Frommel M et al. |
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Rechtslage der Reproduktionsmedizin in Deutschland Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2010; 7 (2): 96-105 Volltext (PDF) Summary Praxisrelevanz Keywords: Embryonenschutzgesetz, Fortpflanzung, Recht, Samenspende Die juristischen Fragestellungen der Reproduktionsmedizin (RM) werden in Deutschland in einem komplexen Netzwerk gesetzlicher Vorgaben, das durch das Grundgesetz, das Embryonenschutzgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gewebegesetz maßgeblich bestimmt wird, geregelt. Daher ist die RM, obgleich ein spezifisch auf diese Fragestellungen ausgerichtetes Reproduktionsmedizingesetz nicht existiert, dennoch umfassend gesetzlich geregelt. Grundprinzipien hierfür sind die Autonomie der Frau und des Paares, der Lebensschutz und das Wohl des zukünftigen Kindes, wobei der Erfolg der Behandlung und die Erhaltung der Gesundheit des behandelten Paares ausgewogen bilanziert werden müssen. Weiterhin müssen im gesetzlichen Rahmen Qualitätsmanagement, Dokumentation und die Rückverfolgbarkeit medizinischer Handlungsabläufe gewährleistet sein. Die hier vorgelegte wissenschaftliche Analyse zeigt, dass – im Gegensatz zur herkömmlichen Meinung – die Rechtslage in Deutschland weitgehend zufriedenstellend und ausgewogen geregelt ist. Abgesehen von wenigen Verboten, wie z. B. die Durchführung des Klonens, der Eizellspende und der Leihmutterschaft, können alle reproduktionsmedizinischen Maßnahmen mit einem ähnlichen Handlungsspielraum wie im Ausland gehandhabt werden. Im Rahmen des sog. „Deutschen Mittelwegs“ wird das Verbot der Vorratshaltung respektiert. Samen- und Embryonenspende, wie auch die Behandlung lesbischer Paare, sind erlaubt. Allerdings besteht eine eindeutige rechtliche Lücke bezüglich des Schutzes des Samengebers vor finanziellen Forderungen des Kindes, die vom Gesetzgeber geschlossen werden muss. |