Gesellschaftsmitteilungen – BRZ
7. DVR-Kongress in München 07.–09.12.2017 – Die Beiträge des BRZ
Das Programm des DVR wird seit einiger Zeit zu einem erheblichen Teil von den Mitgliedsgesellschaften gestaltet. Das ist schön und gut, führt aber zu einer nicht wünschenswerten Parallelität der Vorträge. Der BRZ-Slot am Freitagvormittag des 08.12.2017 war sicherlich neben den Darstellungen der D·I·R-Ergebnisse eines der Kongress-Highlights. Die Vortragsinhalte wurden den Mitgliedern des BRZ bereits zur Verfügung gestellt.
Die Themen des BRZ-Slots im Überblick:
1.) Rationale Rahmenbedingungen bei Polkörperbiopsie und „Deutschem Mittelweg“
J. Taupitz (Mannheim), C. Gnoth (Grevenbroich)
Problemstellung: Wenn aufgrund einer durchzuführenden Polkörper-Diagnostik (PKD) mittels aCGH oder NGS das Ergebnis einer PKD erst nach Verschmelzung der Vorkerne zu erwarten ist, ist eine Verwerfung der als genetisch nicht gesund erkannten Embryonen auch dann noch zulässig, oder müssten in diesem Fall die Vorkern-Stadien eingefroren werden, bis das Ergebnis der PKD vorliegt?
Um die relativ teure PKD mit aCGH oder NGS für die Patienten kosteneffektiv zu gestalten, wäre es denkbar, zunächst eine Blastozystenkultur durchzuführen, um dann gezielt eine PKD aus den zwischenzeitlich eingefrorenen Polkörpern nur für die entwickelten Embryonen abzurufen. Entspricht dies dann noch einer klassischen PKD, oder bewegt man sich dann bereits im Bereich der PID?
Dr. Gnoth stellte die reproduktionsmedizinischen Aspekte und Überlegungen vor und Prof. Taupitz unterzog diese einer eingehenden juristischen Prüfung. Die Überlegungen sind nicht nur für die genannte Problemstellung von Relevanz.
2.) Das Samenspenderregistergesetz (SaRegG)
J. Taupitz (Mannheim), U. Hilland (Bocholt)
Die ersten Erläuterungen zum SaRegG und der Relevanz für Ihre Praxis hatte Herr Dr. Hilland bereits im BRZ-Rundbrief vom 09.11.2017 gegeben (siehe oben).
Prof. Taupitz skizzierte die Inhalte des Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen und stellte sowohl die positiven als auch kritikwürdigen Aspekte dar. Das SaRegG wird am 01.07.2018 in Kraft treten und wird sich sowohl für die Samenbanken als auch auf die Einrichtungen der medizinischen Versorgung auswirken. Im Folgenden die wesentlichen Inhalte lt. Prof. Taupitz:
Inhalt:
1. SaRegG
2. Änderung des BGB
3. U?bergangsvorschriften
ad Änderung des BGB:
1600d Abs. 4 BGB (neu)
„Ist das Kind durch eine ärztlich unterstützte ku?nstliche Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung im Sinne von §1a Nummer 9 des Transplantationsgesetzes unter heterologer Verwendung von Samen gezeugt worden, der vom Spender einer Entnahmeeinrichtung im Sinne von §2 Absatz 1 Satz 1 des Samenspenderregistergesetzes zur Verfu?gung gestellt wurde, so kann der Samenspender nicht als Vater dieses Kindes festgestellt werden.“
ad SaRegG:
Einrichtung eines zentralen Registers für Samenspenden beim DIMDI
- Speicherung der Daten für 110 Jahre
- Aufbewahrung (noch) vorhandener (!) Daten von „Altfällen“ für 110 Jahre durch Einrichtung der med. Versorgung, die Samen verwendet hat (erst seit 2007 gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung für 30 Jahre)
- Umfangreiche Aufklärung des Spenders durch die Entnahmeeinrichtung
- Datenerhebung durch die Entnahmeeinrichtung
- Abgabe des Samens nur an eine Einrichtung der med. Versorgung i.S.v. 1a Nr. 9 TPG
- Umfangreiche Aufklärung der Empfängerin durch Einrichtung der med. Versorgung
- Datenerhebung durch Einrichtung der med. Versorgung
- Übermittelung der Daten an DIMDI durch Einrichtung der med. Versorgung bei Kenntnis von der Geburt eines Kindes/nach errechnetem Geburtstermin
- Datenu?bermittlung von Entnahmeeinrichtung an DIMDI auf dessen Anforderung
- Anforderung, sofern DIMDI von der med. Einrichtung Kenntnis von der Geburt eines Kindes nach heterologer Verwendung von Samen erlangt.
- Anspruch auf Auskunft desjenigen der vermutet, durch heterologe Verwendung von Samen bei einer ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein:
- Ab dem 16. Lebensjahr nur persönlich ausu?bbar.
- Auskunft u?ber die personenbezogenen Daten des Samenspenders:
- Familienname, und, sofern abweichend, Geburtsname
- Vornamen
- Geburtstag/Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift
- Freiwillige Angaben des Samenspenders (z. B. zu seiner Person [Größe, Augenfarbe, Haarfarbe, Hobbys], seinen Beweggründen für die Samenspende)
- Antrag der betreffenden Person auf Auskunft (mit Geburtsurkunde, Personalausweis)
- Empfehlung einer spezifischen Beratung; Hinweis auf bestehende Beratungsangebote
- 4 Wochen vor Erteilung der Auskunft: Information des Samenspenders u?ber die anstehende Auskunftserteilung (ggf. Ermittlung von dessen Anschriftsdaten)
- Auskunftsanspruch des Samenspenders und der Empfängerin nur hinsichtlich der jeweils eigenen Daten.
Die schematische Darstellung des Ablaufs der Meldung bzw. ggf. Nichtmeldung an das DIMDI (oben) ist dem Vortrag von Prof. Dr. Thomas Katzorke (Novum, Essen) entnommen, den er im Rahmen des 10. BRZ-Intensivseminars gyn. Endokrinologie & Reproduktionsmedizin hielt. Wir danken für die Bereitstellung!
3.) Datenschatz und Datenschutz in der Medizin
M. Schapranow (HPI Potsdam)
Die Digitalisierung ist bereits ganz weit fortgeschritten, sie hat jeden im Griff, jeder nutzt die Möglichkeiten bereits, nur die Macher unserer Gesetze und Gestalter auch der Zukunft in der Medizin haben die Digitalisierung nicht im Griff. Dr. Schapranow schilderte die aktuelle Situation und laufenden Entwicklungen.
BRZ-Herbsttreffen 2017 am Nachmittag des 09.12.2017 in München
Viele der Mitglieder des BRZ haben ausgeharrt. Dafür danken wir. Viele konnten nicht mehr bleiben und mussten so auf die direkten, wichtigen Informationen und die Diskussionen verzichten. Das ist nicht im Sinne des BRZ! Wir werden daher auf der OMV 2018 diskutieren, wie eine Umstrukturierung des Programmablaufs an den Samstagen des DVR-Kongresses und auch des IVF-Gruppen-Treffens erreicht werden kann.
Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und einem Rückblick über die Aktivitäten des Verbands des letzten Halbjahres 2017, lag der Schwerpunkt des diesjährigen Herbsttreffens bei dem Thema „Kryokonservierung”.
Themenblock:
1.) Kryokonservierung und Berufshaftpflichtversicherung
- Darstellung unter dem Aspekt des bestehenden Rahmenvertrags für BRZ-Mitglieder zur Berufshaftpflichtversicherung und Kryovertragsmuster
- Vortrag von Prof. J. Taupitz: Rechtliche Bewertung des Keimzellverlustes im Rahmen der Kryokonservierung
Die Verhandlungen des BRZ mit den in die Kryokonservierung eingebundenen Akteuren sind nach wie vor in vollem Gang. Aufgrund der noch offenen Ergebnisse können die entsprechenden Unterlagen und auch die Vortragsfolien zum Thema erst nach Abschluss veröffentlicht werden.
2.) Reden ist nur Silber? – Ärztliche Schweigepflicht
Rechtsanwalt Dirk Niggehoff, Fachanwalt für Medizinrecht, Düsseldorf, beleuchtete die verschiedenen Aspekte der ärztlichen Schweigepflicht aus juristischer Sicht, mit weitreichender praktischer Relevanz für den Alltag im reproduktionsmedizinischen Zentrum.
3.) Eizellspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft: Wo stehen wir 2017?
Rechtsanwalt Holger Eberlein, Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin, gab eine gute Übersicht über die für unser Fachgebiet relevante, aktuelle Rechtslage.
Korrespondenzadresse:
Najib N.R. Nassar (Schriftführer des BRZ)
E-Mail: nassar@ivfzentrum.de
Nachlese: 10. BRZ-Intensivseminar gynäkologische Endokrinologie & Reproduktionsmedizin, 25.–27.01.2018 in Berlin
ODER: Wie die Zeit vergeht!
Wieder war das dreitägige Seminar ein voller Erfolg. Wieder haben ca. 100 Teilnehmer von den mehr als 20 Vorträgen, den begleitenden Workshops und dem Spaß am Lernen und Austauschen profitiert. An dieser Stelle danken wir noch einmal den Teilnehmern für ihr Interesse an dem hoch spannenden Gebiet und für die guten Kommentare, wir danken Herrn Dr. Tandler-Schneider für die wissenschaftliche Leitung, Frau Schworm und Frau Bohn für die Begleitung vor Ort. Vor allen Dingen aber danken wir den Referenten und Workshopleitern für ihren erneuten Einsatz, den sie ohne Honorar auch in diesem Jahr geleistet haben. Wir danken auch der Ärztekammer Berlin, die die Veranstaltung mit 26 Fortbildungspunkten zertifiziert hatte.
Das 10. Seminar war auch ein guter Zeitpunkt, nicht nur rückwärts auf die insgesamt rund 1000 Ärzte und Ärztinnen, die inzwischen von der Teilnahme profitiert haben, zu blicken, sondern auch zu überlegen, ob der BRZ, ob wir gemeinsam das Angebot fortsetzen wollten und sollten. Die wirklich alljährlich so positive Resonanz hat uns die Entscheidung leicht gemacht: Wir machen weiter.
Hart arbeiten, dann gemeinsam etwas feiern war auch beim 10. Seminar die Devise. Der kleine Gesellschaftsabend mit Tanz zur Musik der Liveband war eine großartige Abwechslung zur schweren Kost des Tages.
Der Termin für das 11. BRZ-Intensivseminar steht bereits fest. Wieder haben wir uns auf dem GLS Campus, Berlin-Prenzlauer Berg eingemietet und bieten vom 24.–26.01.2019 dort Fortbildung vom Feinsten. Vormerkungen nehmen wir jederzeit und gern per Mail entgegen:
E-Mail: brz@repromed.de
Korrespondenzadresse:
Monika Uszkoreit
BRZ
E-Mail: uszkoreit@repromed.de
Indikation zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (Nr. 11.5) KB-Richtlinie
Gemäß Nr. 11.5 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung („Richtlinien über künstliche Befruchtung“) wird eine Untersuchung des Mannes durch Ärztinnen oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Andrologie“ als Voraussetzung für die Indikationsstellung gefordert. Mit dieser Bestimmung, die bei der vorausgehenden Anhörung im G-BA auch die Zustimmung des BRZ gefunden hat, soll sichergestellt werden, dass Erkrankungen erkannt werden, die im Zusammenhang mit der männlichen Fertilitätsstörung stehen können und ggf. vorrangig zu behandeln sind (z. B. Tumore, hypogonadotroper Hypogonadismus). Der G-BA führt in den Tragenden Gründen seines Beschlusses aus: „In Bezug auf die Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Nummer 1 der KB-RL ist bei jeder Indikationsstellung die individuelle Konstellation des Paares zu berücksichtigen.“ Da Androloginnen und Andrologen im Regelfall weder über eine Weiterbildung im Fach „Frauenheilkunde“ noch im Schwerpunkt „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ verfügen, lässt sich unschwer ableiten, dass die Indikationsstellung für eine der Maßnahmen der „künstlichen Befruchtung“ nicht der Arztgruppe mit der Zusatzweiterbildung „Andrologie“ obliegt.
Welche Folgen eine missverstandene Interpretation der KB-Richtlinie zeitigen kann, demonstriert das nachfolgend auszugsweise wiedergegebene Gutachten eines Andrologen, das dem BRZ überlassen wurde.
„ANDROLOGISCHES GUTACHTEN
[....]
Spermiogramm: Fremdbefunde vorliegende, schwerwiegendes OAT-Syndrom (Grad 3)
Beurteilung: Eine Beurteilung ist abschließend noch nicht möglich!
Hiermit wird nicht abschließend bescheinigt, dass gemäß der aktuell gültigen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung („Richtlinie zur künstlichen Befruchtung“) […] bei Herrn XY eine andrologische Untersuchung im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzung nach Nummer 1 für eine lCSl-Behandlung gemäß 11.5 obiger Richtlinie durchgeführt wurde.
Eine erneute Vorstellung ist vor abschließender Beurteilung erforderlich.
Epikritische Stellungnahme:
Folgende Untersuchungen stehen noch aus
- erneutes Spermiogramm mit Testung zusätzlicher Parameter: MAR-Test; Leuko-Screen, ggf. auch Nebenhodenparameter nach Orthomol fertil plus Therapie®
- genetische Abklärung
- Testosteronbestimmung
- Befund gynäkologische Abklärung der Partnerin“
Korrespondenzadresse:
Dr. med. Ulrich Hilland
Vorsitzender des BRZ
E-Mail: hilland@fcm-net.de
Gemeinsame Sitzung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft PID im BRZ
und der in Deutschland mit der Durchführung der PID beauftragten Humangenetischen Einrichtungen
Im Rahmen des DVR-Kongresses in München (07.–09.12.2017) konnten sich die Vertreter der kooperierenden reproduktionsmedizinischen PID-Zentren gemeinsam mit den Humangenetischen Einrichtungen auf den Weg machen, die durch die PID-Verordnung vorgegebene Zusammenarbeit zukunftsorientiert zu strukturieren. Auf der Basis ihrer Erhebung, hat Frau Dr. rer. nat. Dunja Baston-Büst (UniKid, Düsseldorf) die erste Auswertung der erfolgten Behandlungen präsentiert.
PID in Deutschland Indikationen, Verfahren und Ergebnisse: eine Zusammenschau (Mitautor Prof. Dr. G. Griesinger)
- Stand PID-Tagung DVR-Kongress Dezember 2017
- 11 Repro Zentren + 6 bislang ohne Durchfu?hrung
- 183 Paare mit positiven Ethikvoten
- 191 PID-Zyklen komplett inkl. Transfer (Tab. 1).
Mitgliedern der AG PID im BRZ und den Humangenetischen PID-Einrichtungen ist der Vortrag von Frau Dr. Baston-Büst bereits zugegangen. Für die Bereitstellung danken wir!
Professor Dr. Jochen Taupitz (Universität Mannheim) war vom BRZ gebeten und beauftragt worden, erneut darauf zu sehen, was bei der PID nun hierzulande erlaubt und was verboten ist. Bekanntermaßen ist die Ansicht der Juristen mit Blick auf die „Rolle“ der Trophoblastzellen und deren Biopsie (PID) bundesweit nicht einheitlich. Da der geforderten Entscheidung durch den BGH allerdings eine Trophektodermbiopsie zugrunde lag, ist eine anderslautende Interpretation der zur Diagnostik herangezogenen Zellen zwar nicht unzulässig, aber sie ist letztlich im Blick auf die rechtliche Situation unerheblich und nicht zielführend.
Frau Dr. Nevinny-Stickel-Hinzpeter (MVZ Humane Genetik der SYNLAB Gruppe, München) hat im Anschluss zur IST-Situation u. a. der länderspezifischen Verteilung der zuständigen Ethikkommissionen und deren doch sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen bei den Entscheidungen über die vorgelegten Anträge zur Durchführung einer PID referiert.
Anmerkung: Auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaft PID im BRZ (www.pid-in-D.de) sind die zuständigen Einrichtungen und Kooperationen sowie Hintergrundinformationen dargestellt.
Den Vortrag von Frau Professor Dr. Gillessen-Kaesbach (Humangenetik Universität Lübeck) hatte Professor Dr. Georg Griesinger (PID Zentrum Lübeck, und Leiter der AG PID im BRZ) übernommen. Die Aussagen dieses Vortrags sind in Professor Griesingers umfassenden und zusammenfassenden Vortrag vom 08.12.2017 enthalten. Neben den Darstellungen der humangenetischen Ergebnisse (Gillessen-Kaesbach) und der ersten umfassenden Datenerhebung von Dr. Baston-Büst, enthält der Vortrag die unbedingt notwendigen praktischen Abläufe und Formalien. Die Koordination der Abläufe mit den humangenetischen Einrichtungen, die Verwendung einheitlicher Formblätter und letztlich die nur dann mögliche Etablierung einer zentralen Datenerhebung ist letztlich Ziel der Arbeitsgemeinschaft PID im BRZ.
Der Vortrag wurde den Mitgliedern der AG PID und den Humangenetischen PID-Zentren zur Verfügung gestellt.
Nachtrag
Wie im Februar 2018 bekannt wurde, zeigt der Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts an die Bundesregierung, dass im Jahr 2017 nahezu 300 Anträge auf Behandlung gestellt wurden, von denen ca. 95 % auch bewilligt wurden. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit nicht nur der Zusammenarbeit aller Beteiligten, sondern auch der Erarbeitung eines PID-Registers.
Korrespondenzadresse:
Monika Uszkoreit, BRZ
E-Mail: uszkoreit@repromed.de
Ankündigung
Fortbildungsveranstaltung und Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ 2018
05.05.2018, 9.00–ca. 18.00 Uhr
Hotel Abion Spreebogen (wie immer!)
Anreise Freitag, 04.05.2018
Den frühen Freitagabend haben wir erneut an das Deutsche IVF-Register abgetreten. 19.00–ca. 20.30 Versammlung des D·I·R. Zum Programm wird sicherlich die D·I·R-Geschäftsstelle informieren.
Im Anschluss findet das traditionelle Get-together in der Alten Meierei (im Tagungshotel) statt. Selbstverständlich sind die D·I·R-Teilnehmer, die nicht Mitglied im BRZ sind, beim Get-together ebenfalls sehr willkommen!
Fortbildungsveranstaltung des BRZ, Samstag, 05.05.2018, 9.00–13.00 Uhr
Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung tragen wir dem großen Beitrag Rechnung, den Professor Dr. Bruno Lunenfeld für die Reproduktionsmedizin geleistet hat und noch immer leistet. Anlässlich der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft im BRZ wird Professor Lunenfeld einen Festvortrag über die Entwicklung der Gonadotropine halten. Nach seinem Blick in die Vergangenheit, folgt Dr. Robert Fischer (Hamburg) mit der Darstellung der reproduktionsmedizinischen Herausforderungen der Gegenwart. Der Gegenwart folgt mit Professor Dr. Stefan Schlatt (Münster) der Blick in die Zukunft, auf die Stammzellforschung und die Entwicklung artifizieller Gameten. Professor Schlatt wird der Frage nachgehen, ob Eizellen und Spermien ex vivo generiert werden können. Sowohl die Darstellung der gegenwärtigen Herausforderungen als auch der Blick in die nicht mehr so ferne Zukunft werden begleitet von Professor Dr. Jochen Taupitz (Mannheim), der die juristischen und ethischen Fallstricke herausarbeiten wird.
Nach einem gemeinsamen Mittagessen und Austausch wird ab 14.00 Uhr im Rahmen der Ordentlichen Mitgliederversammlung des BRZ der Berufspolitik „gehuldigt“. Neben dem Bericht des Vorsitzenden steht die Problematik „Kryokonservierung“ und wie immer Neues aus den Gerichten (Sozial- und Zivilrecht) auf dem Programm. Ganz wesentlich sind natürlich in diesem Jahr die Neuwahlen des BRZ-Vorstands. Wir hoffen, dass viele der BRZ-Mitglieder von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen werden.
Die Mitte bis Ende März zu versendenden offiziellen Einladungen werden auch Hinweise auf das wie immer spannende Rahmenprogramm enthalten. Mit dem traditionellen Wunschzettel kann dann auch die Buchung der Zimmer im Hotel Abion Spreebogen über die Geschäftsstelle des BRZ erfolgen. Dort ist kein Abrufkontingent eingerichtet, sondern die Zimmer müssen über den BRZ eingebucht werden.
Gesellschaftsmitteilungen – DGA
Liebe Mitglieder der DGA,
im Dezember 2017 hat im Rahmen des DVR-Kongresses in München die letzte Mitgliederversammlung der DGA stattgefunden. Wir möchten Sie hiermit über die wichtigsten Beschlüsse, Veränderungen und Wahlergebnisse informieren.
Auf der Mitgliederversammlung wurde eine vom Vorstand vorgeschlagene Satzungsänderung beschlossen, die die Aufnahme von Studierenden mit einem nachweisbaren wissenschaftlichen Bezug zur Andrologie als Juniormitglieder und die Einführung eines Vorstandsbeauftragten für Berufspolitik beinhaltet.
Wir freuen uns sehr, dass Frau PD Dr. Agnieszka Paradowska-Dogan angesichts ihrer sehr gewissenhaften Arbeit von der Mitgliederversammlung für weitere drei Jahre zur Schatzmeisterin gewählt wurde.
Herr Professor Dr. Frank Tüttelmann ist als Medienbeauftragter aus dem Vorstand satzungsgemäß ausgeschieden, an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für seine ausgezeichnete Vorstandsarbeit in den letzten 6 Jahren. Seine Nachfolge tritt Herr Dr. Christian Leiber, Urologe am Universitätsklinikum Freiburg an, den wir herzlich im Vorstand begrüßen.
Herr Professor Dr. Stefan Schlatt aus dem Centrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie am Universitätsklinikum Münster übernimmt die Aufgabe des DGA-Kongresspräsidenten für 2020, die gleichzeitig mit der Organisation des International Congress of Andrology 2020 in Münster verbunden ist.
Last but not least wechselt Herr Professor Dr. Frank-Michael Köhn nach der erfolgreichen Durchführung des DVR-Kongresses 2017 in München, für die wir ihm herzlich danken, auf das neu geschaffene Vorstandsressort Berufspolitik.
Für den Vorstand
Prof. Dr. Hermann M. Behre
Präsident
Prof. Dr. Herbert Sperling
Sekretär
Intensivkurs der Deutschen Gesellschaft für Andrologie 06.12.2017:
Welche andrologischen Untersuchungen sind notwendig?
Die neuen 2017-Richtlinien über künstliche Befruchtung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Einen Tag vor Beginn des 7. Kongresses des Dachverbandes Reproduktionsbiologie und -medizin fand am 06.12.2017 in München ein weiterer Intensivkurs der Deutschen Gesellschaft für Andrologie statt.
Der Schwerpunkt dieses Intensivkurses gewann seine Aktualität durch die Änderung der Richtlinien über künstliche Befruchtung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 16.03.2017 beschlossen hatte und die am 02.06.2017 nach Publikation im Bundesanzeiger in Kraft getreten sind.
Darin wird die Nummer 11.5 im Abschnitt „Medizinische Indikationen“ für die intrazytoplasmatische Spermieninjektion wie folgt neu gefasst:
„[…] schwere männliche Fertilitätsstörung, dokumentiert durch zwei aktuelle Spermiogramme, die auf der Grundlage des Handbuchs der WHO zu ‚Examination and processing of human semen’ erstellt worden sind. Die Untersuchung des Mannes im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Nummer 1 durch Ärztinnen oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung ‚Andrologie’ muss der Indikationsstellung vorausgehen.“
Damit ist eine langjährige Forderung der DGA umgesetzt worden, dass kein Mann ohne vorhergehende Untersuchung durch Andrologen in eine ICSI-Behandlung seiner Partnerin/Ehefrau aufgenommen werden sollte.
Diese medizinische Selbstverständlichkeit soll es ermöglichen, im Vorfeld relevante oder ernsthafte Erkrankungen beim Mann zu erkennen und ggf. zu behandeln.
Da im Zusammenhang mit der Änderung der o. g. Richtlinie Fragen an die DGA aufkamen, was unter „Untersuchung“ im Detail verstanden wird, wurde der Intensivkurs entsprechend konzipiert.
Hierbei wurden nach einer Einführung in die Thematik durch den Präsidenten der DGA, Prof. Dr. Hermann M. Behre, alle Aspekte einer andrologischen Untersuchung dargestellt. Die Zusammenstellung der Themen zeigt bereits, dass sich eine Abklärung des Mannes bei ungewollter Kinderlosigkeit des Paares nicht auf ein Spermiogramm reduzieren lässt:
- Anamnese: F.-M. Köhn
- Körperliche Untersuchung und bildgebende Diagnostik: H. Sperling
- Durchführung und Qualitätssicherung der Ejakulatuntersuchung: A. Paradowska-Dogan
- Interpretation des Spermiogramms: H.-C. Schuppe
- Endokrinologische Diagnostik: M. Zitzmann
- Humangenetische Abklärung: F. Tüttelmann
- Operative Aspekte der andrologischen Diagnostik: T. Diemer.
Insgesamt nahmen ca. 40 Kolleginnen und Kollegen aus München und dem Umkreis teil. Die Diskussionen waren lebhaft; immer wieder wurde angesprochen, dass die Honorierung der Spermiogramme dem Aufwand – insbesondere unter Berücksichtigung des Mehraufwandes durch die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung (Rili-BÄK) – nicht gerecht wird. Der Vorstand der DGA teilte mit, dass er sich dieses Problems bewusst ist und entsprechend tätig geworden ist.
Zusammenfassend können die wichtigsten Klarstellungen des Intensivkurses wie folgt formuliert werden:
- Die andrologische Untersuchung des Mannes im Rahmen der Abklärung einer ungewollten Kinderlosigkeit umfasst eine sorgfältige Anamnese aller Vorerkrankungen mit besonderer Berücksichtigung relevanter Einflussfaktoren wie Hodenhochstand, Infektionen, Verletzungen oder Operationen im Becken- oder Genitalbereich.
- Dazu gehören auch eine Medikamenten-, Drogen- und Genussmittel-Anamnese.
- Die Sexualanamnese dient der Erkennung von Störungen, die unabhängig von der Spermaqualität eine Konzeption verhindern oder die Patienten belasten könnten.
- Die körperliche Untersuchung schließt eine Inspektion und Palpation des äußeren Genitales ein und sollte auch die Beurteilung von Plexus pampiniformis, Samenleiter, Nebenhoden, Hoden, den allgemeinen Habitus sowie das Brustgewebe umfassen.
- Bildgebende Verfahren wie Doppler- oder Duplexsonographie des Plexus pampiniformis und eine Sonographie der Hoden sind sinnvoll.
- Die andrologische Diagnostik wird ergänzt durch endokrinologische Untersuchungen, um die verschiedenen Formen des Hypogonadismus oder eine Hyperprolaktinämie erkennen und die Hypophysen-Gonaden-Achse überprüfen zu können.
- Abhängig von den Ergebnissen der andrologischen Diagnostik sollten genetische Analysen zur weiteren Ursachenabklärung angeboten werden. Zur etablierten genetischen Routinediagnostik gehören eine Chromosomenanalyse bei Oligozoospermie, eine molekulargenetische Analyse bzgl. Y-chromosomaler AZF-Mikrodeletionen und bei obstruktiver Azoospermie eine Analyse des CFTR-Gens.
- Zwei Spermiogramme gemäß den aktuellen Vorgaben der WHO sind unabdingbar. Sie bilden die Grundlage der Diagnostik einer schweren männlichen Fertilitätsstörung und gehören zur Untersuchung durch Andrologen, soweit die Voraussetzungen im Labor dafür erfüllt sind.
- Auf Grundlage der Ergebnisse der Spermiogramme können Andrologen durchaus eine medizinische Indikation für eine ICSI aus andrologischer Sicht stellen. Als Beispiele seien hochgradige Einschränkungen der Spermaqualität bei entsprechender Krankenvorgeschichte (z. B. Kryptozoospermie bei Z. n. Hodenhochstand) und spezielle Befunde (z. B. hohes FSH, reduziertes Hodenvolumen) bei fehlender kausaler Therapiemöglichkeit genannt. Gleiches gilt beispielsweise für hochgradige und nicht therapierbare Einschränkungen von progressiver Spermienbeweglichkeit oder normaler Spermienmorphologie oder die Indikationsstellung von Hodenbiopsien mit nachfolgender testikulärer Spermienextraktion (TESE). Darin spiegelt sich die Tatsache wider, dass die überwiegende Zahl der ICSI aus andrologischer Indikationsstellung durchgeführt wird.
- Es ist für die DGA nicht nachvollziehbar, dass vereinzelt darauf hingewiesen wird, dass die o. g. Richtlinien bezüglich einer sinnvollen und notwendigen andrologischen Untersuchung nur bei in der GKV versicherten Patienten Anwendung finden sollte. Eine medizinische Begründung, dass in der PKV versicherte Männer mit unerfülltem Kinderwunsch nicht durch Andrologen abgeklärt werden, gibt es nicht.
- Der DGA-Vorstand hat auf dem Intensivkurs noch einmal klargestellt, dass aus seiner Sicht die andrologische Untersuchung bei Vorliegen eines unerfüllten Kinderwunsches mit entsprechender medizinischer Indikation eine Kassenleistung und keine IGeL-Leistung ist.
Weitere Intensivkurse sind geplant, um die Information und Fortbildung der DGA-Mitglieder unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen sicherzustellen.
Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. med. Frank-Michael Köhn
Andrologicum München
Burgstraße 7
D-80331 München
E-Mail: info@andrologicum.com
Forschungsstipendium der Deutschen Gesellschaft für Andrologie
Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt ein Forschungsstipendium in Höhe von EUR 10.000,- für das Jahr 2018 aus.
Bewerben können sich um dieses Stipendium Nachwuchswissenschaftler/-innen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Human- und Veterinärmedizin sowie der Naturwissenschaften aus allen zum Thema passenden andrologischen Forschungsgebieten. Die Forschungsarbeiten müssen an einer deutschen öffentlichen oder privaten Forschungseinrichtung stattfinden.
Das Thema der diesjährigen Ausschreibung lautet:
„Innovations for understanding male reproductive health”
Der Antrag sollte dem Fördervolumen gemäß Pilotcharakter haben und ist formgebunden. Er ist wie folgt zu gliedern:
1.) Stand der Forschung
2.) Eigene Vorarbeiten
3.) Ziele, Hypothesen, Arbeitsprogramm
Umfang: max. 3 DIN A4-Seiten, zuzüglich Lebenslauf und Publikationsliste. Voraussetzung für den Erhalt des Forschungsstipendiums ist eine Mitgliedschaft in der DGA. Das Antragsformular kann mit der Bewerbung für ein Forschungsstipendium eingereicht werden.
Das Stipendium wird dem/der Preisträger/-in bei der DGA-Jahrestagung vom 29.11.–01.12.2018 in Giessen verliehen. Die Teilnahme an der Jahrestagung ist verpflichtend und die Kongresskosten (Registrierung, Reisekosten) sind vom/von der Preisträger/-in selbst zu tragen.
Es besteht Berichtspflicht 18 Monate nach Erhalt des Forschungsstipendiums an die Forschungsbeauftragte der DGA und die Jenapharm GmbH & Co. KG. Um die Nachwuchsarbeit öffentlich sichtbar zu machen und zu fördern, wird der/die Stipendiat/in aufgefordert, bei der folgenden Tagung der DGA in 2019 ein Forum „Junge Andrologie” im Rahmen einer Sektionssitzung in Abstimmung mit dem Tagungspräsidenten und mit Unterstützung der Forschungsbeauftragten zu organisieren. Hier sollen durch den/die Stipendiaten/in ausgewählte junge Nachwuchswissenschaftler(innen) aus Deutschland oder dem europäischen Ausland ihre Arbeit vorstellen können. Die Kongressteilnahme ist verpflichtend und die Kosten hierfür werden in angemessener Höhe, gegen Vorlage der Originalbelege, von der DGA übernommen.
Das Stipendium wird durch eine Spende der Jenapharm GmbH & Co. KG ermöglicht.
Bewerber/-innen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 1. September 2018 an die Forschungsbeauftragte der DGA, Dr. rer. nat. Nina Neuhaus, E-Mail: nina.neuhaus@ukmuenster.de in elektronischer Form zu senden.
Reisestipendien der Deutschen Gesellschaft für Andrologie
Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt für 2018 Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,– für Studierende der Medizin oder Naturwissenschaften
für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen wissenschaftlichen andrologischen Kongress aus. Studierende mit einem akzeptierten Abstract für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Auswahl bevorzugt.
Bewerbungen für Veranstaltungen 2018 richten Sie bitte bis zum 15. April 2018 an die Geschäftsstelle der DGA (E- Mail: geschaeftsstelle@dg-andrologie.de). Im Anschreiben beziehungsweise dem Lebenslauf sind das Studienfach und das Semester zu nennen, sowie die Relevanz der Kongressteilnahme für den Werdegang im Bereich der Andrologie. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der DGA.
Gesellschaftsmitteilungen – DGRM
Ordentliche Mitgliederversammlung
Im Rahmen des 7. DVR-Kongresses – zugleich 37. Jahrestagung der DGRM – fand in München am 8. Dezember 2017 eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Gesellschaft kehrte damit erneut an den Ort ihrer Gründung im Jahr 1958 zurück, damals noch unter dem Namen „Deutsche Gesellschaft zum Studium der Fertilität und Sterilität“. Vor diesem Hintergrund gedachten die Mitglieder ihrer beiden früheren, in der zurückliegenden Amtsperiode verstorbenen Präsidenten Prof. Wolfgang Engel (Göttingen; 1998–1999) und Prof. Carl Schirren (Hamburg/Midlum; 1970–1974). Der ausdrückliche Dank der Mitgliederversammlung galt den Tagungspräsidenten Prof. Christian Thaler und Prof. Frank-Michael Köhn, die den Kongress in ausgezeichneter Weise organisiert und gestaltet hatten.
Turnusgemäß wurden Vorstandswahlen für die Amtsperiode 2018–2019 durchgeführt:
- Als Vorsitzender der übernächsten Amtsperiode (2020–2021) wurde der bisherige Schatzmeister Dr. med. Georg Döhmen (Mönchengladbach) gewählt.
- Frau Prof. Dr. med. Barbara Sonntag (Hamburg) tritt als Schriftführerin die Nachfolge von Frau Dr. rer. nat. Viktoria von Schönfeldt (München) an.
- Prof. Dr. med. Frank Tüttelmann (Münster) wurde zum neuen Schatzmeister gewählt.
Als stellvertretende Vorsitzende wurden in ihren Vorstandsämtern bestätigt:
- Dr. rer. nat. Dunja Baston-Büst (Düsseldorf; Reproduktionsbiologie/-genetik)
- Prof. Dr. med. Katharina Hancke (Ulm; Gynäkologie)
- Prof. Dr. med. Frank-Michael Köhn (München; Andrologie)
- PD Dr. med. vet. Jennifer Schön (Dummerstorf; Veterinärmedizin)
Die Präsidentschaft geht an Frau Prof. Dr. med. vet. Christine Wrenzycki (Gießen) über, als Vorsitzender der zurückliegenden Sitzungsperiode gehört Prof. Dr. med. Hans-Christian Schuppe (Gießen) weiterhin dem Vorstand an. Der Vorstand dankt den scheidenden Mitgliedern Frau PD Dr. med. Tina Buchholz (München) und Frau Dr. rer. nat. Viktoria von Schönfeldt (München) herzlich für ihren jahrelangen Einsatz für die Belange der DGRM!
Ernennung von Prof. Eberhard Nieschlag zum Ehrenmitglied
Der frühere Direktor des Instituts für Reproduktionsmedizin der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin in der Amtsperiode von 2002–2003, Univ.-Prof. em. Dr. med. Dr. h.c. Eberhard Nieschlag, wurde in Würdigung seiner richtungweisenden Arbeit für die Fachgebiete Andrologie und Reproduktionsmedizin in Klinik und Forschung sowie in Anerkennung seines langjährigen Einsatzes für die Belange der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin zum Ehrenmitglied ernannt.
Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. med. H.-C. Schuppe
Past-Präsident der DGRM
E-Mail: hans-christian.schuppe@derma.med.uni-giessen.de
Grußwort der neuen ersten Vorsitzenden der DGRM
Liebe DGRM‘ler!
Im Namen des neu gewählten Vorstandes und der Geschäftsstelle der DGRM wünsche ich allen Mitgliedern ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2018.
In diesem Jahr feiert unsere Gesellschaft als älteste und mitgliederstärkste reproduktionsmedizinische Gesellschaft Deutschlands ihr 60-jähriges Bestehen. Bereits von Beginn an wurde großer Wert auf die partnerschaftliche und interdisziplinäre Zusammenarbeit aller in der Reproduktionsmedizin tätigen Berufsgruppen gelegt. Als Tierärztin ist es mir deshalb auch persönlich eine besondere Ehre, in diesem Jubiläumsjahr die Präsidentschaft zu übernehmen.
Heute wird die DGRM von den Tätigkeiten, dem Wissen und der Erfahrung der Vorstandsmitglieder und der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften getragen. Aber auch die aktive Mitarbeit der Mitglieder trägt entscheidend zum Erhalt und zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft bei. Wir können zu Recht stolz auf unsere derzeitigen Aktivitäten, wie beispielsweise im Bereich der Nachwuchsförderung, sein, müssen uns aber auch den Herausforderungen der Zukunft stellen.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine fruchtbare Zusammenarbeit!
Professorin Dr. med. vet. Christine Wrenzycki
Bericht AGRBM meets DGRM 2018
Am 13. Januar 2018 ging die gemeinsam von AGRBM (vertreten durch Herrn Dr. Hirchenhain) und DGRM (vertreten durch Frau Dr. Baston-Büst) organisierte Fortbildungsveranstaltung in die mittlerweile vierte Runde. Das Programm erfreute sich großer Nachfrage, sodass über 120 Teilnehmer in Düsseldorf begrüßt werden konnten.
Thematisch startete der Morgen mit den molekularen Grundlagen, der praktischen Anwendung und aktuellen Forschungsfragen zur künstlichen Aktivierung von Eizellen (Herr Prof. Heindryckx, Ghent University) und Spermien (Herr Prof. Ebner, Universitätsklinikum Linz). Über die möglichen epigenetischen Auswirkungen der In-vitro-Kultur an den ersten Tagen der Embryoentwicklung auf die Gesundheit der IVF/ICSI-Kinder berichtete Herr Prof. Haaf (Universität Würzburg). Herr Dr. Santamaria (IVI Barcelona) referierte über die in Valencia ansässige klinische Studie zur homologen Transplantation von Stammzellen des Knochenmarks über Arterien des Uterus zur Verbesserung der endometrialen Schleimhaut für Patientinnen mit endometrialer Atrophie bzw. Asherman-Syndrom. Die ersten erfolgreichen Geburten sowohl auf natürlichem Wege gezeugt als auch reproduktionsmedizinisch unterstützt konnten hier bereits verzeichnet werden. Die Veranstaltung klang mit Grundlagen zur Rolle der Immunologie in der ART und Mythen zur Supplementation/Modifikation (Dr. Stelzer, Children’s Hospital Medical Center, Cincinnati) und dem sehr praxisorientierten Beitrag von Herrn Prof. Köhn (Andrologicum München) zum Vorgehen bei männlichen Patienten mit systemischen Erkrankungen und Kinderwunsch aus.
An dieser Stelle sei bereits erwähnt, dass die Organisatoren sich in 2019 auf das erste „kleine“ Jubiläum freuen.
Mit besten Grüßen aus Düsseldorf,
Dr. Dunja Baston-Büst
Mitgliederversammlung der AG Reproduktionsgenetik im Rahmen der Jahrestagung der Gesellschaft für Humangenetik Münster
am Donnerstag, 15. März 2018
von 12.00–13.00 Uhr, „VIP Lounge“
Messe und Congress-Centrum Halle Münsterland
Albersloher Weg 32
48155 Münster
Tagesordnung (vorläufig)
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls
3. Bericht des Vorstands
4. Wahlen zum Vorstand (Vorsitzende/r, 3 stellvertretende Vorsitzende)
5. Weitere Planung: Schwerpunkte und Aktivitäten der AG
6. Sonstiges
Korrespondenzadresse:
Prof. Dr. med. Frank Tüttelmann
für den Vorstand der AG Reproduktionsgenetik der DGRM
E-Mail: frank.tuettelmann@ukmuenster.de
Gemeinsames Wochenende 13.–15. April 2018 in Weimar
AG Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (ÄRE)
Das 14. ÄRE-Wochenende findet heuer vom 13.–15. April 2018 in Weimar statt.
In diesem Jahr werden wir uns mit den Problemen der Sterilität bei Endometriose befassen und freuen uns sehr, dass wir Frau Dr. Stella Telalbasic von der Charité Berlin als Referentin gewinnen konnten. Das Thema Endometriose beschäftigt uns bei unserer täglichen Arbeit in der Sprechstunde. Wir erwarten eine aufschlussreiche Diskussion auch zu Therapieoptionen.
Ein weiteres interessantes Thema, mit dem sich Herr Prof. Luley aus Magdeburg beschäftigt, ist das Erreichen einer Gewichtsreduktion bei adipösen Patienten mit dem ABC-Programm, das für „Active Body Control“ steht und das er selbst entwickelt hat. Gerade bei unseren Kinderwunschpatienten könnte dies eine entscheidende Option zur Verbesserung der Schwangerschaftsraten und gleichzeitigen Diabetes-Prävention darstellen.
Am Nachmittag geht es um das ÄRE-Diskussionspapier zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes, das von Kolleginnen aus unseren Reihen erarbeitet wurde.
Die Publikation war unter der Rubrik „DGRM-Mitteilungen“ im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (JRE) zum DVR-Kongress im Dezember 2017 geplant, wurde aber für den Druck nicht freigegeben.
Die jährlichen Treffen in Weimar haben in unserer AG zu einer Vertiefung der beruflichen und persönlichen Kontakte bei den Ärztinnen geführt. Die gewählten Themen sind interessant und anspruchsvoll und werden der geforderten fachlichen Weiterbildung immer gerecht. Deshalb möchten wir auch besonders junge Kolleginnen auffordern, nach Weimar zu kommen.
Die Mitgliedschaft in unserer AG ist keine Teilnahmevoraussetzung. Für Nicht-Mitglieder der DGRM wird eine Teilnahmegebühr von EUR 65,– erhoben, die nach Erhalt einer Rechnung an die DGRM-Geschäftsstelle zu überweisen ist.
Wir bedanken uns bei der Pharmaindustrie für das Sponsoring.
Wir bitten um eine verbindliche
Anmeldung bis 12. März 2018
Informationen:
Rückfragen gern an Dr. Ingrid Nickel
E-Mail: dr.nickel@kiwumed.de.
Programm
Freitag, 13. April 2018
individuelle Anreise
ab 19.30 Uhr Treffen und gemeinsames Abendessen im „Anno 1900“
Samstag, 14. April 2018
09.30–ca.12.00 Uhr
Dr. Stella Telalbasic, Berlin: Pathomechanismen der Infertilität bei Endometriose
Prof. Dr. Claus Luley, Magdeburg: ABC-Programm. Diabetes-Prävention für Wunschkinder: Gewichtsreduktion unter kontinuierlicher telemedizinischer Kontrolle
Diskussion
Gemeinsamer Mittags-Imbiss im Hotel
14.00–ca. 16.00 Uhr
ÄRE-Diskussionspapier zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes
Moderation: Prof. Elisabeth Gödde
Impulsvortrag (Dr. Julia Bartley): Eizell-,Samenspenden und Leihmutterschaft
Diskussion mit „writing group“ (Prof. Monika Bals-Pratsch, Dr. Julia Bartley, Dr. Angelika Eder, Dr. Maria-Theresia Schröder)
ca. 18.30 Uhr Abendessen im Restaurant „Zum Schwarzen Bären“
21.00 Uhr Theater im Gewölbe Sonntag, 15. April 2018
individuelle Abreise
Unterkunft: Hotel Anna Amalia, Geleitstr. 8–12, Weimar, Tel: 03643/49560; www.hotel-anna-amalia.de;
Abendessen Freitag: „Anno 1900“, Geleitstraße 12a, gleich neben dem Hotel
Abendessen Samstag: „Zum Schwarzen Bären“, Markt 2
Theater im Gewölbe: Cranach-Haus, Markt 11/12
Fortbildungspunkte werden bei der Ärztekammer Thüringen beantragt
Korrespondenzadresse:
Dr. med. Ingrid Nickel
Kinderwunschzentrum Magdeburg
E-Mail: dr.nickel@kiwumed.de
http://www.repromedizin.de/arbeitsgemeinschaften/aere.html
XXXII. Jahrestreffen der Deutschen IVF-Zentren
23. und 24. November 2018 in Düsseldorf
Tagungspräsidenten
Prof. Dr. med. Thomas Katzorke, Essen
Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel, Düsseldorf
Ausrichtende Gesellschaften
AGRBM Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen e.V.
BRZ Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V.
DGGEF Deutsche Gesellschaft für gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin e.V.
DGRM Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin e.V.
D·I·R Deutsches IVF Register e.V.
Entscheidungen
– „Denn wie man sich bettet, so liegt man …“
Endometrium ist wichtig, aber was genau?
– „Was aus mir noch wird, das werdet ihr schon sehen.“
Entscheidend ist der Embryo
– Emotion und Empathie oder Algorithmus und Bürokratie?
Die Zukunft der Reproduktionsmedizin
– Familienmodelle ändern sich – ändert sich auch die Reproduktionsmedizin?
Tagungszentrum / Kongresshotel
Maritim Hotel Düsseldorf
Maritim-Platz 1
40474 Düsseldorf
Korrespondenzadresse:
WICARA Kongressorganisation
Gabriele Wickert & José Aranzabal
Amsterdamer Weg 78 / 44269 Dortmund
E-Mail: gabriele.wickert@wicara.de
Ausführliche Informationen finden Sie in Kürze unter:
Gesellschaftsmitteilungen – Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®
Terminankündigung:
Nächste Mitgliederversammlung
des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)®
Die nächste D·I·R-Mitgliederversammlung findet am 04.05.2018 in Berlin um 19:00 Uhr statt.
Verbunden mit dem Dank an den BRZ, der uns den Vorabend der Fortbildung und Ordentlichen Mitgliederversammlung des BRZ 2018 dazu zur Verfügung stellt!
Ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)® am 08.12.2017 in München
Im Rahmen des 7. DVR-Kongresses fand die Ordentliche Mitgliederversammlung des D·I·R am 08.12.2017 in München statt. Informiert wurde unter anderem über den Status D·I·R-Datensatz, ARTbox®, DIRproNOVA® und der Kooperationen mit FertiPROTEKT und der AG PID des BRZ. Erläutert, zur Abstimmung gestellt sowie von den D·I·R-Mitgliedern positiv beschieden wurden die Möglichkeit von regionalen Auswertungen (anhand von 9 Regionen), eine Satzungsänderung mit Blick auf den Sitz der D·I·R-Geschäftsstelle, der Rückblick auf die Haushalte 2016 und 2017 sowie der Haushaltsplan 2018.
Vortrag und Protokoll sind im Mitgliederbereich der www.deutsches-ivf-register.de abrufbar.
Vorträge und Präsentationen des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)® im Rahmen des 7. DVR-Kongresses in München (07.–09.12.2017)
Vorstand, Kuratoriumsmitglieder und die Geschäftsstelle/Datenkoordination des D·I·R waren mit vielen Vorträgen und Präsentationen auf dem 7. DVR-Kongress vertreten. Hier nachfolgend die Übersicht:
- Workshop DIRproNOVA®, Markus Kimmel
- Workshop MedITEX,
Prof. Dr. med. Markus Kupka - Präsentation D·I·R und QSReproMed, Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel
- Präsentation Neuer D·I·R-Datensatz, Dr. med. Ute Czeromin
- Präsentation Deutschland und Europa, Prof. Dr. med. Markus Kupka
- Präsentation Sonderauswertung Drop-Outs,
Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel, Markus Kimmel - Präsentation Richtlinien Reproduktionsmedizin Deutschland,
Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel
Alle Vorträge und Präsentationen sind im Mitgliederbereich der www.deutsches-ivf-register.de abrufbar.
Besondere Verdienste und Ehrungen rund um das Deutsche IVF-Register 2017
Die große Bühne des 7. DVR-Kongresses in München hat das D·I·R zu Beginn der Präsentation des Jahrbuchs des Deutschen IVF-Register genutzt, um besondere Verdienste für das Deutsche IVF-Register im Jahr 2017 vorzustellen und zu ehren:
Frau Dipl.-Biologin Verona Blumenauer für ihre langjährige und höchste Kompetenz und ihren Einsatz nicht nur beim neuen D·I·R-Datensatz, Frau Inge Jebram für die Nachdokumentation von 4 Monaten durch ein defektes DIRpro zur Komplettierung der D·I·R-Daten, Frau Dr. rer. nat. Stefanie Breuer, Frau Dr. sc. hum. Brigitte Hauff, Frau Jasmin Hoffmann (BTA), Frau Dipl.-Biologin Iris Iorgovan und Frau Dr. rer. nat. Ute Weißenborn als DIRproNOVA®-Beta-Tester für das Testen, die Einbringung ihrer Erfahrungen und somit für einen reibungslosen DIRproNOVA®-Start sowie Frau Julia Rupprecht stellvertretend für das gesamte Critex-Team für die Einbringung der MedITEX Erfahrung und die ARTbox®-Umstellung von fast 100 Zentren.
Präsentation des D·I·R-Jahrbuchs 2016 im Rahmen des 7. DVR-Kongresses
Wie in jedem Jahr war auch 2017 die Vorstellung des D·I·R-Jahrbuchs eine der bestbesuchten Sessions und nicht nur aus Sicht des D·I·R und der D·I·R-Mitglieder ein Highlight.
Erstmals in der Geschichte der künstlichen Befruchtung in Deutschland wurden aus Behandlungen, die im Jahr 2015 begannen, mehr als 20.000 Kinder geboren. Die Anzahl der Behandlungen mit Beginn im Jahr 2016 betrug erstmalig nach dem Sonderjahr 2003 wieder über 100.000. Insgesamt wurden 2016 fast 65.000 Frauen behandelt. Die Schwangerschaftsrate betrug bei einem Frisch-Embryotransfer im Jahr 2016 32,3 %, bei einem Transfer im Auftauzyklus 27 %. 73,2 % der Schwangerschaften führten zur Geburt. Dies entspricht einer Baby-take-home-Rate pro Transfer von 23,5 % und pro Behandlung von 20 %.
Neben diesen aktualisierten Standardauswertungen enthält das D·I·R-Jahrbuch 2016 auch eine Vielzahl an Sonderthemen. So beispielsweise einen ausführlichen Vergleich der Assistierten Reproduktionsmedizin in Deutschland und Europa, eine Sonderauswertung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) oder das Schwerpunktthema des D·I·R-Jahrbuchs 2016 „Weniger ist mehr“:
Dieses Sonderthema stützt die Botschaft, den Anteil der Single-embryo-Transfers weiter zu erhöhen. Denn: Bei Auswahl von Paaren mit mindestens zwei 2-PN im Überschuss und einer sinnvollen Auswahl der Entwicklungsfähigkeit liegt die Geburtenrate tatsächlich sogar höher als im Gesamtkollektiv. Diese Paare gilt es im Mindesten, intensiver von einem Single-embryo-Transfer zu überzeugen, um ohne eine Reduktion der Schwangerschaftsrate die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften weiter zu verringern.
Das D·I·R-Jahrbuch 2016 ist unter www.deutsches-ivf-register.de/jahrbuch.php abrufbar, die englische Version unter www.deutsches-ivf-register.de/ivf-international.php
Korrespondenzadresse:
Markus Kimmel
Geschäftsstelle und Koordination Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®