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Praxisrelevanz
Rinnert K
Kann ich mit Insulinbehandlung Busfahrer bleiben? Eine Darstellung der aktuellen Gesetzgebung in Hinblick auf Fahrneigung bei Diabetes mellitus

Journal für Klinische Endokrinologie und Stoffwechsel - Austrian Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism 2010; 3 (3): 25-32

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Für die Praxis bedeutet dies, dass eine individuelle Beurteilung von Risiken und Ressourcen im Hinblick auf die Tätigkeit nicht nur im europäischen und nationalen Arbeitsschutzrecht gefordert wird, sondern Diskriminierung von Menschen mit Diabetes verhindern hilft und letztlich die Sicherheit und Gesundheit der Menschen am Arbeitsplatz erhält oder verbessert. Die Ausführungen legen nahe, dass auch insulinbehandelte Menschen mit Diabetes nicht kategorisch vom Führen von Fahrzeugen der Klasse D ausgeschlossen werden sollten. Auch mit Insulinbehandlung sollte man also grundsätzlich Busfahrer bleiben können, wenn durch geeignete Maßnahmen im Einzelfall ein akzeptables Risiko erreicht werden kann. Bei der Erfassung und Bewertung von arbeitsplatzspezifischen Risiken kann die im Text vorgestellte Checkliste (Tab. 2) eine Hilfestellung geben.
 
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