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Das Unterbringungsgesetz (UbG) Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 2010; 11 (2): 24-27 Volltext (PDF) Summary Praxisrelevanz Abbildungen
Keywords: Forensische Psychiatrie, Österreich Das Unterbringungsgesetz (UbG) ersetzt seit 1991 die Entmündigungsordnung aus 1916. Ziele waren neben der besseren Rechtsstellung untergebrachter Patienten flankierende Maßnahmen, wie der Ausbau komplementärer und dezentraler Einrichtungen, aber auch die Verringerung der Zahl der Unterbringungen. Gelungen ist nur die bessere Rechtssituation für die Betroffenen, die Einrichtungen wurden nicht in dem erwarteten Ausmaß ausgebaut und die Zahl der Unterbringungen stieg von 7115 im Jahr 1991 auf 20.745 im Jahr 2007, gleichzeitig nahm der Anteil von ohne Verlangen Untergebrachten von ca. 17 % in den 1990er- Jahren auf ca. 27 % in den 2000er-Jahren zu. Die Novelle des UbG tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft. |