Meißner A et al. |
---|
Ätiologie und Therapie des Hodenhochstandes - Gesichtspunkte zur Optimierung der Fertilität Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2007; 4 (4): 177-184 Volltext (PDF) Summary Keywords: Andrologie, Fertilität, Hodenhochstand Der Maldescensus testis stellt die häufigste Anomalie des Urogenitaltraktes dar und ist in seiner Pathogenese noch immer nicht ganz geklärt. Bei zu spät einsetzender Behandlung führt er zur irreversiblen Beeinträchtigung der Fertilität und hat selbst bei korrekter Therapie ein erhöhtes Malignitätsrisiko nach der Pubertät. Weiterhin können die Hormonproduktion und das "Body Image" mit psychischem Leidensdruck beeinträchtigt sein. Für eine normale Entwicklung des Keimepithels sind intrauterin eine maternale hCG-Stimulation, gefolgt von einem postpartalen GnRH-Anstieg bei intakter Hypothalamus-Hypophysen-Gonaden-Achse des Neugeborenen extrem wichtig. Störungen dieser hormonellen Schlüsselreize führen zu einem passageren präpubertären hypogonadotropen Hypogonadismus mit reduzierter Anzahl von Geschlechtszellen in den Hodentubuli. Postpubertär kann daraus ein hypergonadotroper Hypogonadismus mit deutlich reduzierten Fertilitätschancen resultieren, oft auch nur eine FSH-Erhöhung. Allein die frühzeitig einsetzende und logischerweise auch sequentiell durchgeführte Hormonbehandlung (GnRH/hCG) verbessert die Voraussetzung für den physiologischen Deszensus und die Reifung des Keimephithels und minimiert weitere sekundäre Schädigung. Die Operation alleine, selbst zu einem frühen Zeitpunkt durchgeführt, scheint weder die Physiologie der Entwicklung des Keimepithels noch das spätere Malignitätsrisiko zu beeinflussen, sondern korrigiert nur die Lage und stellt eine bessere Kontrollierbarkeit sicher. Zur Wahrung optimaler Fertilitätschancen sollte daher jeder nicht bis zum 6. Lebensmonat deszendierte Hoden mit Ausnahme eines ektop gelegenen oder bei Koexistenz mit einer Leistenhernie primär hormonell behandelt werden. Bei Fehlschlagen muß jedoch die operative Verlagerung direkt im Anschluß bis spätestens zum Ende des 2. Lebensjahres erfolgen. |