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Schneider N  
Ethische Fragen am Beginn menschlichen Lebens: Die Position der evangelischen Kirche in Deutschland

Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2018; 15 (2): 90-95

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Keywords: EthikEvangelische Kirche

Ethische Fragen am Beginn menschlichen Lebens: Die Position der evangelischen Kirche in Deutschland

Vortrag auf dem XIV. Grevenbroicher Dialog – Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin, 27.01.2018, Grevenbroich

N. Schneider

Eingegangen und akzeptiert: 5. März 2018 (verantwortlicher Rubrik-Herausgeber: U. Hilland, Bocholt).

Korrespondenzadresse: Nikolaus Schneider, ehem. Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, D-12159 Berlin, Bennigsenstraße 6,
E-Mail: nikolausschneider1@t-online.de

Vorbemerkungen der Initiatoren des XIV. Grevenbroicher Dialogs

Am Samstag, den 27.01. 2018 fand der 14. Grevenbroicher Dialog „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ statt. Vor dem Hintergrund, dass in verschiedenen Landesärztekammern Änderungen der Berufsordnung hinsichtlich reproduktionsmedizinischer Verfahren anstehen, werden wichtige Fragen intensiv zu diskutieren sein. Die zunehmende Anwendung des „Deutschen Mittelweges“, die daraus vielfach resultierende Notwendigkeit zur planwidrigen Kryokonservierung von Embryonen, die Polkörperbiopsie bei Blastozystenkultur oder die Embryospende/Embryoadoption sind wichtige Änderungen in der Strategie reproduktionsmedizinischer Therapien. Reproduktionsmedizinerinnen und Reproduktionsmediziner aber auch Patientenpaare werden dabei nicht nur mit Fragen nach der rechtlichen Zulässigkeit dieser Therapiekonzepte konfrontiert. Auf dieser Veranstaltung hat Frau Prof. Dr. med. Susannen Schwalen, Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein, in ihrem Grundsatzreferat die Grenzen zwischen „erlaubt“ und „nicht erlaubt“ aufgezeigt und dabei hervorgehoben, dass ohne ein Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland vieles nicht abschließend geklärt werden kann. Damit sehen sich nicht nur die Ärztekammern, sondern auch die praktizierenden Reproduktionsmedizinerinnen und Reproduktionsmediziner unverändert mit dem Dilemma notwendiger, persönlicher Entscheidungen in ihrer täglichen Praxis vor einem rechtlich oft unsicheren Hintergrund konfrontiert. Außerdem muss nicht jeder vertreten und durchführen, was er nicht vor sich selbst verantworten kann: z.B. das Verwerfen nicht mehr zu verwendender, kryokonservierter Embryonen. Damit wird die viel wichtigere Frage nach „richtig“ oder „falsch“ gestellt bzw. besser, ob das, was wir tun, auch „gut“ ist.

Wir haben deshalb Herrn Nikolaus Schneider gebeten, die ethischen Fragen und Probleme am Beginn des menschlichen Lebens dazulegen, und danken ihm sehr für diesen auch sehr persönlichen Vortrag. Die evangelische Position erscheint in diesem Zusammenhang besonders interessant, da sie die individuelle Entscheidung des Einzelnen fordert und fördert und sich nicht auf ein Lehramt beruft.

Wir glauben, diese Gedanken passen sehr gut zur gegenwärtigen Diskussion und den anstehenden Formulierungen in den Berufsordnungen. Wir danken den Herausgebern und dem Verlag des JRE, die den Abdruck dieses wichtigen Vortrages ermöglicht haben.

Prof. Dr. Christian Gnoth, Dr. Daniel Fehr

Praxisklinik für Reproduktionsmedizin green-ivf, Grevenbroich

Vorbemerkung – Um welche ethischen ­Fragen geht es?

Kurz vor dem Weihnachtsfest 2017 griff der Spiegel das Thema „Wünschen“ auf besondere Weise auf: „Wunsch: Kind. Wenn die Sehnsucht nach einem Baby zum Drama wird“ [1]. Die Autorin Anna Clauß berichtet über das Schicksal von Paaren, die ihren Kinderwunsch mithilfe der Reproduktionsmedizin realisieren wollten und dabei z. T. scheiterten. Der Artikel informiert zwar durchaus kundig über die Bedingungen und Prozeduren des ärztlichen Handelns. Er ist aber von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber der Reproduktionsmedizin geprägt und im Duktus des Verdachts geschrieben. So heißt es dort unter anderem: „Die Zahl der künstlichen Befruchtungen in Deutschland steigt enorm. Doch die Prozedur zermürbt viele Paare – wenn es einfach nicht klappen will mit dem Kind.“ (S. 46) Von einem „[…] ­Leben im Hoffnungsterror“ (S. 46) ist die Rede.

Der Medizin wird unterstellt, „[…] Nichterfolge in Anreize (zu verwandeln) weiterzumachen“ (S. 46), sodass es schließlich möglich wurde, dass durch ein „[…] Geschäft mit der Hoffnung […] sich ein Markt der Möglichkeiten ausgebreitet (hat), dessen perfide Spezialität es ist, Ertrinkenden Strohhalme zu verkaufen […].“ (S. 49) [1].

Das sind zwar Spitzenformulierungen, aber Zitate dieses Geistes könnte ich Ihnen noch in großer Zahl präsentieren – ein Artikel, der zwar vorhandene Probleme benennt, aber ohne Einseitigkeit und Überzeichnung nicht auskommt.

Versucht man, die in diesem Artikel benannten ethischen Fragen auf den Punkt zu bringen, dann sind es:

  • der wahrhaftige Umgang mit den medizinischen Möglichkeiten,
  • das Ausnutzen des im Menschen tief verankerten Wunsches nach einem Kind und der als Not empfundenen Lage kinderloser Paare,
  • die Geldgier von Medizinern, Pharmaindustrie und Medizintechnik
  • und schließlich der Machbarkeitswahn bei allen Beteiligten.

Auch Kirche wird in dem Spiegelartikel einmal kurz zitiert, für mich nicht überraschend mit einer völlig überzogenen und sicher nicht repräsentativen Posi­tion: „Der Bischof von Augsburg wurde 1978 mit den Worten zitiert, außerhalb des Körpers gezeugte Kinder seien schlimmer als die Atombombe.“ (S. 50) [1].

Allerdings kommt die Autorin des Artikels nicht daran vorbei, eine andere Seite der Reproduktionsmedizin auch ganz kurz aufscheinen zu lassen: „Es kommen jetzt Kinder zur Welt, von denen es früher geheißen hätte, Gott habe sie nun mal nicht gewollt. Das ist wunderbar.“ (S. 46) [1].

„Das ist wunderbar“ – das soll gegen die Intention des Artikels das Zitat sein, mit dem ich mich dem Thema der Reproduktionsmedizin heute nähern möchte. Von vornherein möchte ich etwas zum Verständnis des in dem Spiegelartikel auch angesprochenen „Wollen Gottes“ sagen. Säkular wird Gottes Wollen häufig mit „natürlich“ gleichgesetzt. Auf unser Thema bezogen könnte das bedeuten: Das ärztliche Eingreifen beim Kinderkriegen soll sich auf die Geburtshilfe beschränken.

Ich verstehe dagegen den biblischen Auftrag nach Genesis 2,15, die Erde zu bebauen und zu bewahren, nicht als tatenlose Akzeptanz von „natürlichen“ Vorgegebenheiten, sondern als Kultur- und Zivilisationsauftrag. Dazu gehört auch, vorgegebene Naturbedingungen verstehen zu wollen, zu erforschen und eine menschen- und ­lebensfreundliche Zivilisation zu entwickeln. Ich will und kann deshalb die Begriffe „Natur“, „Kultur“, „Wissenschaft“ und „Technik“ nicht gegen einander und vor allem nicht gegen das Wollen Gottes ausspielen.

Die theologisch-ethische Frage ist nicht, ob etwas „natürlich“ oder „technisch“, sondern ob es menschenfreundlich und lebensförderlich ist. Es geht also um die Frage, wie wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen werden und ob wir Menschen verantwortlich mit unseren Möglichkeiten und Grenzen umgehen.

Denn auch das gehört zur „Natur“ des Menschen: Wir sind zum Guten wie zum Bösen fähig. Wir können unsere Möglichkeiten zum Wohl tun gebrauchen oder zum Schaden missbrauchen. Deshalb sind die Fragen nach ethisch geleiteter Übernahme von Verantwortung so entscheidend.

Meine theologisch-ethischen Überlegungen heute beschäftigen sich mit der Bewertung des unmittelbaren medizinischen Handelns am Beginn menschlichen Lebens. Ich frage nach Definitionen des Beginns von menschlichem Leben und den damit verbundenen Rechtsfolgen und nach dem Umgang mit menschlichen Embryonen. Mit diesen beiden Fragen setze ich mich in meinem Vortrag schwerpunktmäßig auseinander.

Aber auch die Frage nach der angemessenen Beratung von Paaren und deren Begleitung gerade dann, wenn der Kinderwunsch versagt bleibt, wird kurz bedacht. Nur streifen werde ich die Fragen von Samen- und Eispende, Leihmutterschaft und die Möglichkeit, befruchtete Eizellen zur Adoption freizugeben.

Die ökonomischen Aspekte der Kinderwunschbehandlung werde ich nicht thematisieren, auch wenn sie durchaus ethische Gesichtspunkte implizieren.

Von vornherein will ich darauf hinweisen, dass ich Ihnen „die Position der evangelischen Kirche“ nicht in der Weise bieten kann, wie es bei der römisch-katholischen Kirche möglich ist. Die evangelische Kirche kennt nämlich kein Lehramt, das ihren Glauben und ihre Ethik mit dem Anspruch der Verbindlichkeit für alle Gläubigen festlegt. Das führt zwar häufig zu der von Vielen als ärgerlich empfundenen Lage, dass nicht eindeutig bestimmbar ist, was „die“ evangelische Kirche als ihre Position benennt. Es bewahrt ihre Gläubigen aber auch vor der Zumutung von Sätzen aus der Glaubenskongregation, die mit den Worten beginnen: „Es ist zu glauben, dass….“. Eine solche Festlegung ist evangelisch nicht vorstellbar.

Gleichwohl versinkt die evangelische Kirche nicht in Beliebigkeit. Sie kennt Synodenbeschlüsse, Denkschriften, Lebensordnungen und auch Beschlüsse des Rates der EKD, auf die ich mich beziehen werde. Sie werden heute also hören, mit welchen Positionen meiner evangelischen Kirche ich mich identifiziere.

Zum evangelischen Verständnis christlicher Ethik

Am 8. Februar 1929 begann Dietrich Bonhoeffer seinen Vortrag „Grundfragen einer christlichen Ethik“ mit dem Satz:

„Nicht in dem Sinne um den Versuch zu unternehmen, der doch schlechterdings hoffnungslos ist, in den ethischen Fragen der Gegenwart christlich allgemeingültige Normen, Gebote aufzustellen, sondern vielmehr nur, um die eigentümliche Bewegung der ethischen Probleme der Gegenwart unter der Beleuchtung christlicher Grundideen zu sehen und an ihr (der eigentümlichen Bewegung der ethischen Probleme der Gegenwart) teilzunehmen, werden wir heute von Grundfragen einer christlichen Ethik sprechen.“[2].

Das gilt, denke ich, auch heute, fast 90 Jahre später, für das evangelische Verständnis von ethischen Fragen und Pro­blemen unserer Gegenwart: Christlicher Glaube und christliche Ethik können nicht zu allgemeingültigen Normen und nicht zu zeitlos gültigen Prinzi­pien ­führen.

Christlicher Glaube und eine auf Christus bezogene Ethik halten vielmehr das Fragen der Menschen nach Gottes Wort und Willen bezogen auf bestimmte Sachfragen oder Problemzusammenhänge offen. Um es mit Bonhoeffers Worten zu sagen:

„Der Sinn der gesamten ethischen Gebote Jesu ist vielmehr der, dem Menschen zu sagen: Du stehst vor dem Angesicht Gottes, Gottes Gnade waltet über dir, du stehst aber zum Andern in der Welt, musst handeln und wirken, so sei bei deinem Handeln eingedenk, dass du unter Gottes Augen handelst […]“ [3].

Ethik ist also nicht so etwas wie die Police einer „Christlichen Lebensversicherung“, sondern eine geistige Auseinandersetzung und Übung, die zu eigenverantwortlichem Handeln befähigen will. Das hat immer auch Wagnis-Charakter.

Ethische Entscheidungen, die sich unter Gottes Augen stellen, versuchen zwei theologische Grunderkenntnisse zusammenzuhalten, die sie dem Studium der Bibel verdanken.

Zum einen:

Gott ist der Schöpfer und Herr allen Lebens.

Der Mensch ist Geschöpf und nicht Gott.

In Demut und Ehrfurcht vor Gott sind Menschen gehalten, ihr menschliches Maß nicht zu überschreiten.

Gottesfurcht im Sinne der Ehrfurcht vor Gott soll ihr Handeln leiten.

Und zum anderen:

Gott hat den Menschen „als sein Bild, als Bild Gottes“ (1. Mose 1, 27) geschaffen.

Teil dieser Gottesebenbildlichkeit ist die Freiheit und die Verantwortung des Menschen, das Leben auf dieser Erde konkret zu gestalten.

Nach Maßgabe seiner Möglichkeiten nimmt er dadurch an Gottes Schöpfungshandeln teil – „homo est concreator cum deo“.

Bei seinem Handeln kann der Mensch sich auf viele biblische Gebote und Hinweise Gottes beziehen, die in einer doppelt fokussierten Lebenshaltung gebündelt sind: Gottesliebe und Nächstenliebe.

Aus diesen Grundbestimmungen lässt sich ein „Christliches Menschenbild“ so umreißen: Der Mensch ist berufen zur Gemeinschaft mit Gott in verantworteter Freiheit. Das verleiht ihm eine unverlierbare Würde. Seine Würde gründet in der Beziehung, in die Gott selbst sich zum Menschen als seinem Geschöpf und Ebenbild setzt. Die Würde des Menschen hängt also nicht von seinem Entwicklungsstand ab, nicht von seiner Leistung und Leistungsfähigkeit, sondern davon, dass Gott ihm das Leben gegeben hat und ihn liebt.

Kein Mensch hat deshalb das Recht, ein Urteil über den „Lebenswert“ eines anderen Menschen zu fällen und ihm seine Würde abzusprechen. Diese Vorstellung von Menschenwürde hat zur Folge, dass ein Mensch nie allein Objekt werden, nie allein als Mittel zum Zweck dienen darf, sondern immer Subjekt bleiben muss.

Diese grundsätzlichen ­Bestimmungen des Verständnisses des Menschen ­sichern allerdings nicht, dass aus ihnen immer eindeutige Positionen in den verschiedenen ethischen Fragestellungen abgeleitet werden können. Schon Dietrich ­Bonhoeffer war klar, dass die Freiheit eines Christenmenschen, sich unmittelbar Gott zu unterstellen, im Konkreten zu unterschiedlichen – oft sogar widersprüchlichen – ethischen Entscheidungen auch innerhalb der Kirche führen kann. Denn zu keiner Zeit und an keinem Ort war und ist es Menschen geschenkt, den Willen Gottes umfassend und absolut zu erkennen.

Wie es der Apostel Paulus zutreffend formuliert: „Wir sehen jetzt durch einen Spiegel ein dunkles Bild, […]; jetzt erkenne ich stückweise, dann aber werde ich erkennen, wie ich erkannt bin.“ (1. Kor 13,12).

Die Spiegel der Antike waren aus Messing….

Unsere christlich-ethischen Entscheidungen im Hier und Jetzt sind immer den Beschränkungen des Hier und Jetzt, unserem begrenzten Blick, unserem unvollständigen Erkennen, unterworfen. Diese Spannung gilt es, in der Pluralität aller theologisch-ethisch verantwortbar zu gewinnenden Entscheidungen auszuhalten.

Ferner kommt es darauf an, nicht einfach ethische Forderungen aus abstrakten dogmatischen Prinzipien abzuleiten. Vielmehr sind die Kirchen in ihrer ethischen Urteilsbildung immer wieder darauf angewiesen, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen und zu würdigen.

Bei deren Bewertung gibt es zwar einen gemeinsamen Bewertungshintergrund – nämlich das christliche Menschenbild und ethische Grundprinzipien. Kontrovers bleibt jedoch, mit welchem Gewicht die einzelnen Kriterien und Prinzipien herangezogen werden und welche Abwägungskriterien bei konkreten Fragen entscheiden sollen. Es gibt gute Gründe, warum in bioethischen Fragen auf gemeinsamer christlicher Grundlage unterschiedliche Positionen eingenommen werden können.

Fazit: Für die Ethik der evangelischen Kirche gilt, dass sie keine durch die Autorität Gottes gegebene und menschlichen Gehorsam fordernde normative Setzung sein will. Sie will vielmehr eine argumentierende Ethik sein, die auf vernünftige Einsicht und auf die freie Überzeugungs- und Gewissensbildung jedes und jeder Einzelnen zielt.

Theologisch-ethische ­Positionierungen im ­Zusammenhang des ­Lebensbeginns

Auch wenn mir also die Bedingtheit und Vorläufigkeit meiner ethischen Positi­onen bewusst ist, ist es notwendig, Positionen zu beziehen und zu vertreten.

Das will ich nun im Folgenden tun und mich zunächst mit der Kontroverse auseinandersetzen, wann „menschliches Leben“ bzw. „das Leben eines Menschen“ beginnt. Sie werden merken, dass für mich dieser kleine sprachliche Unterschied bedeutsame inhaltliche Konsequenzen transportiert.

Zur Frage: Wann beginnt das Leben des Menschen?

Es werden im Wesentlichen fünf verschiedene Zeitpunkte des Beginns diskutiert:

  • Der erste Zeitpunkt des Beginns wird identifiziert mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Für diese Annahme werden drei Argumente angeführt: die Kontinuität der Entwicklung von der befruchteten Eizelle bis zur Geburt, die Potentialität des Embryo, sich zu einer Person zu entwickeln und die genetische Identität zwischen der befruchteten Eizelle und dem geborenen Menschen.
  • Ein zweiter Zeitpunkt des Beginns wird nach Abschluss der Einnistung in die Gebärmutter (etwa 5.–9. Tag) gesehen, da sich erst hier der mütterliche Organismus auf die Versorgung des Embryos einstelle und die notwendigen Umgebungsbedingungen für die weitere Individuation und eigene genetische Aktivität des Embryos bestünden.
  • Ein dritter Zeitpunkt besteht nach dem Ende der Möglichkeit zur Mehrlingsbildung (etwa um den 14. Tag): Der Grund für diesen Ansatz ist die Überlegung, dass ein Individuum, also ein Ungeteiltes, nicht noch einmal in zwei oder noch mehr Individuen oder Personen geteilt werden könne.
  • Ein vierter Zeitpunkt des Beginns wird bei der Entwicklung des Gehirns im Verlauf des dritten Monats wegen der Entsprechung von Anfang und Ende der Hirntätigkeit als Kriterium von Leben gesehen.
  • Ein fünfter Zeitpunkt besteht in der Geburt, wenn der Fötus von der Mutter abgenabelt wird und als eigenständiger Mensch existiert.

Dieser Überblick verdeutlicht, dass die Frage des Lebensbeginns letztlich keine Frage der naturwissenschaftlichen Beobachtung, sondern eine hermeneutische Frage ist. Ob wir in einem menschlichen Achtzeller lediglich einen Zellhaufen sehen, werdendes menschliches Leben oder einen Menschen, lässt sich nicht aus biologischen Fakten ablesen oder ableiten. Es ist eine Frage der Deutung dieser Fakten.

Da der Anfang des Menschen-Lebens also nicht mit letzter Klarheit bestimmbar ist und unterschiedlichen Interpretationen unterliegt, haben die beiden großen Kirchen in Deutschland für ihre Entscheidung eine Klugheitsregel aus der ethischen Tradition hinzugezogen. Sie besagt, dass man bei Entscheidungen über Leben und Tod, bei denen es mehrere Alternativen gibt, die sicherere Variante wählen soll.

Dem entspricht bei unserer Fragestellung die 1. Auffassung: menschliches Leben beginnt mit der vollständig vollzogenen Vereinigung von Ei- und Samenzelle. Aber handelt es sich bei der befruchteten Eizelle schon um einen Menschen?

Die Positionierung in dieser Frage hat Konsequenzen für die Gestaltung unserer Rechtsordnung. Zwar greifen die Bestimmungen des Zivilrechtes für Menschen vorgeburtlich nur in geringem Umfang, im Strafrecht hat das aber ganz andere Konsequenzen. Und die Frage heißt: Gebührt der befruchteten Eizelle von Anfang an der volle Lebensschutz? Oder anders formuliert: Hat die befruchtete Eizelle von Anfang an ­einen eigenen Personenstatus und damit den Status einer Trägerin von Grundrechten? Oder theologisch gefragt: Ist die befruchtete Eizelle von Anfang an Gottes geliebtes und mit Menschenwürde beschenktes Kind?

In der theologischen Diskussion werden vielfach alle drei Fragen bejaht.

Es wird aber auch eine andere Position geltend gemacht: Mit der Kernverschmelzung beginne zwar menschliches Leben und der daraus entstehende Embryo müsse geschützt werden. Aber es handele sich dabei nicht sofort um einen von Gott gewollten und von unserem Recht zu schützenden Menschen. Frühere Theologen haben übrigens diskutiert, wann eine Seele in das beginnende menschliche Leben einzieht und die Menschwerdung vor Gott dann mit diesem Zeitpunkt verbunden.

Bei dieser Positionierung muss ein Embryo in den ersten Entwicklungstagen nicht unbedingt genauso wie der spätere Embryo geschützt werden. Hier kann eine Schutzwürdigkeit abgeleiteter Art in Anschlag gebracht werden. Begründet wird dies mit Erkenntnissen der Embryonenforschung: Im Umkreis des 14. Tages verstärke sich die genetische Aktivität des Embryos und präge sich die Körperachse aus, sodass der Embryo eine individuelle Gestalt anzunehmen beginne. Auch sei eine Zwillingsbildung nicht mehr möglich.

Diese dritte Position zum „Beginn des Lebens“, die von vielen Theologieprofessoren und Christinnen und Christen vertreten wird, umfasst also in ihrer Argumentation die ersten drei Phasen des „Beginns menschlichen Lebens“ – Kernverschmelzung, Nidation, Ende der Mehrlingsbildung.

Die Deutsche Bischofskonferenz legt sich bei dieser Fragestellung übrigens eindeutig auf die erste Position fest: Das Leben des Menschen beginnt mit der Verschmelzung von Samenzelle und Eizelle. Embryonen sind embryonale Menschen von Anfang an. Diese Einschätzung findet sich auch im evangelischen Bereich, aber nicht ausschließlich. Nach meiner Einschätzung werden in der evangelischen Kirche die ersten vier Positionen vertreten, im Rat der EKD allerdings wohl nur die ersten drei.

Auch ich neige der dritten Position zu. Für mich ist ein individuelles menschliches Leben erst nach der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter denkbar. Ich spreche deshalb für die Zeitspanne bis dahin nicht von „embryonalen Menschen“, sondern von „menschlichen Embryonen“.

Zum Umgang mit mensch­lichen Embryonen

Die Festlegungen bei der Frage nach dem Beginn menschlichen Lebens und der Zuerkennung des vollen Lebensschutzes haben Konsequenzen für die ethische Debatte über den Umgang mit menschlichen Embryonen in der Fortpflanzungsmedizin. Schon die extrakorporale Befruchtung wird von Vertretern des unbedingten Lebensschutzes der befruchteten Eizelle von Anfang abgelehnt, weil es auf dem Wege zur Einsetzung befruchteter Eizellen in die Gebärmutter zu einer dem Menschen nicht zustehenden Selektion von Embryonen komme und außerdem „überzählige Embryonen“ verfahrensbedingt erzeugt werden.

Die Diskussion der Fragen zum Umgang mit menschlichen Embryonen verdichtete sich in den letzten Jahren in der Debatte darüber, ob theologisch-ethisch eine positive Beurteilung der Präimplanta­tionsdiagnostik (PID) möglich sei oder ob die Kirchen das gänzliche Verbot der PID fordern müssten. In der Verbotsforderung waren sich die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD bis 2011 einig.

Präimplantationsdiagnostik (PID)

Im Jahr 2011 kam es zu einer breiten gesellschaftlichen Diskussion über ein „Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“. Im Rat der EKD wurde dieses Thema deshalb neu beraten. Mir ging es bei der neuen Diskussion darum, auch die konkrete Not von Menschen mit ethischem Gewicht zu versehen, die ihren Kinderwunsch allein durch eine extrakorporale Befruchtung erfüllen können – sei es wegen Zeugungsunfähigkeit oder nach Fehlgeburten. Aber auch die Klärungsbedürfnisse von Paaren, die mit der Geburt eines Kindes mit schweren Behinderungen rechnen müssen, sollten als ethisch relevant gewürdigt werden.

Neben der Betrachtung der Schutzwürdigkeit der befruchteten Eizelle durfte also die Situation der Mutter und der gesamten Familie als für die ethische Beurteilung bedeutsam nicht aus dem Blick geraten.

Im Ergebnis revidierte der Rat seine bisherige ethische Position. Der Entscheidungsgang sei Ihnen kurz skizziert. Der Rat der EKD hat sich zuerst die Dilemmata vor Augen geführt, die durch die Möglichkeit der Präimplantationsdia­gnostik hervorgerufen werden:

  • Die strikte Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik gerät in Konkurrenz zu seelsorgerlichen Erwägungen.
  • Der absolute Schutz des Lebens von Anfang an gerät in Konkurrenz zum Kinderwunsch von Eltern, die ein leibliches Kind nur mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung bekommen können.
  • Die durch Präimplantationsdiagnostik begründete Selektion befruchteter Eizellen vermag schwer geschädigte Embryonen, Fehlgeburten und Totgeburten zu verhindern, nimmt aber gleichzeitig das Absterben befruchteter Eizellen hin.
  • Es ergeben sich Widersprüche zwischen den rechtlichen Regelungen zur Verhütung, zur Abtreibung und zum Embryonenschutz.

Sodann hat der Rat zwar zugestanden, dass für die Präimplantationsdiagnos­tik zu sprechen scheine, auf diese Weise möglicherweise einen Schwangerschaftskonflikt mit nachfolgendem Schwangerschaftsabbruch vermeiden zu können. Gleichwohl hat er aber schwerwiegende ethische Bedenken formuliert. So hat er argumentiert, dass die Präimplantationsdiagnostik auf der Vernichtung menschlicher Embryonen beruhe, und dass es die Würde des menschlichen Lebens verbiete, es bloß als Material und Mittel zu anderen Zwecken zu nutzen.

Weitere Argumente behandelten die möglichen Folgen einer Präimplantationsdiagnostik: Es wurde befürchtet, dass die Präimplantationsdiagnostik in Zukunft auf weniger schwerwiegende Erkrankungen ausgeweitet werde. Eine weitere Folge könnte eine gesellschaftliche Entsolidarisierung mit Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen sein, weil die Geburt von Leben mit Behinderung ja vermeidbar sei.

Aus all diesen Gründen hat sich der Rat einhellig dazu entschlossen, die Präimplantationsdiagnostik im Grundsatz abzulehnen und zu empfehlen, sie mit einem Verbot zu belegen.

Auf der Basis dieser Übereinstimmung kam es im Rat dann aber zu einer unterschiedlichen ethischen Bewertung der Eröffnung der Präimplantationsdiagnostik für bestimmte Konstellationen: Wenn es nicht um die Selektion von mehr oder weniger lebenswerten befruchteten Eizellen geht, sondern um die Suche nach lebensfähigen befruchteten Eizellen, ist für einen Teil des Rates die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik ethisch zu rechtfertigen. Diese Konstellation ist z. B. gegeben, wenn genetische Dispositionen der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Totgeburten oder zum Verlust des Embryos führen. Es geht also nicht um die Frage von Krankheit und Gesundheit, von behindert und nicht behindert, von „lebenswert“ und „nicht lebenswert“, sondern um Lebensfähigkeit und Lebensunfähigkeit. Diese Konstellation ist bei der Kinderwunschbehandlung grundsätzlich gegeben.

Der andere Teil des Rates war der Ansicht, dass diese Öffnung ethisch nicht zu rechtfertigen sei. Dieser Teil des Rates stellte die Möglichkeit der genannten Differenzierung in Frage und hielt eine Ausweitung der Anwendung der Präimplantationsdiagnostik für wahrscheinlich.

Der Bewertungsgrund für beide Auffassungen ist derselbe: das christliche Menschenbild, gleiche ethische Grundprinzipien wie Tötungsverbot menschlichen Lebens. Die weitergehende Position bringt demgegenüber jedoch das seelsorgerlich begründete Argument in Anschlag und sieht den Anspruch auf unbedingten Lebensschutz als nicht von Anfang an gegeben. Gleichwohl tragen alle Mitglieder des Rates diese Erklärung in wechselseitigem Respekt für die jeweiligen Überzeugungen gemeinsam.

Einig ist sich der Rat auch darin, dass diese beiden unterschiedlichen Positio­nen als mit dem christlichen Glauben vereinbar zu verstehen sind.

Im Februar 2011 hat der Rat der EKD diese Position veröffentlicht. Das vom Deutschen Bundestag im Jahre 2011 verabschiedete Gesetz hat die Argumenta­tion des Rates zu einem erheblichen Teil aufgenommen.

Überzählige Embryonen

Die Methodik der Reproduktionsmedizin bringt es mit sich, dass die Erzeugung „überzähliger Embryonen“ unvermeidlich ist. Nicht allein die vernünftige Absicherung des Kinderwunsches eines Paares führt zu diesem Ergebnis, sondern auch die möglichst schonende Behandlung der Frauen, denen Eizellen in einem durchaus belastenden Verfahren entnommen werden. Die Zahl solcher Behandlungen für eine Frau soll möglichst gering gehalten werden, sodass es zur Entnahme und Befruchtung von mehr Eizellen kommt, als aktuell benötigt.

Deshalb ist es richtig und notwendig, überzählige Embryonen zu schützen und aufzubewahren. Das hierfür angewendete Verfahren erweist sich als so sicher, dass es nicht zu Schädigungen des Em­bryos führt. Von daher ist die Anwendung dieses Verfahrens ethisch unbedenklich. Es stellt sich aber die Frage, was mit den aufbewahrten Embryonen geschieht.

Der Königsweg besteht sicher darin, dass die Elternpaare sich dazu entschließen, allen ihren vorhandenen, lebensfähigen Embryonen die Möglichkeit zu eröffnen, sich im Leib der Mutter zu einem Menschen zu entwickeln. Es bleibt die offene Frage, was mit den Embryonen geschieht, die von Mutter oder Paar nicht angenommen werden und keine Chance erhalten, zum Menschen heranzureifen.

Diese Frage kann nur unbefriedigend beantwortet werden. Denn die Embryonen bleiben übrig. Sie zu beerdigen, ist für mich eine abstruse Vorstellung. Das gilt, auch wenn wir als Kirchen mittlerweile totgeborene Embryos oder frühverstorbene Babys beerdigen – und das unter seelsorgerlichen und ethischen Gesichtspunkten für einen Fortschritt halten. Mit der befruchteten Eizelle geht das nicht, auch wenn die Vorstellung schwer bleibt, dass sie irgendwann einmal entsorgt werden wird.

Ich persönlich würde es begrüßen, wenn es analog zur Adoption in unserem Land standardmäßig möglich würde, befruchtete Eizellen zum Einsetzen in die Gebärmutter einer anderen Frau als der biologischen Mutter frei zu geben. Mir sind die damit verbundenen Probleme schon klar. Aber hier muss abgewogen werden, welche Problematik als schwergewichtiger angesehen wird.

Ich denke, dass die grundsätzliche Ermöglichung von Leben den Ausschlag für die Entscheidung geben sollte.

Wie aber steht es mit der Freigabe solcher befruchteter Eizellen zum Zwecke der Forschung?

Forschung an Embryonen

Die Stammzellenforschung fragt nach der Freigabe nicht gewollter Embryonen. Für mich ist die Forschung an und mit embryonalen Stammzellen fragwürdig. Ich habe Bedenken, auch wenn ich befruchtete Eizellen zunächst für menschliche Embryonen halte und nicht für embryonale Menschen. Ich sehe nämlich die Gefahr, dass in diesem Prozess das werdende menschliche Leben nicht ausreichend geschützt wird. Es kann zur Sache werden.

Allerdings gerate ich bei dieser Frage in ein Dilemma: Ich kann einer embryonalen Stammzelle vor ihrer Einnistung in die Gebärmutter einen absoluten Schutz zur Bewahrung ihres Lebens, zur Achtung ihrer Würde und zur strikten Begrenzung menschlichen Forschens nicht zuerkennen. Sie ist für mich aber auch keine „Sache“, mit der man beliebig umgehen könnte. Ist es also denkbar, die Verdinglichung des menschlichen Embryos dadurch zu verhindern, dass Forschungen an und mit ihm allein dazu dienen dürfen, anders nicht zu erreichende rettende oder lindernde Therapien zu ermöglichen? Diese Frage muss ernsthaft erwogen werden! Denn bei allen Zweifeln halte ich es für möglich, sie positiv zu beantworten. Ich plädiere also heute nicht für eine pauschale Freigabe, aber für Aufnahme einer entsprechenden Diskussion.

Zum Umgang mit Paaren und deren Kinderwunsch

Der Wunsch nach einem Kind ist offensichtlich tief in vielen Menschen verankert. Das gilt sowohl für das Selbstverständnis des einzelnen Menschen wie für das gesellschaftliche Bewusstsein, auch wenn es kein schwerwiegender Makel mehr ist, keine Kinder zu haben.

Angesichts dieser Sachlage ist es folgerichtig, dass es allgemeine Informations- und Beratungsangebote zu den mit Kinderlosigkeit verbundenen Fragen gibt. Falls sich ein Paar zu einer Kinderwunschbehandlung entschließt, ist die ausführliche Beratung über mögliche Verfahren Standard. Dabei erfolgt eine medizinische Aufklärung über Chancen und Risiken, auch über die Belastungen der Behandlung: Was passiert wie und wo unter welchen Bedingungen mit welchen Aussichten?

Ich sehe keinen Grund daran zu zweifeln, dass dabei wahrheitsgemäß und nüchtern informiert wird. Nach meinem Kenntnisstand nehmen sich Ärztinnen und Ärzte auch genügend Zeit für die zu führenden Gespräche.

Der kritische Fall ist das Gespräch und die Begleitung, wenn die Behandlung sich hinzieht und der Kinderwunsch am Ende versagt bleibt. Hier muss nach meinem Dafürhalten eine qualifizierte psychosoziale Beratung und Begleitung hinzutreten. Im Idealfall ist Sozialarbeit, Psychologie oder auch Seelsorge an das medizinische Team angebunden oder anderweitig fest mit ihm verbunden. Wichtig scheint mir zu sein, dass gerade im Fall des versagten Kinderwunsches eine Außensicht neu in den bisherigen Behandlungsprozess einbezogen wird. So wird es eher ermöglicht, die nötige Distanz zum bisherigen Verfahren zu gewinnen. Das gilt vor allem dafür, sich von einem tief verwurzelten Wunsch nach einem Kind zu verabschieden, nach Alternativen zu suchen oder auch seinem Leben eine neue Ausrichtung zu geben.

Psychosoziale Beratung und Begleitung wird über die bisher genannten Fragen hinaus wichtige Ansprechpartnerin bei vielen anderen offenen Fragen sein, die ich jetzt nur summarisch benennen kann:

  • der Kinderwunsch einer Frau oder eines Mannes, die oder der keinen Partner oder keine Partnerin findet,
  • der Kinderwunsch schwuler oder lesbischer Paare,
  • die Fragen der Samen- und der Ei­spende und der Leihmutterschaft.

Im Rahmen dieses Vortrages ist es nicht möglich, diese Fragen im Einzelnen genauer zu erörtern. Einen Grundsatz dazu möchte ich aber formulieren: Menschen haben ein Recht auf medizinische Unterstützung ihres Kinderwunsches, aber kein Recht darauf, dass dieser Wunsch mit allen Mitteln zum Erfolg geführt wird.

Bei allem Bemühen, Elternschaft zu ermöglichen, muss deshalb eine Grenze gewahrt bleiben: Kinder dürfen nicht Mittel zum Zweck werden. Weder zur Selbstverwirklichung, noch um Partnerin oder Partner zu binden und Krisen zu überwinden, schon gar nicht, um im Kind das optimierte Selbst zu erblicken oder zu welchen Zwecken auch immer.

Schlussbemerkung

Ich danke Gott für zwei wunderbare Enkeltöchter, die ihr Leben auch der Reproduktionsmedizin verdanken. Das Thema dieses Vortrages hat auch eine ganz persönliche Seite für mich. Schon vor fast 50 Jahren mussten meine Frau und ich uns damit auseinander setzen, dass aufgrund des Fehlens des Gelbkörperhormons bei meiner Frau das Kinderkriegen „auf natürlichem Weg“ nicht möglich war. Meine Frau und ich haben mithilfe eines Arztes, der chemischen Industrie und unseres gezielten Verhaltens zwei unserer drei wunderbaren Töchter bekommen. Und eine von ihnen hat den Hormonmangel meiner Frau geerbt. Sie nahm die Hilfe der Reproduktionsmedizin in Anspruch – und hat nun zwei Töchter. Und wir haben zwei wunderbare Enkelkinder. Für unsere Liebe zu ihnen spielt es überhaupt keine Rolle, dass sie in der Petrischale gezeugt wurden. Und wohl auch nicht für die Freuden und die Belastungen der Elternschaft. Diese Kinder sind ein Segen. Und ich füge hinzu: Ein Segen Gottes!

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Interessenkonflikt

Der Autor gibt keine Interessenkonflikte an.

Literatur:

1. Clauß A. Wunsch: Kind. Wenn die Sehnsucht nach einem Baby zum Drama wird. Spiegel Nr. 51, 16.12. 2017, 46–53.

2. Gremmels C, Huber W. (Hg), Dietrich Bonhoeffer Aus­wahl. Bd. 1, Gütersloher Verlagshaus Gütersloh 2006, 96.

3. Gremmels C, Huber W. (Hg), Dietrich Bonhoeffer Aus­wahl. Bd. 1, Gütersloher Verlagshaus Gütersloh 2006, 99f.


 
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