Kentenich H, Keiper U |
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Die Verwendung von fremden Samen im Rahmen der Reproduktionsmedizin Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2007; 4 (1): 34-37 Volltext (PDF) Summary Keywords: Ethik, Recht, Reproduktionsmedizin, Spendersamen Nach der "Richtlinie über künstliche Befruchtung" der Bundesärztekammer aus dem Jahr 1998 war eine Behandlung mit Spendersamen bei der Behandlung mittels In-vitro-Fertilisation (IVF) und intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) auf Antrag möglich, wenn eine Kommission bei der Landesärztekammer dem zugestimmt hatte. Da die grundlegende juristische und psychosoziale Problematik der Verwendung von Spendersamen bei der Insemination und bei der IVF/ICSI-Behandlung gleich ist, hat die Bundesärztekammer in ihren Richtlinien 2006 die Verwendung von fremdem Sperma näher geregelt. Es ergeben sich Auswirkungen für den Samenspender, das Paar und den behandelnden Arzt. Der Arzt muß sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, der Samenspender und das Paar müssen über alle medizinischen, psychosozialen und rechtlichen Konsequenzen informiert, aufgeklärt und beraten werden. Die Identität des Samenspenders muß dokumentiert werden, damit das Kind später den genetischen Vater auf Wunsch identifizieren kann. Eine Behandlung mit Spendersamen bei der alleinstehenden Frau und dem homosexuellen weiblichen Paar scheint nach den Richtlinien der Bundesärztekammer nicht möglich. |