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Seinost G  
Antikoagulantientherapie bei venösen Thromboembolien in Abhängigkeit von der Grunderkrankung des Patienten

Journal für Kardiologie - Austrian Journal of Cardiology 2009; 16 (7-8): 286-289

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Abb. 1: Pulmonalarterienembolie Abb. 2: Thrombuslast - Regredienz



Keywords: AntikoagulationHeparinKardiologie

Die therapeutische Basismaßnahme bei Patienten mit venösen Thromboembolien ist die Antikoagulation – initial in erster Linie mit einem niedermolekularen Heparin in therapeutischer Dosierung, weiterführend mit oraler Antikoagulation. Bei Tumorpatienten ist eine Verlängerung der Antikoagulation mit einem niedermolekularen Heparin für die ersten 3–6 Monate indiziert, danach sollte die weitere Antikoagulation individuell entschieden werden. Bei Patienten mit zerebraler oder peripherer AVK oder KHK, die eine venöse Thromboembolie erleiden, ist es zulässig, die Thrombozytenfunktionshemmung für die Dauer der Antikoagulation zu pausieren. Die Antikoagulation von Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz kann ebenfalls mit niedermolekularem Heparin erfolgen. Bei Patienten mir höhergradiger Einschränkung der Kreatininclearance sollte jedoch eine entsprechende Reduktion der therapeutischen Dosis des niedermolekularen Heparins – idealerweise optimiert durch eine Kontrolle des Anti-Xa-Spiegels – oder die Antikoagulation mit unfraktioniertem Heparin durchgeführt werden. Patienten mit Antiphospholipid-Antikörper und venöser Thromboembolie werden in der Regel mit oraler Antikoagulation bei einer INR von 2–3 behandelt. Nur bei einem thromboembolischen Rezidivereignis unter suffizienter Antikoagulation ist eine Intensivierung bzw. Erweiterung des antithrombotischen Managements sinnvoll.
 
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