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Kentenich H, Griesinger G  
Zum Verbot der Eizellspende in Deutschland: Medizinische, psychologische, juristische und ethische Aspekte

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2013; 10 (5-6): 273-278

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Keywords: EizellspendeEmbryonenschutzgesetzethische Aspektemedizinische Aspektepsychologische AspekteReproduktionsmedizin

Nach dem Embryonenschutzgesetz ist die Eizellspende in Deutschland verboten. Etwa 3–4 % aller Frauen haben aus genetischen und anderen Gründen bereits vor dem 40. Lebensjahr keine Möglichkeit mehr, mit eigenen Eizellen schwanger zu werden, obwohl sie in psychischer und körperlicher Hinsicht ansonsten zur Mutterschaft befähigt wären. Mehrere Tausend Frauen gehen jährlich aus Deutschland für eine Eizellspende ins Ausland. Betroffen sind vor allem Frauen mit genetischer Prädisposition (z. B. Turner-Syndrom), Frauen ohne Ovarien (entweder genetisch bedingt oder nach Operation), Frauen mit vorzeitiger Menopause (etwa 1 % der Frauen < 40 Jahren), bzw. Frauen mit vorzeitiger ovarieller Erschöpfung. Die Erfolgsraten nach Eizellspende sind außerordentlich hoch, die Geburtenrate pro Behandlungszyklus liegt zwischen 30 und 50 %. Medizinisch, psychologisch und ethisch stehen die Aspekte der Risiken der Spenderinnen im Vordergrund. Aus medizinischer Sicht sind im Besonderen sog. schwere Überstimulationssyndrome zu vermeiden. Die Komplikationsraten bei der Behandlung der Spenderin sind insgesamt vertretbar niedrig. Die relativ neue Option der Gefrierlagerung („Vitrifizierung“) von Eizellen erlaubt inzwischen, dass die Zyklen von Spenderinnen und Empfängerinnen nicht mehr synchronisiert werden müssen. Grundlegend gibt es das Modell des sog. „egg-sharing“ und das Modell der altruistischen Spende, wobei das Konzept des „eggsharing“ einige Nachteile hat (u. a. bekommt die Empfängerin u. U. nur Eizellen der „zweiten Wahl“). Psychologische Nachuntersuchungen der Kinder, aber auch der Eltern-Kind-Beziehung nach Eizellspende sehen keine wesentlichen Besonderheiten im Vergleich zu Kindern nach herkömmlicher Zeugung. Ethische Vorbehalte fokussieren im Besonderen auf die Risiken der Spenderin und die Gefahr einer ausschließlich finanziell begründeten Motivation zur Eizellspende. Insofern bestehen besonders hohe Anforderungen im Rahmen der Eizellspende an Information, Aufklärung und Beratung der Spenderin. Frauen, die zur Eizellspende ins Ausland reisen, müssen auch darüber aufgeklärt werden, dass in manchen Ländern (z. B. Spanien) die Eizellspenderin auch anonym bleiben und somit die genetische Herkunft des Kindes ggfs. später nicht in Erfahrung gebracht werden kann, was beispielsweise in Deutschland bei der Behandlung mit Spendersamen mindestens nach den Richtlinien der Bundesärztekammer möglich sein muss. Das Verbot der Eizellspende wird in Deutschland nicht zuletzt von Juristen zunehmend kritisch hinterfragt, da die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Familiengründung, sowie das Selbstbestimmungsrecht der Eizellspenderin und Empfängerin ohne hinreichende Begründung eingeschränkt werden. Im Rahmen eines seit Jahren geforderten deutschen Fortpflanzungsmedizingesetzes sollte deshalb die Option der Eizellspende in angemessener Weise Berücksichtigung finden.
 
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