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Journal für Kardiologie - Austrian Journal of Cardiology 2015; 22 (1-2): 16-20

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Keywords: EthikGeneratorwechselHerzinsuffizienzICD-DeaktivierungKomorbiditätLebensalterPatientenrechtRichtlinien


1. Welche Aussage ist richtig?
  • a. Es wurden bis dato keine Richtlinien über das Aussetzen der ICD-Therapie auf Wunsch des Patienten oder bei absehbarem Lebensende publiziert.
  • b. In der Primärprophylaxe (MADIT II) profitieren Patienten mit ischämischer Kardiomyopathie in der Altersgruppe > 75 Jahre deutlich weniger als jüngere Patienten.
  • c. Der Überlebensvorteil durch einen ICD wird bei Herzinsuffizienzpatienten durch die Zahl der Komorbiditäten (Niereninsuffizienz, COPD, Malignom) relativiert.
  • d. Über ein Fünftel aller Todesfälle ist in dieser polymorbiden Herzinsuffizienz-Population dem plötzlichen arrhythmogenen Herztod zuzuschreiben, da diese Patienten in den letzten Wochen vor dem Tode repetitive Schocks erhalten.



2. Welches Statement in Bezug auf eine ICD-Deaktivierung ist nicht zutreffend?
  • a. Es gibt keine ethischen oder legalen Unterschiede zwischen Ablehnung einer ICD-Implantation und einer ICD-Deaktivierung.
  • b. Aus rechtlicher und ethischer Sicht fällt die Umsetzung der ICD-Deaktivierung auf Verlangen des Patienten unter die Kategorie des assistierten Suizids.
  • c. Ein Arzt, der aus persönlichen Wertvorstellungen mit einer ICD-Deaktivierung in Konflikt steht, kann nicht verpflichtet werden, diese durchzuführen.



3. Wer entscheidet letztlich über eine ICD-Deaktivierung?
  • a. Der Arzt, der die Indikation zur Implantation gestellt hat.
  • b. Die lokale Ethikkommission.
  • c. Der mündige Patient.
  • d. Der Herzinsuffizienzspezialist.
  • e. Ein multidisziplinäres Team.



 
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