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Stompe T, Schanda H  
Der österreichische Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs. 1 StGB

Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 2010; 11 (2): 30-36

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Abb. 1: Haftstrafe - Österreich Abb. 2: Haftstrafe - Österreich Abb. 3: Haftstrafe - Österreich Abb. 4: Haftstrafe- Österreich Abb. 5: Haftstrafe - Österreich



Keywords: Forensische PsychiatrieHaftstrafeÖsterreich

In den vergangenen 20 Jahren war ein rasanter Anstieg der Prävalenz psychisch kranker Straftäter zu verzeichnen, die nach im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit begangenen Delikten zur Behandlung in die Maßnahme nach § 21 Abs. 1 StGB eingewiesen wurden. Gegenwärtig sind 339 Personen in der Justizanstalt Göllersdorf oder in geschlossenen Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser untergebracht. Dabei handelt es sich in nahezu 75 % der Fälle um Patienten mit Schizophrenie. Die Ursachen des Anstiegs der Einweisungen in den Maßnahmenvollzug sind vielfältig. Neben gesamtgesellschaftlichen Prozessen und medizinpolitischen Veränderungen scheint der Wandel von Weltanschauungen und Wertehaltungen eine Rolle zu spielen. Die medikamentöse und psychotherapeutische Behandlung von forensisch- psychiatrischen Patienten unterliegt zum Teil anderen Zielvorstellungen als die Therapie in der Allgemeinpsychiatrie, da der Abbau der spezifischen Gefährlichkeit, die zur Einweisung in den Maßnahmenvollzug geführt hat, das entscheidende Erfolgskriterium ist.
 
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