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Kletecka-Pulker M  
Ethik und Recht der Reanimation: Wann muss man anfangen, wann soll man aufhören?

Journal für Kardiologie - Austrian Journal of Cardiology 2014; 21 (Supplementum A): 5-8

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Keywords: Erste HilfePatientenverfügungPatientenwilleSelbstbestimmungVetorechtVorsorgevollmacht

Ärzte dürfen im Fall drohender Lebensgefahr die Erste Hilfe nicht verweigern. Wie auch in allen anderen Bereichen der Medizin und Pflege ist hier freilich auch der Wille des Patienten maßgeblich. Im Fall einer Reanimation handelt es sich in der Regel um einen Notfall, in welchem der Patient nicht mehr zustimmen oder ablehnen kann. Wieweit kann in solch einer Situation der Wunsch des Patienten rechtlich relevant sein? Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Möglichkeiten ein Patient hat, antizipiert eine mögliche Reanimation abzulehnen und inwieweit ein Arzt im Notfall an eine solche Verfügung des Patienten gebunden ist. Darüber hinaus wird untersucht, ob Ärzte jedenfalls immer eine Reanimation durchführen müssen bzw. wann eine solche möglicherweise beendet werden kann. Zuletzt wird auf die neue Empfehlung der Biomedizinkommission zur Terminologie medizinischer Entscheidungen am Lebensende eingegangen.
 
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