Klein HG et al. |
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Update der AG Reproduktionsgenetik der DGRM zur Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2016; 13 (1): 13-17 Volltext (PDF) Summary Keywords: Biopsie, Chromosomale Aberration, Ethikkommission, ICSI, Intrazytoplasmatische Spermieminjektion, monogene Erkrankung, PID, Präimplantationsdiagnostik, Recht Seit Kurzem ist in Deutschland in engen Grenzen eine Präimplantationsdiagnostik (PID) möglich. Den gesetzlichen Rahmen geben das Präimplantationsdiagnostikgesetz (PräimpG) und die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PIDV) vor. Inzwischen haben fast alle Bundesländer die PIDV umgesetzt, Ethikkommissionen haben ihre Arbeit aufgenommen und PID-Zentren wurden zugelassen. Eine PID kann Paaren angeboten werden, die durch ihre genetische Disposition ein hohes Risiko für Nachkommen mit einer schweren Erbkrankheit oder einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos haben, welche zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird. Voraussetzung ist zum einen die eindeutige Identifizierung der krankheitsverursachenden DNA-Veränderung und zum anderen eine assistierte Reproduktion mit intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI). Auf Antrag der Frau bzw. des Paares entscheidet die zuständige Ethikkommission im Einzelfall, ob eine PID zulässig ist. Neben dem medizinischen Hintergrund werden die technisch methodischen Aspekte von der Zellgewinnung (Biopsie) über die genetischen Untersuchungsverfahren zusammengefasst. Ethische Fragen und humangenetische Beratung in Vorbereitung der Antragstellung an die Ethikkommission werden behandelt. Es werden die derzeit etablierten Ethikkommissionen und zugelassenen PID-Zentren vorgestellt. Im Ausblick wird auf die Wichtigkeit der Datenerhebung und die neu gegründete AG PID eingegangen. |