| Geisthövel F |
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Nachruf Prof. Dr. jur. Monika Frommel Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2025; 22 (4): 132 Volltext (PDF) Volltext (HTML) Nachruf Prof. Dr. jur. Monika Frommel Mit großer Betroffenheit nimmt die deutsche Reproduktionsmedizin Abschied von Frau Monika Frommel, die am 30. Mai 2025 gestorben ist. Monika Frommel wurde am 16. September 1946 in Karlsruhe geboren. Die Rechtswissenschaft war ihr durch ihren Vater, einem bekannten Karlsruher Rechtsanwalt, in die Wiege gelegt. Nach dem Abschluss des Studiums an den Universitäten Tübingen und München promovierte sie 1979 und habilitierte sich auch dort 1986. Von 1988 an war sie Professorin für Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Universität Frankfurt. Als eine der ersten Frauen in Deutschland erhielt sie 1992 einen Ruf als Ordinaria an die Universität in Kiel, wo sie bis zu ihrer Emeritierung im September 2011 Direktorin des Instituts für Strafrecht und Kriminologie war. Seit dem Jahre 2000 bis kurz vor ihrem Tod, also nunmehr seit 25 Jahren, war ich mit ihr in stetigem Kontakt gestanden. Als allseits interessierte Gesprächspartnerin, als Ratgeberin wird sie mir fehlen, sie wird eine große Lücke hinterlassen. Zunächst war es der gemeinsame, mehr als ein Jahrzehnt währende Kampf um eine liberalisierte Auslegung des Embryonenschutzgesetzes gewesen, welche eine ethisch einwandfreie, faire, gerechte, erfolgreichere, damit weniger belastende Behandlung der betroffenen Patientin und ihres jeweiligen Partners bzw. der jeweiligen Partnerin zum Ziele hatte. Heute wird der von Monika Frommel und einigen wenigen Ärztinnen und Ärzten sowie Juristen erkämpfte „deutsche Mittelweg“ flächendeckend in ganz Deutschland angewandt. Während dieser Zeit und in zahllosen E-Mail-Kontakten und mehreren persönlichen Begegnungen, meist im Café König in Baden-Baden – nach einem gemeinsamen Besuch im Museum Burda –, habe ich das Denken und Handeln von Monika Frommel nach und nach immer besser kennengelernt und verstanden. Monika Frommel war ein ganz besonderer Mensch. Ich war fasziniert von ihrer gradlinigen, auf den Punkt konzentrierten, intellektuellen Brillanz. Sie war allen um sie herum stets um mehrere Schritte voraus. Mit ihr zusammen zur Durchsetzung des „Deutschen Mittelwegs“ publizieren zu dürfen, war mir eine große Ehre. Sie formulierte ein glasklares Meinungsbild, setzte sich für eine zielgerichtete, pragmatische Sichtweise und deren Umsetzung ein. Eine rigorose Unbestechlichkeit war ihr zu Eigen. Sie ging Streit niemals aus dem Wege. Sie kämpfte für gerechte Rechtsnormen, ohne sich selbst in irgendeiner Weise verbiegen zu lassen oder sich Meinungen, die sie missbilligte, unterzuordnen. Ihre Argumentation war durchweg stimmig. Sie ließ sich durch Rückschläge nicht beirren, sondern diese spornten sie umso mehr an, ihr gestecktes Ziel auch erreichen zu wollen. Durch ihr umfassendes strafrechtliches, rechtshistorisches und rechtspolitisches Wissen war sie wie kaum jemand sonst in ihrem Fachgebiet in der Lage, die Jurisprudenz vernetzt zu denken. Sie konnte verschiedene juristische Stränge innerhalb der deutschen Gesetzgebung sowie des deutschen und europäischen Rechts sinnvoll und folgerichtig miteinander verknüpfen – stets auf der Grundlage eines verantwortungsbewussten, historischen Umgangs mit den schrecklichen Verfehlungen des Rechts während der nationalsozialistischen Diktatur. Die Rechte von Frauen, befreit vom Patriarchat, ohne dies durch ein Matriarchat ersetzen zu wollen, die eindeutige Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern, waren ihre selbstverständlichen Leitlinien. So nahm sie auch andererseits den Arzt im Memminger Revisionsprozess um den §218 StGB öffentlich in Schutz. In der Folge trug sie wesentlich zur Reform dieses für Frauen so wichtigen Paragraphen im Jahre 1995 bei. Nicht nur das Selbstbestimmungsrecht der Frau, sondern auch die realistische Ausgewogenheit der Rechtsgüter zwischen Mutter und Embryo/Fetus lagen ihr am Herzen. In der Rechtsprechung zur deutschen Fortpflanzungsmedizin setzte sie nicht nur die liberale Leseart des Embryonenschutzgesetzes, sondern auch zusammen mit einem Berliner Arzt die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland durch. In Zusammenarbeit mit bayrischen Ärztinnen und Ärzten machte sie durch hartnäckige juristische Argumentation klar, dass die Embryonenspende der deutschen Rechtsauffassung entspricht, wonach diese den Patientenpaaren als eine erfolgreiche therapeutische Option angeboten werden konnte. Mit ihrem umfassenden Fachwissen und in hilfsbereiter Offenheit stand sie interessierten IVF-Zentren als geschätzte persönliche und faire Beraterin für die Klärung komplexer juristischer Fragestellungen zur Verfügung. Wer sich auf ihren Rat einließ, war in der Lage, die Patientenpaare zu rechtlichen Fragen umfassend und detailliert aufzuklären und jene auf hohem ethischem Level zu behandeln. Die in langen, oft konträr geführten Debatten erfochtenen juristischen Anpassungen in der Rechtsprechung dienten dem Wohl der Patientinnen und ihren Familien sowie der Effektivität und damit der Qualitätsverbesserung der deutschen Fortpflanzungsmedizin. Durch ihr stetes, ausgewogenes Wirken hat sich das deutsche juristische Regelwerk zu Fragen der Reproduktion als ein fester Bestandteil des europäischen Rechts erwiesen. Monika Frommel hat sich daher für ausgewogene Rechtsnormen in der deutschen Fortpflanzungsmedizin und beim §218 StGB – und damit auch vor Allem um die Rechte der Frau – im höchstem Maße verdient gemacht. Ich verneige mich vor ihrem großen Lebenswerk. Auf diesem Wege möchten wir ihrer Familie versichern, dass wir Monika Frommel stets in ehrender Erinnerung bewahren. Ihre kompromisslose Klugheit und Ehrlichkeit, ihre selbstbestimmte Lebensführung werden uns ein Vorbild bleiben. Franz Geisthövel, Vörstetten, Juli 2025 |
