Versicherungsdeckung
Abbildung 2: Geldbedarf (ausgedrückt als % der im Jahr 2010 ausbezahlten Summe an individuellen Prämienverbilligungen
[IPV]), um Folgen der Reform (Verteuerung der Prämien) abzufedern. Die roten Balken zeigen den
Prozentsatz an Versicherten, deren Teuerung innerhalb eines bestimmten Intervalls mit Spannbreite CHF 20 liegt.
Die blauen Balken zeigen den Prozentsatz an Versicherten, welche nach Abfedern des Prämienanstiegs bis und
mit einer bestimmten Intervallgrenze eine mindestens gleich niedrige Prämie wie vor der Reform hätten. Die dunkelblaue
Linie zeigt an, wie viel % der im Jahr 2010 ausgeschütteten IPV-Gelder aufgewendet werden müssten,
um alle Individuen bis und mit einer bestimmten Intervallgrenze mindestens gleich gut wie vor der Reform zu
stellen.
Lesebeispiel: Die Individuen in Punkt A, welche 4 % der Versichertenpopulation ausmachen (roter Balken), würden
nach der Reform pro Monat um CHF 61–80 mehr Prämien bezahlen. Wenn alle Individuen mit einem Prämienanstieg
von CHF 1–80 mindestens gleich gut wie vor der Reform gestellt werden sollen, so würde dies insgesamt
125 % der im Jahr 2010 ausbezahlten IPV-Gelder erfordern (dunkelblaue Linie). Durch diese Maßnahme wären
dann insgesamt 93 % aller Versicherten mindestens gleich gut gestellt wie vor der Reform (blauer Balken).
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