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Mitteilungen der Gesellschaften

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2021; 18 (4): 168-183

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

Ankündigung

Die Ordentliche Mitgliederversammlung des BRZ (OMV) mit Vorstandswahlen wird
vom 8. bis 10. Oktober, wie bereits mehrfach angekündigt, in Berlin und in Präsenz stattfinden.

Ameron Hotel Berlin Spreebogen (Waterside), das Stamm-Hotel.

https://ameronhotels.com/de/berlin-abion-spreebogen-waterside

Der Vorstand und das Büro Berlin arbeiten mit Hochdruck an der Gestaltung des Programms. Damit am Samstag, 09.10.2021, ausreichend Zeit für Verbandsinterna und die Vorstandswahlen bleibt, halten wir den Anteil an externen Vorträgen gering.

Eine Programmänderung

Erneut hat der BRZ-Vorstand der Bitte des D.I.R entsprochen, den Freitagabend, 08.10.2021, für eine Mitgliederversammlung zur Verfügung zu stellen. Dies ist eine Änderung der letzten Ankündigung an dieser Stelle!

Anschließend werden wir uns gemeinsam beim traditionellen Get-together auf die OMV einstimmen. Selbstverständlich sind auch diejenigen Teilnehmer der D.I.R-Versammlung, die nicht im BRZ organisiert sind, herzlich willkommen. Aus organisatorischen Gründen benötigen wir die Anzahl der teilnehmenden Nicht-Mitglieder im Vorfeld.

Bitte kommen Sie zahlreich zur OMV des BRZ oder übertragen Sie Ihre Stimme. Zum Ablauf und den Buchungsdetails, den Möglichkeiten der Stimmübertragung und mehr informieren wir zeitnah.

Die offizielle Einladung und der Aufruf, sich auch für Wunschkandidaten im Vorstand Gedanken zu machen, sowie die Tagesordnung erfolgen im Lauf des Sommers.

Ankündigung

BRZ-Mitgliedssession im Rahmen des DVR-Kongresses

Samstag, 2. Oktober 2021

9.15 Uhr bis 10.00 Uhr

Künstliche Intelligenz in der Medizin – Zukunftsmusik oder schon Realität?

Moderation: T. Schill, Hannover-Langenhagen & C. Gnoth, Grevenbroich

„Kann das nicht die KI für mich übernehmen?“

– warum Künstliche Intelligenz nicht würfelt –

M. Schapranow, Hasso-Plattner-Institut, Potsdam

Mehr über den Referenten: https://hpi.de/digital-health-center/members/working-group-in-memory-computing-for-digital-health/dr-ing-matthieu-p-schapranow/short-biography-dr-ing-matthieu-p-schapranow-german.html

10.00 bis 10.45

Medizin ohne Ärzte?

C. Maté, Wien (Österreich)

Arzt, Autor und Berater mit Sitz in Wien. Autor des gleichnamigen Buches, erschienen 2020 im Residenzverlag.

Mehr über den Referenten: https://www.christianmate.at/ber-mich

Der BRZ bei YouTube und Instagram

Wieder ist ein BRZ-Film fertig und in den Sozialen Medien verfügbar. Er befasst sich mit der hohen Mehrlingsrate, denn in Deutschland werden nach medizinisch unterstützter Erfüllung des Kinderwunsches nach wie vor – und das seit Jahren – zu viele Zwillinge und auch Drillinge geboren. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Um ­Patientenpaaren zu zeigen, dass sehr viel für einen ­Single-Embryo-Transfer und sehr wenig für das Zurücksetzen von mehreren Em­bryonen spricht und um den behandelnden Ärzten die Aufklärung zu erleichtern, hat der BRZ einen weiteren kurzen Film hergestellt. Benutzen Sie ihn, verbreiten Sie ihn! Er ist überzeugend und wird Sie bei der Aufklärung unterstützen.

Zu finden ist der Film auf dem YouTube Kanal des BRZ, „Der BRZ-Kinderwunschkanal“, und auf Instagram. Bitte verlinken Sie den Film auf Ihren Internetseiten und helfen Sie damit, die hohe Mehrlingsrate in Deutschland zu senken.

https://www.youtube.com/watch?v=q_OI3hpWqBk

Dank geht an Dr. med. Andreas Tandler-Schneider (FCB) und das Filmerteam Klas Bömecke und Oliver Bloch.

Bei YouTube ist der BRZ nun mit seinem BRZ-Kinderwunschkanal etabliert, aber auch bei Instagram jetzt präsent. Dort finden Sie neben den Filmen auch Hinweise auf unsere Veranstaltungen, z. B. das 13. BRZ-Intensivseminar im Januar 2022.

Bitte abonnieren Sie bzw. weisen mit einem re-post auf Ihren Seiten auf die Inhalte hin. Sprechen Sie mit Ihrem Klick auf das Herzchen Ihre Zustimmung aus. So unterstützen Sie die Verbreitung und damit das Wissen um unerfüllten Kinderwunsch.

Film über Mehrlingsschwangerschaften:

https://www.instagram.com/tv/CS2jgOoHLq-/?utm_source=ig_web_button_share_sheet

Film zum Kinderwunschkonsil:

https://www.instagram.com/tv/CS2lGhhnRx3/?utm_source=ig_web_button_share_sheet

Das 13. BRZ-Intensivseminar gyn. Endokrinologie & Reproduktionsmedizin

https://www.instagram.com/p/CS2oq7xKjK1/?utm_source=ig_web_button_share_sheet

Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen nach der Änderung des EBM vom 01.04.2020

Auszug aus einem Antwortschreiben der KBV vom 17.06.2021 zu Fragen, die sich nach wie vor durch die Änderung des EBM zum 01.04.2020 ergeben.

Auszug aus dem Antwortschreiben der KBV an den BRZ vom 17.06.2021

Abrechnung Reproduktionsmedizinischer Leistungen nach A?nderung des EBM ab 01.04.2020

Sehr geehrter Herr Dr. Knuth, nachfolgend beantworten wir Ihre Anfrage zu sieben Fallbeispielen der Reihe nach:

1. Fall:

Der Transfer erfolgt nicht innerhalb von 14 Tagen nach Punktion. Eine Ursache ko?nnte zum Beispiel eine Unterbrechung der normalen Abfolge bei drohender U?berstimulation sein mit vorsorglicher Kryokonservierung im Vorkernstadium oder von Blastozysten. Eine andere Ursache ko?nnte eine Erkrankung zum geplanten Transfertermin darstellen (zum Beispiel Coronainfektion).

Fragen:

1. Kann ein Transfer (08558) auch außerhalb des Zyklusfalls (spa?ter als 14 Tage nach Punktion) in den genannten Fa?llen abgerechnet werden? Wie wu?rde die Zuordnung zur bereits abgerechneten GOP 08535 (Stimulation) und (08550 (IVF) oder 08555 (ICSI) kenntlich gemacht? Diese Kennzeichnung wa?re notwendig, da der Transfer nur zusammen mit den Gebu?hrenordnungspositionen 08535 und 08550 oder 08555 abrechnungs­fa?hig ist.

2. Wenn eine Kryokonservierung u?ber GOA?-Abrechnung erfolgt ist und nach dem 1. Transfer Vorkernstadien oder Blastozysten u?brigbleiben, mu?ssen dann weitere Transfers nach GOA? abgerechnet werden? Man ko?nnte die Anmerkung zu Leistungslegende: „Die Gebu?hrenordnungs­position 08558 ist im Zyklusfall nur im Zusammenhang mit den Gebu?h­ren­ordnungspositionen 08535 und 08550 oder 08555 berechnungsfa?hig“ auch dahingehend interpretieren, dass eine alleinige Abrechnung der 08558 außerhalb des Zyklusfalls mo?glich ist. Dies wu?rde auch die Abrechnungsbestimmung „einmal im Zyklusfall“ nicht verletzen, da ein neuer Zyklusfall (Zyklusdefinition: Der Zyklusfall umfasst den 1. bis 28. Zyklustag fu?r Patientinnen mit endogen gesteuertem Zyklus [Spontanzyklus]) eingetreten wa?re und lediglich eine einmalige Abrechnung der 08558 in diesem Zyklus erfolgen wu?rde.

Antwort zu Frage 1:

Der Zyklusfall ist in der sechsten ­Bestimmung zum Abschnitt 8.5 des EBM folgendermaßen definiert:
„Der Zyklusfall umfasst den 1. bis 28. Zyklustag fu?r Patientinnen mit endogen gesteuertem Zyklus (Spontanzyklus) bzw. vom 1. Stimulationstag bis 14 Tage nach Ovulationsauslo?sung bzw. Follikelpunktion zur intendierten Eizellentnahme fu?r Patientinnen ohne endogen gesteuerten Zyklus.“

Im aktuellen EBM gilt, dass die ­GOPen 08550, 08555 und 08558 einmal im Zyklusfall nur im Zusammenhang mit der GOP 08535 berech­nungs­fa?hig sind. Daher ist eine Berechnung der GOPen 08550, 08555 und 08558 nicht zula?ssig, wenn die Stimulationsbehandlung (GOP 08535) in einem anderen Zyklusfall durchgefu?hrt ­wurde.

Antwort zu Frage 2:

Erfolgt eine reproduktionsmedizinische Behandlung mittels den Methoden der Kryokonservierung und ­anschließender assistierter reproduk­tionsmedizinischer Technik ent­sprechend den GOPen 08550, 08555 oder 08558, so ist diese Behandlung aktuell nicht u?ber die GOPen des EBM berechnungsfa?hig. Die Abrechnungsbestimmung zur GOP 08558 „einmal im Zyklusfall“ in Kombination mit der ersten Abrechnungsbestimmung zur GOP 08558 („Die Gebu?hrenordnungsposition 08558 ist im Zyklusfall nur im Zusammenhang mit den Gebu?hrenordnungspositionen 08535 und 08550 oder 08555 berech­nungsfa?hig.“) definiert die notwendigen Voraussetzungen fu?r die Berech­nungs­fa?higkeit der GOP 08558.

2. Fall:

Es ist ein Behandlungsplan fu?r eine extrakorporale Befruchtung mittels ICSI genehmigt worden. Die ersten 3 Leistungsschritte sind erfolgt und Eizellen wurden im Punktat nachgewiesen. Am Tag der Eizellentnahme kann der Partner aber kein Ejakulat liefern, so dass eine Sperma-Eizellenkultur nicht angelegt werden kann. Alle gewonnenen Eizellen werden vitrifiziert, was nach GOA? abzurechnen wa?re. Eine Abrechnung der 08555 kann somit im urspru?nglichen Zyklusfall nicht erfolgen. Spa?ter gelingt es, Spermien des Partners zu gewinnen, so dass die unterbrochene Therapie spa?ter als 14 Tage nach der Eizellgewinnung wieder aufgenommen werden kann. Es gelingt, die vitrifizierten Eizellen durch ICSI-Behandlung zu fertilisieren und einen Transfer durchzufu?hren.

Frage:

Ko?nnen in diesem Fall die 08555 (ICSI) und der Transfer (08558) nach EBM abgerechnet werden? Dabei ko?nnte man argumentieren, dass der Zyklusfall durch die Kryokonservierung nur unterbrochen wurde und nach wie vor eine einmalige Kopplung an die vorausgegangene Stimulation nach 08535 besteht.

Antwort:

Erfolgt eine reproduktionsmedizinische Behandlung mittels den Methoden der Kryokonservierung und ­anschließender assistierter reproduktionsmedizinischer Technik entsprechend den GOPen 08550, 08555 oder 08558, so ist diese Behandlung aktuell nicht u?ber die GOPen des EBM berechnungsfa?hig. Zudem gilt die Zusammenhangsregelung „im Zyklusfall“, ausfu?hrliche Antwort hierzu siehe 1. Fall.

3. Fall:

Es ist ein Behandlungsplan fu?r eine extrakorporale Befruchtung mittels IVF genehmigt worden. Im Vorfeld der Beratungen und Diagnostik wurde der ma?nnlichen Partner durch einen Andrologen untersucht. Am Tag der Eizellgewinnung, die erfolgreich ist, finden sich nur sehr wenig Spermien im Ejakulat. Eine Fertilisierung durch eine IVF-Maßnahme erscheint aussichtslos.

Fragen:

1. Gibt es eine Mo?glichkeit, die genehmigte IVF-Maßnahme durch eine ICSI zu ersetzen, obwohl Punkt 8 Abs. 3 der Richtlinien u?ber ku?nstliche Befruchtung dies explizit ausschließt („Ein Methodenwechsel innerhalb ­eines IVF-Zyklus [sog. Rescue-ICSI] ist ausgeschlossen.“)?

2. Wenn der Entschluss fu?r eine Kryokonservierung der gewonnenen Eizellen fa?llt oder eine ICSI nach GOA? abgerechnet wird, ko?nnen dann die Schritte 1–3 und 5 (Stimulation, Punktion, Nachweis von Eizellen im Punktat und Transfer) nach EBM abgerechnet werden?

Antwort zu Frage 1:

In-vitro-Fertilisation und Intracytoplasmatische Spermieninjektion du?rfen aufgrund der differenzierten Indikationsstellung ebenso nur alternativ angewandt werden. Einzige Ausnahme ist die Fallkonstellation ­eines totalen Fertilisationsversagens nach dem ersten Versuch einer In-­vitro-Fertilisation. Der Methodenwechsel ist auf einem Folgebehandlungsplan zu beantragen.

Antwort zu Frage 2:

In Ihrem Fallbeispiel ko?nnen die Schritte 1–3 entsprechend den GOPen 08535, 08537 und 08539 nach dem EBM abgerechnet werden. Der Transfer gema?ß der 08558 ist nur dann berechnungsfa?hig, wenn dieser im Zyklusfall im Zusammenhang mit
der GOP 08535 erfolgt. Erfolgt der Transfer nach einer Kryokonser­vierung, ist dieser derzeit noch nicht u?ber die GOPen des EBM berech­nungs­fa?hig.

4. Fall:

Es ist ein Behandlungsplan fu?r eine extrakorporale Befruchtung mittels IVF oder ICSI genehmigt worden. Es ist aber eine Doppelstimulation mit zweimaliger Eizellentnahme geplant. Der 1. Teil dieser Maßnahme mit ­Stimulation, Eizellentnahme, Ansatz der Spermien-Eizellenkultur und anschließender Kryokonservierung wird nach GOA? abgerechnet. Wenige Tage nach der 1. Eizellentnahme und Unterbrechung der Stimulation wird die 2. Stimulation angeschlossen. Mit der 1. Injektion der 2. Stimulation beginnt nach der Definition der erneute ­Zyklusfall, der dann alle Schritte von 1–5 umfasst. Der Transfer erfolgt 14 Tage nach der 2. Eizellgewinnung mit Embryonen, die aus Eizellen entstanden sind, die aus der 2. Punktion stammen.

Frage:

Kann dieser 2. Teil der Doppelstimulation nach EBM abgerechnet werden?

Antwort:

Nach unserem Versta?ndnis ja, aber aufgrund der Fragestellung ist die Intention Ihrer Frage nicht versta?ndlich. Der Teil Ihres Beispiels zur 2. Stimulation („Mit der 1. Injektion der 2. Stimulation beginnt nach der Definition der erneute Zyklusfall, der dann alle Schritte von 1–5 umfasst. Der Transfer erfolgt 14 Tage nach der 2. Eizellgewinnung mit Embryonen, die aus Eizellen entstanden sind, die aus der 2. Punktion stammen.“) entspricht ­explizit den Vorgaben des EBM.

5. Fall:

Die Voraussetzungen fu?r eine IVF-Maßnahme sind erfu?llt. Die Patientin hat aufgrund des jungen Alters von 25 Jahren bei Tubenverschluss eine hohe Wahrscheinlichkeit fu?r eine erfolgreiche IVF-Therapie. Die Stimulation soll daher nur mit Clomifen (endogen gesteuerter Zyklus) erfolgen. Zwei Eizellen werden gewonnen. Die Sperma-Eizellenkultur wird angelegt und fu?hrt zur Bildung von 2 Pra?embryo­nen bei exzellenter Entwicklung. Zur Vermeidung einer Gemini-Gravidita?t wird ein Pra?embryo kryokonserviert. Der Einfrierensvorgang wird nach GOA? abgerechnet. Der verbliebene Embryo wird transferiert.

Frage:

Kann die Stimulation und U?ber­wachung nach 08535 abgerechnet werden? Sollte eine Abrechnung ­angesichts der Clomifen-Behandlung zur Stimulation nicht mo?glich sein, wa?ren auch die Abrechnung der IVF- Behandlung nach 08550 nicht mo?glich, da diese Gebu?hrenordnungs­position im Zyklusfall nur im Zusammenhang mit der Gebu?hren­ord­nungs­position 08535 berechnungsfa?hig ist. Muss dann die gesamte Maßnahme nach GOA? abgerechnet werden?

Antwort:

Die Sterilita?tsbehandlung mit Clomifen als Antio?strogen ist Bestandteil der gyna?kologischen Grundpauschale und daher nicht u?ber die GOP 08535 berechnungsfa?hig. Daher ist Ihre ­Annahme, dass die GOP 08550 im Zyklusfall nur mit der GOP 08535 berechnungsfa?hig ist und in Ihrem Beispiel nicht angesetzt werden kann, korrekt.

6. Fall:

Die Voraussetzungen fu?r eine IVF- oder ICSI-Behandlung sind erfu?llt. Die Stimulation wird aufgenommen. Die Reaktion ist allerdings bei der gewa?hlten Dosierung sehr schwach, so dass die Gefahr besteht, nur 1–2 Eizellen bei der Punktion zu gewinnen. Daher entschließt man sich nach Ru?cksprache mit der Patientin, die Stimulation abzubrechen und keine Punktion durchzufu?hren. In einem spa?teren Zyklus soll dann die Dosierung erho?ht werden, um eine bessere Einzelausbeute zu erreichen.

Frage:

Kann die der Stimulation nach 08535 abgerechnet werden?

Antwort:

Ja, das ist korrekt.

7. Fall:

Eine Patientin hat trotz Fertilisierung 3 erfolglose IVF-Zyklen durchlaufen. Eine weitere Behandlung steht ihr ­somit zuna?chst nicht zu. Nach 2 Jahren kommt es zu einer spontanen Schwangerschaft mit der Geburt eines gesunden Kindes.

Frage:

Stehen der Patientin nach der Geburt erneut Maßnahmen der assistierten Reproduktion nach 10.3, 10.4 und 10.5 der Richtlinien u?ber ku?nstliche Befruchtung zu?

Antwort:

Nach Geburt eines Kindes besteht – sofern die sonstigen Voraussetzungen nach diesen Richtlinien gegeben sind – innerhalb der jeweiligen zula?ssigen Ho?chstzahl von erfolglosen Versuchen erneut ein Anspruch auf diese Maßnahmen. Dabei werden die
der Geburt vorangegangenen Behandlungsversuche nicht auf die vorstehende Anzahl der Versuche angerechnet.*

*Der BRZ sieht diese Äußerung in Widerspruch zur KB-Richtlinie, denn die Vorgaben der Richtlinie sind eben nicht alle erbracht. (Urteil des BSG vom 25.6.2009, Az.: B 3 KR 9/08 R, Rdnr. 12).
Es besteht folglich nach Meinung des BRZ kein Anspruch auf Sachleistung durch die GKV.

Umsetzung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss „Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie“ (Kryo-RL)

Die ersten Wochen seit der Veröffentlichung der Abrechnungsmöglichkeiten der Maßnahmen zum Fertilitätserhalt für GKV-versicherte Betroffene haben gezeigt, dass die vom BRZ immer wieder genannten Probleme in der Tat die Umsetzung schwer machen. Um zumindest die Protektion zunächst in Angriff nehmen zu können, hat der BRZ ein Formular entwickelt. Das Formular, das vom indikationsstellenden Arzt ausgefüllt werden muss, damit im Reproduktionsmedizinischen Zentrum dann die notwendigen Schritte folgen und bei der Kasse der Patienten abgerechnet werden können, muss dringend an die unterschiedlichen, am Geschehen beteiligten Fachgesellschaften und ihre Mitglieder verteilt und vor allen Dingen dann auch genutzt werden.

Obwohl die Abrechnung der Lagerung und weitere Fragen ungeklärt sind, ist dieses Formular zunächst der wichtigste Baustein in der Umsetzung.

Das Formular des BRZ finden Sie auf der nächsten Seite.

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGA

Liebe DGA-Mitglieder,

ganz herzlich einladen möchten wir Sie schon heute zur nächsten DGA-Mitgliederversammlung, die im Anschluss an den DGA-Intensivkurs in Hamburg am

Samstag den 27. November 2021 in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr stattfindet

Nach dieser langen Zeit der Zoom-Meetings freuen wir uns außerordentlich, Sie bei der Mitgliederversammlung und natürlich auch beim DGA-Intensivkurs wieder persönlich begrüßen zu können!

Bis dahin bleiben Sie gesund und genießen den Spätsommer!

Ihre Sabine Kliesch für den gesamten Vorstand der DGA

Prof. Dr. med. Sabine Kliesch

Präsidentin der DGA

Gesellschaftsmitteilungen – DGGEF

Das endometriale Scratching: neue Daten zur Effektivität?

Um die Erfolgsraten eines IVF/ICSI-Versuchs zu optimieren, werden in der aktuellen Literatur diverse „add-ons“ diskutiert. Neben Methoden wie z. B. Embryoglue® oder Assisted Hatching stellt das endometriale Scratching eine der am häufigsten angewandten Zusatzmaßnahmen dar [1]. Die zugrunde liegenden Pathomechanismen sind jedoch nicht genau geklärt [2] und auch die Effektivität, insbesondere auf die Lebendgeburtenrate, ist umstritten [3, 4].

Van Hoogenhuijze et al. publizierten nun den prospektiven „SCRaTCH“-Trial [5]. In dieser randomisiert-kontrollierten, multizentrischen und nicht-verblindeten Studie wurden 933 Teilnehmerinnen im Zustand nach vorherigem IVF/ICSI-­Zyklus ohne Schwangerschaftseintritt eingeschlossen. Ziel der Studie war es zu untersuchen, ob die Lebendgeburtenrate nach einem endometrialen Scratching in der Lutealphase (5–8 Tage nach LH-Peak bzw. 5–10 Tage vor der erwarteten Menstruation bei Einnahme von Ovula­tionshemmern) zu einer höheren Lebendgeburtenrate im Folgezyklus (primäres Outcome) bzw. den Folgebehandlungen, inklusive der aus der Behandlung resultierenden Kryotransfers (sekundäres Outcome) führte. Die Interventionsgruppe bestand aus 465 Patientinnen, 461 Patientinnen wurden in die Kontrollgruppe randomisiert. Ein signifikanter Unterschied bezüglich möglicher Confounder bestand nicht.

Im direkten Folgezyklus nach endometrialem Scratching wurden 4,6 % mehr Schwangerschaften beobachtet (110/465 Schwangerschaften in der Interventionsgruppe vs. 88/461 Schwangerschaften in der Kontrollgruppe), mit einem 95-%-Konfidenzintervall [–0,7 % bis +9,9 %]. Bezüglich des Auftretens biochemischer Schwangerschaften oder Aborte wurden keine Unterschiede festgestellt. Zum Ende des Studienzeitraumes nach 12 Monaten zeigte sich in der Interventionsgruppe eine um 5,1 % höhere Lebendgeburtenrate (95-%-Konfidenzintervall [–1,2 % bis +11,4 %] für die Gesamtbehandlung (d. h. inklusive konsekutive Kryozyklen). Die große Spannweite des 95-%-Intervalls begründeten die Autoren mit der Konzipierung der Studie. Hier wurde bezüglich der Lebendgeburtenrate ursprünglich eine Differenz von 9 % zwischen den beiden Gruppen angenommen, demzufolge scheint die Studienpopulation für die demonstrierte Effektstärke nicht ausreichend umfangreich zu sein. Die Autoren verstanden die Ergebnisse der Studie abschließend als Anreiz zur weiteren prospektiven Evaluation, gaben aber keine endgültige Stellungnahme zur Effektivität der Methode ab.

Kommentar

Das endometriale Scratching als Möglichkeit, die Erfolgsraten nach IVF/ICSI zu steigern, wird seit Jahren kontrovers diskutiert [6]. Allerdings erschien 2019 im hochrangigen New England Journal of Medicine die bis dato größte (n = 1363 Patientinnen) publizierte randomisiert-kontrollierte Studie [7], die keinen Vorteil der Methode bezüglich der Lebendgeburtenrate (Differenz: 0 %) aufzeigte. Hier wurde jedoch keine spezifische Untergruppe untersucht, sondern zunächst ein allgemeines Patientinnenkollektiv abgebildet. Die nun von van ­Hoogenhuijze vorgestellte Studie konzentrierte sich im Kontrast hierzu direkt auf Patientinnen im Z. n. einem frustranen IVF/ICSI-Versuch. In der Tat gibt es in der Literatur weitere Studien, die einen subgruppenspezifischen Effekt nahelegen und das Scratching positiv für Patientinnen im Z. n. erfolgloser IVF/ICSI [8] bewerten im Gegensatz zum unselektionierten Patientinnenkollektiv [9]. Andererseits enthält auch die Studie von Lensen et al. eine entsprechende Subgruppenanalyse ohne signifikanten Unterschied, sodass diese Hypothese umstritten bleibt.

Ein weiterer Unterschied im Vergleich der beiden Studien ist der Zeitpunkt der Intervention. In der Arbeit von Lensen et al. ist das Scratching in einem breiter definierten Zeitfenster (zwischen dem 3. Tag des Vorzyklus und dem 3. Tag des Stimulationszyklus) durchgeführt worden als bei van Hoogenhuijze et al. (Scratching in der Lutealphase des Vorzyklus). Einen wissenschaftlich belegbaren Unterschied hinsichtlich der Effektivität in Abhängigkeit des Zeitpunktes gibt es aktuell jedoch nicht, sodass dieser Umstand eine schwer überprüfbare Variable bleibt.

Bezüglich der Methodik wird in der Arbeit von van Hoogenhuijze et al. vielen Lesern die Abwesenheit des p-Wertes auffallen. Initial als arbiträres Maß eingeführt, hat der jahr(zehnt)elange Fehlgebrauch viele Forscher dazu gebracht, das aussagekräftigere 95%-Konfidenzintervall zu verwenden [10]. Bezüglich des p-Wertes sollte stets betont werden, dass „keine Evidenz eines Effekts“ nicht gleichbedeutend mit der „Evidenz eines Nicht-Effekts“ ist [11].

Im Zuge dessen konstatieren die Autoren, dass die wahren Resultate in der Spannweite von –0,7 % bis +9,9 % lagen. Dass hier der Großteil des 95-%-Konfidenzintervalles zugunsten des Scratchings ausfiel, wurde von den Autoren als ermutigendes Ergebnis interpretiert.

Sicherlich ist die Studie für eine größere Differenz konzipiert worden, jedoch sollte das 95-%-Konfidenzintervall nicht leichtfertig ausgelegt werden. Die hier vorliegende Studie bringt leider keine schlüssige Evidenz hinsichtlich der Effektivität des endometrialen Scratchings. Ob dies in der Konzipierung der Studie begründet ist oder die Nullhypothese zutrifft, lässt sich nicht abschließend ­beantworten. Jedoch geht der Ansatz dieser Studie, hinsichtlich der vielen nicht-evidenzbasierten add-ons, subgrup­penspezifische prospektive Studien durchzuführen, in die richtige Richtung. Ziel sollte es sein, im Zuge einer individualisierten Therapie herauszufinden, welche Interventionen für welche Patientinnengruppe von Vorteil ist. Zudem hat die Arbeitsgruppe aus den Niederlanden mit einem multizentrischen, prospektiv-randomisierten Design den Wert der wissenschaftlichen Vernetzung zwischen den einzelnen Zentren demonstriert. Ein solches Konzept kann für die wissenschaftlichen Arbeitsgruppen in Deutschland ein ermutigendes Vorbild sein.

Literatur:

1. Barash A, et al. Local injury to the endometrium doubles the incidence of successful pregnancies in patients undergoing in vitro fertilization. Fertil Steril 2003; 79: 1317–22.

2. Santamaria X, Katzorke N, Simón C. Endometrial ‘scratching.’ Curr Opin Obstetrics Gynecol 2016; 28: 242–9.

3. Li R, Hao G. Local injury to the endometrium and its effect on implantation. Curr Opin Obstetrics Gynecol 2009; 21: 236–239.

4. Gnainsky Y, et al. Biopsy-induced inflammatory conditions improve endometrial receptivity: the mechanism of action. Reproduction 2015; 149: 75–85.

5. Hoogenhuijze NN, et al. Endometrial scratching in ­women with one failed IVF/ICSI cycle-outcomes of a randomised controlled trial (SCRaTCH). Hum Repro­d 2020; 79: 1317–22.

6. Evers JL. A nod is as good as a wink to a blind horse. Hum Reprod 2014; 29: 2355–65.

7. Lensen S, Osavlyuk D, Armstrong S, Stadelmann C, Hennes A, Napier E, Wilkinson J, Sadler L, Gupta D, Strandell A, et al. A randomized trial of endometrial scratching before in vitro fertilization. N Engl J Med 2019; 380: 325–34.

8. Vitagliano A, Di Spiezio Sardo A, Saccone G, Valenti G, Sapia F, Kamath MS, Blaganje M, Andrisani A, Ambrosini G, et al. Endometrial scratch injury for women with one or more previous failed embryo transfers: a systematic review and meta-analysis of randomized controlled trials. Fertil Steril 2018; 110: 687–702.

9. Vitagliano A, Andrisani A, Alviggi C, Vitale SG, Valenti G, Sapia F, Favilli A, Martins WP, Raine-Ferring N, Polanski L, et al. Endometrial scratching for infertile women undergoing a first embryo transfer: a systematic review and meta-analysis of published and unpublished data from rando­mized controlled trials. Fertil Steril 2019; 111: 734–46.

10. ESHRE Capri Workshop Group. Protect us from poor-quality medical research. Hum Reprod 2018; 33: 770–6.

11. Altman DG, Bland JM. Statistics notes: the normal distribution. BMJ 1995; 310: 298.

Korrespondenzadresse:

PD Dr. med. Alexander Freis

Zentrum für

Reproduktionsmedizin

Nürnberger Straße 35

D-91052 Erlangen

E-Mail: alexander.freis@ivf-erlangen.de

Geschäftsstelle:

Anne Becker, c/o SoftconsuLt
Weißdornweg 17

D-35041 Marburg

E-Mail: info@dggef.de


 
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