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Praxisrelevanz
Laux G, Brunnauer A
DFP/CME: Psychische Erkrankungen und Verkehrssicherheit // Driving Ability and Psychiatric Illness

Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 2020; 21 (3): 118-127

DFP/CME-Akademie der Ärzte
DFP/CME-Akademie der Ärzte
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- Die Beurteilung der Fahrkompetenz allein auf Basis der klinischen Symptomatik ist in den meisten Fällen nicht ausreichend.
- Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und die Beurteilung des Kompensationspotenzials im Rahmen einer psychologischen Testung sind für die Bewertung der Fahrkompetenz von zentraler Bedeutung, im Zweifel ist eine Fahrverhaltensbeobachtung (Fahrprobe) empfehlenswert.
- Die Diagnose Demenz ist nicht gleichzusetzen mit Fahruntauglichkeit.
- Unter den Demenzen hat v.a. den frontotemporalen Demenzen ein besonderes Augenmerk zu gelten.
- Schizophrene mit produktiver Symptomatik sind nicht fahrtauglich. Remittierte und medikamentös gut Eingestellte können unter fachärztlicher Kontrolle die Anforderungen der FS-Klasse 1 wieder erfüllen.
- Unter antidepressiver Behandlung remittierte Depressionen sind in der Regel wieder fahrtauglich.
- Benzodiazepine erhöhen das Verkehrsunfallrisiko deutlich.
- Absolut gilt: Kein Alkohol unter Psychopharmaka.
- Wichtig ist die Dokumentation der Beratung/Untersuchung und schriftliche Bestätigung der Aufklärung durch den Patienten, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Angehörigen.
 
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