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Holzgruber T  
Rechtliche Aspekte bei der Zusammenarbeit von Ernährungswissenschaftlern/Diätassistentinnen und Ärzten

Journal für Ernährungsmedizin 2003; 5 (4) (Ausgabe für Österreich): 12-16

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Keywords: DiätassistentinDiätdienstErnährungsmedizinErnährungswissenschaftlerGesetzGewerbeordnungRechtÖsterreich

In Österreich ist das Tätigkeitsprofil jedes Heilberufes gesetzlich umschrieben. Der so umschriebene Tätigkeitsbereich ist gesetzlich geschützt (sog. Berufsvorbehalt), so daß sich jeder, der einen Gesundheitsberuf ohne Ausbildung ausübt, strafbar macht. In der Ernährungsmedizin dürfen in Österreich Ärzte, der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst umfassend an Kranken und Gesunden tätig werden, andere Gesundheitsberufe (Krankenschwestern, Hebammen etc.) nur im Rahmen ihrer sonst auch zugeordneten Tätigkeiten. Weiters dürfen Diplom-Lebensberater als Gewerbetreibende nach Absolvierung des Studiums der Ernährungswissenschaften als Gewerbeberuf Ernährungsberatung an Gesunden anbieten. Insgesamt liegen im österreichischen Recht in der Therapie von Erkrankungen, auch im ernährungsmedizinischen Zusammenhang, generell die Therapiehoheit und die Verantwortung für die Patientenbetreuung beim Arzt. Alle anderen Gesundheitsberufe können allerdings dabei für den Arzt beratend tätig werden bzw. die Anordnungen des Arztes praktisch durchführen.
 
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