Laux G, Brunnauer A |
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DFP/CME: Psychische Erkrankungen und Verkehrssicherheit // Driving Ability and Psychiatric Illness Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 2020; 21 (3): 118-127 DFP/CME-Akademie der Ärzte Volltext (PDF) Summary Praxisrelevanz Abbildungen - Die Beurteilung der Fahrkompetenz allein auf Basis der klinischen Symptomatik ist in den meisten Fällen nicht ausreichend. - Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und die Beurteilung des Kompensationspotenzials im Rahmen einer psychologischen Testung sind für die Bewertung der Fahrkompetenz von zentraler Bedeutung, im Zweifel ist eine Fahrverhaltensbeobachtung (Fahrprobe) empfehlenswert. - Die Diagnose Demenz ist nicht gleichzusetzen mit Fahruntauglichkeit. - Unter den Demenzen hat v.a. den frontotemporalen Demenzen ein besonderes Augenmerk zu gelten. - Schizophrene mit produktiver Symptomatik sind nicht fahrtauglich. Remittierte und medikamentös gut Eingestellte können unter fachärztlicher Kontrolle die Anforderungen der FS-Klasse 1 wieder erfüllen. - Unter antidepressiver Behandlung remittierte Depressionen sind in der Regel wieder fahrtauglich. - Benzodiazepine erhöhen das Verkehrsunfallrisiko deutlich. - Absolut gilt: Kein Alkohol unter Psychopharmaka. - Wichtig ist die Dokumentation der Beratung/Untersuchung und schriftliche Bestätigung der Aufklärung durch den Patienten, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Angehörigen. |