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Schanda H  
Die Behandlung gewalttätiger psychisch Kranker - eine Spezialaufgabe der forensischen Psychiatrie?

Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 2005; 6 (4): 14-19

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Keywords: ForensikGewaltPsychiatriePsychoseRisikoklientel

Die Behandlung psychiatrischer Patienten war in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts durch grundlegende Reformen geprägt: Öffnung der bis dahin zum größeren Teil geschlossen geführten Anstalten, drastische Reduzierung der Zahl psychiatrischer Betten bei gleichzeitiger Verkürzung der durchschnittlichen Dauer stationärer Behandlung, Umverteilung der Ressourcen, Dezentralisierung, Ausbau der ambulanten Versorgung, verstärkte gesetzliche Kontrolle der Psychiatrie bei der Ausübung von Zwang. Diese Veränderungen machten jedoch eigene Behandlungseinrichtungen für psychisch kranke Straftäter erforderlich, die früher meist gemeinsam mit allen anderen Patienten auf geschlossenen Stationen psychiatrischer Krankenhäuser versorgt wurden. Als Folge dieser Entwicklung entstand zunehmend die Auffassung, daß mit Aggressivität und Gewalttätigkeit psychisch Kranker zusammenhängende Behandlungsaspekte primär in die Kompetenz der forensischen Psychiatrie fallen, obwohl z. B. in Österreich derzeit ungefähr 1/3 aller zurechnungsunfähigen Straftäter auf allgemeinpsychiatrischen Abteilungen behandelt wird. Diese Patienten leiden überdurchschnittlich häufig an schweren, oft chronischen Verläufen schizophrener Psychosen. Weitere typische Merkmale sind hohe Raten von comorbidem Substanzmißbrauch, fehlende Krankheitseinsicht, Non-Compliance, häufige (unfreiwillige) stationäre Vorbehandlungen und in der Vorgeschichte Drohungen bzw. Aggressionshandlungen. Dies sind zum größeren Teil aber auch die Merkmale jener Patienten, die unfreiwillig in Spitalsbehandlung gelangen. Daher sind die Grundsätze forensisch-psychiatrischer Therapie auch für alle in der Allgemeinpsychiatrie Tätigen von Bedeutung: Kenntnis der Risikofaktoren, umfassende Informationsweitergabe, auf die Kompensierung der wesentlichen Risikofaktoren zielende, eher direktive Interventionen, ausreichend lange Behandlungsdauer im Fall stationärer Aufnahmen, konsequente medikamentöse Behandlung. Voraussetzung ist allerdings das Bewußtsein, daß zu den Aufgaben der Psychiatrie auch die Beeinflussung einer etwaigen krankheitsinhärenten Gefährlichkeit bzw. die Verhinderung von Gewalttätigkeit gehört. Sie ist die unverzichtbare Basis jeder suffizienten Behandlung "schwieriger" Patienten.
 
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