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Praxisrelevanz
Geretsegger C
Das Unterbringungsgesetz (UbG)

Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 2010; 11 (2): 24-27

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Das in Österreich geltende Unterbringungsgesetz (UbG) über die Unterbringung in geschlossenen Abteilungen orientiert sich an der Eigen- und/oder Fremdgefährdung in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung einer Person. Es soll sowohl die Situation der untergebrachten Patienten kontrollieren und deren Rechtssicherheit sicherstellen als auch die Errichtung dezentraler und außerstationärer Einrichtungen fördern. Es zielt darauf ab, die Anzahl untergebrachter Personen zu verringern sowie die Unterbringungsdauer durch Anwendung strengerer Kriterien zu verkürzen und zumindest anfangs kurzfristiger gerichtlicher Kontrollen sowie Verpflichtung der Ärzte zur Aufhebung nach Wegfall der Voraussetzungen. Die meisten Ziele wurden nicht erreicht, die Novellierung des UbG soll zumindest die Handhabung erleichtern und auch für dezentrale Psychiatrien umsetzbar sein.
 
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