Auer J, Watschinger B |
---|
Therapieziele und Indikation zur medikamentösen Therapie bei arterieller Hypertonie: Update 2015 der Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Hypertensiologie Journal für Hypertonie - Austrian Journal of Hypertension 2015; 19 (1): 9-13 Volltext (PDF) Summary Keywords: arterielle Hypertonie, Indikation, medikamentöse Therapie, Richtlinie, Therapieziel Epidemiologische Studien weisen darauf hin, dass das Risiko für das Auftreten von kardiovaskulären Ereignissen ab Blutdruckwerten > 120/80 mmHg loglinear ansteigt. Für die Indikationsstellung zur Einleitung einer medikamentösen Therapie spielt neben der absoluten Höhe des Blutdrucks das Ausmaß des kardiovaskulären Gesamtrisikos eine wesentliche Rolle. Dieses wird durch Risikofaktoren, subklinische Organschäden und Folge- bzw. Begleiterkrankungen (Tab. 1) bestimmt. Prinzipiell ist eine medikamentöse Therapie ab einem Blutdruck > 140/90 mmHg indiziert, mit dem Ziel, eine maximale Reduktion der kardiovaskulären Morbidität und Mortalität zu erreichen. Dies verlangt die Behandlung aller assoziierten kardiovaskulären Risikofaktoren sowie der kardialen, vaskulären und renalen Begleiterkrankungen. Bei hoch normalen Blutdruckwerten (systolischer Blutdruck 130–139 mmHg) ist derzeit nicht gesichert, dass eine medikamentöse Therapie das kardiovaskuläre Risiko reduziert. Allerdings sollte im Falle des Vorliegens von einem oder mehreren kardiovaskulären Risikofaktoren eine nichtmedikamentöse Therapie begonnen und konsequent beibehalten werden. Änderungen des Lebensstils sind in der Lage, den Blutdruck zu senken bzw. ein weiteres Ansteigen zu verhindern oder zu verzögern. Patienten mit hoch normalen Blutdruckwerten sollen in regelmäßigen Abständen Blutdruckmessungen durchführen, um rechtzeitig die Entwicklung einer behandlungsbedürftigen Hypertonie zu erkennen. Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf die Office-Messung des Blutdrucks. Aufgrund der Blutdruckvariabilität ist insbesondere vor Therapieeinleitung eine Absicherung der Diagnose mittels ABDM zu fordern. |