AGRBM-Mitteilungen
Ankündigung
XXXI. Jahrestreffen der AGRBM
20.–22. April 2018 in Würzburg
Themenbereiche der Vorträge:
Der Einfluss von Subfertilität auf die Gesundheit der Nachkommen
Stammzellen in der In-vitro-Organogenese und bei der Fertilitätsprotektion
Ethische Aspekte des „gene editing“ und der Genese künstlicher Gameten
micro-RNA als Marker für Implantations- und Entwicklungskompetenz
PID – aktuelle Entwicklung der Untersuchungsmethoden
Statistik für Embryologen: vom Chi-Quadrat-Test bis zur Meta-Analyse
Organisation:
Dagmar Gutknecht, profertilita, Regensburg
Heidrun Köbernick, IVF Praxis für Kinderwunschbehandlungen, Erlangen
Claudia Staib, Universitätsklinikum Würzburg
Astrid Vogel, kïz, München
Alain Wunsch, Kinderwunschpraxis München Nord
Veranstaltungsort:
Tagungszentrum Festung Marienberg, Würzburg
Weitere Informationen und Anmeldung unter
BRZ-Mitteilungen
BRZ-Herbsttreffen 2017
9. Dezember 2017, ca. 14:30 bis ca. 18:30 Uhr
(im Rahmen des DVR-Kongresses 2017)
Holiday Inn Munich City Centre
Hochstraße 3
81669 München
Raum: Forum 12
Zum Beginn des BRZ-Herbsttreffens 2017 wird voraussichtlich im Raum direkt ein Mittagsimbiss bereitgestellt.
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Uhrzeit |
Thema |
Referent |
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bis 14:30 |
Mittagsimbiss im Raum F 12 |
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14:30–14:35 |
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Verabschiedung der vorl. Tagesordnung |
Hilland |
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14:35–15:05 |
Rückblick auf die BRZ-Aktivitäten des letzten Halbjahres 2017 |
Hilland |
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15:05–16:30 |
Themenblock Kryokonservierung und Berufshaftpflichtversicherung
Haftung bei einem Keimzellverlust im Rahmen der Kryokonservierung |
Hilland und N.N., Taupitz |
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16:30–16:45 |
Kaffeepause im Raum |
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16:45–17:15 |
Vortrag Neues aus der Welt des Rechts |
Niggehoff |
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17:15–17:45 |
Vortrag Urteile u. a. zum Deutschen Mittelweg, PKV-Kostenübernahme Unverheiratete bei einer IVF mit PID |
Eberlein |
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17:45–18:15 |
Diverses u. a. OMV 2018, Vorstandswahlen und der Nachwuchs |
BRZ-Vorstand |
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spätestens 18:30 |
Verabschiedung |
Hilland |
Die Referenten sind bekannt.
Fortsetzung der Diskussion bei einem gemeinsamen Abendessen im Wirtshaus in der Au.
Samenspenderregistergesetz (SaRegG) – was ist JETZT wichtig!
Der Bundestag hat am 18. Mai 2017 das Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen (SaRegG) beschlossen.
Das Gesetz tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und regelt zunächst im Wesentlichen die Erhebung und Dokumentation von Spenderdaten in Entnahmeeinrichtungen (z. B. Samenbanken) sowie die Pflichten der Einrichtungen der medizinischen Versorgung (z. B. reproduktionsmedizinische Einrichtungen) bei der Verwendung von donogenen („heterologen“) Samenspenden (z. B. Aufklärung, Dokumentation) und die Weiterleitung von Daten an das beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einzurichtende Samenspenderregister.
Für Samenspenden, die VOR Inkrafttreten des Gesetzes (also vor dem 1. Juli 2018) verwendet wurden und zur Geburt eines Kindes geführt haben („Altfälle“), besteht KEINE Meldepflicht an das Register. Allerdings sind Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes Samen für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung donogen verwendet haben, verpflichtet, im Gesetz näher bezeichnete Daten über einen Zeitraum von 110 Jahren nach der donogenen Verwendung des Samens aufzubewahren, soweit solche Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes vorhanden sind. Dies bedeutet, dass zumindest ein Teil jener Informationen, die mit Inkrafttreten des Gewebegesetzes (zum 1. August 2007) über einen Zeitraum von 30 Jahren aufzubewahren sind, dann der verlängerten Aufbewahrungsfrist von 110 Jahren unterliegen.
Somit sind Angaben/Daten, die zum Zeitpunkt 1. Juli 2018, 0:00 Uhr nicht aus anderen Gründen aufbewahrungspflichtig wären, wie z. B. nach dem Transplantationsgesetz, der TPG-Gewebeverordnung, nach Berufsrecht oder insbesondere gemäß § 630f Absatz 3 BGB, der für die Aufbewahrung der Patientenakte eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vorsieht, nicht betroffen.
Fazit
Nur Angaben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SaRegG vorhanden sind oder vorhanden sein müssen, fallen somit unter die Aufbewahrungspflichten des SaRegG.
Entnahmeeinrichtungen (Samenbanken), die Samen vor Inkrafttreten des Gesetzes gewonnen haben, dürfen diesen nur dann an eine Einrichtung der medizinischen Versorgung zur donogenen („heterologen“) Verwendung für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung abgeben, wenn die im Gesetz näher bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind.
Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die in ihren Einrichtungen Samen zur donogenen Verwendung gelagert haben, der vor Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes gewonnen wurde, dürfen ab dem 1. Juli 2018 diesen nur dann für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung anwenden, wenn die im Gesetz näher bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind.
Der BRZ hat einen Arbeitskreis gebildet, der sich mit den Auswirkungen des Samenspenderregistergesetzes auf die Tätigkeit der reproduktionsmedizinischen Zentren und Entnahmeeinrichtungen befasst und eine detaillierte „Arbeitsanweisung“ zur Verfügung stellen wird.
Für ihre Mitarbeit in diesem Arbeitskreis, der sich am 8. November 2017 zum ersten Mal getroffen hat, danken wir Prof. Dr. Thomas Katzorke, PD Dr. Ulrich A. Knuth, Rechtsanwalt Dirk Niggehoff und Rechtsanwalt und Notar Dr. Stefan Wehrstedt.
Im Rahmen der BRZ-Vorträge im Programm des DVR-Kongresses (Freitag, 8. Dezember 2017, von 11.30 bis 13.00 Uhr) und vor allen Dingen auch im Rahmen des BRZ-Herbsttreffens am Nachmittag des 9. Dezember 2017 wird auf die ersten Ergebnisse eingegangen werden.
Korrespondenzadresse:
Dr. med. Ulrich Hilland
1. Vorsitzender des BRZ
E-Mail: hilland@fcm-net.de
DGA-Mitteilungen
Einladung zur Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie (DGA) e.V.
im Rahmen des 7. DVR-Kongresses 2017
– zugleich 29. DGA-Jahrestagung –
Freitag, 8. Dezember 2017, 17:00 bis 18:00 Uhr
Raum: FORUM 8
Holiday Inn Munich City Centre
Hochstraße 3
81669 München
Tagesordnung
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2016 (Saarbrücken)
3. Bericht des Präsidenten
4. Bericht des Sekretärs
5. Bericht der Schatzmeisterin
6. Bericht des Beauftragten für Fort-/Weiterbildung und Qualitätssicherung
7. Bericht der Forschungsbeauftragten
8. Bericht des Medienbeauftragten
9. Satzungsänderung
a. Juniormitgliedschaft
b. Erweiterung des Vorstands um das Ressort:
Berufspolitik
c. Abstimmung über die Satzungsänderungen
10. Bericht QuaDeGA GmbH
11. Bericht der Kassenprüfer
12. Entlastung des Vorstandes
13. Wahlen zum Vorstand
a. Schatzmeister-/in
b. Medienbeauftragte/-r
c. Tagungspräsident/-in 2020
d. Berufspolitik
14. Wahl der Kassenprüfer
15. Zukünftige Tagungen
Jahrestagung 2018
Jahrestagung 2019 (im Rahmen des DVR-Kongresses)
16. Verschiedenes
DGRM-Mitteilungen
51. Jahrestagung Physiologie & Pathologie der Fortpflanzung
gleichzeitig
43. Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung
Hannover, 21. – 23. Februar 2018
Hörsaal des Instituts für Pathologie, Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover,
Bünteweg 17, 30559 Hannover
Vorprogramm
Mittwoch, 21.02.2018* 20:00 Uhr
Begrüßungsabend mit Poster-Slam
Donnerstag, 22.02.2018 8:15–18:30 Uhr
Plenarvorträge:
Prof. Dr. Henrik Callesen (Aarhus) „Status of in vitro production and associated biotechniques in farm animals”
PD Dr. med. vet. Jennifer Schön (Dummerstorf) „Regulatorische Funktionen des Eileiters“
Prof. Dr. rer. nat. Stefan Schlatt (Münster) „Spermatogoniale Stammzellen und ihre Nische“
Sitzungen mit Kurzvorträgen, FBF Workshop, Posterausstellung und -diskussion
20:00 Uhr Abendveranstaltung
Freitag, 23.02.2018 8:15–17:30 Uhr
Plenarvorträge:
Prof. Dr. med. vet. Mariusz P. Kowalewski (Zürich) „Maternale Kommunikation beim Hund im Vergleich zu anderen Spezies“
Dr. med. Hanns-Georg Klein (Martinsried) „Möglichkeiten und Grenzen der PID“
PD Dr. med. Anne Navarrete Santos (Halle/Saale) „Developmental origin of health and diseases (DOHAD)”
Sitzungen mit Kurzvorträgen, Vorträgen der DGRM-Preisträger, Posterausstellung
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
(Veranstaltungen)
http://www.dvg.net/index.php?id=2196&contUid=0#c4441
*Bitte beachten Sie auch die Prä-Konferenz „Recent Advances of Reproductive Biotechnology“ am 21.02.2018 in Hannover, ausgerichtet durch das Institut für Nutztiergenetik/Friedrich-Loeffler-Institut, Neustadt (Anfragen, Anmeldungen: E-Mail: rath@tzv.fal.de; Programm unter http://www.dvg.net)
SRBM/DGE-Mitteilungen
Auszeichnung für Endometrioseforscher: Robert G. Edwards Prize Paper Award geht an interdisziplinäres Team aus Münster
Durchgesetzt gegen internationale Konkurrenz: Der diesjährige Robert G. Edwards Prize Paper Award für die beste Publikation des Jahres 2016 auf dem Fachgebiet der Reproduktionsmedizin geht an ein interdisziplinäres Forscherteam aus Münster. Die Wissenschaftler um Prof. Martin Götte, Leiter des Forschungslabors der Unifrauenklinik und Sprecher des Beirats der DGE-Sektion für Reproduktionsbiologie und -medizin, erhielten die Ehrung für ihre Arbeit zu einem möglichen neuen Therapieansatz bei der bisher wenig erforschten Gebärmuttererkrankung Endometriose. Eine Jury des medizinischen Fachverlages Elsevier, dem Initiator des Preises, wählte die Publikation aus zahlreichen Einsendungen aus. Die Arbeit war bereits im Rahmen der DGE-Jahrestagung 2017 in Würzburg auf Resonanz gestoßen, und dort mit einem Posterpreis prämiert worden.
Bei Frauen, die unter Endometriose leiden, wachsen Zellen der Gebärmutterschleimhaut auch außerhalb der Gebärmutterhöhle und verursachen so meist während der Periode krampfartige Schmerzen. Häufig führt die Erkrankung auch zu chronischen Unterleibsschmerzen oder Zeugungsunfähigkeit. Die Ursache für die krankhaften Herde ist bis heute nicht geklärt und auch Therapiemöglichkeiten gibt es so gut wie keine.
Hier könnte nun der prämierte Ansatz aus Münster entscheidend weiterhelfen: Die Forscher aus der Frauenklinik, dem Kinderwunschzentrum, der Klinik für Strahlentherapie/Radioonkologie und dem Biomedizinischen Technologiezentrum (BMTZ) fanden in ihren gemeinsamen Experimenten heraus, dass die sogenannte microRNA miR-200b die Produktion bestimmter Eiweiße in den Endometriosezellen reguliert. „Diese Eiweiße sind verantwortlich für die Umwandlung von Gebärmutterschleimhautzellen in einen anderen Zelltyp, der sich wiederum sehr gut im menschlichen Körper bewegen kann. Somit bestimmt miR-200b, wie gut Zellen der Gebärmutterschleimhaut beispielweise in die Bauchhöhle oder den Darm gelangen, und fördert so deren krankhafte Verbreitung – also die Endometriose“, erklärt Prof. Götte. In ihren Laborversuchen konnten die Forscher zeigen, dass eine verringerte Menge an miR-200b die negativen Eigenschaften der Endometriosezellen abschwächen und so womöglich in einer zukünftigen Therapie zu einem milderen Krankheitsverlauf beitragen könnte. „Bis wir unseren Patienten auf Basis dieses Ergebnisses eine Therapie anbieten können, braucht es noch etwas Zeit. Aber wir haben den Weg für spannende und vor allem vielsprechende weitere Forschung geebnet“, freut sich Prof. Götte.
Seit 2010 verleiht der Verlag Elsevier den Robert G. Edwards Paper Prize Award an Forschergruppen, die exzellente Arbeiten auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin veröffentlicht haben. Er ist nach dem Nobelpreisträger und „Vater der künstlichen Befruchtung“ Robert Edwards benannt und mit EUR 1000,–dotiert.
Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. Martin Götte
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Universitätsklinikum Münster
E-Mail: mgotte@uni-muenster.de
