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Gesellschaftsmitteilungen

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2024; 21 (4): 161-191

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Gesellschaftsmitteilungen – BRZ

Nachruf für Dr. Jürgen Tigges

Am 13. August 2024 ist Dr. Jürgen Tigges nach langer Krankheit verstorben. Seiner Frau, seinen drei Kindern und seinen Enkelkindern gilt unser großes Mitgefühl.

Dr. Jürgen Tigges wurde am 11.7.1945 in Hagen geboren. Seine Facharztausbildung absolvierte er ab 1971 an der Düsseldorfer Universitätsfrauenklinik unter der Leitung von Professor Lutwin Beck. 1972 arbeitete er in den USA an der Entwicklung von Radioimmunoassays für Steroidhormonanalysen und brachte diese Technik später mit nach Düsseldorf. 1979 ließ er sich in Grevenbroich als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe nieder. In seiner Praxis widmete er sich schwerpunktmäßig der Reproduktionsendokrinologie und baute ein überregionales Einsendelabor auf. Ab 1997 erweiterte er die Praxis in ein reproduktionsmedizinisches Zentrum.

Unabhängigkeit und das Beste für seine Patientinnen und Patienten waren seine Devise. Beides konnte er nur in der Niederlassung verwirklichen. Deshalb engagierte er sich früh berufspolitisch und setzte sich für eine adäquate Honorierung reproduktionsmedizinischer Leistungen ein. Von 1997 bis 2013 war er ­ordentliches Mitglied des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ) und trug als stellvertretender Vorsitzender von 1998 bis 2002 ganz wesentlich zur Erlangung der Ziele des Verbands bei. Er engagierte sich auch nach seiner Vorstandstätigkeit in den Arbeitskreisen des BRZ (AG Labor, Abrechnung, im Planungsausschuss und der Arbeitsgruppe Akademie). Bis zu seinem Tod blieb Dr. Tigges als außerordentliches Mitglied dem Verband treu.

Medizinisch engagierte er sich sehr in der Qualitätssicherung reproduktionsmedi­zinischer Therapien und arbeitete an Konzepten für die hormonelle Steuerung des Kryozyklus. Schon früh favorisierte er dabei die vaginale Gabe eines möglichst niedrig dosierten Estradiols und Progesterons. Auch die wissenschaftliche Arbeit lag Dr. Tigges sehr am Herzen. Gemeinsam mit Prof. Günter Freundl verfasste er ein Praxishandbuch der gynäkologischen Endokrinologie.

Allen Kolleginnen und Kollegen, auch außerhalb des Zentrums und des BRZ, stand Dr. Tigges stets für Fragen und Hilfe zur Verfügung.

Gemeinsam mit allen früheren und heutigen Praxispartnern, allen früheren und heutigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, werden auch der Vorstand des BRZ, alle Mitglieder des Verbands und die Geschäftsstelle Dr. Tigges in guter und dankbarer Erinnerung behalten.

Für den BRZ

PD Dr. med. Ulrich A. Knuth

Für die Praxis green-IVF

Prof. Dr. med. Christian Gnoth

Entwurf einer GOÄneu

Wie das A?rzteblatt berichtet, hat die neue Gebu?hrenordnung fu?r A?rzte (GOA?neu) eine weitere Hu?rde genommen. Die Bundesa?rztekammer (BA?K) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben sich auf ein neues System und eine Preisliste versta?ndigt. Diese wurden am Mittwoch, dem 11. September 2024, etwa 165 a?rztlichen Verba?nden und Fachgesellschaften in Berlin vorgestellt. Gestrichen sind im Entwurf der neuen GOA? die bisherigen Mehrfachhebesa?tze. A?rzte werden dann keinen 2,3- oder 3,5-fachen Hebesatz oder ähnliches mehr abrechnen ko?nnen. Auch die bisherigen Analogziffern fu?r Verfahren, fu?r die es bisher keine Preise gab, weil die derzeitige GOA? nicht auf dem Stand der Technik ist, entfallen. Stattdessen soll jede Leistung einen eigenen Preis haben. Dieser kann in komplexen Fa?llen mit einer medizinischen Begru?ndung mit ­einem Zuschlag versehen werden. Wa?hrend etwa bei technischen Fa?chern die Leistungen fu?r Anwendungen abgesenkt werden, soll die sprechende Medizin dem Entwurf zufolge besser vergu?tet werden. Das erarbeitete Gebu?hrenverzeichnis entha?lt 5500 Gebu?hrennummern und Zuschla?ge. Im Ergebnis hat der PKV-Verband akzeptiert, dass das GOA?-Ausgabevolumen um bis zu 13,2 % steigen werde, teilte die BA?K mit. Das ist ein Volumen von rund 1,9 Mrd. Euro. Dieser Effekt solle in den ersten drei Jahren (Einfu?hrungsphase) stufenweise eintreten.

Der BRZ hat sich gemeinsam mit Dr. ­Georg Wilke intensiv mit der Frage befasst, wie sich das neue System auf die Leistungen im Rahmen der Reproduktionsmedizin auswirkt.

Die auf der Analyse der vorliegenden Entwürfe basierende, weiter unten abgedruckte Stellungnahme des BRZ ist am 1. Oktober 2024 an die BÄK übermittelt worden.

Über den Fortgang der Verhandlungen halten wir Sie mit unseren Rundbriefen auf unserer Website auf dem Laufenden. Auch beim Herbsttreffen wird das Thema natürlich auf der Tagesordnung stehen.

Fertilitätserhalt: Keine Kostenübernahme GKV der Kryokonservierung und Lagerung vor Inkrafttreten der „Kryo-Richtlinie“ Kryokonservierung

Das Bundessozialgericht hat am 28. August 2024 entschieden, dass die Maßnahmen der Kryokonservierung und Lagerung zum Zwecke des Fertilitätserhalt, die vor Inkrafttreten der sog. Kryo-Richt­linie durchgeführt worden waren, von der GKV nicht zu übernehmen sind.

Der Terminbericht:

B 1 KR 21/23 R S. H../. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Verfahrensgang: Sozialgericht Heilbronn, S 9 K 3335/19, 24.08.2020 Landessozialgericht Baden-­Württemberg, L 11 KR 3078/20, 02.08.2022. Der Senat hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch auf Kostenerstattung für die selbstbeschaffte Kryokonservierung ihrer Eizellen einschließlich der bis zum Krankenkassenwechsel am 5. September 2019 angefallenen Lagerkosten nicht zu. Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Absatz 3 SGB V scheitert jedenfalls daran, dass der Klägerin im Zeitraum der Selbstbeschaffung noch kein entsprechender Sachleistungsanspruch zustand. § 27a Absatz 4 SGB V gewährt einen Anspruch auf Kryokonservierung nicht vor Inkrafttreten der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 27a Absatz 5 in Verbindung mit § 92 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 10 SGB V. Darin sind die medizinischen Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Maßnahmen zu regeln. Die Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechender Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie ist erst am 20. Februar 2021 in Kraft getreten. Die Klägerin kann einen Anspruch auch nicht aus dem Gesichtspunkt des Systemversagens ableiten. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist im vorliegenden Fall nicht rechtswidrig untätig geblieben. Er war nach der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage auch nicht verpflichtet, die konkretisierenden Regelungen rückwirkend in Kraft zu ­setzen.

BSG-Entscheidung: Kostenübernahme Fertilitätserhalt GKV bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen Mann zu Frau

Personen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau durchführen, können einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 28. August 2024 entschieden (Akten­zeichen B 1 KR 28/23 R) (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/­Verhandlungen/DE/2024/2024_08_28_B_01_KR_28_
23_R.html
).

Der Terminbericht:

10.45 Uhr B 1 KR 28/23 R P. K../. AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Verfahrensgang: Sozialgericht Hildesheim, S 60 KR 334/22, 24.02.2023 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 4 KR 291/23, 11.10.2023.

Die Revision des Klägers hatte insoweit Erfolg, als der Senat das Urteil des Landessozialgerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen hat. Ein Anspruch des Klägers auf Kryokonservierung ergab sich nicht aus § 27 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1 und Satz 5 SGB V. Die Kryokonservierung des Spermas des Klägers soll der Verwirklichung eines zukünftigen Kinderwunsches dienen. Sie soll und kann nicht dessen natürliche Zeugungsfähigkeit nach Durchführung geschlechtsangleichender Maßnahmen wiederherstellen. Der Senat konnte nicht abschließend darüber entscheiden, ob im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung der Leistung die Voraussetzungen des § 27a Absatz 4 SGB V in Verbindung mit der hierzu ergangenen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzell­gewebe sowie entsprechender Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie erfüllt waren. Eine zur Unfruchtbarkeit führende Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau kann eine den Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen begründende keimzellschädigende Therapie sein. Dem Anspruch des Klägers stand auch nicht entgegen, dass im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Kryokonservierung die Voraussetzungen einer künstlichen Befruchtung nach § 27a Absatz 1 SGB V noch nicht vorlagen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass dies später noch möglich ist. Regelungssystem und -zweck gebieten es aber, dass nur solche Behandlungen einen Anspruch auf Kryokonservierung begründen, auf die die Versicherten nach dem SGB V einen Anspruch haben. Das ist bei geschlechtsangleichenden Behandlungen nach der jüngsten Rechtsprechung des Senats derzeit grundsätzlich nicht der Fall, weil es an der hierfür erforderlichen Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses fehlt (Urteil des Senats vom 16. Oktober 2023 - B 1 KR 16/22 R -). Dies hindert grundsätzlich auch den Anspruch auf Kryokonservierung. In Betracht kommt aber ein Anspruch des Klägers aufgrund von Vertrauensschutz. Ausreichend hierfür wäre, dass die geschlechtsangleichende Behandlung auf der Grundlage eines auch die Kryokonservierung einschließenden Behandlungsplans unmittelbar durch einen Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenversicherung begonnen wurde. Hierzu und auch zu den weiteren Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs hat das Landessozialgericht – von seinem rechtlichen Standpunkt aus konsequent – bislang keine Feststellungen getroffen.

Ankündigung BRZ-Herbsttreffen

BRZ-Herbsttreffen 2024 im Rahmen des Treffens der IVF-Gruppen

Am Nachmittag, unmittelbar im Anschluss an das IVF-Gruppen-Treffen in Hamburg (22.–23. November 2024) findet das diesjährige BRZ-Herbsttreffen statt. Falls nach Ende des Herbstreffens die Heimreise nicht mehr möglich sein sollte, achten Sie bitte darauf, Ihr Zimmer bis Sonntag zu buchen.

Über die Kontingente der Agentur softconsult ist die Buchung einer Verlängerung möglich, allerdings wurden die Kontingente bereits zum 10. Oktober 2024 beendet.

Mehr auf den Seiten der Veranstaltung https://www.ivf-2024.de/

NRW stellt die Bund-/Länder-Förderung zum 1. Januar 2025 ein

Die Kassen sind leer – nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern. Gespart wird da, wo nur wenig Widerstand zu erwarten ist. Neben NRW haben bereits auch andere Länder die Übernahme gestoppt. Bedauerlicherweise sind die Informationen auf dem Informationsportal Kinderwunsch des BMFSFJ nicht mehr aktuell, denn auch andere Länder, z. B. Bayern und Brandenburg, haben die Förderung bereits eingestellt.

E-Learning Schulungsprogramm „Hygiene“ und „Datenschutz“

Die Firma Merck hatte bis vor Kurzem ein E-Learning-Schulungsprogramm für reproduktionsmedizinische Zentren zu den Themen „Hygiene“ und „Datenschutz“ kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Lerninhalte umfassen die jährlichen Pflichtunterweisungen und richten sich speziell an die Teams in den Kinderwunschzentren.

Da die Firma Merck die kostenfreie Nutzung des Programms nicht fortsetzen konnte, wurde dem BRZ angeboten, den Vertrag vom Hersteller des Programms zu übernehmen, um weiterhin unseren Zentren die kostenfreie Nutzung zu ermöglichen.

Obwohl das Programm auf höchstem Niveau und sehr praxisnah nutzbar ist, konnte sich der Vorstand nicht für eine pauschale Übernahme des Vertrags entscheiden, da nicht alle Zentren ein derartiges Programm benötigen. Der Vorstand wollte die Kosten nicht automatisch durch die Mitgliedsbeiträge aller BRZ-Mitglieder finanzieren, daher steht jetzt kein kostenfreier Zugang mehr zur Verfügung. Für viele Zentren könnte es allerdings interessant sein, weiterhin auf das Programm zugreifen zu können, um auch die notwendigen Zertifizierungen für die Behörde standardisiert zu er­fassen.

Wenn ein derartiger Bedarf in Ihren ­Zentren besteht, schlagen wir vor, dass Sie direkt mit der Agentur für Audiovisuelle Kommunikation, Hamburg, (https://www.agentur-dunkel.de) Kontakt aufnehmen und sich direkt an Frau Dunkel wenden (E-Mail: corina.dunkel@agentur-dunkel.de), um eine individuelle Lösung für Ihr Zentrum zu finden. Ein entsprechender Vertrag würde dann zwischen Ihrem Zentrum und der Agentur zu schließen sein.

Nach wie vor halten wir das Programm für eine gute Möglichkeit, den Verpflichtungen in den genannten Bereichen der Behörde gegenüber routinemäßig nachzukommen.

Das webbasierte E-Learning-Schulungsprogramm besteht aus den nachstehenden Komponenten und umfasst folgende Leistungen:

  • Webbasiertes E-Learning mit LMS (Learning-Management-System), nutzbar auf allen Endgeräten mit Internetzugang
  • Lerncontent in Form von Schulungsfilmen
  • Interaktive Lernkontrolle nach dem Single-Choice-Prinzip
  • Pro Lerneinheit eine PDF-Datei zum Ausdrucken mit einer Zusammenfassung der jeweiligen Lerninhalte
  • Lehrvideos wahlweise mit Unter­titeln nutzbar (aktuell Deutsch, weitere Sprachen möglich)
  • Zertifikat als Lernnachweis für Mitarbeiter in Form eines PDF zum ausdrucken
  • Regelmäßige automatische Aktualisierung der Inhalte bei Änderungen der KRINKO-Vorgaben
  • Integration weiterer Schulungsinhalte zum Thema Hygiene
  • 24 Stunden Server-Support
  • 24 Stunden Dienstleistungssupport für technische Serviceleistung bei Nutzfragen

Korrespondenzadresse:

Monika Uszkoreit

E-Mail: uszkoreit@repromed.de

Bericht vom Abrechnungsseminar des BRZ am 14. September 2024

Am Samstag, dem 14. September, hat der BRZ wieder sein inzwischen schon traditionelles Abrechnungsseminar veranstaltet.

Anders als in den Vorjahren fiel die Ortswahl diesmal nicht auf eine Großstadt, sondern auf Fulda – eine Stadt in der Mitte Deutschlands und damit grundsätzlich für alle gut und schnell erreichbar… wenn da nicht die marode Infrastruktur der Deutschen Bahn wäre, die Reisen immer wieder zu einer Herausforderung macht!

65 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, überwiegend MFAs und Abrechnungsspezialistinnen, aber auch Ärztinnen und Ärzte waren der Einladung gefolgt: Diese rege Nachfrage zeigt, wie groß das Interes­se und der Bedarf an Abrechnungsschulungen nach wie vor ist!

Den Auftakt der Veranstaltung machte PD Dr. Ulrich A. Knuth mit seinem Vortrag zur Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen nach den Gebührenpositionen des EBM, gefolgt von RA Holger Eberlein, der zum Thema „Privatärztliche Abrechnung reproduk­tionsmedizinischer Leistungen nach GOÄ“ referierte.

Nachfragen aus dem Kreis der Zuhörer kamen hier insbesondere zur Abrechnung extrakorporaler Leistungen wie auch zum Umgang mit für die Reproduktionsmedizin fachfremden Leistungen. Auch die vermehrten Versuche der PKV, Leistungen in den Bereich der GKV zu verlagern, bereiten Patienten und Praxen offensichtlich immer wieder Probleme.

Der abschließende Teil der Veranstaltung widmete sich der ausführlichen Erörterung und Beantwortung von Fragen. Behandelt wurden hier unter anderem die Verwendung von Analogziffern bei der Abrechnung nach GOÄ sowie die unbedingt erforderliche patientenbezogene Begründung bei einer Überschreitung der Schwellenwerte.

Eine besonders lebhafte Diskussion entspann sich dann zur Frage der Abrechnung gemischt versicherter Paare – ein weites Feld aufgrund zahlreicher Abrechnungskombinationen, das immer wieder eine Herausforderung für die Zentren darstellt. Sollten sich hier weitere Fragen ergeben, unterstützt Sie der BRZ gerne!

Selbstverständlich erhalten alle BRZ-Mitglieder demnächst die zum Seminar verteilten Materialien in digitaler Form.

Korrespondenzadresse:

Janine Horstkamp

E-Mail: horstkamp@repromed.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGGEF

Neue Ansätze beim Kryozyklus – können wir natürliche Zyklen planen?

Der Anteil von Behandlungszyklen unter Verwendung kryokonservierter Embryo­nen nimmt nicht nur in Deutschland, sondern auch international zu [1].

Bei den „frozen embryo transfers“ (FET) stehen verschiedene Behandlungsmethoden und Ansätze zur Verfügung. Häufig in Gebrauch sind der modifizierte natürliche Zyklus (mNC) oder der natürliche Zyklus (NC), die beide eine ovarielle Aktivität voraussetzen. Ebenso werden zudem immer noch viele FET mit einer „hormone replacement therapy“ (HRT) durchgeführt.

Im NC wird die natürliche Ovulation abgewartet, bevor dann, entsprechend an das individuelle Zyklusgeschehen angepasst, der Embryotransfer geplant werden kann. Beim mNC wird die Ovulation klassischerweise mit einer hCG-Injektion induziert, wenn die Leitfollikelgröße mindestens 17 mm erreicht hat.

HRT-Zyklen beginnen mit einer Östrogensubstitution, die das Endometrium aufbaut und die hypophysäre FSH-­Sekretion inhibiert. Dementsprechend kommt es nicht zur Ovulation, was durch die Abwesenheit des Corpus luteum und seiner sekretorischen Aktivität (z. B. Relaxin) ein erhöhtes Risiko für Schwangerschaftskomplikationen nach sich zieht [2]. Gerade international wird die bessere Planbarkeit jedoch als vorteilhaft betrachtet. Dementsprechend ist es wünschenswert, die Planbarkeit des mNC zu verbessern, um mehr Patientinnen der, nach aktuellem Kenntnisstand, sichereren Therapie zuzuführen.

Der Artikel „Modified natural cycle ­allows a window of 7 days for frozen embryo transfer planning“ [3] von Alonso-Mayo et al. untersucht die Flexibilität und Effektivität des modifizierten natürlichen Zyklus (mNC) bei der Durchführung eines FET.

Die multizentrische, retrospektive Studie umfasste n = 3087 mNC mit dem Transfer einer Blastozyste (Qualität 3BB oder besser) zwischen Januar 2020 und September 2022 von n = 2764 Patientinnen. Primär untersucht wurde die fortlaufende Schwangerschaftsrate bis zur 11. SSW in Abhängigkeit der Leitfollikelgröße am Tag der hCG-Injektion (Gruppe I: 13,0–15,9 mm, Gruppe II 16,0–18,9 mm und Gruppe III ? 19,0 mm). Voraussetzung für die Anwendung der ovulationsinduzierenden hCG-Injektion war eine Endometriumdicke von mindestens 7 mm und ein Serumprogesteron unter 1,5 ng/ml. Sekundäre Endpunkte waren die bio­chemische und klinische Schwangerschaftsrate, Implantationsrate und Abortrate.

Die biochemische Schwangerschaftsrate war nicht signifikant unterschiedlich (64,5 %, 60,2 % und 57,4 %; p = 0,19). Auch die klinische Schwangerschaftsrate (60,5 %, 52,8 % und 50,6 %; p = 0,10), die Implantationsrate (62,1 %, 52,9 % und 51,0 %; p = 0,05) sowie die Abortrate (15,0 %, 22,2 % und 25,0 %; p = 0,11) wiesen keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen auf.

Bezüglich der fortlaufenden Schwangerschaftsrate fiel initial ein signifikanter Unterschied zugunsten von Gruppe I auf (54,9 %, 46,8 % und 43,1 %; p = 0,02), der sich nach Adjustierung für die Faktoren Eizellspende und genetische Testung nicht mehr zeigte.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Ovulationsinduktion im mNC dann flexibel erfolgen kann, wenn die Follikelgröße zwischen 13 und 22 mm liegt, sofern das Endometrium mindestens 7 mm hoch und das Serumprogesteron < 1,5 ng/ml liegt. Dies ermöglicht eine flexible Planung des FET über einen Zeitraum von 5–7 Tagen, was die Überwachung und Planung von mNC-FET in der klinischen Praxis vereinfacht und die Vorteile der verschiedenen Behandlungsansätze zu kombinieren scheint.

Kommentar

Ziel der reproduktionsmedizinischen Behandlung ist die Geburt eines gesunden Einlings mit möglichst geringem mütterlichen Risiko.

Dementsprechend sind die erhöhten Schwangerschaftsrisiken durch HRT-Zyklen bei den zahlenmäßig weiterhin zunehmenden Kryozyklen ein wichtiger Aspekt in der täglichen Beratung der Paare und eine Reduktion der HRT-­Zyklen ist wünschenswert. Eine ovulatorische Funktion vorausgesetzt, ist das Hauptargument für einen HRT-Zyklus die bessere Planbarkeit und der teilweise geringere Organisationsaufwand.

Um nun das geringere medizinische Risiko mit den organisatorischen Vorteilen zu verbinden, werden weitere Modifikationen des NC oder mNC diskutiert. Die hier vorliegende Studie besticht durch eine hohe Fallzahl und das multizentrische Design. Die Ergebnisse wirken vielversprechend und erhöhen die Flexibilität (5–7 Tage) im mNC, um insbesondere einen Embryotransfer am Wochenende oder an Feiertagen zu vermeiden. Einige offene Fragen bestehen jedoch weiterhin, bevor die hier vorgeschlagene Modifikation bedenkenlos in die klinische Anwendung gehen kann. Einerseits ist das Studiendesign retrospektiv und verlangt dementsprechend nach einer prospektiven Validierung. Darüber hinaus sind die Daten bezüglich eines längeren Follow-up unter Berücksichtigung der Schwangerschaftskomplikationen und der Lebend­geburtenrate abzuwarten. Darüber hinaus ist unklar, ab wann das exogen zugeführte Progesteron abgesetzt werden kann. In der vorliegenden Studie (die erstmals auf dem ESHRE-Kongress 2023 vorgestellt wurde) setzten die Patien­tinnen in Studiengruppe I das Progesteron bis zum Ende des Beobachtungszeitraumes (11. SSW) nicht ab.

Zudem sind neben der hier präsentierten Modifikation des mNC weitere Neuerungen in wissenschaftlicher Diskussion, z. B. der „hCG-free natural cycle approach“ oder der „programmed ­ovulatory frozen-thawed embryo transfer cycle“. Hier wird ohne hCG-Injektion und ggf. bevor der natürliche LH-Anstieg einsetzt, bereits mit der Gestagen-Substitution begonnen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind (z. B. eine bestimmte Leitfollikelgröße und Endometriumdicke) [4]. Die verschiedenen Ansätze unterscheiden sich dabei in wenigen Details und weisen ebenfalls vielversprechende erste Ergebnisse auf. Dementsprechend können diese neuen Ansätze bei der Planung des FET das Spektrum der zur Verfügung stehenden Methoden bereichern, um die für die Patientin in der individuellen Gesamtsituation bestmögliche Option zu wählen.

Literatur:

1. De Geyter C, Wyns C, Calhaz-Jorge C, et al. 20 years of the European IVF-monitoring consortium registry: what have we learned? A comparison with registries from two other regions. Hum Reprod 2020; 35: 2832–849.

2. von Versen-Höynck F, Griesinger G. Should any use of artificial cycle regimen for frozen-thawed embryo transfer in women ­capable of ovulation be abandoned: yes, but what’s next for FET cycle practice and research? Hum Reprod 2022; 37: 1697–703.

3. Alonso-Mayo C, Kohls G, Santos-Ribeiro S, et al. Modified natural cycle allows a window of seven days for frozen embryo transfer planning. Reprod Biomed Online 2023; 103774.

4. Santos-Ribeiro S, Godinho CM, Reis-Soares S. Nature (almost) always prevails challenging the status quo of arti cial cycle frozen embryo transfers. Reprod BioMed Online 2023; 47: 103352.

Korrespondenzadresse:

PD Dr. med. Alexander Freis

Medicus Bergen – Fertilitetsklinikk og gynekologer

5006 Bergen

Norwegen

E-Mail: alexander@medicus.no

Geschäftsstelle DGGEF e. V.

Anne Becker, c/o SoftconsuLt

D-35041 Marburg, Weißdornweg 17

E-Mail: info@dggef.de

Gesellschaftsmitteilungen – DGRM e. V.

Gründung der Mois-Halenza-Stiftung

Zur Förderung von Wissenschaft und Forschung

Die Universität zu Lübeck und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) freuen sich über die Gründung der Mois-Halenza-Stiftung, die von nun an unter der Trägerschaft der Gemeinnützigen, einer Lübecker Bürgerinitiative, Wissenschaft und Forschung in der Hansestadt fördert.

An der Universität zu Lübeck und am UKSH, Campus Lübeck, wird zukünftig insbesondere die Reproduktionsmedizin unterstützt. Ein weiterer, nachfolgender Stiftungszweck ist die Erforschung seltener Krankheiten. Die Mois-Halenza-Stiftung verfügt über ein eingebrachtes Kapital in Höhe von EUR 100.000,–.

Bedeutung der Reproduktions­medizin

Am Dienstag, 23.07.2024, waren die Stifterin Irmgard Halenza sowie Vertrerer der Universität und des UKSH zusammengekommen. Prof. Georg ­Griesinger, ärztlicher Leiter der Universitären Kinderwunschzentren Lübeck und Manhagen, stellte die Zentren vor, sprach über die Bedeutung der Reproduktionsmedizin und bedankte sich bei Irmgard Halenza für die Unterstützung.

Prof. Thomas Münte, Vizepräsident Medizin der Universität zu Lübeck, sagte: „Die Einrichtung der Mois-Halenza-Stiftung freut uns aus mehreren Gründen. Sie ist Ausdruck der Stiftungskultur der Hansestadt, die die Universität trägt. Sie ist ein Vertrauensbeweis in die Exzellenz unserer Forschungen und Bestätigung der Verbundenheit der Universität mit der Gemeinnützigen. Die Stiftung verbindet somit Bürgersinn und Zukunftsorientierung. Wir sind dem Ehepaar Mois-Halenza sehr dankbar.“

Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender (CEO) des UKSH, fügte hinzu: „Das Engagement und die Unterstützung des Ehepaars Halenza ist von unschätzbarem Wert für das UKSH. Es zeigt das Vertrauen in die Exzellenz unserer Universitätsmedizin und ermöglicht, dass Forschung, Lehre und Weiterbildung in der Reproduktionsmedizin weiter vorangebracht werden.“

Prof. Karl Klotz, Direktor der Gemeinnützigen, sagte: „Die Stiftungen der Gemeinnützigen prägen die Kultur der Hansestadt. Sie sind im besten Sinne ,Ermöglicher‘. Die Mois-Halenza-Stiftung knüpft als jüngstes Kind unserer Stiftungsfamilie daran an. Als Mediziner und Direktor freue ich mich über diese Brücke zwischen Bürgergesellschaft, Spitzenforschung und Hochleistungsmedizin. Möge das Stifterehepaar noch viele Nachahmer finden.“

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Georg Griesinger

Direktor der Sektion für gynäkologische Endokrinologie und Reproduktions­medizin

Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologie), Lübeck

E-Mail: georg.griesinger@uni-luebeck.de

Journal Club DGRM September 2024: Rejuvenation of aged oocyte through exposure to young follicular microenvironment

Wang H. Nature Aging 2024; 4: 1194–210

Die Autoren um Wang et al. untersuchten in ihrer Studie die zellulären und molekularen Interaktionen zwischen den in den Follikeln eingebetteten Eizellen und den umgebenden Granulosa? und Kumuluszellen hinsichtlich Effekte der Alterung im Mausmodell. Zunächst wurden die Granulosazellen von jungen und älteren Mäusen auf Proliferations? und Apoptosemarker analysiert.

Die Kumuluszellen junger Mäuse zeigten eine stärkere Proliferation bei geringeren Apoptoseraten im Vergleich zu den Kumuluszellen älterer Mäuse. Danach wurden in einem 3D- und 2D-Zellkulturmodell die Eizellen gegenläufig transferiert, um die Auswirkungen des ­somatischen Umfelds auf die Reifung und Entwicklungskompetenz der älteren und jungen Eizellen zu untersuchen. Eizellen aus älteren Mäusen zeigten sich aktiver, die aus jüngeren Mäusen weniger aktiv. Im Mausmodell konnte in 3 Ansätzen gezeigt werden, dass die Entwicklungskompetenz älterer Eizellen in jungen somatischen Zellen nahezu verdoppelt wird, im Vergleich zu älteren Eizellen, die in alten Kumuluszellen verbleiben.

Methodisch ist die Studie gut nachvollziehbar und mit hochauflösender Mikroskopie und molekularen Techniken durchgeführt. Ebenso konnten die Ergebnisse durch die Generierung lebender Nachkommen aus in vitro gereiften Eizellen bestätigt werden.

Zukünftig werden in den entstandenen Nachkommen Langzeiteffekte der In-­vitro-Reifung von Eizellen älterer Mäuse in den jüngeren somatischen Zellen folgen.

Die Studie ist auf das Mausmodell limitiert, was den Erkenntnisgewinn aber nicht schmälert. In In-vitro-Versuchen wird die Maus als Säugetier mit schneller Generationenfolge häufig herangezogen. Im Gegensatz zum Menschen ist die Lebenszeit einer Maus deutlich reduziert und die Reihenfolge von Juveneszenz, Adoleszenz und Seneszenz ist rapider.

Die In-vitro-Reifung von menschlichen Eizellen ist derzeit noch sehr limitiert möglich. Es werden verschiedene Ansätze von der Reifung von Eizellen aus ovariellem Kortex oder nach Punktion unreifer Follikel verfolgt. Daher ist die Umsetzung im Menschen derzeit noch nicht vorstellbar. Darüber hinaus gibt es neben nationalen legislativen Beschränkungen auch ethische Bedenken, da beim Transfer von Eizellen immer ein Donor- und Rezipient-Ansatz zugrunde liegt. Derzeit in einigen Ländern bereits angewandte Techniken sind der Transfer von Mitochondrien aus jüngeren Eizellen während der ICSI-Behandlung von Eizellen älterer Frauen oder der Transfer der Vorkerne aus den älteren Eizellen in jüngere Eizellen oder die Injektion angereicherten Plasmas in das Ovar zur Reaktivierung der somatischen Aktivität.

Korrespondenzadresse:

Dr. rer. nat. Dunja Baston?Büst

Universitätsklinikum Düsseldorf
Frauenklinik / UniKiD IVF?Labor und UniCareD

D-40225 Düsseldorf, Moorenstraße 5

E-Mail: Dunja.Baston-Buest@med.uni-duesseldorf.de

Bericht zum Jahrestreffen AG Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (ÄRE) in der DGRM – 19.–21.4.2024, Weimar

Das 19. Jahrestreffen und Arbeitstagung in Weimar konnte 2024 in gewohnter Weise im Frühjahr stattfinden, in einer wie immer freundlichen Atmosphäre zum Austausch aktueller Themen der ART. Im Zentrum dieser Veranstaltung stand aus aktuellem Anlass das Thema „Endometriose“, da 2022 die ESHRE neue Endometriose-Leitlinien veröffentlicht hat und aktuell neue AWMF-Leitlinien erstellt werden.

Julia Bartley, Gynäkologische Endokrinologie, Universitätsklinikum Leipzig, eröffnete die ÄRE-Tagung mit dem Vortrag zu „Endometriose und Kinderwunsch: Vorstellung und Diskussion der ESHRE Leitlinien 2023“, in dem sie neben der ESHRE als Mitglied der aktuellen AWMF-Leitlinien-Kommission „Endometriose“ auch Kernpunkte der AWMF LL zur Diskussion stellen konnte. Hervorzuhebende Merkmale der neuen LL sind die Diagnose der Endometriose auch ohne Laparoskopie und histologischer Sicherung, die Empfehlung von Inseminationsbehandlung bei leichter bis mittlerer Endometriose, eher nicht bei schwerer Endometriose, und die rückversichernden Ergebnisse der IVF auch bei Endometriose-Patientinnen, die statistisch nur geringfügig schlechter sind als bei Frauen ohne Endometriose. Alle LL weisen aber auf die hohe Bedeutung der Eizellreserve bei diesen Patientinnen hin, raten von wiederholten Operationen am Ovar ab, auch zur Umsetzung des Kinderwunsches mit bestehenden Endometriose und einer großzügigen Indikation der ART bei Patientinnen insbesondere bei einem Alter > 35 Jahren, einer reduzierten Eizellreserve und anstehenden Indikation zur operativen Sanierung. Eine Operation vor einer ART sollte wiederum nur bei behandlungsbedürftigen Schmerzen erfolgen oder wenn medizinisch unumgänglich. Eine hormonelle Therapie ist sinnvoll zur Rezidivprophylaxe, wenn eine Kinderwunschbehandlung nicht gleich umsetzbar ist, verbessert aber nicht die Behandlung der ART.

Die strittigen Punkte zum „Für“ und „Wider“ einer Operation vs. ART wurde in einem zweiten Teil mit einem von Frau PD Foth aus Köln geleiteten ­Vortrag „­Endometriose und Kinderwunsch: ART oder OP – Präsentation und Diskussion anhand von Fällen aus der Praxis“ durch Vorstellung zahlreicher Fällen zusammen mit Julia Bartley vertieft und veranschaulicht. Die Diskussion hierzu war lebhaft und kontrovers und führte erneut vor Augen, wie sehr ein Austausch zu schwierigen Fällen bei Endometriose-Patientinnen hilfreich und notwendig sein kann.

Für den dritten Vortag konnte Frau ­Stephanie Schlitt aus dem Bundesvorstand der pro familia gewonnen werden, die die 2023 veröffentlichte Stellungnahme der pro familia zum Schwangerschaftsabbruch vorstellte. In dieser Stellungnahme wird die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und damit Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 2018 gefordert, eine Entfristung und freiwillige Beratung empfohlen. Die Empfehlung hat pro familia in Anlehnung an die von der WHO 2022 veröffentlichten „Abortion Care Guideline“ formuliert, die deren Empfehlungen von weiteren Fachgesellschaften, wie der FIGO und dem Royal College of ­Obestricians and Gynaecologists (RCOG), übernommen hatten.

Zudem wurde in der gleichen Woche der ÄRE-Veranstaltung die Empfehlungen der „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ des BMG veröffentlicht, die eine Entkriminalisierung, aber Beibehal­tung einer Fristenregelung bis zur 12. SW für die soziale Indikation empfehlen. Nach Vorstellung der Hintergründe und Beschlüsse der aktuellen Empfehlungen zum Schwangerschaftsabbruch der pro familia entbrannte eine kontroverse Diskussion, in der Positionen der Ablehnung der Entkriminalisierung und/oder Entfristung und wie auch Befürwortung Raum zur Darstellung und Auseinandersetzung fanden. Es war rasch deutlich, dass innerhalb der ÄRE, anders als zur Eizellspende und Leihmutterschaft, kein Konsens zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs gefunden werden könnte. Einig war man sich aber, dass die Jahrestreffen der ÄRE gerade für kon­troverse Themen sowie Diskussionen bei unterschiedlichen Meinungen und Begegnungen auf Augenhöhe Raum bieten – dies ist umso wichtiger hinsichtlich der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung mit Verlust der Diskussionslust und Diskussionskultur.

Festgehalten wurde auch, dass die Beschäftigung um die Entscheidung gegen das Austragen einer Schwangerschaft ­einen gleichen Raum in der medizinischen Beratung, Begleitung und Behandlung finden muss, wie die Beschäftigung für die Umsetzung eines Kinderwunsches, was ohne Frage bei den meisten Reproduktionsmedizinern im Alltag bei mehr Raum einnimmt.

Stellungnahmen und Berichte zu dem Thema, die genannt und diskutiert wurden sind:

Korrespondenzadresse:

Dr. Julia Bartley

Gynäkologische Endokrinologie

Universitätsklinikum Leipzig

D-04103 Leipzig, Liebigstraße 40a, Haus 6

E-Mail: julia.bartley@medizin.uni-leipzig.de

Junior Academy 2025

Die Junior Academy wird, unter verantwortlicher Mitwirkung der AG Junge Repro, im Jahr 2025 fortgesetzt.

Ankündigungen der nächsten DGRM-Veranstaltungen / Save The Dates

  • Beteiligung der AG URZ der DGRM am 65. DGGG-Kongress, 16.–19.10.2024, Berlin
    • Mittwoch, 16.10., 17:00–18:00: Aktuelles und Relevantes aus der gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
    • Freitag, 18.10., 15:00–16:30: Wissenschaftliche und berufspolitische Herausforderungen der Gynäkologischen Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
    • Samstag, 19.10., 09:45–10:45: SE 31 Geschlechtsangleichende endokrine Therapie der Geschlechtsdysphorie und reproduktionsmedizinische Mitbetreuung
  • XXXVIII. Jahrestreffen der Deutschen IVF-Zentren
    SEGEL SETZEN FÜR DIE ZUKUNFT
    22.–23.11. 2024, Hamburg
  • Molbiol-Tagung 2024, 29.–30.11.2024, Düsseldorf
  • Netzwerktreffen Implantation, 06.–07.12.2024, Münster
  • 50. Gemeinschaftstagung mit Veterinärmedizinern, Leipzig
  • AGRBM meets DGRM, 11.01.2025, Düsseldorf
  • XXII. Intensivkurs NRW, 07.–08.02.2025, Düsseldorf
  • AG URZ-Veranstaltung am 11.02.2025, Heidelberg
  • ÄRE-Treffen, 29.03.2025, Weimar
  • IFFS World Congress, 26.–29.05.2025, Tokio

Gesellschaftsmitteilungen – Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®

Ankündigung

Ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen IVF-Registers e.V. (D·I·R)® mit Neuwahlen am 22.11.2024 in Hamburg

Im Rahmen des XXXVIII. Jahrestreffens der Deutschen IVF-Zentren am 22. und 23.11.2024 in Hamburg findet auch die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung des Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)® statt.

Hierbei vor allem und für die nächsten vierjährigen Amtsperioden mit:

– der Neuwahl des D·I·R-Vorstands

– der Neuwahl des D·I·R-Kuratoriums

– der Neuwahl der D·I·R-Kassenprüfer.

Wir möchten die D·I·R-Mitglieder bitten, den Termin

22.11.2024 um 16:45 Uhr im Haupttagungsraum

in ihrem Kalender für eine Teilnahme vorzusehen. Die Einladungen an die D·I·R-Mitglieder werden noch postalisch versendet.

Redaktionssitzung D·I·R-Jahrbuch 2023

Am 25.09.2024 tagten D·I·R-Vorstand und -Kuratorium ganztätig im Düsseldorfer UniKiD, um das kommende D·I·R-Jahrbuch 2023 zu besprechen und abzunehmen.

Präsentation D·I·R-Jahrbuch 2023

Auch in diesem Jahr wird es wieder ein besonderes D·I·R-Jahrbuch sein. Neben den aktualisierten Standardauswertungen enthält es heuer interessante Schwerpunktthemen und Sonderauswertungen: „Kryokonservierung von Oozyten und deren Verwendung nach Auftau“ und „Ergebnisqualität von Behandlungszyklen mit „Fertilisierung nach Eizellauftau“ in Abhängigkeit von der Anzahl der injizierten Eizellen“. Desgleichen aus dem Bereich Labor mit den Themen „Kryokonservierung und Blastozystenkultur – sichere Verfahren für hohe Behandlungserfolge“ und „ICSI/Ejakulat versus ICSI/TESE: Entwicklung der gewonnenen Eizellen 2020–2023“.

Wie in den Vorjahren werden auch Auswertungen von FertiPROTEKT sowie Auswertungen und Sonderauswertungen aus dem Deutschen Register für Insemination (DERI) im D·I·R-Jahrbuch enthalten und Teil der D·I·R-Jahrbuchpräsentation sein.

Wir danken auch an dieser Stelle für die finanziellen Unterstützungen im Rahmen der Jahrbuch-Erstellung den Firmen Besins ­Healthcare ­Germany, ­Ferring Arzneimittel GmbH, Gedeon Richter ­Pharma GmbH, Merck Healthcare Germany GmbH, ­Theramex Germany GmbH, ­CooperSurgical Fertility Solutions, IBSA Pharma GmbH – Germany und ­Organon Healthcare GmbH.

Wir möchten Sie herzlich einladen, der Präsentation des neuen D·I·R-Jahrbuchs inklusive FertiPROTEKT und DERI im Rahmen des XXXVIII. Jahrestreffens der deutschen IVF-Zentren ­beizuwohnen: 23.11.2024 um 09:00 Uhr in Hamburg.

D·I·R-zentrumsindividuelle Auswertungen: Erweiterungen des individuellen Zentrumsprofils

Mit den ersten Aussendungen der zen­trumsindividuellen D·I·R-Auswertungen in diesem Jahr hat das individuelle Zen­trumsprofil eine Ergänzung von 14 neuen Auswertungen erfahren. Dabei wurden die Wünsche aus den D·I·R-Zentren und seitens des D·I·R-Vorstands und des D·I·R-Kuratoriums berücksichtigt.

Neben einem neuen ­Inhaltsverzeichnis mit einer Ergebnis-Schnellübersicht wurden folgende neue Auswertungen geschaffen und in dem nun 67 Seiten ­umfassenden Zentrumsprofil ergänzt:

  • Im Kontext: Übersicht IVF und IVF-Fertilisationsraten
  • Im Kontext: Übersicht ICSI und ICSI-Fertilisationsraten
  • Im Kontext: ICSI-Fertilisationsrate pro injizierter Eizelle, MII-Eizellen
  • Im Kontext: Abbruchraten schrittweise bei gestarteten IVF-, ICSI- und IVF/ICSI-Zyklen
  • Im Kontext: Klinische Schwangerschaften in % der Transfers mit bekanntem Zyklusausgang und Transfertagen 2/3 (Frischzyklen)
  • Im Kontext: Klinische Schwangerschaften in % der Transfers mit bekanntem Zyklusausgang und Transfertag 4 (Frischzyklen)
  • Im Kontext: Klinische Schwangerschaften in % der Transfers mit bekanntem Zyklusausgang und Transfertagen 5/6 (Frischzyklen)
  • Klin. SS in % der Transfers mit bekanntem Zyklusausgang (Frischzyklen) pro transferiertem Embryo
  • Im Kontext: Anzahl Geburten, Geburtenrate/Transfer, Mehrlingsrate, Kinder (Frischzyklen)
  • Im Kontext: Lebendgeburtenrate pro gestartetem IVF-, ICSI-, IVF/ICSI-Zyklus
  • Im Kontext: Anzahl Geburten, Geburtenrate und Embryonen/Transfer, Mehrlingsrate, Kinder (Auftauzyklen).
  • Im Kontext: Alle klinischen Schwangerschaften in % der Transfers mit bekanntem Zyklusausgang (Frisch und Kryo), hier: Ergänzung Alter der Patientin
  • Alle Geburten in % der Behandlungen (Eizellbehandlungen oder Kryoauftau)
  • Alle Geburten in % der gestarteten Zyklen (Frisch- ohne Freeze All und Kryo)

Die Auswertungen „Im Kontext“ sind dabei so aufgebaut, dass man nicht nur einen Auswertungsparameter über vier Jahre auf einen Blick sehen kann, sondern auch gleichzeitig weitere Parameter, die mit diesem in Verbindung stehen.

Zentrumsindividuelle Sonderauswertung „Ideale Patientin“

Ebenfalls wurde bereits für die Jahre 2020–2023 das Zentrumsprofil im nationalen Benchmark für die zentrumsindividuelle Sonderauswertung „Ideale Patientin“ generiert und versendet.

Welchen Nutzen im Vergleich zum „normalen“ Zentrumsprofil im nationalen Vergleich bietet diese Sonderauswertung? Viele Zentren haben im Vergleich untereinander sehr heterogene Patientinnen. Mit der Eingrenzung auf die „Ideale Patientin“ harmonisieren wir diese Vergleichbarkeit ein gutes Stück weit. Dies ermöglicht, mit dieser besseren Vergleichbarkeit anhand Ihrer jeweiligen Positionen im nationalen Ranking oder den Perzentilen Verbesserungspotentiale noch klarer zu detektieren.

Wie ist die „Ideale Patientin“ im D·I·R definiert? Es werden ausschließlich Behandlungen von Paaren mit einem Alter der Frau von 35 Jahren und jünger mit 8 oder mehr gewonnenen Eizellen und 5 oder mehr 2PN-Stadien im ersten IVF- oder ICSI-Zyklus mit aus orthograder Ejakulation gewonnenen Spermien ausgewertet.

Korrespondenzadresse:

Markus Kimmel

Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)®

Leitung Geschäftsstelle und Daten­management

E-Mail: geschaeftsstelle@deutsches-ivf-register.de


 
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