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Präimplantationsdiagnostik (PID) für chromosomale Aberrationen und monogene Erkrankungen – Ergebnisse eines deutschen PID-Zentrums // PGT for chromosomal aberrations and monogenic disorders – results of a German PGT center Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie - Journal of Reproductive Medicine and Endocrinology 2026; 23 (5): 191-199 Volltext (HTML) Summary Abbildungen Keywords: Aneuploidie, monogene Erkrankung, Präimplantationsdiagnostik, reziproke Translokation, Robertson’sche Translokation, aneuploidy, monogenic disorder, Preimplantation Genetic Testing, reciprocal translocation, Robertsonian translocation Präimplantationsdiagnostik (PID) für chromosomale Aberrationen und monogene Erkrankungen – Ergebnisse eines deutschen PID-ZentrumsU. Koehler, U. Schön, M. Auburger, T. Neuhann, E. Holinski-Feder Eingelangt am: 24.07.2026, angenommen nach Revision am: 18.10.2026 (Verantwortlicher Rubrikherausgeber: Prof. Dr. med. Georg Griesinger, MSc) Aus dem MGZ Medizinisch-Genetisches Zentrum, München, Deutschland Korrespondenzadresse: Dr. rer. nat. Udo Koehler, MGZ-Medizinisch Genetisches Zentrum, D-80335 München, Bayerstraße 3–5, E-mail: udo.koehler@mgz-muenchen.de Kurzfassung: Präimplantationsdiagnostik (PID) ist die genetische Untersuchung von Trophoblastzellen (Trophektoderm, TE) von Tag-5- oder Tag-6-Blastozysten. Die PID wird in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz [1] geregelt, das eine Untersuchung embryonaler Zellen für bestimmte Indikationen an staatlich zugelassenen PID-Zentren nach zustimmender Bewertung einer Ethikkommission für PID erlaubt. Sie ermöglicht den genetischen Nachweis von chromosomalen Fehlverteilungen und pathogenen Genvarianten eines Embryos und kann somit eine Schwangerschaft mit einem für die Fragestellung betroffenen Kind verhindern. In der vorliegenden Studie werden die Daten des PID-Zentrums des Medizinisch-Genetischen Zentrums für den Zeitraum zwischen Juli 2015 und Dezember 2025 vorgestellt. Der Fokus der Studie lag auf der PID für strukturelle Chromosomenaberrationen bei Anlageträgerschaft eines Paares für balancierte reziproke und Robertson’sche Translokationen (engl. „preimplantation genetic testing for structural rearrangements“, PGT-SR). Es konnte gezeigt werden, dass sich die Anteile auffälliger und unauffälliger Ergebnisse in den Trophektodermproben (TE-Proben) unterscheiden, je nachdem, ob es sich um reziproke oder Robertson’sche Translokationen handelt, und ob diese bei der Frau (maternal) oder beim Mann (paternal) vorliegen. Ergebnisse der PID für numerische Chromosomenaberrationen (Aneuploidien, engl. „preimplantation genetic testing for aneuploidies“, PGT-A) und der PID für monogene Erkrankungen (engl. „preimplantation genetic testing for monogenic disorders“, PGT-M) werden vorgestellt und die Notwendigkeit diskutiert, im Rahmen der Untersuchung auf das Vorliegen pathogener Genvarianten, die TE-Probe und damit den Embryo auch auf das Vorliegen von Chromosomenfehlverteilungen zu untersuchen. Auch wenn die Mehrheit der untersuchten Trophektodermproben aus genetischer Sicht nicht für einen Transfer empfohlen werden konnten, stand in mehr als zwei Drittel (68,5 %) aller Untersuchungszyklen mindestens ein Embryo für einen Transfer zur Verfügung, da durchschnittlich mindestens drei Blastozysten im Rahmen der PID untersucht wurden. Die Präimplantationsdiagnostik leistet einen wichtigen Beitrag, Paaren mit hohem Risiko für Nachkommen mit schwerwiegender genetischer Erkrankung die Geburt eines für die Fragestellung nicht betroffenen Kindes zu ermöglichen. Schlüsselwörter: Präimplantationsdiagnostik, reziproke Translokation, Robertson’sche Translokation, Aneuploidie, monogene Erkrankung Abstract: Preimplantation Genetic Testing (PGT) for chromosomal aberrations and monogenic disorders – results of a German PGT center. Preimplantation Genetic Testing (PGT) is the genetic examination of trophoblast cells (trophectoderm, TE) of day 5 or day 6 blastocysts. PGT is legally regulated by the embryo protection act (ESchG) [1], which allows genetic testing for specific indications of embryonic cells at state-approved PGT centers after approval of PGT ethics committee. It enables the genetic proof of chromosomal aberrations and pathogenic gene variants of an embryo and thus prevents from pregnancies with an affected child. The present study represents data of the PGT cases carried out at the Medical Genetics Center over the period from July 2015 to December 2025. It focusses on PGT for structural chromosomal aberrations of couples with balanced reciprocal and Robertsonian translocations (preimplantation genetic testing for structural rearrangements, PGT-SR). It could be shown that the percentage of abnormal and normal results in trophectoderm samples (TE samples) differ depending on wether it is a reciprocal or a Robertsonian translocation and wether it is a maternal or paternal translocation. This study also represents results of PGT for numerical chromosome aberrations (preimplantation genetic testing for aneuploidies, PGT-A, and PGT for monogenic disorders, PGT-M). It emphasises the need of concomitant testing for pathogenic gene variants and chromosomal aberrations. Although the percentage of abnormal results in TE samples was high, at least one embryo could genetically be recommended for transfer in more than two thirds of all cycles, as in the vast majority of cycles at least three blastocysts have been analysed on average. Preimplantation genetic testing significantly reduces the risk of passing on severe hereditary conditions by screening embryos before implantation. J Reproduktionsmed Endokrinol 2026; 23 (5): 191–9. Keywords: Preimplantation Genetic Testing, reciprocal translocation, Robertsonian translocation, aneuploidy, monogenic disorder Abkürzungen: PGT-SR preimplantation genetic testing for structural rearrangements PGT-A preimplantation genetic testing for aneuploidies PGT-M preimplantation genetic testing for monogenic disorders EinleitungBei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden Embryonen vor der Einsetzung in die Gebärmutter genetisch untersucht, wenn bei einem Paar ein hohes Risiko für eine schwerwiegende genetisch bedingte Erkrankung besteht oder eine schwerwiegende Schädigung des Embryos zu erwarten ist, die sehr wahrscheinlich zu einer Fehl- oder Totgeburt führt. Ziel dieser Untersuchung ist es, dem Paar die Möglichkeit auf ein Kind ohne die in der Familie vorliegende genetische Erkrankung und ohne Chromosomenfehlverteilung zu eröffnen. In Deutschland unterliegt die PID dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) [1], das unter bestimmten Voraussetzungen eine PID für die genannten Indikationen zulässt, nachdem eine PID-Ethikkommission den Antrag auf Durchführung einer PID zustimmend bewertet. Die genetische Analyse erfolgt aus Trophoblastenzellen nach Trophektodermbiopsie (TE-Biopsie) einer Tag-5- oder Tag-6-Blastozyste [2]. Die Präimplantationsdiagnostik (Preimplantation Genetic Testing, PGT) unterscheidet zwischen:
PGT-SR beschreibt die Präimplantationsdiagnostik für strukturelle Chromosomenveränderungen. Diese kann Paaren angeboten werden, die eine strukturelle, meist balancierte Chromosomenveränderung (reziproke und Robertson’sche Translokationen, Inversionen) tragen [5]. Es besteht dadurch ein hohes Risiko für ein Kind mit einer unbalancierten Chromosomenaberration und einer damit assoziierten schwerwiegenden Erkrankung des Kindes oder für eine Fehl- oder Totgeburt. PGT-A findet Anwendung in Fällen habitueller Fehlgeburten oder bei mehrfachen frustranen Behandlungszyklen der assistierten Reproduktion bei der Ratsuchenden [6] und einem dadurch hohen Risiko für eine numerische Chromosomenaberration (Aneuploidie) in zukünftigen Schwangerschaften. Das hohe Risiko für eine Tot- oder Fehlgeburt sollte entweder durch in vorangegangenen Schwangerschaften nachgewiesene Aneuploidien oder durch vorangegangene Fehlgeburten belegt sein. PGT-M beschreibt die Präimplantationsdiagnostik für monogene Erkrankungen [7]. Sie wird angewendet bei Paaren mit pathogenen Genvarianten für monogen vererbte Erkrankungen. PID im MGZ – Medizinisch-Genetisches ZentrumDie vorliegende Studie umfasst Untersuchungen von Patientinnen, für die im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2025 Anträge bei der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) gestellt wurden, und für die schriftliche zustimmende Bewertungen vorlagen. Für den genannten Zeitraum wurden 1241 PID-Anträge gestellt: 539 (43,4 %) für PGT-M, 430 (34,6 %) für PGT-SR und 272 (22 %) für PGT-A. 95,2 % der Anträge wurde zustimmend, 4,8 % ablehnend bewertet. MethodenFür die in der vorliegenden Studie durchgeführten PGT-SR und PGT-A-Untersuchungen wurde ein Next-Generation-Sequenzing- (NGS-) basiertes Verfahren [8, 9] mit einer Nachweisgrenze von 6–7 Megabasen angewendet (VeriSeq, EmbryoMap, Vitrolife). Chromosomale Mosaike wurden gemäß Konsens des Arbeitskreises PID der Gesellschaft für Humangenetik berichtet, wenn der Anteil aberranter Zellen mindestens 50 % beträgt [10]. Für PGT-M-Untersuchungen wurde eine Single-Nucleotide-Polymorphism- (SNP-) Microarray basierte Haplotypenanalyse angewendet (Karyomapping, Vitrolife), womit zusätzlich Hinweise auf Chromosomenfehlverteilungen festgestellt werden können [11–13]. Zusätzlich wurde der direkte Nachweis der Genvarianten mittels Sanger-Sequenzanalyse geführt. ErgebnisseEs wurden 4899 Trophektodermproben (TE-Proben) aus 1252 Behandlungszyklen von 756 Patientinnen untersucht. Bei der Anzahl der Behandlungszyklen, im Folgenden „Zyklen“ genannt, handelt es sich um diagnostische Zyklen, für die eine PID durchgeführt wurde („PID-Zyklen“): PGT-M: 319 Patientinnen/509 Zyklen/2093 TE-Proben; PGT-SR: 298/533/2110; PGT-A: 139/210/696 (Tabelle 1). Für über die Hälfte der Patientinnen (58,1 %), für die eine PGT-SR und eine PGT-A durchgeführt wurde, wurde im genannten Zeitraum ein einziger PID-Zyklus durchgeführt, für 41,9 % der Patienten ein oder mehrere Folgezyklen (Tabelle 2). Von den 298 PGT-SR-Patientinnen entfielen 227 Fälle/400 Zyklen auf die Fragestellung reziproke Translokationen (maternal 104/180; paternal 123/220) und 71 Fälle/133 Zyklen auf die Fragestellung Robertson’sche Translokationen (maternal 29/41, paternal 42/92) (Tabelle 3). Das Durchschnittsalter der Patientinnen betrug für PGT-SR und PGT-A 35 Jahre (25–47 Jahre), für PGT-M 34 Jahre (22–45 Jahre). 1. Bezeichnungen für die erzielten Ergebnisse1.1. Unauffällige ErgebnissePGT-AEuploid: Alle Chromosomen liegen in einer euploiden Verteilung von jeweils zwei Chromosomen vor. PGT-SREuploid oder balanciert: Bereiche der Translokationschromosomen liegen in einer balancierten Verteilung ohne Verlust oder Zugewinn der Chromosomenabschnitte vor. Auch alle anderen Chromosomen zeigen eine euploide Verteilung. Unauffällige Ergebnisse schließen solche mit normalen Karyotypen und solche mit balancierten Translokationen ein, die methodisch bedingt nicht zu unterscheiden sind. PGT-MNicht betroffen: Der Haplotyp der zu untersuchenden Genregion zeigt die Vererbung des nicht die pathogene Genvariante tragenden Chromosoms (bei dominantem Erbgang) oder der nicht die pathogenen Genvarianten tragenden Chromosomen (bei rezessivem Erbgang). Nicht betroffen und euploid: Der Haplotyp der zu untersuchenden Genregion zeigt die Vererbung des nicht die pathogene Genvariante tragenden Chromosoms und alle Chromosomen zeigen eine euploide Verteilung. 1.2. Auffällige ErgebnissePGT-AAneuploid: Es liegt eine Monosomie oder Trisomie (Aneuploidie) eines oder mehrerer Chromosomen vor. PGT-SRUnbalanciert: Bereiche der Translokationschromosomen liegen in einer unbalancierten Verteilung als Verlust oder Zugewinn der Chromosomenabschnitte vor. Alle anderen Chromosomen zeigen eine euploide Verteilung. Aneuploid: Bereiche der Translokationschromosomen liegen in einer regelrechten oder balancierten Verteilung vor. Jedoch liegt eine Aneuploidie eines oder mehrerer Chromosomen vor, die nicht die Translokationschromosomen betreffen. Unbalanciert und aneuploid: Bereiche der Translokationschromosomen liegen in einer unbalancierten Verteilung vor; zusätzlich liegt eine Aneuploidie eines oder mehrerer Chromosomen vor, die nicht die Translokationschromosomen betreffen. PGT-MNicht betroffen, aber aneuploid: Der Haplotyp der zu untersuchenden Genregion zeigt die Vererbung des nicht die pathogene Genvariante tragenden Chromosoms. Es liegt jedoch liegt eine Aneuploidie eines oder mehrerer Chromosomen vor. Betroffen und aneuploid: Der Haplotyp der zu untersuchenden Genregion zeigt die Vererbung des die pathogene Genvariante tragenden Chromosoms. Es liegt zudem eine Aneuploidie eines oder mehrerer Chromosomen vor. Betroffen, euploid: Der Haplotyp der zu untersuchenden Genregion zeigt die Vererbung des die pathogene Genvariante tragenden Chromosoms. Alle Chromosomen zeigen eine euploide Verteilung. 1.3. Mosaike und segmentale AneuploidienMosaik: Bei einem Mosaikergebnis liegt nur in einem Teil der Trophoblastzellen ein auffälliges Ergebnis vor. Dies kann eine Aneuploidie eines oder mehrerer kompletter Chromosomen oder eine segmentale Aneuploidie eines Chromosomenabschnitts sein. Segmentale Aneuploidie: Eine segmentale Aneuploidie bezeichnet das Vorliegen eines in der Meiose oder frühen mitotischen Teilung entstandenen Verlusts oder Zugewinns eines Chromosomenabschnitts, der nicht die Translokationschromosomen betrifft. 2. PGT-SR-ErgebnisseSowohl bei Anlageträgerschaften für reziproke als auch für Robertson’sche Translokationen lagen in der Mehrheit der untersuchten TE-Proben auffällige Ergebnisse vor. Paare mit Robertson’schen Translokationen haben eine im Vergleich zu Paaren mit reziproken Translokationen um 9,2 % (36,4 %/27,2 %) höhere Wahrscheinlichkeit auf einen aus genetischer Sicht transferierbaren Embryo (Abbildung 1). 2.1. Reziproke TranslokationenVon 1614 untersuchten TE-Proben wurde in 1480 TE-Proben (91,7 %) ein Ergebnis erzielt. In 1008 (68,1 %) der TE-Proben lagen auffällige, in 403 (27,2 %) unauffällige Ergebnisse vor, Mosaike und segmentale Aneuploidien in 41 (2,8 %) bzw. 28 (1,9 %) der TE-Proben. Die häufigste Auffälligkeit stellte mit 33,4 % die unbalancierte Segregation der an der reziproken Translokation beteiligten Chromosomen dar. Zusätzliche Aneuploidien bei unbalancierten Ergebnissen wurden in 254 (17,2 %) der TE-Proben nachgewiesen. In 260 (17,6 %) der TE-Proben lagen Aneuploidien vor, während die Translokationschromosomen ein unauffälliges Ergebnis zeigten. Ein Vergleich der Ergebnisse nach Analyse von TE-Proben der jeweils ersten PID-Zyklen zeigte, dass sich diese nicht von den Ergebnissen aller kumulativen PID-Zyklen unterschieden (Tabelle 4). 2.2. Robertson’sche TranslokationenVon 496 untersuchten TE-Proben wurde in 453 TE-Proben (91,3 %) ein Ergebnis erzielt. In 255 (56,3 %) der TE-Proben lagen auffällige Ergebnisse, in 165 (36,4 %) unauffällige Ergebnisse vor, Mosaike und segmentale Aneuploidien in 19 (4,2 %) bzw. 14 (3,1 %) der TE-Proben. 87 (19,2 %) der TE-Proben waren auffällig aufgrund einer unbalancierten Segregation der an der Robertson’schen Translokation beteiligten Chromosomen. Zusätzliche Aneuploidien bei unbalanciertem Ergebnis wurden in 40 (8,8 %) der TE-Proben nachgewiesen. In 128 (28,3 %) der TE-Proben lagen Aneuploidien eines oder mehrerer Chromosomen vor, während die Translokationschromosomen ein unauffälliges Ergebnis zeigten. Ein Vergleich der Ergebnisse nach Analyse von TE-Proben der jeweils ersten PID-Zyklen zeigte, dass sich diese nicht von den Ergebnissen aller kumulativen PID-Zyklen unterschieden (Tabelle 5). 2.3. Maternale und paternale Anlageträgerschaften reziproker und Robertson’scher TranslokationenDie Anteile unauffälliger und auffälliger Ergebnisse unterscheiden sich je nachdem, ob die reziproke oder die Robertson’sche Translokation maternalen oder paternalen Ursprungs ist. Bei maternalen Anlageträgerschaften lagen im Vergleich zu paternalen Anlageträgerschaften jeweils niedrigere Anteile unauffälliger Ergebnisse vor (Abbildung 2, Tabelle 6): Reziproke Translokationen mit unauffälligem Ergebnis: Maternal 23,9 % (161 TE-Proben) Paternal 29,9 % (242 TE-Proben) Robertson’sche Translokationen mit unauffälligem Ergebnis: Maternal 31,6 % (55 TE-Proben) Paternal 39,4 % (110 TE-Proben) Unterschiede zeigten sich auch innerhalb der Gruppe der auffälligen Ergebnisse (Abbildung 3, Tabelle 6): Reziproke Translokationen mit auffälligem, unbalanciertem Ergebnis: Maternal 35,5 % (239 TE-Proben) Paternal 31,6 % (255 TE-Proben) Robertson’sche Translokationen mit auffälligem unbalanciertem Ergebnis: Maternal 29,3 % (51 TE-Proben) Paternal 12,9 % (36 TE-Proben) Reziproke Translokationen mit auffälligem aneuploidem Ergebnis: Maternal 16,5 % (111 TE-Proben) Paternal 18,4 % (149 TE-Proben) Robertson’sche Translokationen mit auffälligem aneuploidem Ergebnis: Maternal 24,1 % (42 TE-Proben) Paternal 30,8 % (86 TE-Proben) 2.4. PGT-SR: ZusammenfassungVon 2110 untersuchten TE-Proben wurde in 1933 TE-Proben (91,6 %) ein Ergebnis erzielt. In 1263 (65,3 %) der TE-Proben lagen auffällige, in 568 (29,4 %) unauffällige Ergebnisse vor, Mosaike und segmentale Aneuploidien in 60 (3,1 %) bzw. 42 (2,2 %) der TE-Proben (Abbildung 4). Die häufigste Auffälligkeit stellte mit 30,0 % (581 TE-Proben) die unbalancierte Segregation der Translokationschromosomen dar. Zusätzliche Aneuploidien bei unbalancierten Ergebnis wurden in 294 (15,2 %) der TE-Proben nachgewiesen. In 388 (20,1 %) der TE-Proben lagen Aneuploidien eines oder mehrerer Chromosomen vor, während die Translokationschromosomen ein unauffälliges Ergebnis zeigten (Tabelle 7). 3. PGT-A-ErgebnisseVon 696 untersuchten TE-Proben wurde in 632 TE-Proben (90,8 %) ein Ergebnis erzielt. In 342 (54,1 %) der TE-Proben lagen auffällige Ergebnisse, in 241 (38,1 %) unauffällige Ergebnisse vor, Mosaike und segmentale Aneuploidien in 26 (4,1 %) bzw. 23 (3,7 %) der TE-Proben (Abbildung 4). Ein Vergleich der Ergebnisse nach Analyse von TE-Proben der jeweils ersten PID-Zyklen zeigte, dass sich diese nicht von den Ergebnissen aller kumulativen PID-Zyklen unterschieden (Tabelle 8). 4. PGT-SR und PGT-A-Ergebnisse: ZusammenfassungVon insgesamt 2806 untersuchten TE-Proben wurde in 2565 TE-Proben (91,4 %) ein Ergebnis erzielt. Insgesamt lagen in 1604 (62,5 %) der TE-Proben auffällige, in 809 (31,6 %) unauffällige Ergebnisse vor, Mosaike und segmentale Aneuploidien in 86 (3,4 %) bzw. 65 (2,5 %) der TE-Proben (Abbildung 4, Tabelle 9). 5. PGT-M-ErgebnisseEs wurden Gene für 166 verschiedene monogene Erkrankungen mit autosomal dominantem Erbgang (73), autosomal rezessivem Erbgang (68) und X-chromosomalem Erbgang (25) untersucht. Von 2093 untersuchten TE-Proben wurde in 1789 TE-Proben (85,5 %) ein Ergebnis erzielt: Monogen auffällige Befunde: In 724 (40,5 %) der untersuchten TE-Proben lagen für den Haplotyp der untersuchten Genregion auffällige Ergebnisse vor, d. h. der Embryo ist von der untersuchten Erkrankung betroffen. Monogen unauffällige Befunde: In 1065 (59,5 %) untersuchten TE-Proben lagen für den Haplotyp der untersuchten Genregion unauffällige Ergebnisse vor, d.h. der Embryo ist von der untersuchten Erkrankung nicht betroffen (Abbildung 5a). Gleichzeitige Untersuchung auf Aneuploidien: Mit der für die Untersuchung verwendeten Methode (Karyomapping) konnten in 462 (25,8 %) der TE-Proben zusätzlich de novo entstandene Aneuploidien nachgewiesen werden, davon in 318 (17,8 %) derjenigen TE-Proben, die unauffällig für die monogene Erkrankung waren. Der Anteil sowohl für die monogene Erkrankung als auch für die Chromosomenzahl unauffälliger Ergebnisse verringerte sich dadurch auf 747 TE-Proben (41,8 %, Abbildung 5b, Tabelle 10). Mosaike und segmentale Aneuploidien wurden im Rahmen der PGT-M nicht untersucht. 6. Zum Transfer geeignete BlastozystenDer Anteil unauffälliger, aus genetischer Sicht zum Transfer geeigneter Embryonen war jeweils für PGT-SR, PGT-A und PGT-M niedriger als der Anteil auffälliger, aus genetischer Sicht nicht zum Transfer geeigneter Blastozysten: PGT-SR: 29,4 % unauffällig/65,3 % auffällig; PGT-A: 38,1 %/54,1 %; PGT-M: 41,8 %/58,2 % (Abbildungen 4, 5, Tabellen 7–10). Dennoch konnte in mehr als zwei Drittel der Zyklen [PGT-SR: 68,3 % (364 Zyklen), PGT-A: 67,1 % (141); PGT-M: 69,2 %, (352), PGT gesamt: 68,5 % (857)] mindestens ein Embryo aus genetischer Sicht zum Transfer empfohlen werden, da in der überwiegenden Mehrheit der Zyklen durchschnittlich mindestens drei Blastozysten im Rahmen der PID untersucht wurden. Betrachtet man die Zahlen transferierbarer Embryonen nach den jeweils ersten PID-Zyklen, die für PGT-SR und PGT-A erhoben werden konnten, zeigt sich, dass diese für PGT-SR um 10,9 % und für PGT-A um 6 % niedriger waren, im Vergleich zur kumulativen Anzahl der PID-Zyklen: PGT-SR: 57,4 %/68,3 %, PGT-A: 61,1 %/67,1 % (Tabelle 11). Der niedrigste Anteil von Behandlungszyklen mit transferierbaren Embryonen lag bei maternalen reziproken Translokationen vor (107 von 180 Zyklen, 59,4 %), der höchste Anteil bei paternalen Robertson’schen Translokationen (70 von 93 Zyklen, 75,3 %) (Tabelle 12). 7. Schwangerschaften nach EmbryotransferVon den 809 chromosomal unauffälligen Embryonen der PGT-SR und PGT-A-Zyklen liegen uns Informationen zu 584 Embryonen (72,2 %) vor, die transferiert wurden. Hieraus entstanden 268 klinische Schwangerschaften (45,9 %). Von 209 klinischen Schwangerschaften (78 %) liegen uns bislang Daten über eine Lebendgeburt vor, 39 Schwangerschaften (14,2 %) endeten in einer Fehlgeburt. Die Anzahl der Embryonen, die bis Ende 2025 nicht transferiert wurden, beträgt 225 (27,8 %). 49 wurden auf Wunsch der Patientin nicht transferiert, 19 in ein anderes Kinderwunschzentrum überführt, 157 für einen späteren Transfer kryokonserviert. Von 747 transferierbaren Embryonen der PGT-M liegen Daten zu 423 transferierten Embryonen vor (56,6 %), die zu 209 klinischen Schwangerschaften (49,4 %), 144 Geburten (68,9 %) und 20 Fehlgeburten (9,6 %) führten. DiskussionUnsere Daten zeigen, dass in einem erheblichen Anteil der Zyklen mindestens ein Embryotransfer mit einem Embryo möglich ist, der weder die untersuchte Chromosomenstörung oder monogene Erkrankung noch weitere Chromosomenfehlverteilungen aufweist. Die vorliegende Studie zeigt jedoch auch, dass die Wahrscheinlichkeit, eine im Rahmen einer PID zum Transfer geeignete Blastozyste zu gewinnen, abhängig von der Fragestellung ist. Der höchste Anteil unauffälliger Ergebnisse wurde bei Untersuchungen der PID für monogene Erkrankungen erzielt (41,8 %), gefolgt von 38,1 % unauffälliger Ergebnisse bei Untersuchungen der PID für Aneuploidien und 29,4 % bei Untersuchungen der PID für strukturelle Chromosomenaberrationen. Ursache für den geringen Anteil unauffälliger Ergebnisse der PID für strukturelle Chromosomenaberrationen sind Störungen der Meiose, die durch die bei den Paaren vorliegenden balancierten strukturellen Chromosomenveränderungen bedingt sind und zu einem hohen Anteil chromosomal auffälliger Gameten und damit auch chromosomal auffälliger Embryonen führen. Ob eine strukturelle Chromosomenveränderung Auswirkungen auf Aberrationen von nicht an der strukturellen Chromosomenveränderung beteiligten Chromosomen hat und eine erhöhte Fehlerrate auch anderer Chromosomen bedingt (interchromosomaler Effekt, ICE). wird kontrovers diskutiert. Während einige Studien diese These stützen [14–17], bezweifeln andere diesen Einfluss [18, 19]. Die in der vorliegenden Studie erzielten Ergebnisse belegen den höchsten Anteil chromosomal auffälliger Ergebnisse in TE-Proben von Paaren mit reziproken Translokationen, den größten interchromosomalen Effekt in TE-Proben von Paaren mit Robertson’schen Translokationen und den höheren Anteil auffälliger Ergebnisse bei maternalen Anlageträgerschaften im Vergleich zu paternalen Anlageträgerschaften. Dies ist insbesondere für die genetische Beratung der Paare vor einer PID relevant. Embryonen mit Mosaiken und segmentalen Aneuploidien, die in erster Linie bei Untersuchungen der PGT-A thematisiert werden, sollten nicht grundsätzlich von einem Transfer ausgeschlossen werden. Studien belegen, dass der Transfer solcher Embryonen zu Schwangerschaften und der Geburt gesunder Kinder führt [20–22]. Empfehlungen diesbezüglich gibt das Position Statement der Preimplantation Genetic International Society (PGDIS) [23]. Mit 139 Patientinnen stellt die PGT-A den kleinsten Anteil der im PID-Zentrum des MGZ durchgeführten Untersuchungen. Im Gegensatz zum Vorgehen in anderen Ländern, die ein Screening auf Aneuploidien als festen Bestandteil reproduktionsmedizinischer Maßnahmen durchführen, wird in Deutschland eine Untersuchung auf Aneuploidien nur bei entsprechender Indikation empfohlen. Das hohe Risiko für eine Tot- oder Fehlgeburt muss entweder durch in vorangegangenen Schwangerschaften nachgewiesene Aneuploidien oder durch mindestens drei Fehlgeburten belegt sein. Während einige Studien berichten, dass eine PID für Aneuploidien die Lebendgeburtenrate pro Embryotransfer und die kumulative Lebendgeburtenrate signifikant erhöht und gleichzeitig das Risiko für Fehlgeburten reduziert [24, 25], diskutiert die American Society for Reproductive Medicine und the Society for Assisted Reproductive Technology den Nutzen einer PID für Aneuploidien kritisch [26]. Die PGT-M wird bei aufgrund familiärer Prädisposition erhöhtem Risiko für eine monogen bedingte Erkrankung durchgeführt. Mit der im MGZ angewandten Untersuchungsmethode (SNP-Microarray basiertes Karyomapping) können nicht nur die pathogenen Genvarianten tragenden Chromosomen, sondern zusätzlich auch die Anzahl von Chromosomen und Chromosomenbereichen – also das zusätzliche Vorliegen von Aneuploidien – ermittelt werden. In der vorliegenden Studie wurde bei Untersuchung hinsichtlich einer monogenen Erkrankung (PGT-M) in 25,8 % der TE-Proben ein chromosomal auffälliges Ergebnis nachgewiesen. 17,8 % davon waren Blastozysten, die für die zu untersuchende Genvariante unauffällig waren. Diese Embryonen wären ohne die gleichzeitige Untersuchung auf Aneuploidien zum Transfer empfohlen worden, obwohl aufgrund der nachgewiesenen Chromosomenveränderungen nicht mit dem Eintritt einer intakten, evolutiven Schwangerschaft zu rechnen gewesen wäre. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer Untersuchungsmethode sowohl für die monogene Erkrankungen als auch für Chromosomenfehlverteilungen [27–30]. SchlußfolgerungIn über zwei Drittel der Behandlungszyklen konnte mindestens ein Embryo aus genetischer Sicht zum Transfer empfohlen werden, obgleich ein hoher Anteil der in dieser Studie untersuchten TE-Proben genetisch auffällig war, da in der überwiegenden Mehrheit der Behandlungszyklen mehr als eine Blastozyste untersucht wurde. Zur Gewährleistung einer erfolgversprechenden PID sollte daher eine ausreichende Anzahl von Blastozysten in vivo kultiviert werden, um statistisch mindestens eine unauffällige Blastozyste auswählen und transferieren zu können. Die Präimplantationsdiagnostik leistet einen wertvollen Beitrag, einem Paar den Wunsch auf die Geburt eines für die Fragestellung gesunden Kindes zu ermöglichen. Relevanz für die PraxisDie Präimplantationsdiagnostik ermöglicht die Untersuchung von Embryonen vor ihrer Implantation im Rahmen assistierter Reproduktionsmaßnahmen. Träger einer reziproken oder Robertson’schen Translokation haben ein erhöhtes Risiko für Gameten mit unbalancierter Segregation der Translokationschromosomen. Die im Rahmen der PID erhaltenen Ergebnisse zeigen, dass chromosomal auffällige Embryonen entweder nur unbalanciert für die Translokationschromosomen sind oder zusätzlich eine Aneuploidie weiterer Chromosomen zeigen. Die Anteile der auffälligen Ergebnisse unterscheiden sich, je nachdem ob die Fragestellung eine reziproke oder eine Robertson’sche Translokation ist, und ob diese bei der Frau oder dem Mann vorliegt. Der höchste Anteil chromosomal unbalancierter Embryonen wurde bei maternaler Trägerschaft einer reziproken Translokation nachgewiesen, der niedrigste bei paternaler Trägerschaft einer Robertson’schen Translokation. Diese Embryonen zeigten einen im Vergleich zur Fragestellung maternale reziproke Translokation fast doppelt so hohen Anteil zusätzlicher Aneuploidien. Die Ergebnisse der PID für monogene Erkrankungen zeigen, dass der Anteil unauffälliger Embryonen nahezu um 18 % niedriger ist, wenn neben der Untersuchung der für die monogene Erkrankung ursächlichen pathogenen Genvarianten auch eine Untersuchung chromosomaler Fehlverteilungen erfolgt. Eine PID sollte daher sowohl die Testung der pathogenen Genvarianten als auch von Chromosomenfehlverteilungen umfassen. Interessenkonflikt, Deklaration KIDie Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht. Für die Abfassung des Manuskripts wurde keine KI angewendet. Literatur: 1. Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz – ESchG) vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2746), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2011 (BGBl. I S. 2228) 2. De Vos A, De Munck N. Trophectoderm biopsy: present State of the Art. 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