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Praxisrelevanz
Geisthövel F et al.
Wechselwirkung zwischen Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz - Interdisziplinäre Podiumsdiskussion am 30.11.2007 anlässlich des 2. DVR-Kongresses in Bonn/Bad Godesberg

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2008; 5 (3): 114-120

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Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) und das Stammzellgesetz (StzG) sind eng miteinander verknüpft, da sich beide Gesetzgebungen mit der Rechtslage des menschlichen Embryos befassen. Vertreter der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen (hES) meinen, dass dieser Forschungsweg auch für Deutschland unverzichtbar sei und fordern die Aufhebung der bisherigen gesetzlichen Stichtagsregelung des StzGsa; denn somit könnte auch in Deutschland an aktuell im Ausland verfügbaren, optimalen hES-Zelllinien gearbeitet werden. Auch neueste Forschungsarbeiten an sog. induzierten pluripotenten Stammzellen schließen offensichtlich die Notwendigkeit der hES-Forschung nicht aus. Daher wird im Votum A des Nationalen Ethikrats (NER) auch dafür plädiert, statt der Stichtagsregelung eine Einzelfallprüfung von hES-Forschungsanträgen vornehmen zu lassen. Stattdessen setzt sich das Votum B des NER für eine Förderung alternativer Stammzellforschungswege ein. Vonseiten der Reproduktionsmedizin und -biologie wird gefordert, dass individualisierte Therapieverfahren (sog. „Deutscher Mittelweg“) in breitem Maße zur Anwendung kommen sollten, vor allem dann, wenn die bisherige Stichtagsregelung im geltenden StzG aufgehoben wird. Denn im ESchG besteht zwar ein Forschungsverbot an Embryonen, aber gleichzeitig ist ein ausgewogenes Schutzkonzept für fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen verankert, sodass diesbezüglich eine Änderung des geltenden ESchGs nicht notwendig ist. Für die Schaffung eines sicher notwendigen, umfassenden Fortpflanzungsmedizingesetzes scheint gegenwärtig die Politik kein besonderes Interesse zu hegen.
 
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