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Reformbedarf beim Embryonenschutz- und Stammzellgesetz - Thesen und Empfehlungen der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz vom Januar 2006 Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2006; 3 (1): 45-48 Volltext (PDF) Summary Keywords: Embryonenschutz, Ethik, PID, Präimplantationsdiagnostik, Recht, Reproduktionsmedizin, Stammzelle Die Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz hat einen Bericht mit Thesen, ethisch-rechtlichen Schlußfolgerungen und Empfehlungen an den Gesetzgeber verfaßt, der aktuelle Probleme der Fortpflanzungsmedizin und der humanen embryonalen Stammzellforschung erörtert. Der jetzt vorgelegte Text knüpft an die beiden früheren Berichte "Präimplantationsdiagnostik" vom 20.06.1999 und "Stammzellen" vom 28.06.2002 an und entwickelt die dort vertretenen Gesichtspunkte fort. Er legt dem Gesetzgeber nahe, in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu verbessern. Medizinisch indizierte Anwendungen der Reproduktionsmedizin sowie die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen und ihre Verwendung sollen unter angemesseneren Rahmenbedingungen zugelassen werden, als es zur Zeit der Fall ist. In manchem greift der Bericht ethische Erwägungen, Vorschläge oder Regelungen auf, die in anderen Staaten, darunter der Schweiz oder den USA, eine Rolle spielen. Der Mainzer Bericht bringt den konkreten Revisionsbedarf zum Embryonenschutz- und Stammzellgesetz zur Sprache und schlägt verschiedene Öffnungen vor. Gleichzeitig bringt er aber auch eingrenzende Kriterien zur Geltung. In grundsätzlicher ethischer und in verfassungsrechtlicher Hinsicht legt er dar, daß auf der Basis der Menschenwürde Abwägungen zwischen dem Embryonenschutz und dem Gesundheitsschutz von Patienten möglich und geboten sind. |