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Tews G  
Fallbericht: Versuch einer Fremdspermaabgabe für ICSI

Journal für Urologie und Urogynäkologie 2002; 9 (2) (Ausgabe für Schweiz): 23
Journal für Urologie und Urogynäkologie 2002; 9 (2) (Ausgabe für Österreich): 30

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Keywords: AndrologieFremdspermaICSIUrologie

Das gesamte Gebiet der Assistierten Reproduktion wird hinsichtlich seiner gesetzlichen Basis sowohl im Fortpflanzungsmedizingesetz von 1992 als auch vom IVF-Fonds-Gesetz von 2000 geregelt. Dabei wurden von Beginn an von vielen Rechtsexperten Widersprüchlichkeiten und Ungerechtigkeiten bemängelt. So ist es unter anderem Tatsache, daß einerseits die Samenspende erlaubt ist, andererseits die Eizellspende verboten wurde. Die Samenspende wiederum ist allerdings nur dann gestattet, wenn eine intrauterine Insemination vorgesehen ist. Besteht gleichzeitig ein tubarer Faktor und ist eine Behandlung mittels IVF oder IVF/ICSI vorgesehen, so ist die Benützung von Fremdsamen entgegen jeder Logik verboten. Nachdem es jedoch zahlreiche Länder gibt, die hier großzügigere Lösungen gegenüber den Patienten vorsehen, besteht bei betroffenen Paaren weitgehend Unverständnis gegenüber derartigen Restriktionen. Von einem Paar, das durch gesetzeswidrige Beibringung von Fremdsamen dieses Gesetz umgehen wollte, wird untenstehend berichtet.
 
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