oder HLA?G ko?nnen zur Unterscheidung plazentarer EVs von EVs anderer Herkunft dienen [7]. Die Anreicherung von EVs kann mithilfe verschiedener Techniken erfolgen, darunter Ultrazentrifugation, Immunpra?zipitation und Dichtegradient [8, 9].

EVs sind prinzipiell in allen Ko?r­perflu?ssigkeiten vorhanden und spielen eine wichtige Rolle bei der Kommunika­­tion zwischen verschiedenen Organen und Zellen [10, 11]. Allgemeine Funktionen von EVs wurden in zahlreichen Studien untersucht, aber ihr genauer Wirkmechanismus und die Aufnahme durch Zielzellen sind bei Weitem noch nicht vollsta?ndig verstanden. Entscheidend ist zuna?chst ihre Interaktion mit Oberfla?chenmoleku?len sowie die Fusion mit der Zellmembran [12, 13], aber EVs ko?nnen auch komplett internalisiert werden. EVs ko?nnen sowohl von benachbarten, der Ursprungszelle a?hnlichen Zellen, als auch entfernten Zellen vo?llig anderen Typs – Immunzellen, Endothelzellen und zahlreichen anderen Zelltypen – aufgenommen werden. Dadurch ko?nnen sie Einfluss auf deren Funktionen nehmen und den Organismus effizient und schnell auf eine spezielle Situation vorbereiten [14–16].

Extrazellula?re Vesikel in der Schwangerschaft

Wa?hrend der Schwangerschaft steigt die Menge an EVs im mu?tterlichen Blut aufgrund ihrer Produktion durch die Plazenta deutlich an [17]. Trophoblasta?re, bzw. plazentare EVs spielen eine entscheidende Rolle in der Steuerung grundlegender Prozesse der Embryoimplantation und Plazentation, einschließlich Angiogenese und Immunmodulation [18]. Die Aufnahme von plazentaren EVs durch Endothelzellen erfolgt unter anderem durch Clathrin?vermittelte Endozytose und Phagozytose [19, 20]. Trophoblasta?re EVs gelangen u?ber den mu?tterlichen Kreislauf prinzipiell zu fast allen mu?tterlichen Organen und scheinen entscheidend dazu beizutragen, diese auf die vera?nderten Anforderungen in der Schwangerschaft einzustellen. Unter anderem beeinflussen sie die verschiedenen Immunzelltypen und deren Zytokin?Sekretion. Sie sollen sogar zur Vorbereitung von Mutter und Fetus auf die Geburt beitragen [21–24].

EVs ko?nnen auch nennenswerte Mengen an microRNAs (miRNAs) transportieren. MiRNAs sind kurze RNA?Moleku?le, die die Genexpression regulieren und dadurch fast alle zellula?ren Prozesse einschließlich Proliferation, Differenzierung und Stoffwechsel kontrollieren [25–27]. Trophoblasta?re miRNAs spielen eine wichtige Rolle bei der Regulation von Plazentafunktionen, ko?nnen aber auch mittels EVs in entfernte Organe transportiert werden und in zahlreichen mu?tterlichen Zellen und Geweben durch Regulation ihrer Genexpression eine Wirkung entfalten. Bei den meisten Schwangerschaftssto?rungen sind auch die Expression und der Transport von miRNAs vera?ndert [28, 29].

Die Freisetzung von EVs sowie deren ­Inhalt und Membran kann bei Schwangerschaftskomplikationen wie Pra?eklampsie, intrauteriner Wachstumsrestriktion (IUGR) und Schwangerschaftsdiabetes ursa?chlich oder als Folge vera?ndert sein. Auch bei Implantationsversagen oder habituellen Aborten ko?nnten vera?nderte EV?Profile vorliegen. Aktuell laufen weltweit zahlreiche Studien zur Identifizierung neuer Biomarker, aber die Literatur ist noch größtenteils heterogen, so dass eindeutige EV?basierte Marker bisher noch nicht zur Verfügung stehen. Trotzdem haben EVs ein sehr großes Potenzial, in absehbarer Zeit fu?r die fru?hzeitige nicht?invasive Diagnose (Blut?/ oder Urinprobe) dieser und ­weiterer Sto?rungen genutzt zu werden [30, 31].

Zusammenfassung

Extrazellula?re Vesikel, insbesondere plazentare EVs, spielen eine entscheidende Rolle bei der fetomu?tterlichen Kommunikation wa?hrend der Schwangerschaft. Sie sind an verschiedenen Prozessen beteiligt, darunter die Regulation von Genexpression, die Immunmodulation und die Aufnahme von Na?hrstoffen. Das Versta?ndnis ihrer Funktion und ihres Wirkmechanismus ist von großer Bedeutung, da sie mo?glicherweise fu?r die Diagnose und Behandlung von Schwangerschaftssto?rungen sowie fu?r die Erforschung der fetalen Entwicklung genutzt werden ko?nnen. Die Forschung auf diesem Gebiet ist jedoch noch im Gange und es gibt viele offene Fragen, die noch beantwortet werden mu?ssen.

Einen umfassenderen deutschsprachigen U?berblick liefert folgender Artikel im Leitthemenheft „Reproduktionsimmunologie“ (GynEndo 04/2023):

  • Zabel RR, Murrieta?Coxca JM, Morlaes?Prieto DM, Markert UR. Modulation mu?tterlicher Immunzellen durch plazentare extrazellula?re Vesikel und microRNA. GynEndo 2023; 21: 248–53.

sowie folgende internationale Artikel des Verfassers:

  • Murrieta?Coxca JM, Fuentes?­Zacarias P, Ospina?Prieto S, Markert UR, ­Morales?Prieto DM. Synergies of Extracellular Vesicles and Micro­chimerism in Promoting Immunotolerance During Pregnancy. Front Immunol 2022; 13: 837281.
  • Favaro RR, Murrieta?Coxca JM, Gutie?rrez?Samudio RN, Morales?Prieto DM, Markert UR. Immunomodulatory properties of extracellular vesicles in the dialogue between placental and immune cells. Am J Reprod Immunol 2021; 85: e13383.
  • Morales?Prieto DM, Favaro RR, Markert UR. Placental miRNAs in feto?maternal communication mediated by extracellular vesicles. Placenta 2020; 102: 27–33.

Literatur:

Die komplette Literaturliste kann beim Verfasser angefordert werden

1. Newbern und Freemark 2011

2. Napso et al. 2018

3. Guay und Regazzi 2017

4. Jeppesen et al. 2019

5. The?ry et al. 2018

6. Kazemi et al. 2021

7. Schuster et al. 2021

8. Konoshenko et al. 2018

9. Doyle und Wang 2019

10. Del Conde et al. 2005

11. Pitt et al. 2016

12. Record et al. 2014

13. Parolini et al. 2009

14. Pap et al. 2008

15. Chen et al. 2012

16. Salomon et al. 2014

17. Salomon et al. 2014

18. Mishra 2020

19. Tong 2017

20. Cronqvist 2020

21. Germain et al. 2007

22. Messerli et al. 2010

23. Atay et al. 2011

24. Zhang et al. 2020

25. Johnson et al. 2007

26. Le et al. 2009

27. Dai et al. 2012

28. Fu et al. 2013

29. Morales?Prieto et al. 2020

30. Yang et al. 2020

31. Zhang et al. 2020

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. Udo Markert

Placenta?Labor

Klinik fu?r Geburtsmedizin

Universita?tsklinikum Jena

www.placenta?labor.de

Weitere Informationen – auch gerne zu einer DGRM-Mitgliedschaft – erhalten Sie von:

DGRM e.V., Geschäftsstelle

Weißdornweg 17, D-35041 Marburg/Lahn

Tel +49 (0) 64 20 93 444

E-Mail: geschaeftsstelle@repromedizin.de

www.repromedizin.de

Gesellschaftsmitteilungen – Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®

Ordentliche Mitgliederversammlung 2023 des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)® am 21.09.2023 in Bonn

Unter anderem mit den Themen

  • Informationen des D·I·R-Vorstands
  • Bericht des D·I·R-Datenmanagements
  • Rechenschaftsbericht der Jahre 2020 bis 2022 sowie der Hochrechnung 2023
  • Haushaltsplan und Zyklusbeitrag 2024

fand am Donnerstag, dem 21.09.2023, in Bonn die ordentliche D·I·R-Mitgliederversammlung 2023 statt. Präsentation und Protokoll sind bereits an die D·I·R-Mitglieder versendet worden und finden sich auch im D·I·R-Mitgliederbereich unter https://www.deutsches-ivf-register.de/mitgliederbereich.php.

D·I·R-Session auf dem 10. DVR-Kongress

Ebenfalls am Donnerstag, dem 21.09.2023, fand Rahmen des 10. DVR-Kongresses unter der Moderation von Frau Diplom-Biologin Verona ­Blumenauer und Herrn Prof. Dr. med. Markus S. Kupka eine D·I·R-Session im wissenschaftlichen Programm statt, deren Themen und Referenten lauteten:

  • „Registerarbeit von der Eingabe zur Auswertung – geht das noch besser?”
    Dr. med. Ute Czeromin, Gelsenkirchen, Markus Kimmel, Düsseldorf
  • „Es ist viel passiert in 40 Jahren D·I·R!”
    Prof. Dr. med. Jan-Steffen-Krüssel, Düsseldorf
  • „Das Deutsche IVF-Register im internationalen Vergleich”
    Dr. med. Andreas Tandler-Schneider, Berlin
  • „Die ideale Patientin im internationalen Vergleich”
    Prof. Dr. med. Markus S. Kupka, Hamburg

Die vollständige Präsentation findet sich im D·I·RMitgliederbereich unter https://www.deutsches-ivf-register.de/mitgliederbereich.php.

Präsentation des D·I·R-Jahrbuchs 2022

Wie in jedem Jahr war es uns eine Ehre und Freude, Ihnen das D·I·R-Jahrbuch 2022 im Rahmen des 10. DVR-Kongresses/des XXXVII. Treffens der deutschen IVF-Zentren präsentieren zu dürfen.

In gewohnt kompetenter wie charmanter Weise präsentierten die Herren Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel und Dr. med. Andreas Tandler-Schneider die D·I·R-Standardauswertungen, das wie immer hochinteressante diesjährige Schwerpunktthema sowie die Sonderauswertungen.

Wir freuen uns auch, dass Frau Dr. rer. nat. Jana Bender-Liebenthron in diesem Rahmen die im D·I·R-Jahrbuch enthaltenen Auswertungen des Netzwerks ­fertiPROTEKT und Herr Dr. med. ­Andreas Hammel die Premieren-Auswertungen des neuen Deutschen Registers für Insemination (DERI) präsentierten.

Die D·I·R-Präsentation findet sich im D·I·R-Mitgliederbereich unter https://www.deutsches-ivf-register.de/mitgliederbereich.php

Webcast D·I·R-Jahrbuch 2022

Am 18.10.2023 setzte sich mit Dank an Organon und ­CooperSurgical eine seit mittlerweile einigen Jahren liebgewonnene Tradition fort: Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel und Markus Kimmel die Gelegenheit, die Vorstellung des D·I·R-Jahrbuchs 2022 in einem Webcast, wie immer organisiert von HealthCME, zu wiederholen.

Diese CME-zertifizierte Fortbildungsveranstaltung richtete sich an Ärztinnen und Ärzte, Biologinnen und Biologen sowie MFAs, die an der Live-Präsentation des D·I·R-Jahrbuchs 2022 im Rahmen des 10. DVR-Kongresses/des XXXVII. Treffens der deutschen IVF-Zentren nicht teilnehmen konnten oder die der Präsentation noch einmal beiwohnen wollten.

Markus Kimmel führte zusätzlich noch einmal durch die longitudinalen Übersichten aus mittlerweile nahezu 2,400.000 Behandlungen im D·I·R und stellte die Ergänzung des neuen Deutschen Registers für Inseminationen (DERI) innerhalb der D·I·R-Technologie vor. Anschließend übernahm er die Präsentation ausgewählter Standardauswertungen.

Herr Prof. Dr. med. ­Krüssel führte dann durch das Schwerpunktthema

  • „Weniger ist mehr – bei gleichen Prognosefaktoren: Vergleich DET vs. SET + Kryo-SET“

und die diesjährigen Sonderauswertungen

  • Ovulationsauslösung mit GnRH-Agonist vs. HCG 2020–2022
  • Endometriumvorbereitung im Auftauzyklus 2020–2022
  • Labor: Haben wir Embryonen übrig?
    und
  • Unterschiede in der Kryo-„Strategie“ in den Mitgliedszentren

Wir freuen uns, dass trotz neuer und „erschwerter“ Anmelderegularien über 120 Teilnehmer an diesem Webcast teilgenommen haben – dies spornt uns weiter an!

Sonderausgabe für Paare des D·I·R-Jahrbuchs 2022

An dieser Stelle sei noch einmal auf die jungen und erfolgreichen Sonderausgaben als Auszug aus dem großen Jahrbuch hingewiesen. Sie richten sich an alle Paare mit einer ungewollten Kinderlosigkeit, an alle Paare, die aktuell in Kinderwunschbehandlung sind und auch allgemein an die interessierte Öffentlichkeit. In diesen Sonderausgaben haben wir die wichtigsten Eckdaten und aktuell wichtige Themen zusammengefasst und mit Erklärungen versehen.

Zusätzlich findet sich in der Sonderausgabe 2022 die Ergänzung unseres diesjährigen Schwerpunktthemas „Weniger ist mehr – bei gleichen Prognosefaktoren: Vergleich DET vs. SET + Kryo-SET“, jedoch in Form eines Interviews mit Herrn Prof. Dr. med. Jan-Steffen ­Krüssel und einer kommentierten und sehr guten Infographik. Wir haben das Thema so „umgerüstet“, dass es für Paare und die Öffentlichkeit sehr verständlich ist. Auch wird diese Infographik sicherlich bei der Beratung der Paare in den Zentren hilfreich sein, wenn es um die Frage und Entscheidung zwischen SET oder DET geht.

Diese aktuelle Sonderausgabe findet sich hier online https://www.deutsches-ivf-register.de/jahrbuch.php bzw. als Download hier: https://www.deutsches-ivf-register.de/perch/resources/dir-jahrbuch-2022-sonderausgabe-fuer-paare.pdf

Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und seien Sie herzlich eingeladen, die Sonderausgabe und den Download auf Ihrer Webseite für Ihre Paare einzubinden und anzubieten!

Wahlen im D·I·R im November 2024, Mitarbeit im D·I·R

Zu verschiedenen Gelegenheiten wies das D·I·R auf folgende Punkte hin:

  • Mit der nächsten ordentlichen D·I·R-Mitgliederversammlung, geplant im November 2024 anlässlich des XXXVIII. Treffens der deutschen IVF-Zentren, endet die aktuelle, 4-jährige Amtsperiode der aktuellen D·I·R-Gremien Vorstand, Kuratorium und Kassenprüfung. Insofern stehen dementsprechende Neuwahlen an, verbunden mit dem Hinweis, dass sich Interessenten gerne melden können!
  • Jedoch auch ohne „formale Aufhängung“ lädt das D·I·R alle Interessierten herzlich ein, sich regelmäßig oder projektbezogen im D·I·R einzubringen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitgliedern des D·I·R-Vorstands und Kuratorium oder bei der D·I·R-Geschäftsstelle.

Anfragen zu D·I·R-Sonderauswertungen

Nach vielen Jahren des inhaltlichen und technischen Umbaus der D·I·R-Architektur hat nun die Zeit des Erntens begonnen. Ernten meint in diesem Zusammenhang: Auswertungen können deutlich einfacher und schneller als früher erstellt werden. Wir freuen uns, dass wir bereits eine umfassende Sammlung von Sonderanfragen aus Ihrem Kreis haben, die sich vor, auf und nach dem DVR-Kongress sowie dem Jahrbuch-Webcast ergeben haben. An dieser Stelle aber dennoch der Hinweis, sich bei der D·I·R-Geschäftsstelle zu melden: Was Sie immer schon einmal wissen wollten – sei es national oder Ihr Zentrum betreffend – das D·I·R wird es (sehr wahrscheinlich) auswerten wollen und können!

D·I·R-Zertifikate und D·I·R-Signet 2023/2024

Wie bekannt werden alle Mitgliedszen­tren des Deutschen IVF-Registers, die an der freiwilligen Qualitätssicherung und Forschung des D·I·R teilnehmen, alljährlich mit diesen Zertifikaten und Signets ausgezeichnet. Die neuen Zertifikate und Signets 2023/2024 werden im Dezember an die D·I·R-Mitglieder versendet.

Blick über den Tellerrand: Internationales

Mit besonderem Dank an Prof. Dr. med. Markus S. Kupka, Hamburg, und Dr. med. Andreas Tandler-Schneider, Berlin, informieren wir nachfolgend über die internationalen Daten. Beide Herren sind Mitglieder des Consortiums des European IVF Monitoring (EIM). Herr Dr. Tandler-Schneider vertritt dabei Deutschland, Herr Prof. Kupka ist der Vertreter der ESHRE/des EIM bei der ICMART.

Daten des European IVF Monitorings (EIM) 2020

Das Europäische IVF-Register EIM (European IVF Monitoring) hat die vorläufigen Daten des Registers für das Jahr 2020 im Rahmen der ESHRE-Konferenz 2023 vorgestellt, ebenso auf dem 10. DVR-Kongress/dem XXXVII. Treffen der deutschen IVF-Zentren in Bonn in einem sehr guten und über die eigentlichen Daten hinausgehenden Vortrag des Vorsitzenden des EIM-Consortiums, Herrn Dr. Jesper Smeenk.

Wie in jedem Jahr hat das D·I·R auch die aggregierten Daten für Deutschland hier eingespeist.

Es wurden die Ergebnisse aus 38 europäischen Ländern und 1376 IVF-Zentren mit 882.514 Zyklen ausgewertet, die in 166.595 geborenen Kinder resultierten.

Prinzipiell unterscheiden sich die Rahmenbedingungen und die Strukturen in den einzelnen Ländern und IVF-Registern, so dass sich verständlicherweise ein sehr heterogenes Bild in Europa ergibt. In 23 Ländern besteht eine Verpflichtung, an einem Register teilzunehmen. In 15 Ländern ist dies freiwillig. In 16 Ländern wird jeder Zyklus einzeln berichtet. In sechs Ländern erfolgt die Datenerhebung ausschließlich über öffentlich zugängige Statistiken der Zentren.

Bei der Entwicklung der Anzahl der transferierten Embryonen bei Frisch­zyklen sieht man weiterhin einen stabilen und eindeutigen Trend: mit nun fast 60 % Anteil baut der SET seine Majorität gegenüber dem DET mit einem Anteil von jetzt unter 40 % weiter aus.

Die Schwangerschaftsraten pro Transfer für IVF lag im Durchschnitt bei durchschnittlich 33,0 %, desgleichen ICSI bei 32,3 %. Es wird weiterhin bei der Schwangerschaftsrate nach Tag 2/3 Embryo­nen und Blastozysten-Transfer unterschieden. Beim Blastozysten-Transfer zeigt sich einen deutlich höheren Wert von 39,0 % gegenüber dem Wert mit Tag 2/3 Embryonen von 27,1 %.

Übrigens: Im europäischen Durschnitt hat die Schwangerschaftsrate der Auftauzyklen mit mittlerweile 34,8 % die der Frischzyklen sogar überholt!

Die Geburtenraten zu Transfers lagen 2020 für IVF bei 25,2 % und sank somit leicht um 0,1 %-Punkte. Desgleichen ICSI mit –0,3 %-Punkten auf 23,8 %. Auftauzyklen erreichen mit 25,6 % das Vorjahresniveau. Die Zwillingsrate liegt bei 11,0 %, die Drillingsrate bei 0,3 %.

Alle online verfügbaren bisherigen EIM-Jahresberichte sind abrufbar unter https://www.eshre.eu/Data-collection-and-research/Consortia/EIM/Publications.

Daten des Weltregisters ICMART 2019

Das Welt-IVF-Register ICMART (International Committee for Monitoring Assisted Reproductive Technologies) stellte während der ESHRE-Konferenz 2023 die vorläufigen Daten des Jahres 2019 vor.

Für das Jahr 2019 wurden insgesamt 3,411.005 Zyklen aus 81 Ländern und aus 3230 Zentren ausgewertet, resultierend in 660.003 Geburten und 751.659 Kindern. China nimmt mit 1,121.510 Zyklen weiterhin den ersten Platz ein, gefolgt von Japan (455.499), den USA (182.187) und Russland (157.132). Hinter Spanien und Frankreich liegt Deutschland hier weltweit auf Platz 7. Italien, Australien und UK komplettieren die Top-10-Länder.

Auch weltweit erhöht sich der Anteil der IVF – versus der ISCI-Behandlungen. Ein 6-Jahres-Trend zeigt weltweit eine deutliche Zunahme der Auftauzyklen. Der Anteil der Transfers in Auftauzyklen steigt von 38,9 % im Jahr 2014 auf nunmehr 60,5 % in 2019.

Die Geburtenrate pro Punktion lag bei Frischzyklen weltweit konstant weiterhin bei 22,3 %. Bei den Auftauzyklen liegt sie pro Transfer bei 32,6 %.

Unter der Internetadresse https://www.icmartivf.org/reports-publications/#reports sind die bisherigen Publikationen abrufbar.

Die Präsentationen der Daten beider Register mit vielen weiteren Details findet sich auch im Mitgliederbereich des D·I·R unter https://www.deutsches-ivf-register.de/mitgliederbereich.php.

Korrespondenzadresse:

Markus Kimmel
Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®

Leiter Geschäftsstelle und Daten­management

E-Mail: geschaeftsstelle@deutsches-ivf-register.de

Gesellschaftsmitteilungen – DVR

Während des überaus erfolgreichen DVR-Kongresses in Bonn fand die Mitgliederversammlung des DVR e.V. am 20.09.2023 statt.

Auf der Tagesordnung standen u. a. die Satzungsänderung sowie die turnusgemäße Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer.

Die Satzungsänderung, die allen Mitgliedern im Vorfeld zugesandt wurde, wurde einstimmig angenommen und ist nach Eintragung beim Vereinsregister auf unserer Website zu finden.

Die Wahl des neuen Vorstands wurde unter der Wahlleitung von Prof. Jan Krüssel einstimmig ohne Enthaltungen angenommen.

Als neugewählter Vorstand sind seit 20.09.2023 tätig:

  • Vorstandsvorsitzender: Dr. med. Andreas Tandler-Schneider, Berlin
  • Stellvertretende Vorstandsvorsitzende: Prof. Dr. med. Nicole Sänger, Bonn
  • Schatzmeister: Dr. med. Georg ­Wilke, Hildesheim
  • Schriftführerin: Prof. Dr. med. ­Ariane Germeyer, Heidelberg

Die beiden Kassenprüfer, Dr. Andreas Ott und Dr. Georg Döhmen, waren bereit, ihr Amt noch einmal anzunehmen und wurden ebenfalls einstimmig gewählt. Herzlichen Dank hierfür!

Wir verabschieden und bedanken uns bei dem langjährigen Vorstandsmitglied des DVR, Prof. Dr. Christian Thaler. Ebenso bedanken wir uns bei Prof. Dr. Nicole Sänger für die geleistete Arbeit als Vorstandsvorsitzende.

Korrespondenzadresse:

DVR e.V. Geschäftsstelle

c/o SoftconsuLt, Anne Becker

Weißdornweg 17

D-35041 Marburg/Lahn

Telefon +49 (0) 6420 93444

E-Mail: geschaeftsstelle@dv-r.de

www.dv-r.de


 
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