Gesellschaftsmitteilungen – AGRBM
Kick-off-Symposium:
Intensivkurs NRW – Fertilitätserhalt
05. Dezember 2018
Hörsaal der Alten Chirurgie, Geb. 12.46 des Universitätsklinikums Düsseldorf
13.30 Uhr Come Together
14.00 Uhr Begrüßung, Einleitende Worte zum Fertilitätserhalt allgemein
Prof. Dr. med. Werner Meier (Senior Gynäkoonkologe der Frauenklinik, Düsseldorf, in Vertretung für die Direktorin, Prof. Dr. Tanja Fehm)
14.10 Uhr Junge Erwachsene mit Krebs – wie allgegenwärtig ist für Betroffene der Aspekt Fertilitätsprotektion überhaupt?
Prof. Dr. med. Mathias Freund (Vertreter Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs)
14.30 Uhr Der onkologisch erkrankte Patient im Jugendlichen und Erwachsenenalter in der Klinik mit Bedarf zum Fertilitätserhalt
Univ.-Prof. Dr. med. Rainer Haas (Klinik für Hämatologie, Onkologie und Klinische Immunologie, Düsseldorf)
14.50 Uhr Das onkologisch erkrankte Kind in der Klinik mit Bedarf zum Fertilitätserhalt
Dr. med. Marina Kunstreich (Klinik für Kinder-Onkologie, -Hämatologie und klinische Immunologie, Düsseldorf)
15.10 Uhr Der rheumatologisch erkrankte Patient in der Klinik mit Bedarf zum Fertilitätserhalt
PD Dr. med. Rebecca Fischer-Betz (Poliklinik und Funktionsbereich für Rheumatologie, Düsseldorf)
15.30 Uhr Diskussion, Fragen
15.45 Uhr Kleine Kaffeepause, Erfrischungsgetränke
16.05 Uhr Wichtige Ausschnitte der aktuellen S2k-Leitlinie der DGGG, OEGGG und SGGG: „Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen“
PD Dr. med. Andreas Schüring (UKM Kinderwunschzentrum, Universitätsklinikum Münster)
16.25 Uhr Die onkologisch erkrankte Frau aus reproduktionsmedizinischer Sicht: Theoretische Aspekte – Beratung, Möglichkeiten (Stimulation, Ovarialgewebekryokonservierung, GnRH)
Prof. Dr. med. Alexandra Bielfeld (UniKiD Kinderwunschzentrum, Universitäts-Frauenklinik Düsseldorf)
16.45 Uhr Die onkologisch erkrankte Frau aus reproduktionsmedizinischer Sicht: Praktische Aspekte – Eizellentnahme, Ovarialgewebsentnahme, Ovarialgewebstransplantation
Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel (UniKiD Kinderwunschzentrum, Universitäts-Frauenklinik Düsseldorf)
17.05 Uhr Der onkologisch erkrankte Mann und Junge aus andrologischer Sicht: Theoretische Aspekte, Beratung und Möglichkeiten der Kryokonservierung von Samen- oder Stammzellen in Abhängigkeit vom Alter (prä- oder postpubertär)
Dr. med. Jann-Frederik Cremers (Centrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie, Universitätsklinikum Münster)
17.25 Uhr Das onkologisch erkrankte Mädchen aus reproduktionsmedizinischer Sicht: Theoretische Aspekte – Beratung, Möglichkeiten prä- und postpubertär (Stimulation, Ovarialgewebekryokonservierung, GnRH)
Dr. med. Vera Kreuzer (UniKiD Kinderwunschzentrum, Universitäts-Frauenklinik Düsseldorf)
17.45 Uhr Diskussion, Fragen
18.00 Uhr Pause, kühle Getränke, kleine Häppchen
18.20 Uhr Technische Möglichkeiten zum Fertilitätserhalt im Labor für Mädchen und Frauen sowie deren Erfolgschancen
Dr. rer. nat. Jana Liebenthron (UniCareD Kryobank am UniKiD, Universitäts-Frauenklinik Düsseldorf)
18.40 Uhr Technische Möglichkeiten zum Fertilitätserhalt im Labor für Männer sowie experimentelle Möglichkeiten im Labor zum Fertilitätserhalt für (prä-)pubertäre Jungen und ihre jeweiligen Erfolgschancen
Dr. rer. nat. Nina Neuhaus (Centrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie, Universitätsklinikum Münster)
19.00 Uhr Blick in die Zukunft zum Thema Fertilitätserhalt bei Mädchen und Frauen sowie deren Erfolgschancen
Dr. rer. nat. Dunja Baston-Büst (UniKiD/UniCareD der Universitäts-Frauenklinik Düsseldorf)
19.20 Uhr Blick in die Zukunft zum Thema Fertilitätserhalt bei Jungen und Männern sowie deren Erfolgschancen
PD Dr. rer. nat. Verena Nordhoff (Centrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie des Universitätsklinikums Münster)
19.40 Uhr Diskussion, Fragen
19.55 Uhr Verabschiedung
20.00 Uhr Stay Together, Getränke, Häppchen
Veranstalter
Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstraße 5
40225 Düsseldorf
Ihr Ansprechpartner
UKM GmbH
Veranstaltungsmanagement
Herr Guido Trinks
Telefon: 0211-81-08518
E-Mail: veranstaltung@med.uni-duesseldorf.de
Schirmherren der Veranstaltung sind (in alphabethischer Reihenfolge): AGRBM, Androprotect, Deutsche Kinderkrebsstiftung, Deutsche Krebsstiftung, DGA, DGHO, DGRM, DGU, DIR, Elterninitiative Kinderkrebsklinik, Fertiprotekt, Junge Erwachsene mit Krebs, Lupus Stiftung, Mamma Mia
Gesellschaftsmitteilungen – BRZ
Samenspenderregistergesetz: Datenlöschung
Da uns nach wie vor viele Anfragen zu der Vorgabe der Datenlöschung nach SaRegG erreichen, wollen wir gern noch einmal zur Klärung beitragen.
Die im Samenspenderregistergesetz (SaReG) normierten Regelungen zur Datenerfassung und -löschung führen aufgrund der Komplexität des SaRegG zu Missverständnissen und Irritationen.
In § 5 Abs. 6 SaRegG wird Bezug genommen auf § 5 SaReG, Abs. 2 und 3, § 6 Abs. 3 SaReG sowie auf die TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV). § 5 Abs. 6 SaRegG lautet:
„Die Daten nach den Absätzen 2 und 3 sind getrennt von den Angaben, die die Einrichtungen der medizinischen Versorgung nach § 7 der TPG-Gewebeverordnung zu dokumentieren haben, zu speichern. Die Daten sind nach Ablauf von sechs Monaten nach deren Übermittlung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information oder im Fall von § 6 Absatz 3 unverzüglich zu löschen.”
Der Hintergrund für die getrennte Speicherung lässt sich der Gesetzesbegründung entnehmen (BT-Drs. 18/11291, S. 27), in der es zu dieser Regelung lautet: „… Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die nach Absatz 2 und 3 erhobenen Angaben auch nicht versehentlich für andere Zwecke verwendet werden können.“
Da die nach der TPG-GewV (§ 7) zu dokumentierenden Daten nicht an das DIMDI gemeldet werden dürfen und darüber hinaus gemäß TPG (§ 15 Abs. 2) die Daten nach § 7 TPG-GewV 30 Jahre aufzubewahren sind, ergibt sich aus der Zusammenschau, dass sich die in § 5 Abs. 6 SaRegG festgelegten Vorschriften zur Datenlöschung ausschließlich auf jene Daten beziehen, die auf der Grundlage des SaRegG zu dokumentieren und zu speichern waren.
Ergänzend sei verwiesen auf den Beitrag „Auswirkungen des Samenspenderregistergesetzes auf die Entnahmeeinrichtungen und die Einrichtungen der medizinischen Versorgung“ von Theodoridis A. et al, der im redaktionellen Teil dieser Ausgabe auf Seite 174–9 publiziert ist.
Korrespondenzadresse:
Dr. Ulrich Hilland
Vorsitzender des BRZ
Kostenübernahme der Maßnahmen für den Fertilitätserhalt junger Erwachsener mit Krebs
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den BRZ aufgefordert, zu einem Punkt des geplanten und im Entwurf vorliegenden Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz) Stellung zu nehmen. Der Aufforderung und auch der Einladung zur Anhörung ist der BRZ selbstverständlich gefolgt.
Die Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf die vorgesehenen Änderungen des § 27a SGB V (Artikel 1 Nr. 11).
Die Stellungnahme
Der BRZ begrüßt es uneingeschränkt, dass Versicherte Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen haben, wenn ihre Fruchtbarkeit wegen einer Krebserkrankung und der in diesem Zusammenhang erforderlichen Behandlung bedroht ist und möglicherweise späterhin Maßnahmen der künstlichen Befruchtung benötigen.
1. Zu Begründung A. Allgemeiner Teil Nr. II.3.4.
Zur Kryokonservierung wird einleitend angeführt: „Erweiterung des Leistungsanspruchs der künstlichen Befruchtung nach § 27a SGB V um die Möglichkeit der Kryokonservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen in Fällen, in denen eine akute Krebserkrankung bzw. deren Behandlung zu einem unwiederbringlichen Fertilitätsverlust führen würde und eine Kryokonservierung erforderlich ist, um nach der Genesung eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen.“
Aus dieser Textierung geht hervor, dass es sich bei der vorgesehenen Erweiterung des Leistungsanspruchs um eine präventive Maßnahme handelt, die eine spätere künstliche Befruchtung ermöglichen soll. Der BRZ vertritt deshalb die Auffassung, dass die intendierte Leistungserweiterung aus gesetzessystematischen Gründen an anderer Gesetzesstelle zu verorten wäre. Anbieten würde sich der dritte Abschnitt des dritten Kapitels SGB V, der bereits Ansprüche der Versicherten auf Leistungen für präventive Maßnahmen enthält.
2. Zu Artikel 1 Nr. 11a
a) § 27a Absatz 4 (neu) statuiert einen altersunabhängigen Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen, wenn diese wegen einer Krebserkrankung im Hinblick auf eine Maßnahme der künstlichen Befruchtung nach Absatz 1 medizinisch notwendig sind. Da sich insbesondere die weibliche Fertilität mit ansteigendem Alter zunehmend reduziert, wäre die Frage zu beantworten, ob der Leistungsanspruch altersabhängig zu begrenzen ist. Zwar sieht § 27a Absatz 5(neu) vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 die medizinischen Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Maßnahmen bestimmt. Es ist jedoch fraglich, ob es sich hierbei um eine belastbare Rechtsgrundlage handelt, die den Gemeinsamen Bundesausschuss zu altersabhängigen Begrenzung des Leistungsanspruchs berechtigt. Denn aufgrund des Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre der Patientinnen und Patienten und ihr Recht auf Fortpflanzung dürfte eine gesetzliche Regelung erforderlich sein.
b) Der Leistungsanspruch für Maßnahmen nach § 27a Absatz 4 (neu) erster Halbsatz besteht gemäß § 27a Absatz 4(neu) zweiter Halbsatz dann, „wenn diese wegen einer Krebserkrankung im Hinblick auf eine Maßnahme der künstlichen Befruchtung nach Absatz 1 medizinisch notwendig sind.“ Nicht alle Maßnahmen nach § 27a Absatz 4 (neu) erster Halbsatz ziehen jedoch späterhin zwingend und sicher vorhersehbar eine Maßnahme der künstlichen Befruchtung gemäß § 27a Absatz 1 nach sich. Daraus ergibt sich, dass die in § 27a Absatz 4(neu) zweiter Halbsatz geforderte medizinische Notwendigkeit des Leistungsanspruchs nach § 27a Absatz 4(neu) erster Halbsatz nicht stets mit hinreichender Sicherheit ex-ante festgestellt werden kann. Es wird deshalb zur Klarstellung angeregt, die Bestimmung in § 27a Absatz 4 (neu) zweiter Halbsatz wie folgt zu fassen: „wenn diese wegen einer Krebserkrankung notwendig erscheinen, um eine Maßnahme der künstlichen Befruchtung nach Absatz 1 zu ermöglichen.“
c) Der Leistungsanspruch soll gemäß Begründung (B. Besonderer Teil: zu Nummer 11 Buchstabe a) bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen künftig auch die Kosten für die Lagerung des in § 27a Absatz 4 (neu) genannten Keimzellmaterials in vollem Umfang umfassen. Der Gesetzentwurf sieht keine Begrenzung für die Dauer der Lagerung vor, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind. Auch hier dürfte fraglich sein, ob § 27a Absatz 5 (neu) eine belastbare Rechtsgrundlage darstellt, die den Gemeinsamen Bundesausschuss befugt, die Kostentragung für die Lagerung von Keimzellmaterial durch die gesetzliche Krankenversicherung zeitlich zu begrenzen. Mit Blick auf den zuvor erwähnten Eingriff in die Persönlichkeitssphäre der betroffenen Versicherten und ihr Recht auf Fortpflanzung dürfte eine gesetzliche Regelung erforderlich sein, falls die Kostentragung für die Lagerung von Keimzellmaterial durch die gesetzliche Krankenversicherung zeitlich limitiert werden soll.
d) Die Erfolgsaussichten ärztlicher Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind im hohen Maße korreliert mit dem Alter der Frau zum Zeitpunkt der Eizellgewinnung. Dieser Sachverhalt hatte den historischen Gesetzgeber dazu veranlasst, mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) den Leistungsanspruch auf ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung u. a. dann zu verwehren, wenn die weibliche Versicherte das 40. Lebensjahr vollendet hat. Zur Begründung wurde angeführt (BT-Drs. 15/1525, S. 83): „Die neue Regelung ’Höchstalter weiblich 40 Jahre‘ trägt damit dem Gesichtspunkt Rechnung, dass bereits jenseits des 30. Lebensjahres das natürliche Konzeptionsoptimum überschritten ist und die Konzeptionswahrscheinlichkeit nach dem 40. Lebensjahr sehr gering ist.“
Laut Begründung (B. Besonderer Teil: zu Nummer 11 Buchstabe a) soll mit der vorliegenden Änderung des § 27a „… der Anspruch auf Kryokonservierung nunmehr auch an Krebs erkrankten Personen zu Gute kommen, bei denen zwar keine spätere Wiederherstellung der Zeugungsfähigkeit oder Empfängnisfähigkeit an sich in Betracht kommt, für die aber eine spätere künstliche Befruchtung in Frage kommen könnte.“ Da es sich bei den weiblichen Versicherten, die zukünftig Anspruch auf Leistungen gemäß § 27a Absatz4 (neu) haben sollen, um junge Frauen mit hoher Konzeptionswahrscheinlichkeit handelt, ist abzuwägen, ob die in § 27a Absatz 3 normierten Altersgrenzen für diese Gruppe von weiblichen Versicherten belastbar im Sinne der zitierten Begründung zur Änderung des § 27a durch das GMG sind.
e) Aus diesseitiger Sicht ist es erforderlich, dass Versicherte, die zukünftig einen Leistungsanspruch entsprechend § 27a Absatz 4(neu) haben sollen, im Zusammenhang mit der Primärbehandlung der Krebserkrankung zu diesem Leistungsanspruch aufgeklärt und beraten werden müssen. Die für den Leistungsanspruch in Betracht kommenden Versicherten werden jedoch in der Mehrzahl primär (stationär) durch Ärztinnen und Ärzte behandelt, die mit den Bestimmungen des § 27a SGB V und den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nicht konfrontiert und vertraut sind. Aus diesen und den unter Nummer 1 dargelegten Gründen sollte die vorgesehene Leistungserweiterung deshalb außerhalb des § 27a SGB V normiert werden.
August 2018
Korrespondenzadresse:
Dr. Ulrich Hilland
Vorsitzender des BRZ
BRZ-Herbsttreffen
am 24.11.2018 ab 14.00 Uhr in Düsseldorf, Hotel Maritim am Flughafen Düsseldorf
11. BRZ-Intensivseminar gyn. Endokrinologie & Reproduktionsmedizin
vom 24.–26. 01. 2019, wie immer in Berlin
Melden Sie sich rasch an bzw. lassen Sie sich vormerken unter E-Mail: brz@repromed.de.
Das Seminar ist erfahrungsgemäß in Windeseile ausgebucht.
OMV des BRZ 2019:
03.–05. 05. 2019 in Berlin
Bitte merken Sie den Termin vor!
Gesellschaftsmitteilungen – DGA
Reisestipendien der Deutschen Gesellschaft für Andrologie
Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie (DGA) schreibt für 2019
Reisestipendien zu jeweils maximal EUR 500,–
für Studierende der Medizin oder Naturwissenschaften
für die Teilnahme an einem nationalen oder internationalen wissenschaftlichen andrologischen Kongress aus. Studierende mit einem akzeptierten Abstract für die jeweilige Veranstaltung werden bei der Auswahl bevorzugt.
Bewerbungen für Veranstaltungen 2019 richten Sie bitte bis zum 15. Januar 2019 an die Geschäftsstelle der DGA (E- Mail: geschaeftsstelle@dg-andrologie.de). Im Anschreiben beziehungsweise dem Lebenslauf sind das Studienfach und das Semester zu nennen, sowie die Relevanz der Kongressteilnahme für den Werdegang im Bereich der Andrologie. Die Auswahl erfolgt durch den Vorstand der DGA.
Einladung zur Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Andrologie (DGA)
im Rahmen der 30. DGA-Jahrestagung
Freitag, 30. November 2018
17:00–18:00 Uhr
Justus-Liebig-Universität Gießen – Medizinisches Lehrzentrum, Hörsaal 1
Klinikstraße 29
35392 Gießen
Tagesordnung
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2017 (München)
3. Bericht des Präsidenten
4. Bericht des Sekretärs
5. Bericht der Schatzmeisterin
6. Bericht des Beauftragten für Fort-/Weiterbildung und Qualitätssicherung
7. Bericht der Forschungsbeauftragten
8. Bericht des Medienbeauftragten
9. Bericht des Beauftragten für Berufspolitik
10. Bericht QuaDeGA
11. Bericht der Kassenprüfer
12. Entlastung des Vorstandes
13.Wahlen zum Vorstand
a. Sekretär
b. Forschungsbeauftragter
c. Tagungspräsident 2021
14. Wahl der Kassenprüfer
15. Zukünftige Tagungen
- Jahrestagung 2019 (im Rahmen des DVR-Kongresses)
- Jahrestagung 2020
16. Verschiedenes
Stand 18.09.2018
Gesellschaftsmitteilungen – DGRM
Bericht über das 14. Treffen der AG Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin (ÄRE) in Weimar 13.–15. April 2018
Frau Dr. Stella Telalbasic, Mitarbeiterin des Endometriosezentrums Charité Berlin, referierte über die Pathomechanismen der Infertilität bei Endometriose und Adenomyose.
Epidemiologische Fakten, die die Hypothese einer Assoziation zwischen Endometriose/Adenomyose und Infertilität nahelegen, sind:
- 25–50 % aller infertilen Frauen haben Endometriose, besonders wenn eine
- Dysmenorrhoe besteht.
- 30–50 % der Frauen mit Endometriose sind infertil
- bei IVF: Erfolgsraten bis zu 50 % geringer.
Die Infertilität scheint bei Endometriose/Adenomyose ein multifaktorielles Phänomen zu sein, das eine gestörte peritoneale Funktion (inflammatorische Faktoren) sowie anatomische Veränderungen (Adhäsionen) beinhaltet. Ebenso werden eine gestörte endometriale Rezeptivität, Ovulationsstörungen, schlechtere Oozyten und ein abnormer Transport derer beschrieben. Die Beeinflussung der Spermien-Oocyten-Interaktion ist bekannt. Bei der ovariellen Endometriose (Endometriome) ist der Einfluss auf die Follikelreserve zu beachten: Große Endometriome reduzieren die Ovarreserve durch Druck auf den Cortex und inflammatorische Substanzen. Wiederholte Operationen wiederum reduzieren auch die ovarielle Reserve. Empfohlen wird eine operative Therapie bei Endometriomen > 4 cm. Endometriome sind meist mit einer tiefinfiltrierenden Endometriose assoziiert.
Adenomyose: Die Prävalenz wird seit vielen Jahren unterschätzt. Mehr als 80% aller Endometriosepatientinnen zeigen Zeichen einer Adenomyose. Mehr als 91% der infertilen Endometriosepatientinnen zeigen im MRT Zeichen einer Adenomyose.
- Einfluss auf die Fertilität: Lokale Prostaglandinsynthese löst Kontraktionen aus.
- Lokaler Hyperöstrogenismus kann Polypen, Myome, Hyperplasie bewirken.
- Beeinflussung der Implantation durch aktivierte Makrophagen.
- Bei Adenomyose ist die Abortrate signifikant erhöht.
Schlussfolgernd wird ein personalisiertes Vorgehen bei Endometriose/Adenomyose empfohlen. Das heißt, wenn die Chance für eine natürliche Konzeption gering ist, ist die operative Therapie nur „second line“. Gibt es eine Chance auf natürliche Konzeption, dann ist die Operation „first line“.
Der größte Effekt besteht bei der ersten Operation.
Forderungen:
- spezialisiertes Zentrum
- komplette Excision („pelvic clean out“)
- anatomische Rekonstruktion
- Organerhalt und Schonung der Strukturen
- gute Kooperation mit dem Kinderwunschzentrum
- interdisziplinäre Entscheidung
Das Ziel der Endometriosetherapie vor einer Sterilitätstherapie sollte die chirurgische Beseitigung aller Endometrioseherde und die hormonelle Deaktivierung der Herde sein, damit die Eizellreifung in einem besseren Milieu ablaufen kann.
Herr Prof. Dr. med. Luley, ehemaliger Direktor des Instituts für Klinische Chemie und Pathobiochemie des Universitätsklinikums Magdeburg referierte über die Diabetes-Prävention für Wunschkinder: Gewichtsreduktion unter kontinuierlicher telemedizinischer Kontrolle. Das Abnehmprogramm wurde von Prof. Luley entwickelt. ABC steht für „Active Body Control“. Ziel ist, das Ess- und Bewegungsverhalten bei Übergewichtigen so zu verändern, dass sie wieder aktiv die Kontrolle über ihr Körpergewicht übernehmen. Mehrere hundert Teilnehmer haben mit dem ABC-Programm nicht nur erheblich Übergewicht abgebaut, sondern auch Blutdruck, Blutfette und Zuckerstoffwechsel normalisiert. Außerdem konnten sie ihre körperliche Fitness steigern. Auch PCO-Patientinnen mit Übergewicht und Kinderwunsch wurden in das Programm einbezogen.
Das ABC-Programm besteht aus drei Elementen, die sich von den üblichen Methoden unterscheiden und zur erfolgreichen Gewichtsreduktion ganz entscheidend beitragen:
1. Bevorzugt wird abwechslungsreiches Essen nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung mit weniger Kalorien und weniger „schnellem“ Zucker, dafür vollwertigere Lebensmittel, die länger satt machen und Heißhunger vermeiden.
2. Entscheidend für die Gesundheit und das Abnehmen ist die tägliche Bewegung. Bereits etwas mehr Alltagsbewegung bringt auf Dauer gute Erfolge. Beim ABC-Programm steigern die Teilnehmer ihr normales tägliches Bewegungspensum mithilfe der Rückmeldung eines Bewegungssensors deutlich.
3. Die persönliche Betreuung und Motivation ist ausschlaggebend für eine erfolgreiche Gewichtsreduktion. Im ABC-Programm erfolgt dies durch Fernbetreuung mit telemetrischer Technik.
Wöchentliche Briefe mit grafischer Darstellung der Fortschritte verbessern das Durchhaltevermögen. Es entfallen feste Gruppensitzungen oder Gesprächstermine. Dies ist besonders für Berufstätige und in ländlichen Regionen wohnende Teilnehmer von Vorteil. Prof. Luley konnte anhand mehrerer Studien die Effektivität des ABC-Programmes belegen.
Der Nachmittag war dem ÄRE-Diskussionspapier zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes gewidmet. Die Teilnehmerinnen des ÄRE-Wochenendes 2017 hatten beschlossen, dass eine „Writing Group“ im Auftrag der ÄRE ein Diskussionspapier zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes erarbeitet. Dies erfolgte im August 2017 in Nürnberg. Der Text sollte als DGRM-Mitteilung im JRE im November 2017 (J Reproduktionsmedizin Endokrinol_Online 2017; 14: 257–61) publiziert werden.
Frau Dr. Julia Bartley aus Berlin begann die Diskussionsrunde mit einem Impulsvortrag zu Eizell-, Samenspende und Leihmutterschaft. Medizinische Möglichkeiten und Grenzen sowie die rechtlichen Regelungen in Deutschland, aber auch im Ausland, wurden beleuchtet. Über anthropologische Aspekte wurde kritisch berichtet.
Den Teilnehmerinnen lag das Papier rechtzeitig vor, so dass allen der Inhalt vollumfänglich bekannt war. Zum Inhalt des Papiers gab es keine Einwände. Das Papier wurde zwar als Gesellschafts-Mitteilung gesetzt, aber nicht publiziert. Frau Bals-Pratsch berichtete, dass stattdessen die Publikation als regulärer Artikel im JRE Anfang 2018 vorgeschlagen wurde. Diese wurde vom Rubrik-Herausgeber abgelehnt. Es wurde deutlich, dass der Vorstand der DGRM das im Oktober 2017 veröffentlichte Papier der Leopoldina für ausreichend hält, um die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland zum wissenschaftlichen Hintergrund der Notwendigkeit eines Fortpflanzungsmedizingesetzes zu informieren. Während der anschließenden Diskussion wurde dem allgemeinen Befremden dieses nicht als demokratisch erlebten Vorgehens lebhaft Ausdruck verliehen. Die Notwendigkeit differenzierter Stellungnahmen nicht nur von wissenschaftlichen Gesellschaften, sondern auch gerade aus der Praxis der PatientInnenversorgung, die täglich mit den Sorgen und Nöten ihrer Ratsuchenden konfrontiert wird, wurde an Beispielen diskutiert. Ein besonderes Thema war in diesem Zusammenhang das heterogene Vorgehen der im Rahmen einer geplanten PID zu involvierenden Ethikkommissionen.
Der Vorschlag, weiterhin an der Absicht festzuhalten, das Papier in einem medizinischen Journal zu publizieren, wurde einstimmig angenommen. Die Frage nach Widerspruch wurde ausdrücklich verneint. Ergänzend wurde vorgeschlagen, Wissenschaftsjournalisten auf das Papier aufmerksam zu machen, um diese Stellungnahme auch der interessierten Bevölkerung zugänglich zu machen.
Korrespondenzadresse:
Für den Vorstand der ÄRE
Prof. Dr. med. habil. Monika Bals-Pratsch, M.Sc.
Dr. med. Ingrid Nickel
Neue Aspekte in der Assistierten Reproduktion bei Mensch und Tier – ein interdisziplinärer Workshop
Am 9. Juni 2018 fand in den schönen Räumlichkeiten des Berliner Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) die DGRM-School „Neue Aspekte der Assistierten Reproduktion bei Mensch und Tier“ statt.
Das interdisziplinäre Format, bei dem sich Kolleginnen und Kollegen aus Human- und Veterinärmedizin über neueste Entwicklungen auf dem Gebiet der Assistierten Reproduktion austauschen, fand (nach einer sehr erfolgreichen Pilot-Veranstaltung 2016 in Bad Saarow) bereits zum zweiten Mal unter diesem Titel statt.
Die School wurde von der AG „Reproduktion bei Mensch und Tier“ (AG MuT) der DGRM, der DGRM Geschäftsstelle und der Abteilung „Reproduktionsbiologie“ des IZW organisiert.
Auch die diesjährige School der AG MuT war geprägt von einem bunten Mix aus Human- und Veterinärmedizin, Grundlagenforschung und Praxis. Der Morgen begann klinisch humanmedizinisch: Laura Heckmann aus dem Centrum für Reproduktionsmedizin und Andrologie (CERA) in Münster berichtete über neue Ansätze zur Fertilitätsprotektion bei präpubertären Jungen. Im zweiten Vortrag referierte Urban Besenfelder (Institut für Tierzucht und Genetik der Veterinärmedizinischen Universität Wien) aus (nicht nur) veterinärmedizinischer Sicht über die Bedeutung des Eileiters für die frühe Embryonalentwicklung. Hannah Demond (Babraham Institute, Cambridge) stellte ihre neuesten Ergebnisse aus der Grundlagenforschung zur DNA-Methylierung von in vitro gereiften Maus-Eizellen vor. Wiebke Garrels (Institut für Versuchstierkunde, Medizinische Hochschule Hannover) veranschaulichte in ihrem Vortrag die Möglichkeiten verschiedener assistierter Reproduktionstechniken bei kleinen Versuchstieren.
Vor der Mittagspause gab Jennifer Zahmel (Abteilung Reproduktionsbiologie, IZW Berlin) noch eine kurze Einführung in die Arbeit des Tierparks Berlin und nachdem sich die ca. 30 Teilnehmenden bei einem zwar kurzen, aber reichhaltigen Mittagessen gestärkt hatten, brach die Gruppe dann bei schönstem Sonnenschein zu einer Führung durch den Tierpark auf. Ein besonderes Highlight war hier sicherlich der Blick hinter die Kulissen des Elefantenhauses, bei dem die Teilnehmenden den charismatischen Dickhäutern und ihrem drolligen Nachwuchs „hautnah“ begegnen konnten.
Den Abschluss der Veranstaltung gestaltete Katarina Jewgenow, Leiterin der Abteilung Reproduktionsbiologie am IZW Berlin. Sie gab einen Einblick in die wichtige und vielseitige „reproduktionsbiologische Grundlagenforschung für die Arterhaltung“, die seit vielen Jahren im IZW durchgeführt wird.
Spannende Vorträge aus den verschiedensten reproduktionsmedizinischen Gebieten, ein schöner Veranstaltungsort und bestes Sommerwetter: Wie schon 2016 eine gelungene Mischung! Wir freuen uns auf den nächsten und damit dritten interdisziplinären Workshop zur assistierten Reproduktion bei Mensch und Tier, der vorrausichtlich im Frühjahr/Sommer 2020 stattfinden wird.
Korrespondenzadresse:
PD Dr. med. vet. Jennifer Schön
Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN Dummerstorf)
E-Mail: schoen.jennifer@fbn-dummerstorf.de
18. Treffen des Arbeitskreises Molekularbiologie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) und der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM) in Essen
7.–8. Dezember 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Sie herzlich zum 18. Treffen des Arbeitskreises Molekularbiologie der DGGEF einladen, das in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der DGRM in Essen stattfinden wird.
Auch in diesem Jahr möchten wir vor allem jüngere Reproduktionswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler motivieren, ihre molekularbiologisch geprägten Forschungsprojekte in einer informellen Runde vorzustellen und zu diskutieren.
Erfreulicherweise kann auch in diesem Jahr ein attraktiver Preis für den besten Vortrag ausgelobt werden. Verpflegung und Unterkunft werden gestellt.
Zur Anmeldung eines Kurzvortrages zu aktuellen wissenschaftlichen Projekten aus der gynäkologischen Endokrinologie, Reproduktionsmedizin und -biologie schicken Sie uns bitte ein Abstract (WinWord, Arial 10–12, max. 1 DIN A4-Seite, Ränder 2,5 cm) an E-Mail: ruth.gruemmer@uk-essen.de.
++++++ Call for abstracts +++ Deadline 19. Oktober 2018 ++++++
Veranstaltungsort wird das Hotel Franz in Essen sein.
Wie in den letzten Jahren werden wir Freitag um 17 Uhr zusammenkommen, das Treffen wird Samstag voraussichtlich gegen 17 Uhr enden.
Wir hoffen, mit Ihren Beiträgen auch in diesem Jahr wieder ein qualitativ hochwertiges, informatives und diskussionsreiches Treffen organisieren zu können.
Bitte leiten Sie diese Einladung auch an interessierte Mitglieder Ihrer reproduktions-medizinischen Arbeitsgruppe weiter.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und ein Wiedersehen in Essen.
Ihre
Prof. Dr. rer. nat. Ruth Grümmer
Universitätsklinikum Essen
Institut für Anatomie
Hufelandstrasse 55
D-45122 Essen
Tel. 0201/723 4290
E-Mail: ruth.gruemmer@uk-essen.de
52. Jahrestagung Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung und gleichzeitig 44. Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung vom 20.–22. Februar 2019 in Göttingen
++++++Call for Abstracts++++++
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fachgruppe Reproduktionsmedizin der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft und die Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin veranstalten ihre Gemeinschaftstagung jedes Jahr an einem wechselnden Ort.
Wir freuen uns ankündigen zu dürfen, dass die 52. Jahrestagung Physiologie und Pathologie der Fortpflanzung, gleichzeitig die 44. Veterinär-Humanmedizinische Gemeinschaftstagung, vom 20.–22. Februar 2019 erstmals an der Georg-August-Universität in Göttingen stattfinden wird. Für Tierärzte/innen und Humanmediziner/innen werden entsprechende Fortbildungsstunden beantragt.
Als Rahmen des wissenschaftlichen Programms konnten wir 5 hochqualifizierte Kollegen aus den Bereichen Veterinärmedizin, Humanmedizin, Tierzucht und Stammzellforschung/Entwicklungsbiologie gewinnen. Der überwiegende weitere Teil des Programms wird wie bisher aus den eingesendeten Projekten in Form von Postern und Kurzvorträgen gestaltet.
Daher bitten wir bis zum 15.Oktober 2018 um Einreichung von Beiträgen in Form von Abstracts.
Diese sind ausschließlich in elektronischer Form (.docx- und .pdf-Datei) per E-Mail an februartagung2019@uni-goettingen.de zu senden. Die eingereichten Beiträge werden durch das wissenschaftliche Komitee begutachtet. Akzeptierte Abstracts werden parallel in dem Journal Reproduction in Domestic Animals und Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie veröffentlicht.
Bei Fragen zum wissenschaftlichen Programm können Sie sich an das lokale Organisationskomitee wenden
(E-Mail: februartagung2019@uni-goettingen.de).
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Jens Tetens
Carina Blaschka
XXXII. Jahrestreffen der Deutschen IVF-Zentren
23. und 24. November 2018 in Düsseldorf
Programm
Freitag, 23.11.2018
10.15 – 10.30 Begrüßung: Thomas Katzorke / Jan Krüssel
10.30 – 12.00 Session 1 Saal Düsseldorf
ENDOMETRIUM IST WICHTIG, ABER WAS GENAU? „DENN WIE MAN SICH BETTET,SO LIEGT MAN …“: DAS ENDOMETRIUM IST ENTSCHEIDEND FÜR DEN ERFOLG!
Moderation: Verena Nordhoff und Christine Wrenzycki
Wenn das Endometrium nicht will … ES, hCG, OA: viel Lärm um Nichts oder Hilfe in der Not?
Alexandra Bielfeld / Düsseldorf
uNK und Plasmazellen bei RIF-Patientinnen: evidenzbasiert oder Bauchgefühl?
Bettina Toth / Innsbruck
Chronic subclinical endometriosis as a possible reason for infertility: better molecular diagnosis for individualized treatment options?
Carlos Simon / Valencia
12.00 – 13.00 Lunch und Besuch der Industrieausstellung Saal Maritim
13.00 – 14.30 Session 2 Saal Düsseldorf
„WAS AUS MIR NOCH WIRD, DAS WERDET IHR SCHON SEHEN“: DER EMBRYO IST ENTSCHEIDEND!
Moderation: Thomas Katzorke und Georg Griesinger
PID in Deutschland: Vorstellung der Behandlungszahlen
Dunja Baston-Büst / Düsseldorf
PKD: nur noch in Deutschland interessant?
Weniger Schwangerschaften – weniger Aborte – gesündere Kinder?
Jana Liebenthron / Düsseldorf
Non-invasiv PGS by analyzing cell free DNA in conditioned media: a possible solution for Germany’s legal dilemma?
Carmen Rubio / Valencia
14.30 – 16.00 Session 3 Saal Düsseldorf
ZUKUNFT DER REPRODUKTIONSMEDIZIN: EMOTION UND EMPATHIE ODER ALGORITHMUS UND BÜROKRATIE?
Moderation: Ludwig Kiesel und Ute Czeromin
Digitalisierung in der Reproduktionsmedizin – was ist in Zukunft eventuell möglich?
Christoph Kayser / Berlin
Das Arzt-Patienten-Verhältnis: Die emotionale Beziehung ist durch nichts zu ersetzen
Heribert Kentenich / Berlin
Ist der Arztkontakt ersetzbar? So ist die Sicht der Betroffenen
Gabriele Ziegler / Wülfrath
16.00 – 16.30 Kaffeepause und Besuch der Industrieausstellung Saal Maritim
16.30 – 18.30 D·I·R Mitgliederversammlung Raum Peking A+B
19.45 c.t Festabend
Samstag, 24.11.2018
08.45 – 09.00 Begrüßung: Thomas Katzorke / Jan Krüssel
09.00 – 10.30 D·I·R-Sitzung – Vorstellung des Jahrbuchs 2017 Saal Düsseldorf
Vorstellung durch den D·I·R-Vorstand
Moderation: Ute Czeromin
10.30 – 11.00 Kaffeepause und Besuch der Industrieaustellung Saal Maritim
11.00 – 12.30 Session 4 Saal Düsseldorf
FAMILIENMODELLE IM WANDEL DER ZEIT – WIE GEHT DIE REPRODUKTIONSMEDIZIN DAMIT UM?
Moderation: Ulrich Hilland und Jan Krüssel
Neue Familienmodelle und immer spätere Geburten – wie geht die Gesellschaft damit um?
Martin Bujard / Wiesbaden
Arbeitskreis Abstammungsrecht und Samenspenderregistergesetz –
Was bedeutet das für unsere tägliche Praxis?
Thomas Katzorke / Essen
Wie sieht die Realität bei der reproduktionsmedizinischen Behandlung von Lesben und Alleinerziehenden in Deutschland aus?
Andreas Tandler-Schneider / Berlin
Neue Richtlinie nach §16b TPG statt alter (Muster-)Richtlinie: warum die Bundeärztekammer handeln musste
Wiebke Pühler / Berlin
12.30 – 12.45 Verabschiedung
Ankündigung DVR 2019
12.45 – 14.00 Lunch und Besuch der Industrieausstellung Saal Maritim
14.00 – 18.00 BRZ-Treffen Saal Düsseldorf
Sitzungen der Gesellschaften
Freitag, 23.11.2018
08.00 – 09.00 DVR-Sitzung Raum Peking A
09.00 – 09.30 DGGEF-Vorstandssitzung Raum Peking B
09.30 – 10.15 DGGEF-Mitgliederversammlung Raum Peking B
10.30 – 11.30 JRE-Herausgebersitzung Raum Peking A
12.00 – 13.00 AGRBM-Mitgliederversammlung Raum Peking A
16.30 – 18.30 D·I·R-Mitgliederversammlung Raum Peking A+B
Samstag, 24.11.2018
09.00 – 10.30 D·I·R-Sitzung Saal Düsseldorf
14.00 – 18.00 BRZ-Treffen Saal Düsseldorf
Tagungszentrum / Kongresshotel
Maritim Hotel Düsseldorf
Maritim-Platz 1/Flughafen
40474 Düsseldorf
Korrespondenzadresse:
WICARA Kongressorganisation
Gabriele Wickert
Olpketalstraße 37 / 44269 Dortmund
E-Mail: gabriele.wickert@wicara.de
Programm und Registrierung unter:
