Mitteilungen der Gesellschaften Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2016; 13 (4): 167-179 Volltext (PDF) Volltext (HTML) BRZ-Mitteilungen
BRZ-Herbsttreffen 2016 in Dresden
Ohne Politik kein Beruf, auch kein Arztberuf – daher machen
wir Berufspolitik und berichten auch darüber! Neben den Dauerbrennern bei
unseren Veranstaltungen – Neuigkeiten aus der Welt des Rechts und die
abrechnungsrelevanten Rechtsprechungen im Besonderen – werden wir von den
vielfältigen Aktivitäten des BRZ berichten. Am Samstagabend entführen wir
diejenigen, die nicht mehr abreisen wollen oder können, und entschädigen sie
für die entgangene Freizeit. Freitag, 18. November 2016 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Die inhaltliche Gestaltung des IVF-Jahrestreffens wurde
dieses Jahr den einzelnen Gesellschaften und Verbänden übertragen. Der BRZ
freut sich sehr, für das ausgesprochen praxisrelevante Thema
„Implantationsversagen“ zwei hochkarätige Sprecher gewonnen zu haben. Professor Ariane Germeyer
wird zur Rolle der Gebärmutter beim Implantationsversagen sprechen. Professor Carlos Simón knöpft
sich die „zweite Halbzeit“, die Lutealphase, vor.
Korrespondenzadresse: Erläuterungen der Empfehlungen des Bewertungsausschusses (BWA)
Die nachstehenden, von Herrn Dr. Hilland
verfassten Erläuterungen der Empfehlungen des
Bewertungsausschusses (BWA) wurden den Mitgliedern des BRZ am 10. August
2016 zugeschickt. Im Vergleich zur vorherigen Empfehlung des Bewertungsausschusses wurden die humangenetischen EBM-GNrn. in den Katalog neu aufgenommen: 11301 (Grundpauschale humangenetische In-vitro-Diagnostik bei Probeneinsendung) 11302 (Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 11.4.2 und den Gebührenordnungspositionen 11502 bis 11518 für Gemeinkosten und die wissenschaftliche ärztliche Beurteilung und Befundung komplexer genetischer Analysen im individuellen klinischen Kontext bei seltenen Erkrankungen). Die in der Empfehlung aufgeführten GNrn. sind nur dann in den Behandlungsplan nach Muster 70 aufzunehmen, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Leistungen des Kapitels 8.5 EBM erbracht werden sollen. Dies sei nachfolgend exemplarisch dargestellt: Beispiel 1: Im Nativsperma 9 × 109 Spermatozoen/ml, 10 % progressiv motil. Soweit nicht andere Auffälligkeiten bei einem der beiden Partner vorliegen (z. B. Familienanamnese mit Hinweisen auf genetische Fehlbildungen, beidseitiger kongenitaler Verschluss der Samenleiter beim Mann), dürfte primär keine Notwendigkeit einer humangenetischen Diagnostik bestehen. Sofern das Paar nach Beratung gemäß Nr. 16 der KB-Richtlinie vor der Durchführung einer ICSI-Therapie eine humangenetische Beratung und ggf. Untersuchung wünscht, sind die GNrn. 08570 bis 08574 und ggf. die GNrn. 11301 und 11302 in den Behandlungsplan nach Muster 70 aufzunehmen. Beispiel 2: Azoospermie bei beidseitigem kongenitalem Verschluss der Samenleiter. Bei dieser Konstellation besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Mutation im Bereich des CFTR-Gens, sodass die humangenetischen GNrn. 11351 und 11352 nicht im Behandlungsplan nach Muster 70 aufzuführen sind, weil die potentielle Merkmalsträgerschaft vor einer Therapie gemäß § 27a SGB V nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen auszuschließen ist und nur auf diese Weise das Paar in die Lage versetzt wird, seine Therapieeinwilligung in fundierter Kenntnis seiner individuellen Risiken abzugeben. Diese Auffassung ergibt sich zudem aus den Regelungen der Richtlinie des G-BA zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch (ESA-Richtlinie). Dort lautet es: „B. Empfängnisregelung 1. Die ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung umfasst sowohl die Beratung über Hilfen, die geeignet sind, eine Schwangerschaft zu ermöglichen als auch eine Schwangerschaft zu verhüten. […] Soweit Maßnahmen zur Ermöglichung einer Schwangerschaft als Bestandteil einer Krankenbehandlung ausgeführt werden oder soweit im Rahmen einer Krankenbehandlung die Verhütung einer Schwangerschaft medizinisch indiziert ist, finden ausschließlich die Bestimmungen über die Gewährung von Krankenhilfe Anwendung. 2. Die ärztliche Beratung soll die wissenschaftlich anerkannten Methoden der Empfängnisregelung berücksichtigen, individuell erfolgen und sich – wenn erforderlich – auch auf den Partner beziehen. 3. Ergibt sich aus der Beratung der begründete Verdacht auf ein genetisches Risiko, soll die Vorstellung bei einer Ärztin/einem Arzt, die/der zum Führen der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“ berechtigt ist (Humangenetikerin/Humangenetiker), veranlasst werden. Die von der Humangenetikerin/vom Humangenetiker durchgeführte Beratung oder Begutachtung, ggf. einschließlich körperlicher Untersuchung und Chromosomenanalyse, gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen dieser Richtlinie […].“ Die nachstehenden Fragen sind nach dem oben veröffentlichten Rundschreiben des BRZ an seine Mitglieder an den BRZ gerichtet worden. Wir hoffen, dass die Antworten von Herrn Dr. Hilland zur endgültigen Klärung des sicherlich komplexen Sachverhalts führen. Die notwendigen Änderungen in den Behandlungsplänen bedurften bei Redaktionsschluss noch einer finalen Klärung und können daher an dieser Stelle noch nicht veröffentlicht werden. BRZ-Mitglieder werden über die Rundbriefe entsprechend informiert. FAQs: Sind die GNrn 08570 bis 08574 in den Behandlungsplan nach Muster 70 aufzunehmen?Ja, dies ergibt sich indirekt aus Ziffer 2 Satz 2 der Durchführungsempfehlung des Bewertungsausschusses1. Welche Krankenkasse ist für die GNrn. 08570 bis 08574 zuständig? Zuständig ist die Krankenkasse des Ehemannes2. Wie oft dürfen die GNrn. 08570 bis 08574 veranlasst (oder durchgeführt) werden? Nach den Bestimmungen des EBM dürfen diese GNrn nur einmal im Reproduktionsfall in Ansatz gebracht werden. Sie sind deshalb im Behandlungsplan nach Muster 70 unter den Kosten für einmalig im Reproduktionsfall anfallende Leistungen beim Ehemann aufzuführen (s. Zuständigkeit der Krankenkasse). Müssen die GNrn. 08570 bis 08574 ausnahmslos vor jeder ICSI-Therapie veranlasst (oder durchgeführt) werden? Nein, dies ist nur erforderlich, wenn das Paar nach Beratung gemäß Nr. 16 der KB-Richtlinie3 vor der Durchführung einer ICSI-Therapie eine humangenetische Beratung und ggf. Untersuchung allein wegen der vorgesehenen Leistung nach Nr. 10.5 der KB-Richtlinie wünscht, ohne dass sich aus der Anamnese Auffälligkeiten (z. B. Familienanamnese mit Hinweisen auf genetisch bedingte Fehlbildungen) bei einem der beiden Partner ergeben. Erfordert die Vorgeschichte eine humangenetische Beratung und ggf. Untersuchung, so handelt es sich um eine Krankenbehandlung gemäß den Bestimmungen der ESA-Richtlinie4. Die humangenetischen Leistungen können gemäß Kapitel 11 EBM ohne Eigenanteil veranlasst (oder durchgeführt) werden. Haben die Patienten bei einer CFTR-Gendiagnostik (GNrn. 11351 und 11352) ausnahmslos einen Eigenanteil von 50 % zu tragen? Nein, wenn der zwingende V. a. eine Mutation im Bereich des CFRT-Gens besteht (z. B. kongenitale bilaterale Aplasie des Vas deferens, ergibt sich das Erfordernis der Diagnostik bereits aus der ESA-Richtlinie4 und es liegt eine Krankenbehandlung vor, für die kein Eigenanteil zu leisten ist. Muss eine CFTR-Gendiagnostik (11351 und ggf. 11352) vorab bei der Krankenkasse beantragt werden? Nein, der EBM sieht für diese keine vorherige Beantragung vor.
Korrespondenzadresse: Präimplantationsdiagnosik in Deutschland (PID-in-D)
Bereits vor einem Jahr hat der BRZ die Initiative ergriffen,
einen Arbeitskreis PID ins Leben zu rufen, der den kooperierenden
reproduktionsmedizinischen Einrichtungen und selbstverständlich auch den
Humangenetischen Zentren die Möglichkeit des Austauschs und der Zusammenarbeit
bietet. Als sichtbares und öffentlichkeitswirksames Signal wurden die
Informationen über die PID-relevanten Einrichtungen
und laienverständliche Hintergrundinformationen nun auf einer Internetseite des
BRZ-Arbeitskreises „Präimplantationsdiagnostik in
Deutschland” frei geschaltet.
Korrespondenzadresse
1Empfehlung des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu den Leistungen der künstlichen Befruchtung gemäß § 27a SGB V (376. Sitzung am 22. Juni 2016). 2Nr. 8 Satz 2 der Präambel zu Kapitel 8.5 EBM. 3Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung („Richtlinien über künstliche Befruchtung“). 4Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch.
Der BRZ-Vorstand hat entschieden, dass sich die Gesellschaftsseiten des Verbands im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie neben dem Internetseiten des BRZ hervorragend für einen kleinen Stellenmarkt eignen. Die zwischen zwei Heftausgaben beim Büro Berlin des BRZ eingehenden Stellenanzeigen werden aufgenommen. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung veröffentlicht der BRZ auch an dieser Stelle ausschließlich Anzeigen seiner Mitglieder. - Fertility Center Hamburg sucht ab sofort in Vollzeit eine/-n< Facharzt/-ärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin.Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an: MVZ Fertility Center Hamburg GmbH, Herrn Dr. med. (IL) Robert Fischer Speersort 4 20095 Hamburg E-Mail: Robert.Fischer@amedes-group.com Das Kinderwunsch- und Endometriose-Zentrum am Park in Offenbach sucht zur Verstärkung seines Teams eine(n)Facharzt(in) für Gynäkologie mit Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin. Beginn nach Vereinbarung – Teilzeittätigkeit bevorzugt, aber Vollzeit möglich. Bewerbungen bitte per E-Mail an: dr-manolopoulos@offenbach-kinderwunsch.de Dr. med. K. Manolopoulos Kinderwunsch- und Endometriose-Zentrum am Büsing-Park Herrnstr. 51 63065 Offenbach
DGA-Mitteilungen
Einladung zur Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie (DGA) e.V.im Rahmen der 28. DGA-Jahrestagung
DGRM-Mitteilungen Samstag, den 29.10.2016, 10:00–15:00 Uhr Die große klinische und wissenschaftliche Bedeutung der Gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin innerhalb des Gesamtfachs der Frauenheilkunde steht außer Frage! Diese steht allerdings in krassem Widerspruch zum Schattendasein, welches dieser Schwerpunkt an den meisten deutschen Universitätsfrauenkliniken fristet. Während die universitäre Frauenheilkunde flächendeckend von der Onkologie dominiert wird, findet sich der Schwerpunkt der Gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin mittlerweile an einem Drittel der deutschen UFKs komplett verwaist! Die aktuellen Publikationen von Mallmann, Sänger, Strowitzki und des DGGG-Präsidenten Wallwiener zeigen zwar, dass dieses Problem wahrgenommen wurde – ein konkreter Plan für die Zukunft fehlt allerdings noch! Die AG URZ wird jetzt aktiv und will konkrete Wege zur Verbesserung der universitären Situation aufzeigen. Im Rahmen unseres 2. Workshops soll zunächst das klinische, wissenschaftliche aber auch das wirtschaftliche Potential erfolgreich etablierter reproduktionsmedizinischer Zentren an deutschen UFKs aufgezeigt werden. Hier sollen auch unterschiedliche Organisationsformen, von Abteilung und Sektion über MVZ und individuell zugeschnittene Zentrumsstrukturen (z. B. UniKID) analysiert werden. Konkrete Empfehlungen für neu etablierte und aufstrebende universitäre Zentren bilden einen weiteren Schwerpunkt unseres Workshops. Neben allen URZ-Mitgliedern,
insbesondere den gegenwärtigen und zukünftigen Leistungsträgern universitärer
Zentren, ist dieser 2. Workshop auch für Wenn sinnvoll und gewünscht, kann die Einladung zum Workshop daher gerne auch an die Entscheidungsträger vor Ort ausgesprochen werden. Für dieses wichtige Treffen wünschen wir uns allen eine rege Beteiligung mit interessantem Austausch und konkreten Anstößen. Intensive Kontakte untereinander sollen dabei ein kollegiales Coaching ermöglichen. Gemeinsam ist man stark! Sie werden sehen, dass dieser 2. URZ-Workshop in Berlin wieder Wichtiges und Nachhaltiges in Bewegung setzen wird. Beschränkte Teilnehmerzahl – deshalb: kurzfristige Anmeldung E-Mail:Geschaeftsstelle@repromedizin.deNoch sind Plätze frei! Wir freuen uns auf ein engagiertes Treffen in Berlin! Ihr URZ-Vorstand Georg Griesinger, Ariane Germeyer, Rudolf Seufert, Andreas Schüring, Christian Thaler Vorankündigung Sehr geehrte Kollegen, wir möchten diese Gelegenheit nutzen und Sie bitten, sich im Februar 2017 die 50. Jahrestagung „Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung“ vorzumerken: Beginn: 15.02.2017 Ende: 17.02.2017 Veranstaltungsort: München Die 50. Jahrestagung „Physiologie & Pathologie der Fortpflanzung“, gleichzeitig 42. „Veterinär-Humanmedizinische der DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) und der DGRM fördert seit Langem fächerübergreifend die enge Kooperation von Grundlagenforschung und klinischer Reproduktionsmedizin. Insbesondere soll jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern ein Forum geboten werden, um ihre Forschungsergebnisse zu präsentieren und sich aktiv am wissenschaftlichen Diskurs zu beteiligen. Die DGRM verleiht wieder Preise für drei herausragende Tagungsbeiträge! Weitere Informationen in Kürze unter: http://www.dvg.net (Tagungen/Termine) http://www.repromedizin.de (Veranstaltungen) Korrespondenzadresse: Dr. nat. Viktoria von Schönfeldt Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Klinikum der Universität München – Campus Großhadern |