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Abbildungen und Graphiken
Frommel M et al.  
Welche Untersuchungsmethoden betreffen die Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch §3a Embryonenschutzgesetz (ESchG) und die das Verfahren regelnde Rechtsverordnung (PIDV)?

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2013; 10 (1): 6-17

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Abbildung
 
PID-Algorithmus
Abbildung 1: Die Indikationsbereiche für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) werden algorithmisch nach reproduktionsbiologischen und juristischen Gesichtspunkten unterteilt. Wird an den sicher nicht mehr totipotenten, schon stark differenzierten Trophektodermzellen (TE-Zellen) der Blastozyste ein PID-Verfahren eingeleitet, und ist die handlungsleitende Absicht die Herbeiführung einer Schwangerschaft, z. B. im Zustand nach Tot- und Fehlgeburten beim Wunschelternpaar, kann ein solches Verfahren nach den Maßgaben des ursprünglichen Embryonenschutzgesetzes (ESchG) von 1991 durchgeführt werden. Hierbei spielt auch das Selbstbestimmungsrecht der Patientin (§4 Abs. 1 Nr. 2 ESchG) ein führende Rolle. Die Neuregelung nach §3a ESchG/PID-Verordnungen (PIDV) trifft nicht zu. Genauso ist unter denselben Voraussetzungen die Indikationsstellung bei der Frage monogenetischer Erkrankungen zu bewerten, wenn die Schwelle, bis zu der bei einem hypothetischen Fallvergleich dem Recht der Frau auf einen erlaubten Schwangerschaftsabbruch Vorzug gegeben würde (§218ff Strafgesetzbuch), nicht überschritten ist. Auch ein Screeningverfahren auf Aneuploidie des Embryos ist bei den genannten Voraussetzungen erlaubt. Die Neuregelung nach §3a ESchG/PIDV muss beachtet werden, wenn bei monogenetischen Erkrankungen die o. g. Schwelle überschritten wird, oder wenn das PID-Verfahren am 8-Zellfurchungsstadium, in dem eine Totipotenz einzelner Blastomeren noch möglich sein kann, angewendet werden soll. Am Embryoblasten darf wegen möglicher schwerer Schäden an der Integrität der Blastozyste kein PID-Verfahren durchgeführt werden.


Keywords: EthikIndikationsbereichPIDPräimplantationsdiagnostikRechtSchema
 
 
 
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