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Kletecka-Pulker M  
Neue Formen der Selbstbestimmung

Journal für Hypertonie - Austrian Journal of Hypertension 2010; 14 (4): 12-20

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Keywords: HypertoniePatientenverfügungVorsorge

Eine medizinische Maßnahme darf grundsätzlich nur mit wirksamer Zustimmung des einsichts- und urteilsfähigen Patienten vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang war jahrzehntelang unklar, ob antizipierte Erklärungen wirksam sind. Dies hat der Gesetzgeber mit den Regelungen über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Vertretung nächster Angehöriger klargestellt. Wie eine Studie des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien1 zeigt, machen sich Patienten zunehmend darüber Gedanken, wer bzw. wie zu entscheiden ist, wenn sie selbst nicht mehr ansprechbar sind. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen im Hinblick auf die Selbstbestimmung von erwachsenen Patienten und geht auf einige ausgewählte Rechtsfragen ein, die vor allem in der Praxis immer wieder auftreten. Darüber hinaus beschäftigt sich der Beitrag mit der Frage, inwieweit Angehörige eines Gesundheitsberufes (Ärzte, diplomierte Pflegepersonen u. a.) verpflichtet sind, einen Patienten zu behandeln oder ob auch sie das Recht haben, eine Behandlung abzulehnen.
 
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