| Satzinger G |
|---|
|
Genetische Analysen - Die Rechtslage in Österreich Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie 2006; 7 (4): 14-18 Volltext (PDF) Summary Keywords: Genetik, Gentechnikgesetz, Qualitätssicherung, Recht, Österreich Das österreichische Gentechnikgesetz, BGBl. Nr. 510/1994, i. d. F. BGBl. I Nr. 127/2005, sieht spezifische Bestimmungen zur Regelung genetischer Analysen zur Diagnose sowie zur Therapie von Krankheiten in Abhängigkeit ihrer jeweiligen Therapierbarkeit vor. Im Gesetz enthalten sind auch Regeln über die Sammlung, Aufbewahrung und Weitergabe persönlicher genetischer Daten mit dem Ziel, sowohl die Privatsphäre der Patienten zu schützen als auch andererseits die medizinische Forschung und Entwicklung nicht unnötigerweise zu behindern. Die Verwendung von genetischen Analysen und deren Ergebnissen im Rahmen von Arbeits- und Versicherungsverhältnissen ist streng verboten, genetische Beratung der Patienten und Qualitätssicherung verpflichtend vorgeschrieben. Genetische Analysen dürfen nur von hierfür qualifizierten Einrichtungen (Labors) und qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Für jede Einrichtung zur Durchführung genetischer Analysen des Typs 3 oder 4 ist eine Zulassung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen erforderlich. Das Gentechnikgesetz wurde im Jahr 2005 im Hinblick auf den neuesten medizinischen Fortschritt novelliert. |
